Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Änderung der Reifendimension
hallo,
auf der Seite NÖ-Landesregierung hab ich folgendes gelesen:
§ 22a KDV 1967
Abs. (1) Als Änderung, die nicht angezeigt werden muss(§ 33 Abs. 1 des Kraftfahrgesetzes 1967), gilt
1. das Austauschen
...
b) von Rädern und Reifen gegen eine andere als im Typenschein oder im Bescheid über die Einzelgenehmigung angegebene Dimension oder Art, wenn der Zulassungsbesitzer über den Nachweis verfügt, dass diese Dimension oder Art von Rädern oder Reifen bereits in einem Verfahren nach § 32 oder § 33 KFG 1967 als für die Type und Ausführung des Fahrzeuges geeignet erklärt wurde, sofern die in diesem Verfahren vorgeschriebenen Auflagen beim Anbringen dieser Räder oder Reifen eingehalten wurden und dabei keine Änderungen am Fahrzeug beim Anbringen der Räder und Reifen erforderlich sind.
wie ist das zu verstehen, bzw. wo könnte ich einen solchen Nachweis bekommen?
besten Dank
Grüße aus Korneuburg
Christian+Clara mit Amelie(4)+Annika(3) auf Fiat Ulysse 2,1TD HL mit Dethleffs Camper 430 T http://christian.kaufmann-info.net/caravan/wir.jpg
Hallo Kerstan
Auskunft bekommst Du bei der NO-Landesregierung.
Aber ob die normales Deutsch auch können ?????????
adolfo
http://img66.imageshack.us/img66/4519/hanniuich3az5.jpg
Dumme Gedanken hat jeder, nur der Weise verschweigt sie!
Liebe Grüße aus Tschempern (Gampern) unterwegs mit Dethleffs Camper 470 V
mr.chruris
06.05.2007, 15:23
Servus.
Meine Meinung:
Hat jemand diese Dimension auf dem selben Fahrzeug wie deines schon eingetragen bekommen und du kannst diese Gutachten erhalten, musst du es nur mitführen und brauchst nicht mehr eintragen lassen.
LG Karl
Ulli u. Karl unterwegs mit Kia Sportage 4WD Automatic und Adria B 502 LH und seit kurzem auch mit BMW R850R http://www.mainzelahr.de/smile/froehlich/biggrin3.gif
Na ja, derzeit nur mit KIA unterwegs "trän".
Ich habe bei unserem Exwowa die Reifendimension von 185/60 R14ändern lassen auf 175/80 R14. Das ganze hat 7 Euro gekostet bei der NÖ Landesregierung im Weikersdorf!
Montiere dir die Reifen drauf und fahre dann hin eintragen.
http://img156.imageshack.us/img156/5844/romoreuropeo78wx8.jpg
Unterwegs im Rimor Europeo 78
Herkunft: Sollenau
berghamer
06.05.2007, 19:56
Hallo kerstan
Dieses "Amtsdeutsch" bedeutet, dass du keine Vorführung zur Landesregierung und keinen Eintrag in den Typenschein benötigst, wenn die technische Änderung (in deinem Fall die Reifen bzw Felgen) bereits einmal irgendwo in Österreich typengenehmigt wurden. Hier gibt es wiederum zwei Möglichkeiten:
1) der Verkäufer (Firma) hat ein Gutachten über diesen Artikel und gibt dir eine Ablichtung
2) irgendeine Privatperson hat ebenfalls ein Gutachten und gibt dir eine Ablichtung davon
PS: Weiß ich deshalb, weil ein Arbeitskollege einmal solch ein Problem mit Porsche-Felgen hatte, die er unbedingt auf seinem Audi benützen wollte. Durch die zahlreichen Telefonate und Gespräche mit ihm, erhielt ich diese Infos.
lg
Berghamer aus Leonding
trademark
07.05.2007, 09:59
quote:
also mal rein in die Hobby HP und siehe da:
http://www2.hobby-caravan.de/pics/wwallinclusive05/radspoiler.jpg
Also Reifendruck 4,5bar bei einem
185R14C der nun auch auf meinen WW kommen wird (Semperit Van Life) .
SG Trademark
Hallo Kerstan
schau mal in den link, Hobby hats serienmäßig drauf,
müsste für mich passen.
