Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : männer zwischen 56 und 58 hier?
hallo
für die könnte das interessant sein:
da gibts geld retour
bis zu 3000 taler
lg
g
PS:
http://derstandard.at/?url=/?id=2882397
http://www.istnett.com/freespace/abo/avatar/21.jpg
Es ist schon alles gesagt, nur noch nicht von allen. (Karl Valentin)
Schei....e bin vor 7 Jahren in Pension gegangen, meint adolfo
http://img66.imageshack.us/img66/4519/hanniuich3az5.jpg
Dumme Gedanken hat jeder, nur der Weise verschweigt sie!
Liebe Grüße aus Tschempern (Gampern) unterwegs mit Dethleffs Camper 470 V
hallo an alle
wer möchte schicke denn ich gerne den gesetzestext der SV zu, habe sie leider nur als pdf datei
mfg
Michi
http://img456.imageshack.us/img456/8493/pechmanns2fg8.jpg
Michi 38, Michi 40 und Julia 13 aus Graz
hier ein auszug aus dem text
BARGELD FÜR ÄLTERE ARBEITNEHMER (Angestellte) LIEGT BEREIT
RÜCKERSTATTUNG DES ARBEITSLOSENVERSICHERUNGSBETRAGES
Die Menschen sollen sich ihr Geld zurückholen. – Sie bekommen dieses Bargeld auch garantiert zurück.“
Diese können „ihr Geld“ aus dem Arbeitslosenversicherungsbeitrag zurückfordern. Der Betrag macht, mitunter fast ein komplettes Monatseinkommen aus!
Ein Urteil des Verwaltungsgerichtshofes vom 20. Dezember 2006 befreit nämlich vollversicherte männliche Arbeitnehmer ab Vollendung des 56. Lebensjahres nachträglich vom Arbeitslosenversicherungsbeitrag. Ein Arbeitnehmer, der in der Zeit vom 1.1.2004 bis jetzt sein 56. Lebensjahr vollendet hat - betroffen sind vollversicherte Männer der Geburtsjahrgänge vom 1.1.1946 bis 31.12.1951 - hat Anspruch auf Rückerstattung des Arbeitslosenversicherungs-beitrages.
Der Betrag, der dabei anfällt, macht nach Berechnungen der Arbeiterkammer bei einem Bruttoeinkommen von 1.500 Euro (14 Mal jährlich) für einen Zeitraum von 2 Jahren 1.260 Euro und somit fast ein volles Monatseinkommen aus.
Die Vorgangsweise für die Rückerstattung des Arbeitslosenversicherungsbeitrages hängt davon ab, ob betroffene Arbeitnehmer noch beim selben Dienstgeber beschäftigt sind oder nicht.
• Bei noch laufend im Betrieb Beschäftigten muss der Dienstgeber einen Antrag auf Rückerstattung beim zuständigen Sozialversicherungsträger (GKK, BVA, ua) einbringen und den rückverrechneten Dienstnehmeranteil bei der nächsten Lohn- oder Gehaltszahlung auszahlen.
mfg
Michi
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Michi 38, Michi 40 und Julia 13 aus Graz
willi 59_gelöscht
18.05.2007, 18:45
*)CORFU-
Hallo-deiner oder der Wowa deines FFreundes?
LG
willi
Willi, Sabine,Tochter Katharina + Teenagerhündin Cora aus Wien 20;
http://img300.imageshack.us/img300/8125/willi59womoji6.jpg
@willi
meiner
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Michi 38, Michi 40 und Julia 13 aus Graz