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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Rechtliche Fragen zum Transport von Kindern im WoMo ...



Erazer
19.08.2007, 18:20
Habe einige Fragen zur Beförderung von Kindern im WoMo:
Mir konnte bei der Typisierung der hinteren Sitzplätze in unserem VW LT nicht einmal
richtig gesagt werden was erlaubt und was verboten ist :eek:.
1. Dürfen Kinder hinten (seitlich) sitzen ? ..da ja kein Gurt montiert werden darf....
Wie ist das mit einem Baby? :confused:
Die Befestigung von Rückhaltesystem ist ja nur an den originalen Befestigungen der Gurte erlaubt...
2. Schlafen während der Fahrt ist ja anscheinend erlaubt...nur in welche Richtung? Auch bei Kindern erlaubt ?:confused::confused:

Wir haben zwei Kinder, 6 Jahre und 2 Monate. Vorne habe ich drei Sitzplätze typisiert wobei aber momentan nur zwei nutzbar sind da ich die 2er Sitzbank ausgebaut habe und vorne nun zwei Einzelsitze montiert sind.
Hinten habe ich auf einer Seite 2 und auf der anderen Seite einen Sitzplatz neu typisiert. 2 gingen nicht da mir nur soviel Sitzplätze genehmigt wurden wie Schlafplätze verfügbar sind. Habe ein Hochdach mit oberer liegefläche plus der unteren mit versenkbarem Tisch.

Wie soll ich nun die Kinder transportieren? Neue typisierung mit Rückhaltesystemen ????

Sehe andauernd die "wildesten Kindertransporte" bei anderen WoMo Fahrern.

Wie ist das in anderen Ländern eigentlich ?...

holiday
19.08.2007, 18:26
es tut mir leid,das du von mir keine bessere antwort bekommst
aber deine frage ist der pure leichtsinn.

darüber nachzudenken ob man gurte einbaut/lassen oder nicht sollte sich eigentlich nicht stellen sondern selbstverständlich sein:mad::mad: noch dazu mit einem baby:eek:

46erkurt
19.08.2007, 19:47
........

....... 2 gingen nicht da mir nur soviel Sitzplätze genehmigt wurden wie Schlafplätze verfügbar sind. ......

Komisch, ich habe DREI Schlafplätze und SECHS Sitzplätze sind typisiert.
Auf den Seitensitzbänken dürfen auf Grund Strangulierungsgefahr KEINE Gurten montiert werden.

Kurt

berghamer
19.08.2007, 20:02
Hallo Erazer

Grundsätzlich muß jede Person in einem KFZ einen mit Gurt gesicherten Sitzplatz haben. Speziell bei Kindern ist die Auslegung noch strenger und wenn du erwischt wirst, das ein Kind nicht mit einem Rückhaltesystem gesichert ist, der zum Alter und Gewicht passt, dass gibt es eine Anzeige (sogenanntes Vormerkdelikt). Es ist zwar eigenartig, dass dir bei der Typisierung (nehme an Landesregierung) nicht gesagt werden konnte, was erlaubt ist und was falsch ist. Ich würde mich einmal bei einem Verkehrsjuristen oder beim ARBÖ bzw ÖAMTC erkundigen. Jedenfalls wünsche ich dir eine unfallfreie und Gurt-gesicherte Fahrt.

abo
19.08.2007, 21:50
hallo

sorry aber vieles des hier gesagten ist falsch
für die gesetzeslage in österrecih gilt:

wenn im fahrzeug plätze ohne gurten typisiert sind dann muss keine der personen die auf einem solchen platz mitfährt einen gurt anlegen
da kindersitze aller art immer an den gurten befestigt werden ENTFÄLLT die verpflichtung zur verwendung von kinderrückhaltesystemen etc.

das gilt für erwachsene, kinder, babys was auch immer
die personen im fahrzeug muessen aber sehr wohl genehmigte sitzplätze benutzen, ein schlafen im alkoven während der fahrt zb ist ausdrücklich verboten

selbst verständlich muss auch an sitzplätzen quer zur fahrtrichtung der (vorhandene) gurt benutzt werden. auf einer bank (zb längsdinette) wird in aller regel aber immer nur EIN sitzplatz überhaupt genehmigt, nämlich der in fahrtrichtung gesehen erste und es wird eine gepolsterte fläche in fahrtrichtung gesehen vorgeschrieben.

lg
g

PS:
ich habe einmal in einem PKW ohne gurte beckengurte nachrüsten lassen. bei der nächsten §57a überprüfung habe ich daraufhin ich kein pickerl erhalten (nicht typengenehmigte rückhaltevorrichtung). daraufhin hab ich sie wieder ausbauen lassen.
erst vor kurzem heuer im sommer hatte ich eine verkehrskontrolle mit unangeschnalltem kind am beifahrersitz. war überhaupt kein thema: "aha, kein gurt, logisch, kein kindersitz. passt"

lg
g

Tommy1424
19.08.2007, 22:06
Hallo beinand!

