Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Gas.....
mr.chruris
11.07.2007, 18:48
Servus.
Habe heute alles was Gas verbrennt getestet da Überprügfung ansteht und ich gerne weiß was Sache ist.
Konnte den Kühlschrank nicht starten da kein Zündfunke kommt ?
Was kann ich machen ohne den KS auszubauen ?
Verwende den eigentlich nie mit Gas aber es wird sicher verlangt dass er funktioniert.
LG Karl
Ulli u. Karl unterwegs mit Kia Sportage 4WD Automatic und Adria B 502 LH
Hallo mr.chruris !
Bei mir kommt man bei einer Servicetür von hinten an den Kühlschrank ran!Das ist natürlich nicht überall so.Gar kein Funk würde ich auf ein elektrisches Problem tippen!(Sicherung,loses Kabel)
Sollten alle Stricke reißen,wennst den Kühlschrank nie auf Gasbetrieb brauchst,können die Dir den bei der Gasprüfung auch "totlegen", dann bekommst trotzdem das Pickerl!
Achja,nochwas, nachwievor gibt es kein Gesetzt welches das Gaspickerl vorschreibt.Aber natürlich sollte man seiner und der Nachbarn Sicherheit für eine Gasüberprüfung machen!
Lg. evto
Toni&Eva-Wr.Neustadt
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ForumsFahrt nach Papá vom 25.05.07-28.05.07 wir waren dabei
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servus karl,
mach dir keine sorgen, denn bei einer G107a werden alle gasgeräte überprüft und bei bedarf instand gesetzt. logisch laufen auch kosten dafür an.
es sind oft für den fachmann nur ein paar handgriffe...
@evto, das ist ein wowa da gibt es keine sicherung, da ist eine piezozündung eingebaut. außer es wäre ein AES-modell, da müsste dann eine batterie eingebaut sein um diesen überhaupt in betrieb nehmen zu können.
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The~Mobilheimers©
11.07.2007, 21:37
@evto
Leider kenne ich keinen Gesetzestext wo das steht! Lt. Prüfverordnung muss die Gasanlage überprüft werden ob es sich hierbei nur um Anlagen für den Antrieb handelt oder nicht ist leider nicht definiert! Alle Werkstätten in meiner Umgebungen verlangen bei der §57a Überprüfung den Gas-Prüfbefund...
Wissenschaft die Wissen schafft,
Leidenschaft die Leiden schafft
quote:
@evto
Leider kenne ich keinen Gesetzestext wo das steht! Lt. Prüfverordnung muss die Gasanlage überprüft werden ob es sich hierbei nur um Anlagen für den Antrieb handelt oder nicht ist leider nicht definiert! Alle Werkstätten in meiner Umgebungen verlangen bei der §57a Überprüfung den Gas-Prüfbefund...
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Das stimmt schon, bei mir hat der Arbö den auch verlangt- hast Du den nicht: Schwerer Mangel!
Aber wenn sonst alles passt?
Liebe Grüsse
Thomas, Heidi& Julian
Heimathafen: Zell am See/Piesendorf
http://www.bilder-hochladen.net/files/1vxb-r.jpg (http://www.bilder-hochladen.net/files/1vxb-r-jpg-nb.html)
Hi!
Also in unseren Breitengraden fragt werder der Arbö noch der Öamtc nach der Gasprüfung!Und eine Verweigerung des §57a Pickerl wegen fehlender Gasüberprüfung höre ich nun aber echt das erste Mal!!!
Wie gesagt ich habe die Gasüberprüfung ordnungsgemäss alle 2 Jahre durchführen lassen,nur zur Sicherheit!Und heuer habe ich mich von dem Klamauk der in aller Mund und hier im Forum verzapft wurde anstecken lassen und bei der Fa. Allro die nicht gesetzlich vorgeschriebene Gasprüfung machen lassen! Aber notwendig wars nicht!
@Thomas
Hätte Dir der Arbömann tatsächlich das Pickerl verweigert wenn Du nicht die GAsprüfung gehabt hättest???
gru?
evto
Toni&Eva-Wr.Neustadt
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Tommy1424
11.07.2007, 22:30
Hallo beinand!
Leider ist es so, dass die Gasprüfung seit heuer gesetzlich vorgeschrieben ist.
Lediglich der Zusammenhang zwischen Gasprüfung und §57a ist nicht wirklich definiert (dzt noch).
Leider ist es aber so, dass es den Prüfstellen überlassen ist, ob sie zur 57a die Gasprüfung verlangen oder nicht.
