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Richard
13.10.2007, 11:16
hab ich an der rezeption gesehen und sofort fotographiert:


http://img518.imageshack.us/img518/2334/bild007kleinohnesr1.jpg

über so eine "anhängevorrichtung" hatten wir doch schon eine debatte gehabt.

meine meinung, eigentlich ist das auf diese art verboten...

Tommy1424
13.10.2007, 20:52
Hallo Richard!

Meiner Meinung nach auch. Aber da sieht man wieder was durch die EU alles möglich geworden ist.

Sahli
13.10.2007, 21:06
hallo!
mich würde interessieren was auf deutschen autobahnen passiert, wenn das gespann geblitzt wird weil der hintermann zu dicht aufgefahren ist. ich könnte mir vorstellen das man die anhängevorrichtung auf dem foto nicht unbedingt sieht. da kriegst dann eine strafverfügung zugestellt und musst beweisen das er angehängt war.

lg sahli

Richard
14.10.2007, 00:05
hi tommy,

ob das überhaupt in der eu erlaubt ist, ich kanns mir nicht vorstellen. die ahk kommt von einem amerikanischen hersteller http://www.blueox.us/Towbars/towbars.htm

denn eines ist zu bedenken, ein smart hat ÜBER 750 kg ggw, also ein schwerer anhänger der aber gebremst sein MUSS!

also bliebe gerade noch, das ganze als abschleppen zu bezeichnen, dann wäre max 40 km/h möglich und auch keine autobahn.

hoffentlich spricht der holländer deutsch und ich kann ihn mal drüber ausfragen...:)

46erkurt
14.10.2007, 09:17
Hallo!

Meines Wissenstandes nach ist die "Schleppgabel" eine Erfindung der Deutschen im zweiten Weltkrieg. Eine einzige wurde in D zugelassen, aber die Zulassung wurde widerrufen.
Meiner Meinung nach wäre das eine supersache. Läuft stabiler nach als ein Anhänger und das Gewicht des Anhängers erspart man obendrein.

Kurt

abo
14.10.2007, 22:34
hallo richard

machts du vielleicht noch ein oder zwei fotos vom ganzen gespann - allerdings mit erkennbarer schleppgabel?

da hätte ich verwendung dafür ....

danke

lg
g

MFprojects
15.10.2007, 09:12
Bitte vergesst bei eurer ganzen Fotographiererei nicht die Kennzeichen unleserlich zu machen, hat denn keiner von euch was von Datenschutz gehört?
Ich will mir gar nicht ausmalen was passiert, wenn das eine bestimmte Gruppe an Anwälten zu sehen bekommt, die geht nämlich in erster Linie auf den Forenbetreiber los, selbst bei AGB und Nutzungsbedingungspunkten, dass man die Verantwortung für Inhalte nicht übernimmt, nur leider hat man als Betreiber die Verantwortung für Inhalte. Wer das nicht glaubt, kann ja mal eine ganze Serie von Urteilen lesen, welche zig Portalbetreiber ruinierten.

abo
15.10.2007, 09:57
Bitte vergesst bei eurer ganzen Fotographiererei nicht die Kennzeichen unleserlich zu machen, hat denn keiner von euch was von Datenschutz gehört?
....

hallo

logisch mach ich sie unkenntlich

is aber an sich nicht notwendig

"datenschutz" ist der schutz des einzelnen davor, dass verschiedene persönliche daten von ihm ZUSAMMENGEFÜHRT werden.

wenn es um fotos geht gibts dann noch das copyright des fotografen (ein sehr fundamentales und leicht einzuforderndes recht mit hohen ersatzz ahlungen) und den bildnisschutz.

der bildnisschutz ist ein sehr wackeliges und immer nur im einzelfall zu entscheidendes recht.
klassische fälle sind fotos von jungen damen, die jemand zb in einem schwimmbad oben ohne fotographiert und die fotos bzw ausschnitte davon dann für porn0graphische anzeigen in zeitungen verwendet.
kommt immer wieder vor.
da hilft der bildnisschutz.

nicht helfen tut der bei veröffentlichungen von gruppen (mehr als drei personen) soferne nicht mit der veröffentlichung eine als "abwertend" oder "diskriminierend" verstehbare beurteilung verbunden ist.

