carawell
21.08.2007, 15:48
Hallo Camper,
bei Anhängern die nach November 2005 in den Handel kamen, können Probleme auftreten.
Siehe Hersteller-Info:
http://www.felgen-tausch.com/
Der ADAC informierte über diese Rückrufaktion. Text-Auszug:
Presseinformation Lübeck, den 30. Juli 2007
Felgenaustauschaktion: Zulieferer für Caravanindustrie ruft Felgen zurück
Die Otto Just GmbH & Co. KG, Lübeck, beliefert zahlreiche Caravan-Hersteller mit Stahlfelgen. Im Rahmen ständiger Qualitätskontrollen hat sich herausgestellt, dass Felgen aus bestimmten Produktionschargen teilweise Qualitätsmängel aufweisen können. Die betroffenen Felgen müssen deshalb unverzüglich ausgetauscht werden. Bei diesen Felgen besteht die Gefahr, dass sich Risse bilden. Dies kann zu plötzlichem Luftverlust bis hin zur Zerstörung oder zum Platzen der Reifen auch während der Fahrt führen.
Von der Aktion betroffen sein können nur Felgen an Caravans, die nach November 2005 an Endkunden ausgeliefert worden sind.
Jeder Caravanhalter kann selbst überprüfen, ob seine Felgen betroffen sind.
Zuerst muss der Felgentyp überprüft werden. Nur wenn auf der Felge zwischen zwei Löchern für die Befestigungsschrauben der Schriftzug R1.14.019, R1.14.020, R1.14.058 oder R1.15.023 eingestanzt ist, können die Felgen betroffen sein. .................................
carawell
bei Anhängern die nach November 2005 in den Handel kamen, können Probleme auftreten.
Siehe Hersteller-Info:
http://www.felgen-tausch.com/
Der ADAC informierte über diese Rückrufaktion. Text-Auszug:
Presseinformation Lübeck, den 30. Juli 2007
Felgenaustauschaktion: Zulieferer für Caravanindustrie ruft Felgen zurück
Die Otto Just GmbH & Co. KG, Lübeck, beliefert zahlreiche Caravan-Hersteller mit Stahlfelgen. Im Rahmen ständiger Qualitätskontrollen hat sich herausgestellt, dass Felgen aus bestimmten Produktionschargen teilweise Qualitätsmängel aufweisen können. Die betroffenen Felgen müssen deshalb unverzüglich ausgetauscht werden. Bei diesen Felgen besteht die Gefahr, dass sich Risse bilden. Dies kann zu plötzlichem Luftverlust bis hin zur Zerstörung oder zum Platzen der Reifen auch während der Fahrt führen.
Von der Aktion betroffen sein können nur Felgen an Caravans, die nach November 2005 an Endkunden ausgeliefert worden sind.
Jeder Caravanhalter kann selbst überprüfen, ob seine Felgen betroffen sind.
Zuerst muss der Felgentyp überprüft werden. Nur wenn auf der Felge zwischen zwei Löchern für die Befestigungsschrauben der Schriftzug R1.14.019, R1.14.020, R1.14.058 oder R1.15.023 eingestanzt ist, können die Felgen betroffen sein. .................................
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