Wenn z.B. eine Firma verlangt, kann man aber problemlos zur nächsten fahren. Mit etwas Glück wirds dann dort nicht verlangt.
Ich hoffe nur, dass dieser rechtliche Graubereich endlich beseitigt wird. Die Entwürfe dazu existieren ja schon.
liebe Grüße, Tommy, Doris u Hannes; Ternitz im südl.NÖ
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auf Eurocamp 2 Gold
"Campen und Segeln am Meer - Herz was willst du mehr"
Servus Toni,
nein verweigert hätte er das Pickerl nicht. eben nur ein schwerer Mangel. Und der wäre natürlich vermerkt geblieben...
Liebe Grüsse
Thomas, Heidi& Julian
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Hi Tommy!
Wie Du richtig schreibst "Graubereich". Kein Mensch ahndet dieses Gaspickerl zu Zeit!Hatt zb. vorige Woche eine Polizeikontrolle und habe die Polizisten danach gefragt.Davon wüssten Sie nichts und hätten auch keinerlei Anweisungen von oben auf dieses "Gesetz" zu achten. Bis Entwürfe zu Gesetzen werden kann es lang dauern! Mir persönlich hat bis dato kein Mensch dises Gesetz bestätigt,ausser die Campinghändler welche die Gasprüfung vornehmen,no na ned!<img src=icon_smile_wink.gif border=0 align=middle>
mfg. evto
Toni&Eva-Wr.Neustadt
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Hallo zusammen,
will mich ja nicht wichtig machen, aber ob §57a hin oder her:
EINE GASANLAGE MUSS 100%ig IN ORDNUNG SEIN !!!
Es gibt vieles was der Laie nicht weiß, und eine fachgemässe
Überprüfung deckt so manches, nicht gerade ungefährliche, auf.
Wir wollen ja nicht "in d' Luft gehen", oder...
Gruss Utsch
P.S: Die Kühlschrankstarterei mit Gas kann mitunter eine Geduldsprobe
sein. Meistens braucht' s halt einige Versuche...
Helga & Utsch mit C5Kombi2.2HDI + ADRIA Adora 482PS
mr.chruris
12.07.2007, 06:29
Servus.
-Auch bei meinem kommt man hinten an den KS durch abschrauben des Gitters, dann sieht man Kühlrippen und Leitungen die aber OBEN am KS sind - das Sichtfenster wo man den Zündfunken sehen kann ist aber UNTEN?
-Pickerl wird durch die Postautubuswerkstätte OHNE Gasprüfung gemacht, denn lt. Aussage des Meisters ist es gestzlich NICHT vorgeschrieben.
-Ich lasse aber 2 jährlich die Gasprüfung zu MEINER Sicherheit machen(bringt das was wenn mein Nachbar in die Luft fliegt ?).
-Ist mir klar dass die, die die Gasprüfung machen, auch den Külschrank hinbekommen, ist eine reine Kostenfrage.
-Stillegen ist zwar Ok, aber wenn man mal den WW verkauft sollte der Kühlschrank schon auch funktionieren.
Also werde ich hoffen dass die den KS ohne Probleme instandsetzten und werde in weiterer Folge diesen auch regelmäßig mit Gas in Betrieb nehmen denn anscheinend tut das den "Dingen" nicht gut wenn sie nicht verwendet werden.
LG Karl
Ulli u. Karl unterwegs mit Kia Sportage 4WD Automatic und Adria B 502 LH
geändert von - mr.chruris on 2007 Jul 12 06:35:31
mein lieber freund evto,
könntest du diese zeilen mal erklären?
Wie gesagt ich habe die Gasüberprüfung ordnungsgemäss alle 2 Jahre durchführen lassen,nur zur Sicherheit!Und heuer habe ich mich von dem Klamauk der in aller Mund und hier im Forum verzapft wurde anstecken lassen und bei der Fa. Allro die nicht gesetzlich vorgeschriebene Gasprüfung machen lassen!
da fährst du doch eh alle zwei jahre zur überprüfung. wieso konnten dich dann die forumsclowns zu solch einem klamauk einer unnötigen handlung veranlassen und die nicht einmal gesetzlich vorgeschrieben ist?
ist schon ein schlimmes forum hier, gelle?
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Flüsterer
12.07.2007, 09:56
Wegen dem antiken duomatic-Regler....<img src=icon_smile_evil.gif border=0 align=middle><img src=icon_smile_evil.gif border=0 align=middle><img src=icon_smile_evil.gif border=0 align=middle>
lg,
Martin, Wien 21
*** Constitutional member of "CDB" ***
hi martin,
weiß ich eh, war doch dieser regler sogar bei der letzten vöc-sitzung von wegen rückmontage ein gespräch wert.
tja, viele händler lesen bei uns mit...<img src=icon_smile_wink.gif border=0 align=middle><img src=icon_smile_wink.gif border=0 align=middle><img src=icon_smile_wink.gif border=0 align=middle>
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ma.neu@gmx.net
12.07.2007, 15:46
war im april in wien 22 breitenleerstr. bei der überprüfung.
auf nachfrage sagte man mir es sei voriges jahr überprüft worden ob eine gasprüfung vorhanden ist, aber nach diversen beschwerden der camper wurde dies schnell wieder fallen gelassen..
lg
martin, mit familie + 2 hunden
Hi Leute!
LAsst Euch hier nicht verrückt machen,es gibt aktuell KEIN Gesetz für eine verpflichtende Gasprüfung!!!!!!!!!!
evto
Toni&Eva-Wr.Neustadt
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mr.chruris
12.07.2007, 18:50
Servus.
Leute, ich will nicht unverschämt sein, aber ob GASPRÜFUNG bei Pickerl ja oder nein ist schon lange geklärt und hilft mir nicht weiter.....
LG Karl
Ulli u. Karl unterwegs mit Kia Sportage 4WD Automatic und Adria B 502 LH
46erkurt
12.07.2007, 20:11
quote:
Hi Leute!
LAsst Euch hier nicht verrückt machen,es gibt aktuell KEIN Gesetz für eine verpflichtende Gasprüfung!!!!!!!!!!
evto
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Hallo Toni!
Möglicherweise, woher hast du dein Wissen? Quellenangabe wäre gefragt.
Kurt
----------------------------
Niederösterreich/Pernitz
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Alle reden vom URLAUB. Wir haben nicht mal das Geld zum DAHEIMBLEIBEN
Hallo Kurt!
Mein Wissen hättest ma woanders nachlesen können!<img src=icon_smile_wink.gif border=0 align=middle>
evto
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Hallo,
Forumsmitglied grisu schrieb am 27. Februar 2007 zum Thema Gasprüfung:
So, für alle die es ganz genau Wissen wollen hier die genauen Angaben bezüglich Gasüberprüfung und Pickerl die ich nach teilweise sehr mühsamer und langwieriger Nachfrage (11 Telefonate, 4 Mails und 2 Fax)erhalten habe:
Gleich Vorweg: Im Moment liegt es im Ermessen der Prüfwerkstatt, ob eine Gasprüfung verlangt wird, diese ist jedoch nicht obligatorisch.
Hier die genaue Erlärung der Experten:
Pickerlüberprüfung §57a und die Gasprüfung:
Die Gasanlagen Prüfrichtlinie ÖVGW G-107 (für Österreich) ist wie geplant im Jänner 2007 in Kraft getreten.
Jedoch wurde von Seiten des Verkehrsministerium (BMVIT) noch keine Durchführungsverordnung beschlossen, die diese Prüfrichtlinie in die Prüf- und Begutachtungsstellenverordnung (PBStV) aufnimmt.
Dies ist laut Auskunft des Ministeriums erst bei einer der nächsten Novellen vorgesehen. (theoritisch hätte das BMVIT sogar noch zwei Jahre Zeit bis zur Umsetzung)
Bis dahin gilt noch immer der Erlass des BMVIT vom 05.12.2005 der hier Auszugsweise zitiert wird:
„Anlage 6 der PBStV, Position 7.12. Prüfung der Gasanlage:
Aus dem Mängelkatalog zur Prüf- und Begutachtungsstellenverordnung geht derzeit nicht klar hervor, ob Gasanlagen in Wohnwägen und Wohnmobilen, welche nicht zum Antrieb dieser Fahrzeuge dienen (Gasanlagen für Kühlung, Heizung, Licht etc.) im Rahmen der wiederkehrenden Begutachtung zu überprüfen sind. Punkt 7 der Anlage 6 der PBStV spricht von „sonstigen Einrichtungen, sofern vorgeschrieben“. Daher sind darunter nur solche Gasanlagen zu verstehen, die für den Antrieb vorgesehen sind. Bei solchen ist nach den Anweisungen der PBStV vorzugehen. Für die Prüfung von anderen Gasanlagen (zum Kochen, Kühlen, Heizen,...) gibt es derzeit keine Vorschriften. Wenn diese Gasanlagen offensichtliche Mängel aufweisen, soll dieser Mangel im Prüfbericht nicht unter „Beurteilung“, sondern unter „Bemerkung“ in Form des Hinweises „Empfehlung für den Benutzer“ eingefügt werden. In dieser Empfehlung sollte der Mangel kurz beschrieben werden.“
Dies bedeutet, dass im Moment bei der Überprüfung §57a lt. Auskunft des BMVIT eine Gasprüfung nicht zwingend erforderlich ist. Jedoch von der Prüfwerkstatt verlangt werden kann (aber eben nicht verlangt werden muss!!)
Erklärung: Der Passus "Für die Prüfung von anderen Gasanlagen (zum Kochen, Kühlen, Heizen,...) gibt es derzeit keine Vorschriften." ist mit dem Inkrafttreten der G-107 /G 607 Richtlinie nicht mehr gültig und so liegt es derzeit im Ermes
Papierkram!!!!!!!!!!!!!!!!!!!
evto
Toni&Eva-Wr.Neustadt
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46erkurt
13.07.2007, 08:24
quote:
Hallo Kurt!
Mein Wissen hättest ma woanders nachlesen können!<img src=icon_smile_wink.gif border=0 align=middle>
evto
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Hallo Toni!
1) Aussagen wie "..habe ich gelesen..." oder " Ein Bekannter hat gesagt..." usw. sind absolut nicht hilfreich. Ich argumentiere lieber mit z.B. "In einer Aussendung des ARBÖ (od.ÖAMTC) vom.... wird/ist..."
Oder "... Lt Prüfstelle der NÖ LdsReg ist eine ......"
Alles andere ist wischiwaschi!
2) Muss nicht unbedingt ein Gesetz sein, kann auch beispielsweise eine Verordnung sein.
3) Woanders nachlesen? Hast recht, im WomoForum oder Camperboard!
Kurt
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Niederösterreich/Pernitz
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Alle reden vom URLAUB. Wir haben nicht mal das Geld zum DAHEIMBLEIBEN
Lieber Kurt!
Verordnung ja, aber da fehlt leider noch das Wichtigste!!! Nämlich die Umsetzung!<img src=icon_smile_wink.gif border=0 align=middle>
Da haben halt wie üblich einige Beamte eine trockene Theorie (Verordnung) zwischen dem Büroschlaf entwickelt.Aber keiner kennt sich aus und daher gibt es bis dato weder ein Gesetz noch eine strafrechliche Verfolgung.Weder die Gesetzeshüter auf der Strasse,noch die Werkstätten und auch bei den Zulassungstellen gibt es derzeit keinerlei Richtlinien.Ja,die meisten derangeführten haben noch nicht mal was von dieser Verordnung gehört!!!
Wenn das alles so wäre,könnte man nicht einmal mehr ein gebrautes WoMo anmelden ohne die gültige Gasüberprüfung!
SOlange es da keine genaues Gesetz wie zum Beispiel die verpflichtende Prüfung wie die 57a gibt,ist die ganze Schreiberei hier und in anderen Foren nur als SmallTalk zu sehen!
Ich für meine und umliegenden Personen habe freiwillig die Gasprüfung alle 2 Jahre machen lassen.Bei der letzten habe ich halt auch das Pickerl bekommen!Übrigens nicht einmal bei diesem Pickerl gibts Einigkeit!Es gibt große orange und kleine goldene!
Für ist deshalb klar,aktuell gibt es kein Gesetz!!!
Schönes Wochenende!
evto
Toni&Eva-Wr.Neustadt
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mr.chruris
13.07.2007, 21:58
Servus.
Bin ich froh dass jetzt alle über das Thema Gasprüfung Bescheid wissen (oder doch nicht).
Ich weiß aber auch was mit meinem Kühlschrank los ist und was zu tun ist.
DANKE
LG Karl
Ulli u. Karl unterwegs mit Kia Sportage 4WD Automatic und Adria B 502 LH
hallo, karl !
ned ärgern, nur wundern.
manch einem geht es nicht um das thema an sich oder darum, einem kollegen zu helfen...;)
(aber es waren ja auch viele sinnvolle und hilfreiche antworten dabei!)
lg v d ützis
*** Constitutional member of "CDB" ***
mr.chruris
14.07.2007, 07:07
servus.
Ich ärgere mich nicht, aber das Thema GASPRÜFUNG wurde in einem anderen Thread schon über Gebühr strapaziert und hier wieder aufgewärmt...
Das DANKE an die, die zu meiner Frage was zu sagen hatten.
LG Karl
Ulli u. Karl unterwegs mit Kia Sportage 4WD Automatic und Adria B 502 LH