"die vier koffer am campingplatz" als bildtext für ein foto von vier personen am CP wäre zb auch dann klagbar wenn neben den vier herren die entsprechenden gepäckstücke zu sehen wären.

die abbildung von autokennzeichen dagegen ist völlig rechtefrei.
sie besitzen weder einen bildnissschutz noch werden durch das alleinige abbilden daten zusammengeführt.

bedenklich dagegen wäre eine fotografie von autos mit sichtbaren kennzeichen vor einem freudenhaus mit einer textierung die da einen zusammenhang herstellt

an der grenze des klagbaren wäre zb eine abwertende bemerkung über ein ungepflegtes oder beschädigtes fahrzeug mit erkennbarem kennzeichen und einer abwertenden textierung dazu wie " schaut euch diese mistkarre an, ein wunder dass die noch fährt.."

und heikel nur - wie schon gesagt - weniger als vier personen (keine gruppe) vor einem fahrzeug mit kennzeichen - wenn es keine sachlichen gruende dafür gibt.

wobei die vier personen nicht im gesetzt so definiert sind.
evt gehen vier angler als gruppe durch, zwei erwachsene und drei kinder sind aber "familie" und daher unterlegen die evt - je nach situation - sehr wohl dem bildnisschutz obwohl es mehr als drei sind

die ersatzzahlungen beim bildnisschutz für die fotographierten personen sind jedoch eher gering im vergleich zum copyright des fotografen

lg
g

edit:
die copyright frage ist es die die forenbetreiber reihenweise aus dem schuhen kippt, nicht der bildnisschutz

es reicht schon wenn user X sich neu registriert und ein foto eines dritten (nennen wir ihn user Y) in einen beliebigen passenden threat rauflädt

user Y wartet dann ein paar wochen ab bis eine entsprechende menge zugriffszahlen errechenbar sind - da gibts ja die tools von den werbevermarktern dazu. ich denke nach ein paar wochen sind rund 100.000 zugriffe erreicht.

dann klagt er auf verletzung des copyrights
und bekommt bei 100.000 veröffentlichungen ca 600 euro pro foto.

der forenbetreiber koennte sich an user X schadlos halten, wenn
- er in seinen AGBs ausdrücklcih darauf hingewiesen hätte dass nur eigene fotos hochgeladen werden duerfen und
- der providerer den namen hinter der IP adresse raussrückt (das tun die aber nicht immer)

lg
g

Richard
15.10.2007, 10:18
danke abo,

auf dich ist wie immer verlass. wird schon geändert, aber das geht nur mehr über den admin...;)

tja, die neue forensoftware :):):).

seiwer
15.10.2007, 10:31
Hallo!
Das ist keine Anhängervorrichtung sondern eine "Rangierhilfe"
--- soweit ich das Foto richtig interprediere!
LG Werner

abo
15.10.2007, 10:43
Hallo!
Das ist keine Anhängervorrichtung sondern eine "Rangierhilfe"
--- soweit ich das Foto richtig interprediere!
LG Werner


hallo werner

definiere "rangierhilfe"
ich kenne den begriff nicht in unserer stvo

lg
g

seiwer
15.10.2007, 10:57
Hallo!
Rangierhilfe - diese Vorrichtung ist vorne montiert (sieh die Scheinwerfer und nicht die Rücklichter) und schiebt den Wohnwagen in die vorgesehebne Position. Wenn das auf einem Privatgrund (z.B. Campingplatz) passiert, ist es rechtlich kein Problem.
LG Werner

abo
15.10.2007, 11:10
Hallo!
Rangierhilfe - diese Vorrichtung ist vorne montiert (sieh die Scheinwerfer und nicht die Rücklichter) und schiebt den Wohnwagen in die vorgesehebne Position. Wenn das auf einem Privatgrund (z.B. Campingplatz) passiert, ist es rechtlich kein Problem.
LG Werner

hallo werner

alleine anhand des fotos koenntest du ja evt recht haben (obwohl es für mich wie ein womo ausieht)
aber ich denke der richard wird keinen so hohen drogenspiegel haben dass er an der einfahrt vom burgstaller ein womo mit einem wowa verwechselt .....

selbst die blauen pulverln haben doch keine so starken nebenwirkungen , oder ?
:D:D:D:D:D:D:D:D

lg
g

Alois
15.10.2007, 12:15
Hallo Seiwer !

