Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : aus für typenschein ab 1.7.2007
hallo
es gibt keine typenscheine mehr
hier gucken:
http://tinyurl.com/2ofqpe
wer ein neufahrzeug erwirbt sollte sich schriftlich bestätigen lassen dass die fahrzeugtype schon in der zulassungsdatenbank erfasst wurde, denn der ERSTE der mit einem noch nicht erfassten fahrzeug da antanzt der hat relativ hohe kosten für die ersterfassung zu zahlen ..
lg
g
http://www.istnett.com/freespace/abo/avatar/21.jpg
Es ist schon alles gesagt, nur noch nicht von allen. (Karl Valentin)
und jetzt der orginaltext
freundlicherweise vom flüsterer zur verfügung gestellt, danke.
mit 1. Juli 2007 ergeben sich für die erstmalige Zulassung in Österreich (Neu- und Importfahr-zeug) wesentliche Änderungen
· Genehmigungsdatenbank
der komplette Fahrzeugdatensatz wird vor Zulassung vom Importeur oder der Landesprüfstelle in die Genehmigungsdatenbank eingemeldet
die Erfassung von Fahrzeugdaten in der Zulassungsstelle ist nicht mehr möglich
· EU-Übereinstimmungsbescheinigung / COC-Papier oder Datenauszug
Genehmigungsdokument für PKW, Krafträder und Traktore bis 40 km/h
· Typenschein neu
Genehmigungsdokument für LKW, Anhänger und Traktore über 40 km/h
· Einzelgenehmigung
bleibt für einzeln genehmigte Fahrzeuge erhalten
· Zulassungsbescheinigung Teil I
wird außer bei Ummeldung,
Abmeldung durch Leasingnehmer,
Fahrzeugverschrottung oder
Aufhebung aus technischen Gründen
mit Abmelde- / Aufhebungsvermerk versehen zurückgegeben und wird beim Fahrzeugexport vom neuen Besitzer gebraucht
· Zulassungsbescheinigung Teil II
ist stark verändert und ersetzt den bisherigen Typenscheineintrag
wird mit Abmeldevermerk versehen als Teil des Fahrzeug-Genehmigungsdokumentes immer zurückgegeben
ist ausnahmslos bei Wiederanmeldung vorzulegen
· Fahrzeug-Genehmigungsdokument
EU-Übereinstimmungsbescheinigung, COC-Papier, Datenauszug, Typenschein, Einzelgenehmi-gung und Teil II bilden gemeinsam das neue „Fahrzeug-Genehmigungsdokument“ und sind ab der erstmaligen Zulassung nicht mehr zu trennen
· Übergangsregelung bis 31. Dezember 2007
Neufahrzeuge mit Fahrzeugdokumenten in alter Form können noch bis 31. Dezember 2007 nach dem bisherigen System zugelassen werden
· Fahrzeugdokumente bei Wiederanmeldung ab 1. Juli 2007
war das Fahrzeug vor 1. Juli 2007 schon einmal in Österreich zugelassen, kann mit den vorhan-denen Genehmigungsdokumenten weiterhin an- bzw. umgemeldet werden.
· Duplikate Zulassungsbescheinigung Teil I und/oder Teil II
kann mit Verlusterklärung des Zulassungsbesitzers (ist zum Akt zu nehmen) direkt in der Zulas-sungsstelle ausgestellt werden
fehlt ein Teil sind Duplikate in der Regel vor der Abmeldung zu beantragen
· Zulassungssperre durch Finanz
wird bei Importfahrzeugen vom Wohnsitzfinanzamt nach Steuerdeklarierung gelöscht
bis dahin ist keine Zulassung möglich
· Zulassungssperre durch Behörde oder Prüfstelle
kann nur von diesen gelöscht werden
· Datenfehler in der Genehmigungsdatenbank vor Zulassung
vor Z
Hallo Richard,
danke für die ausführliche Information.
Schöne Grüße aus Wien,16
Susanne@Hans
unterwegs mit KIA Sorento und WILK
http://img199.imageshack.us/img199/8182/dsc002632dv5.jpg
Forumstreffen:Andau wir waren dabei.
Papa,wir waren dabei