- sehe gerade du hast an Dethleffs.
am besten hin zur Landesregierung und eintragen lassen . fertig
SG Trademark
Wir 3, Bettina, LEA und Martin unterwegs mit Hobby De Luxe 495UFE und Passat Variant aus Sattledt OÖ
http://web.utanet.at/trausne3/KIF_1020.jpg
also ehrlich,
bei mir hat noch NIE jemand auf die reifengrösse geschaut, einfach nur ob die reifen in ordnung sind.
ich hab z.b. beim wilk nach dem typisieren andere reifen (kleinere) eingetragen gehabt, als vom werk drauf waren. nachfrage warum, antwort "eh wuuuuurscht..."
http://img220.imageshack.us/img220/1079/wieseeo4.png
lg von der sommerresidenz zu kärnten, richard <img src=icon_smile_big.gif border=0 align=middle>
quote:
Montiere dir die Reifen drauf und fahre dann hin eintragen.
Genau das hat mir der nette Herr von der NÖ Landesregierung auch gesagt
wird im Ernstfall von der Polzei toleriert.
quote:
... Das ganze hat 7 Euro gekostet bei der NÖ Landesregierung im Weikersdorf!
Das muss aber schon eine Weile her sein, denn das kostet jetzt etwa 40.- bis 50.- € (hat auch der nette Herr gemeint)
aber vielleicht sagt mir ja der nette Herr von der Prüftselle (Gerasdorf) noch was anderes.
Grüße aus Korneuburg
Christian+Clara mit Amelie(4)+Annika(3) auf Fiat Ulysse 2,1TD HL mit Dethleffs Camper 430 T http://christian.kaufmann-info.net/caravan/wir.jpg
7€ kann nicht so lange her sein, weil sonst wären es ja Schillinge <img src=icon_smile_wink.gif border=0 align=middle>
Nein im ernst hat nicht mehr gekostet! Es hat mich auch gewundert da ich für die Fa. auch das eine oder andere typisieren fahre und da kostet jede Eintragung 39€!
http://img156.imageshack.us/img156/5844/romoreuropeo78wx8.jpg
Unterwegs im Rimor Europeo 78
Herkunft: Sollenau
lupo1972
09.05.2007, 08:55
ich hätte weniger Angst von den Herren mit der Dienstkappe oder von den Fahreigenschaften (sofern der größere Reifen nirgends schleift - auch in Kurven und Schlaglöchern) aber eher dann, wenn ein Unfall passiert und die Versicherung dann sagt "sie hatten die falschen Reifen drauf - daher selbst zahlen ...." das würde ich einfach nicht riskieren.
lupo
*************
quote:
wenn ein Unfall passiert und die Versicherung dann sagt "sie hatten die falschen Reifen drauf - daher selbst zahlen ...." das würde ich einfach nicht riskieren.
das ist aber nur dann,wenn der unfall nachweislich durch die reifen verursacht wurde,oder nachgewiesen werden kann,das er mit anderen(*richtige größe*) reifen zuverhindern gewesen wäre
lg
alex
2 jungs 42+ 14 2 mädls 39 + 7 und unser 2 Jähriger Havi chicco
Wohnmobil ist ein Due-Erre Dream's 480
http://www.holidaymobil.at
http://www.holidaymobil.at/677TC/677Sig.JPG
quote:
.....
das ist aber nur dann,wenn der unfall nachweislich durch die reifen verursacht wurde,oder nachgewiesen werden kann,das er mit anderen(*richtige größe*) reifen zuverhindern gewesen wäre
.....
hallo alex
glaube ich nicht
wenn du an deinem fahrzeug veränderungen vornimmst die die fahrsicherheit betreffen (was jedenfalls dann der fall ist wenn es im typenschein eingetragene bestandteile betrifft) und es tritt ein schadensfall ein, dann gilt die beweislastumkehr.
das bedeutet DU musst mit sachverständigen gutachten etc beweisen, dass der schaden mit der richtigen reifengroesse AUCH passiert wäre.
klingt ganz ähnlich, ist aber ein riesiger unterschied, auch von den kosten her
lg
g
http://www.istnett.com/freespace/abo/avatar/21.jpg
Es ist schon alles gesagt, nur noch nicht von allen. (Karl Valentin)
da ist die sache so,das ja keine beeinträchtigung sondern eine erhöhung der fahrsicherheit gegeben ist.
und ohne sachverständigen kommst bei einem unfall eh nicht aus.
du hast im grunde das gleiche geschrieben
quote:das bedeutet DU musst mit sachverständigen gutachten etc beweisen, dass der schaden mit der richtigen reifengroesse AUCH passiert wäre.
nur das mußt nicht du nachweißen,sondern das wird dir nachgewiesen wie was wann
lg
alex
2 jungs 42+ 14 2 mädls 39 + 7 und unser 2 Jähriger Havi chicco
Wohnmobil ist ein Due-Erre Dream's 480
http://www.holidaymobil.at
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Flüsterer
09.05.2007, 10:14
@Alex: klingt schön, ist aber leider nicht so. Der Gesetzgeber geht bei jeder Veränderung am Fzg, die vom genehmigten technischen Standard abweicht, erstmal von einer Verschlechterung aus, so lange, bis es "rechtmäßig bestätigt" ist, daß dem nicht so ist. Da stimmt das mit dem Unfall leider wirklich, und diese Gutachten können arg teuer werden und es verzögert alles und es nervt einfach, immer wieder etwas tun zu müsen. Darum ist eine Eintragung wichtig und sollte so schnell wie möglich gemacht werden. Gerade beim Anhänger gibt es ja kaum Probleme, solange die Freigängigkeit der Reifen erhalten bleibt, sich an der Spurweite nix ändert und die Tragfähigkeit sogar eine höhere ist, sollte es bei Verwendung der serienmäßigen Felgen gar kein Problem ergeben, denn da wird die Größe im Endeffekt nicht so stark schwanken, die Spurweite bleibt unverändert und die Umrüstung auf "C" Reifen versteht sich dann ja von selbst, damit ist die Traglast kein Thema mehr.
lg,
Martin, Wien 21
quote:
du hast im grunde das gleiche geschrieben
hallo alex
wie auch immer es sei
hoffen wir dass es nie wer ausprobieren muss.
nach meiner bescheidenen fachmeinung ist es ein unterschied:
fall 1:
kaskoschaden, mit personenschaden; glatteis, schnee, winter, sichtbehinderung und du warst - genau genommen - für diese verhältnisse zu schnell unterwegs. du hattest links vorne einen winterreifen und sonst nur sommerreifen montiert (lt stvo seit kurzem zulässig)
die versicherung zahlt und regressiert das geld bei dir wg obliegenheitsverletzung (unangepasste reifenwahl)
die versicherung klagt dich (zahlt die gerichtsgebühren etc) und der vom gericht beauftragte SV (zahlt vorerst auch die versicherung) muss dir nun NACHWEISEN, DASS mit vier winterreifen an deinem fahrzeug die schäden geringer ausgefallen oder nicht passiert wären. sein gutachten wird meist lauten: "Aufgrund der Vielzahl an dynamischen Effekte und den Besonderheiten des Einzelfalles kann nicht sicher gesagt werden, dass der gegenständliche Unfall am .... um .... in .... mit für die zu diesem Zeitpunkt vorherrschenden Winterverhältnissen besser geeigneter Bereifung sicher unterblieben wäre." oder so ähnlich. damit kann sich dann die versicherung brausen gehen mit der rückforderung, und weil das meist so abläuft gibt es bis heute kein (?) bzw. kaum ein erfolgreiches regressverfahren wegen unfällen mit sommerreifen unter winterlichen verhältnissen in österreich.
fall 2:
haftpflichtschaden, mit personenschaden: den gespann ist auf der autobahn bei zulässigem tempo 100km/h plötzlich ins schlingern gekommen und hat einen kleinwagen von der nebenspur geschmissen.
die versicherung zahlt und regressiert das geld bei dir wg obliegenheitsverletzung (unzulässige reifenwahl). die objektive tatseite ist GEKLÄRT. du HAST ja unbestritten nicht zulässige reifen am hänger gehabt. du kannst jetzt aber im verfahren den antrag stellen, dass der SV eine aussage dazu macht, ob es mit den originalen reifen genau so zum aufschaukeln des hängers gekommen wäre. dieses gutachten des vom gericht beauftragte SV (zahlst vorerst du) wird wenig überraschend lauten: "Aufgrund der Vielzahl an dynamischen Effekte und den Besonderheiten des Einzelfalles kann nicht sicher gesagt werden, dass der gegenständliche Vorfall am .... um .... in .... m
is schon so,aber bei der umrüstung auf C reifen,wird es jedem SV schwer fallen eine beeinträchtigung nachzuweisen.
@ gerhard
kaskoschaden mit sommerreifen im winter zahlt dir keine versicherung
und die haftpflicht wird alles drann setzen nicht zuzahlen
denn der nachweiß das winterreifen besser geeignet sind als sommerreifen ist auch nicht schwer.
es ist aber auch ein unterschied ob es sich um einen hänger oder pkw handelt
die eintragung falls noch nicht genemigt ist eigentlich selbstverständlich
lg
alex
2 jungs 42+ 14 2 mädls 39 + 7 und unser 2 Jähriger Havi chicco
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http://www.holidaymobil.at
http://www.holidaymobil.at/677TC/677Sig.JPG
hallo!
quote:
is schon so,aber bei der umrüstung auf C reifen,wird es jedem SV schwer fallen eine beeinträchtigung nachzuweisen.
falsche baustelle! DU musst nachweisen dass es mit den originalreifen AUCH passiert wäre! das ist die krux an der sache.
quote:
kaskoschaden mit sommerreifen im winter zahlt dir keine versicherung
und die haftpflicht wird alles drann setzen nicht zuzahlen
bitte eine gerichtszahl. im novemner 2006 war zu dem tehma ein bericht in eco in ORF2. die redaktion hatte es in drei wochen nicht geschafft einen EINZIGEN fall bei den versicherungen zu finden wo wegen sommerreifen bei winterverhältnissen die schäden bei den verursachern regressiert wurden. NICHT EINER.
was umso seltsamer ist wiel die versicherungen und die reifenindustrie ja sehr daran interessiert sein muessten solche - und seie es auch nur einzelfälle - den autobesutzern als rute ins fenster zu stellen.
nichts desto trotz hast du recht. das risiko einer regressforerung besteht in solchen fällen natürlich.
lg
g
http://www.istnett.com/freespace/abo/avatar/21.jpg
Es ist schon alles gesagt, nur noch nicht von allen. (Karl Valentin)
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09.05.2007, 13:42
Was sagt uns das?
C Reifen rauf und Typisieren fahren punkt.
und ob des jetzt 7 oder 50 oder gar 100€ kostet is ma wurscht<img src=icon_smile_approve.gif border=0 align=middle>.
do brauchts beim Fortgehen mehr als des kostet.<img src=icon_smile_big.gif border=0 align=middle><img src=icon_smile_big.gif border=0 align=middle>
SG Trademark
Wir 3, Bettina, LEA und Martin unterwegs mit Hobby De Luxe 495UFE und Passat Variant aus Sattledt OÖ
http://web.utanet.at/trausne3/KIF_1020.jpg
servus abo,
seit wann und wo steht denn, das auf einmal verschiedene reifen auf der selben achse verwendet werden dürfen?
am anhänger dürfen reifen anderer bauart als am pkw verwendet werden. damit ist auch der winterreifenzwang am anhänger aufgehoben worden.
http://img220.imageshack.us/img220/1079/wieseeo4.png
lg von der sommerresidenz zu kärnten, richard <img src=icon_smile_big.gif border=0 align=middle>
quote:
servus abo,
seit wann und wo steht denn, das auf einmal verschiedene reifen auf der selben achse verwendet werden dürfen?
hallo
dazu gibt es seit anfang 2006 ein EU gesetz
in DE zum beispiel ist es schon in nationales recht eingeflossen
ob wir schon eine diesbezüglcihe stvo novelle hatten weiss ich aber genau genommen nicht
das völlig absurde daran ist ja dass du plötzlich auch AN EINER ACHSE unterschiedlich bereifen darfst.
ich halte das für absoluten unfug um ehrlich zu sein
ACHSWEISE würde ich ja noch verstehen ...
evt weiss ja der tommy was davon?
ich muesste suchen gehen nach der novelle ...
lg
g
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Es ist schon alles gesagt, nur noch nicht von allen. (Karl Valentin)
Flüsterer
09.05.2007, 17:14
Und um es nicht aus den Augen zu verlieren: es ging NICHT um die Umrüstung auf C Reifen, sondern um die Änderung der DIMENSION. Und da hat der Gesetzgeber was dagegen.
lg,
Martin, Wien 21