PDA

Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Gewicht des Zugfahrzeuges



Renate
15.06.2007, 08:11
Hallo eine Frage an euch Experten.

Um wieviel kg mehr muß das Zugfahrzeug haben als der Anhänger???
Oder um wieviel %?
Das weiß ich nicht mehr so genau.
Die anderen Sachen weiß ich, die braucht ihr mir nicht nochmals erklären.

Danke
Renate

abo
15.06.2007, 08:25
quote:
Hallo eine Frage an euch Experten.

Um wieviel kg mehr muß das Zugfahrzeug haben als der Anhänger???
Oder um wieviel %?
Das weiß ich nicht mehr so genau.
Die anderen Sachen weiß ich, die braucht ihr mir nicht nochmals erklären.

Danke
Renate




hallo

hast du hier
http://campingforum.dotnethost.at/forum/topic.asp?TOPIC_ID=4322

und hier
http://campingforum.dotnethost.at/forum/topic.asp?TOPIC_ID=6094

schon nachgelesen?

lg
g


http://www.istnett.com/freespace/abo/avatar/21.jpg

Es ist schon alles gesagt, nur noch nicht von allen. (Karl Valentin)

Renate
15.06.2007, 09:05
Also heißt es wenn das EG des KFZ 1295 beträgt und das höchstzulässige Gesamtgewicht des Anhängers 1290 darf ich ihn ziehen.?
Die Anhängelast bezieht sich dann quasi nach dem tatsächlichem Gewicht, wenn das stimmt.

Schönen Tag, Renate

geandu
15.06.2007, 09:16
Wenn die Gewichte so sind wie in deinem Beispiel dann ist das o.K! Du hast sogar noch 5kg Reserve!! <img src=icon_smile_big.gif border=0 align=middle><img src=icon_smile_big.gif border=0 align=middle>

Mit dem tasächlichen Gewicht hat das aber wieder nix zutun! Das gilt nur wenn du einen E Schein hast!

http://img91.imageshack.us/img91/675/rimoreuropeo78et0.jpg

Unterwegs im Rimor Europeo 78

Herkunft: Sollenau

FlorianNoe
15.06.2007, 09:44
quote:
Also heißt es wenn das EG des KFZ 1295 beträgt und das höchstzulässige Gesamtgewicht des Anhängers 1290 darf ich ihn ziehen.?


Solange im Typenschein/Zulassungsschein nichts anderes angegeben, dann darfst du diesen Anhänger ziehen! Bei meinem alten PKW war das Eigengewicht um die 1400kg, durfte aber nur 1200kg ziehen! Bei meinem neuen ist das EG 1550kg (ungefähr) und darf 1500kg ziehen (ab 1360kg brauch ich aber den E-Schein, weil ich dann mit HzGG vom Auto und HzGG vom Anhänger über 3500kg komme!

Florian

todo6
15.06.2007, 19:17
Servus zusammen,

ich denke mit der Formel liegst richtig:
HZGW des Hängers darf das EGW des Zugfahrzeuges nicht überschreiten. Zusätzlich darf die Summe beider Fahrzeuge das Gewicht von 3.500 kg nicht überschreiten- (Für FS "B")
Liegen beide Gewichte darüber brauchst den E zu B Schein.


Liebe Grüsse

Thomas, Heidi& Julian

Heimathafen: Zell am See/Piesendorf
http://www.bilder-hochladen.net/files/1vxb-a.jpg (http://www.bilder-hochladen.net/files/1vxb-a-jpg-nb.html)

Tommy1424
15.06.2007, 21:30
Hallo Renate!

Alle Antworten sind richtig.

EG des Zugfahrzeuges &gt;= HzGG des Anhängers.

Wie du selbst richtig festgestellt hast bezieht sich die Anhängelast nur auf das tatsächliche Gewicht.

Bei einer Anhängelast von z.B. 1200kg einem Kfz-EG von 1500kg darfst du trotzdem nur 1200kg ziehen. Hat der WoWa ein HzGG von 1500kg aber tein tatsächliches Gewicht von 1200kg darfst du ihn auch ziehen.

(Anmerkung: In der Realität wird der WoWa nie leichter sein als ein HzGG <img src=icon_smile_shy.gif border=0 align=middle><img src=icon_smile_wink.gif border=0 align=middle><img src=icon_smile_big.gif border=0 align=middle><img src=icon_smile_big.gif border=0 align=middle>)



liebe Grüße, Tommy, Doris u Hannes; Ternitz im südl.NÖ
http://www.turek-schuster.at/grafiken/signatur01.jpg
auf Eurocamp 2 Gold

"Campen und Segeln am Meer - Herz was willst du mehr"

geändert von - Tommy1424 on 2007 Jun 15 21:35:01

willi 59_gelöscht
15.06.2007, 21:36
Hallo aufpassen-unter Umständen hat der Hersteller des Zugfahrzeuges

ein "gewichtiges Wörtchen" mitzureden,d.h.das die Anhängelast werks-

seitig sehrwohl unterhalb des EG des Zugfahrzeuges liegen kann!Ist

in den Fahrzeugpapieren vermerkt.

LG

Willi, Sabine,Tochter Katharina + Teenagerhündin Cora aus Wien 20;
http://img522.imageshack.us/img522/2537/italienapril2006007ks7.jpg
http://img300.imageshack.us/img300/8125/willi59womoji6.jpg

Leopold
15.06.2007, 21:43
quote:


Hallo aufpassen-unter Umständen hat der Hersteller des Zugfahrzeuges

ein "gewichtiges Wörtchen" mitzureden,d.h.das die Anhängelast werks-

seitig sehrwohl unterhalb des EG des Zugfahrzeuges liegen kann!Ist

in den Fahrzeugpapieren vermerkt.

LG

Willi, Sabine,Tochter Katharina + Teenagerhündin Cora aus Wien 20;
http://img522.imageshack.us/img522/2537/italienapril2006007ks7.jpg
http://img300.imageshack.us/img300/8125/willi59womoji6.jpg

Ja Willi 59 hat recht.
Bei unseren Opel Zafira 2,0 TD 74 kW
Eigengewicht: 1428kg
Anhängelast: 1050 kg

Grüße aus Sollenau
Eva und Poldi und weißer Schäfer Rocco
http://www.evto-on-tour.at/evpo.jpg
4.Forumstreffen-wir waren dabei
Fahrt nach Papá wir waren dabei

Tommy1424
15.06.2007, 21:45
quote:


Hallo aufpassen-unter Umständen hat der Hersteller des Zugfahrzeuges

ein "gewichtiges Wörtchen" mitzureden,d.h.das die Anhängelast werks-

seitig sehrwohl unterhalb des EG des Zugfahrzeuges liegen kann!Ist

in den Fahrzeugpapieren vermerkt.

LG

Willi, Sabine,Tochter Katharina + Teenagerhündin Cora aus Wien 20;


Hallo Willi!

Stimmt. Aber das habe ich ja auch geschrieben (letzter Absatz). Und wie du mich kennst gehe ich grundsätzlich von eingetragenen Daten aus.<img src=icon_smile_wink.gif border=0 align=middle>


liebe Grüße, Tommy, Doris u Hannes; Ternitz im südl.NÖ
http://www.turek-schuster.at/grafiken/signatur01.jpg
auf Eurocamp 2 Gold

"Campen und Segeln am Meer - Herz was willst du mehr"

schlesi66
16.06.2007, 07:27
quote:
Hat der WoWa ein HzGG von 1500kg aber tein tatsächliches Gewicht von 1200kg darfst du ihn auch ziehen.

liebe Grüße, Tommy, Doris u Hannes; Ternitz im südl.NÖ


Hallo Tommy.
Da ist ein Fehler drin. Mit Führerschein B gilt das HZGG des Hängers. Wenn also der Hänger auf 1500 kg typisiert ist, dann darfst ihn auch nicht ziehen, auch wenn er nur im Moment 1200 kg hat.
<img src=icon_smile_wink.gif border=0 align=middle>




Schönen Gruß
aus Wien 11
Ernstl 40,Babsi 37, Tina 9, Nicki 6, Yvi 5, Max 1 + Stefan 17 und Martin 15.

Citroen Evasion 1,9TD 90PS mit Hobby DeLuxe 530TK

http://img204.imageshack.us/img204/595/wohnwagenvonhintenfuersds2.jpg

geändert von - schlesi66 on 2007 Jun 16 07:29:16

Flüsterer
16.06.2007, 09:17
Und da hat der Schlesi vollkommen recht. Es gilt beim reinen FS "B" das HzGG- und ja auch die Summe beider.

Die Aussage vom Tommy1424 stimmt nur beim "E zu B", dann wird das tatsächliche Gewicht gemessen.

lg,

Martin, Wien 21

geandu
16.06.2007, 11:20
Richtig ist schlesi66 Beitrag!

Habe ich weiter oben auch schon geschrieben!

http://img91.imageshack.us/img91/675/rimoreuropeo78et0.jpg

Unterwegs im Rimor Europeo 78

Herkunft: Sollenau

Kraxi
16.06.2007, 19:29
Hallo!

Und eben diese 1050kg Anhängelast bei unserm Zafira zwingen mich einfach auf extrem leichte und leider rare Wohnwägen zu schaun.
Oder ich tausche das Auto mit Wohnwagen.

Ich schau sowieso das ich die Gewichte nicht unbedingt ausreize.
Schlieslich kommt dann irgendwann diese komische Pysik mit den vielen Gesetzen ins Spiel, und da glaub ich gibts schon so ein Gesetz das net unbedingt leinwand ist.

drum lieber a bisserl a Spazie einkalkulieren.

lg


die 4 Kraxis
http://members.aon.at/bkraxi/DSCN2662.jpg
Bernhard 39,Christa nu 39,Stefan15,Luki12 aus Oberndorf/Melk die mit der CaravelAir und Opel Zafira on Tour sind.

Tommy1424
16.06.2007, 23:05
Hallo beinand!

Ich versuchs nochmal, damits dann alle richtig lesen können.

PKW - EG=1450kg - HzGG=1800kg
WoWa - HzGG=1400kg - tatsächlich 1300kg

Summe HzGG = 3200kg = "B-SCHEIN"

EG-PKW &gt;= HzGG WoWa - hier 1450 zu 1400kg = "B-SCHEIN"

PKW-Anhängezuglast = 1200kg "DU DARFST NICHT FAHREN"

EGAL welcher Führerschein.

Die Frage von Renate im 3.Posting dieses Threads war ob sich die Anhängezuglast auf das tastäliche Gewicht des Anhängers bezieht.

Diese Frage ist mit einem klaren JA zu beantworten. Diese Frage hat aber auch schon überhaupt NIX mit Führerscheinen zu tun.

Egal welchen Fürherschein man hat. Wenn der Anhänger tatsächlich schwerer als die höchste zulässige Anhängelast ist darf man mit diesem Zugfahrzeug diesen Anhänger nicht ziehen.



liebe Grüße, Tommy, Doris u Hannes; Ternitz im südl.NÖ
http://www.turek-schuster.at/grafiken/signatur01.jpg
auf Eurocamp 2 Gold

"Campen und Segeln am Meer - Herz was willst du mehr"

Tommy1424
16.06.2007, 23:08
quote:


Die Aussage vom Tommy1424 stimmt nur beim "E zu B", dann wird das tatsächliche Gewicht gemessen.

lg,

Martin, Wien 21


Hallo Martin!

Wie sagst du so gerne:"Wer lesen kann ist im Vorteil"

In meinem vorstehenden Posting kannst du es nochmal genau nachlesen.


liebe Grüße, Tommy, Doris u Hannes; Ternitz im südl.NÖ
http://www.turek-schuster.at/grafiken/signatur01.jpg
auf Eurocamp 2 Gold

"Campen und Segeln am Meer - Herz was willst du mehr"

todo6
17.06.2007, 04:56
... und ich denke wenn einer das weiss,
dann der Tommy:)<img src=icon_smile_evil.gif border=0 align=middle> (ist doch aus der Branche<img src=icon_smile_big.gif border=0 align=middle>)
(hab Dich trotzdem lieb <img src=icon_smile_wink.gif border=0 align=middle>

Liebe Grüsse

Thomas, Heidi& Julian

Heimathafen: Zell am See/Piesendorf
http://www.bilder-hochladen.net/files/1vxb-a.jpg (http://www.bilder-hochladen.net/files/1vxb-a-jpg-nb.html)

Flüsterer
17.06.2007, 13:28
Naja lesen alleine reicht aber auch net, lieber hadotho.

Wenn das HzGG größer ist als die technische Anhängelast des Zugfahrzeuges, und Du bist mitm "B" unterwegs, wirst, wenn diese im Zulassungsschein eingetragen ist, ein Problem bei einer Verkehrskontrolle kriegen, denn wie man ja sieht, sind auch nicht alle Exekutivbeante in dieser Frage sattelfest....

lg,

Martin, Wien 21

Tommy1424
17.06.2007, 20:55
quote:
Naja lesen alleine reicht aber auch net, lieber hadotho.

Wenn das HzGG größer ist als die technische Anhängelast des Zugfahrzeuges, und Du bist mitm "B" unterwegs, wirst, wenn diese im Zulassungsschein eingetragen ist, ein Problem bei einer Verkehrskontrolle kriegen, denn wie man ja sieht, sind auch nicht alle Exekutivbeante in dieser Frage sattelfest....

lg,

Martin, Wien 21


Hallo Martin!

Sorry! Aber ich verstehe diesen Beitrag nicht. Mir ist nicht klar was du damit ausdrücken willst.

Es geht ja nicht um FS-Klassen. Tatsache ist, dass auch wenn alle FS-bezogenen Gewichte so zusammenpassen, dass du mit "B" fahren darfst, du immer noch die Hürde Anhängezulast berücksichtigen mußt.

Zum Thema Verkehrskontrolle:
In der Regel wirst du keinen Landgendarm finden der dich kontrolliert oder beanstandet wenn er sich nicht auskennt (davon gibt einige). Wenn du den Kollegen der Verkehrs- oder Autobahnpolizeiinspektionen oder gar der Landesverkehrsabteilugn in die Hände fällst schaust da schon wesentlich anders aus.

Wenn du aber in der Frage sattelfest bist, wirds mit Sicherheit kein Problem geben.
Ein Problem hast aber sicher wenn du ein tatsächliches Gewicht angehängt hast, dass höher als die erlaubte Anhängezulast ist. Denn dann wirst abgestellt. Da interessiert es keinen welchen FS du hast.


liebe Grüße, Tommy, Doris u Hannes; Ternitz im südl.NÖ
http://www.turek-schuster.at/grafiken/signatur01.jpg
auf Eurocamp 2 Gold

"Campen und Segeln am Meer - Herz was willst du mehr"

FlorianNoe
17.06.2007, 21:10
Zum allgemeinen Verwirren hätte ich da noch eine Frage....

Hab mal wo aufgeschnappt, daß die Stützlast des Wohnwagens/Hänger bei der Nutzlast am Auto dazugerechnet werden muß! OK, soweit so gut! Aber: Wird sie dann beim WoWa/Hänger subtrahiert, weil e beim Auto gezählt?

Florian

abo
17.06.2007, 21:21
quote:
Wird sie dann beim WoWa/Hänger subtrahiert, weil e beim Auto gezählt?



hallo

jaein

bei der achslast wird sie beim wowa abgezogen
beim hzlgg nicht

lg
g


http://www.istnett.com/freespace/abo/avatar/21.jpg

Es ist schon alles gesagt, nur noch nicht von allen. (Karl Valentin)