@abo
Ist dein PKW vor 1977 erstmalig zugelassen worden? Denn danach gibt es eine Ausrüstungspflicht für Gurte (auf Sitzplätzen in der 1.Reihe).

In § 106 StVO steht, dass Kinder mit einem (für Größe und Gewicht) geeignetem Rückhaltesystem gesichert werden müssen. Hier wird von Gurten nicht gesprochen.
(Es gibt im Übrigen Kindersitze die an der Sitzlehne befestigt werden können und daher keinen Gurt benötigen ((habe ich in GR gesehen, weiss allerdings nicht ob die eine CE-Prüfung haben)).

Was ich komisch finde ist, dass nur soviel Sitze typisiert werden, wie Schlafplätze vorhanden sind. Diese Aussage ist m.M. nach falsch. Im Kraftfahrgesetz und der Kraftfahrdurchführungsverordnung wir von soviel Sitzplätzen gesprochen für die ein geeignetes Rückhaltesystem vorhanden ist. Die derzeit gültige Regelung hinsichtlich Sitze in der Längsrichtung ist mir im Moment nicht bekannt. Kann durchaus sein, dass mittlerweile Beckengurte vorgeschrieben werden (natürlich nur Zugelassene).
Mein Kastenwagen hat nur 3 Schlafplätze und ist für 4 Personen zugelassen.

Abschließend möchte ich feststellen, dass es meiner persönlichen Meinung nach absolut unverantwortlich ist Kinder ungesichert im Fzg zu transportieren.

abo
19.08.2007, 22:28
Ist dein PKW vor 1977 erstmalig zugelassen worden?

jo


Es gibt im Übrigen Kindersitze die an der Sitzlehne befestigt werden können und daher keinen Gurt benötigen

das wäre keine lösung, die rücklehnen sind nicht fixierbar, die klappen vor



Was ich komisch finde ist, dass nur soviel Sitze typisiert werden, wie Schlafplätze vorhanden sind.

verstehe ich auch nicht
entweder eine "fleissaufgabe" der zulassungsbehörde oder eine regelung die ich nicht kenne.


Abschließend möchte ich feststellen, dass es meiner persönlichen Meinung nach absolut unverantwortlich ist Kinder ungesichert im Fzg zu transportieren.

genau, jeder kann seine persönliche meinung dazu haben
tatsache ist dass es unter den genannten umständen - die bei womos glaube ich sogar bis 1991 oder so vergleichbar waren (längssitze ohne gurte etc) gesetzlich zulässig ist

lg
g

edit:
der beckengurt selber WAR natürlich zugelassen, nicht aber dessen befestigungsvorrichtungen - und vor allem: beckengurte waren nach damaligem recht für die ausseren sitzplätze und vor allem die erste reihe grundsätzlich nicht mehr zulässig. die montage von dreipunktgurten war aber technisch unmöglich. fazit: wieder raus damit

Erazer
19.08.2007, 23:58
Unser Lt ist Bj.89 und die hinteren Sitzplätze habe ich dieses Jahr typisieren lassen.
Ich mußte eine Trennwand mit Polsterung einbauen.
Trotzdem dürfen zwei Leute nebeneinader sitzen...da stützt der eine wohl den anderen..ggg
Das mit den Schlafplätzen hat er wirklich so gesagt und schlafen ist im oberen "Stockwerk" laut dem Abnehmer . verboten, unten laut ihm - erlaubt.
Unser 6-Jähriger ist sowieso mein Co.Pilot und sitzt immer vorne, natürlich mit Gurt und im Kindersitz.
Hinten haben wir die Kleine mit dem Babysitz mit den Gurten des Sitzes, längs zur Fahrtrichtung "eingebaut". Den Kindersitz habe ich aber noch zusätzlich mit einem Spanngurt fixiert.
Also der Prüfer redete wirklich ein wenig wirr, anscheinend ist hinten der ungesicherte Transport eines Kindes erlaubt da die Sitzplätze keine Gurte haben, wenn aber was passieren sollte, sei ich "dran". Was ist aber nun bei einer Polizeikontrolle ?
Werde mich mal beim ÖAMTC schlau machen.
Das mit dem Typisieren der Sitzplätze ist ja auch in jdem Bundesland anders.
Ich schrieb damals auch einige Fragen dazu hier ins Forum.
Danke erstmals für Eure Antworten.:)