Ich denke bei einer Rangierhilfe würde er nicht die vielen Kabeln und
das Vorhängeschloß brauchen :):)

Richard
15.10.2007, 14:13
so, es ist dank sunshine geklärt!

er hat in der rechtsabteilung nachgefragt (die kennen sich eben aus weil das auch, zwar ein bißchen größer, verwendet wird). es gibt da eine zusatzverordnung die besagt, auch wenn das geschleppte fahrzeug NICHT gebremst ist kann es ruhig auch als schwerer anhänger an einem zugfahrzeug mit dem 2 1/2fachen eigengewicht gezogen werden. die art des zugfahrzeuges ist dabei egal.

die eu bringt halt nicht immer nur schlechtes und ich darf mit meinem terracan 920 kg ungebremst anhängen ;););).

Wilhelm (gelöscht)
15.10.2007, 22:51
so, es ist dank sunshine geklärt!

er hat in der rechtsabteilung nachgefragt (die kennen sich eben aus weil das auch, zwar ein bißchen größer, verwendet wird). es gibt da eine zusatzverordnung die besagt, auch wenn das geschleppte fahrzeug NICHT gebremst ist kann es ruhig auch als schwerer anhänger an einem zugfahrzeug mit dem 2 1/2fachen eigengewicht gezogen werden. die art des zugfahrzeuges ist dabei egal.

die eu bringt halt nicht immer nur schlechtes und ich darf mit meinem terracan 920 kg ungebremst anhängen ;););).


Aber das Auto ist gebremst, es gehen 2 Kabel für die elektrische Versorgung (Rücklichter) und ein Hydraulikschlauch, darüber wird das Auto gebremst.

tojamata
16.10.2007, 07:21
servus,

was ich mich bei dieser art von schleppen immer wieder fage:

"wie funktioniert die lenkung" oder wird hier einfach quer über die geradeauslaufenden räder gezogen, na dann viel spaß an die radlager

Wilhelm (gelöscht)
16.10.2007, 08:43
Der lenkt nicht, der wird mit den geradeauslaufenden Räder gezogen.
Ist auch nicht so schlimm, auf der Strecke.
Hast du mal einen Sattelschlepper mit hinten 3 Achsen gesehen, wenn der auf dem Betriebshof eine enge Kurve dreht ?
Das ist viel schlimmer.

abo
16.10.2007, 09:41
hallo

nein!

das gehört zu den notwendigen adaptionen beim schleppautoumbau:

die lenkradsperre darf nicht einrasten. so lenken die räder wegen der bestehenden achsgeometrie automatisch im kurvenradius mit. das klappt bis zu relativ kleinen radien ganz gut.

beim retourfahren allerdings klappt es nicht, soweit ich weiss

gespanne dieser art koennen nicht retourschieben ....

lg
g

Richard
16.10.2007, 12:40
hallo wilhelm,

irrtum, die zwei dünneren kabel sind ummantelte sicherungsseile. in der mitte ist eine normale steckdose für die heckleuchten.

kommt am bild nicht so raus (ein telefon ist halt keine nikon ;)), hab mir das aber in natura genauestens angeschaut...

Flüsterer
16.10.2007, 20:56
hallo

nein!

das gehört zu den notwendigen adaptionen beim schleppautoumbau:

die lenkradsperre darf nicht einrasten. so lenken die räder wegen der bestehenden achsgeometrie automatisch im kurvenradius mit. das klappt bis zu relativ kleinen radien ganz gut.

beim retourfahren allerdings klappt es nicht, soweit ich weiss

gespanne dieser art koennen nicht retourschieben ....

lg
g

Ist beim smart kein Problem, der hat keine Lenkradsperre - und den Schlüssel ja auch dort, wo er eigentlich hinghört...:rolleyes:

Richard
16.10.2007, 23:12
ja, ja, martin,

da hat mercedes bei saab abgekupfert...;)