abo
20.08.2007, 00:44
...
Also der Prüfer redete wirklich ein wenig wirr, anscheinend ist hinten der ungesicherte Transport eines Kindes erlaubt da die Sitzplätze keine Gurte haben, wenn aber was passieren sollte, sei ich "dran". Was ist aber nun bei einer Polizeikontrolle ?
Werde mich mal beim ÖAMTC schlau machen.
...


hallo

WENN der sitz ohne gurte typisiert wurde dann ist das ok und auch die herren vom kostümverleih sind damit zufrieden. wenn ein gurt vorhanden ist muss er verwendet werden.


spannend ist die frage ob ich - für den kindertransport- einen sitz ohne gurten verwenden darf wenn gelichzeitig einer mit gurten verfügbar ist?

*Grübel*

ok, aber wer macht das schon frewillig ...

lg
g

PS:
nach schilderung der umstände: fahrzeug OHNE gurte zugelassen - habe ich vor jahren bei ÖAMTC auch die auskunft bekommen wie oben beschrieben

lupo1972
20.08.2007, 10:03
Hallo Martin,

was auch immer erlaubt und möglich irgendwo gesetzmäßig ist oder was sonst für Zweifel bestehen - was solls? das ist DEINE FAMILIE - die solltest Du doch so sichern wie es für die am sichersten ist! Was hilft es, wenn es erlaubt ist, daß Deine Frau und Euer kleiner Knirps ungesichert sitzen oder liegen DÜRFEN, die aber bei einem Unfall mit ca. 80 km/h bei Dir vorbei segeln und durch die Windschutzscheibe auf die Straße klatschen? Sorry, das klingt hart und grausig, aber bitte stell Dir das mal vor - willst Du das riskieren? Klar, Du wirst vorsichtig fahren, aber das kansst Du leider nicht für die vielen anderen auf der Straße versichern die Euch abschießen könnten. Wie auch immer das Gesetz ist letztendlich mußt Du es dann verantworten können.

Ich würde entweder ordentliche Gurte einbauen lassen und typisieren lassen oder das Wohnmobil verkaufen. Wenn Du nur seitliche Sitze hast würde ich darauf sowieso kein 2 monate altes Kind dort transportieren - die sollten nur gegen die Fahrtrichtung montiert werden da sonst die Kräfte auf die Halswirbelsäule zu hoch ist - auch bei starken Bremsungen - nicht einmal bei einem Unfall - dann würde ich auf jeden Fall das Ding verkaufen - die Sicherheit der Familie geht ja wohl vor jeder Liebe zum Oldtimer-Wohnmobil - doer?

Erazer
20.08.2007, 18:21
Ich habe wie gesagt zwei Trennwände nach vorne die fix verschraubt sind.
Den Kindersitz mit dem Baby stellen wir auf der hinteren Sitzbank aber nicht wie man sitzen würde quer zur Fahrtrichtung, sondern eben wie in einem normalen Auto. Also ist sie wie in einem normalen Auto fixiert. Was aber wiederrum rechtlich falsch ist da die Sitze quer zur Fahrtrichtung typisiert sind...grübel.:confused:
Dazu darf ich keine Gurte verwenden die nicht typisiert sind.
Ich mache es nun so: Ich baue einen Gurt ein. Verschweiße von unten an die Bodenplatte und den Rahmen ein 5mm Stahlblech, bohre Löcher durch und schweiße einen originale Feingewindemutter wie sie bei den Gurten verwendet werden, auf die untere Seite. Dann kann ich einen Gurt quer über den Sitz einbauen. Also den Kindersitz mit dem Rücken zur Trennwand (sie sitzt dann mit Blick nach hinten im WoMo und der Kindersitz wird zusätzlich durch die Trennwand abgestützt. Ich würde sicherlich nie fahren wenn die Kleine nicht angegurtet ist !!!
Besser so als ohne Sicherung der Kleinen.:rolleyes: