Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : womo mit leichtem hänger in D ausserorts tempo 60!
hallo
ich tipp den ganzen sche*** jetzt nicht ab
daher nachstehend ein link der wohl für einige von interesse ist
es scheint so zu sein dass ab 1.1.2007 in deutschland für WoMOs (sind ja weder PKW noch LKW sondern Sonderkraftfahrzeuge) beim betrieb mit einem (auch leichten) anhängers ausserorts nur mehr 60km/h fahren dürfen ...
lg
g
EDIT:
der link:
http://www.camperboard.de/thread.php?threadid=14262
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T2, tieferlegung, fachvernetzer frontaufprallschutz modell "Hevea Brasiliensis", fünffachbereift, eternit schindeldach
http://www.istnett.com/freespace/abo/avatar/21.jpg
geändert von - abo1 on 2007 Feb 12 19:34:52
Tommy1424
12.02.2007, 21:21
Hallo Gerhard!
Kann dem Link nicht folgen bzw lesen. Muß man angemeldet sein. Sei so gut und kopier ihn als Zitat in deinen thread.
liebe Grüße, Tommy 37, Doris 37 und Hannes 12 aus Ternitz im südl.NÖ
http://www.turek-schuster.at/grafiken/Campingforum01.jpg
auf Eurocamp 2 Gold
oh mist
das hab ich übersehen
ist zwar eigentlich ein copyright verstoss, aber naja:
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womo + anhaenger ausserorts nur 60 km/h ?
http://www.caravaning-info.de/fahrzeugin...s_caravans.html
im bulliforum gefunden, von nem fahrlehrer bestaetigt ..
siehe fussnote "xx" !
ueberhaupt ist ja der bulli (so.-kfz wohnmobil; 2,805t) mit dem kleinen wowa (750kg) ruckzuck ueber die 3,5t grenze.
da gilt es genau zu lesen oder darauf zu vertrauen, dass es danach nicht aussieht, das gespann.
was meint ihr zu dem paragraphen ? macht der sinn ? und warum ?
bulli ist bulli. mit nem grossen anhaenger darf ich dann nur noch 60 ?
uns alles nur, weil ich versicherungsguenstig fahren will ? harter tobak.
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Hi,
bin erstaunt!
... Das scheint tatsächlich zu stimmen. Und zwar belegt in §3 der STVO:
http://www.verkehrsportal.de/stvo/stvo_03.php
Absatz 3 Punkt 2b:
(3) Die zulässige Höchstgeschwindigkeit beträgt auch unter günstigsten Umständen ...
für Kraftfahrzeuge mit einem zulässigen Gesamtgewicht über 7,5 t, für alle Kraftfahrzeuge mit Anhänger, ausgenommen Personenkraftwagen sowie Lastkraftwagen bis zu einem zulässigen Gesamtgewicht von 3,5 t und für Kraftomnibusse mit Fahrgästen, für die keine Sitzplätze mehr zur Verfügung stehen ... 60 km/h.
...
Diese Geschwindigkeitsbeschränkung gilt nicht auf Autobahnen (Zeichen 330) sowie auf anderen Straßen mit Fahrbahnen für eine Richtung, die durch Mittelstreifen oder sonstige bauliche Einrichtungen getrennt sind. Sie gilt ferner nicht auf Straßen, die mindestens zwei durch Fahrstreifenbegrenzung (Zeichen 295) oder durch Leitlinien (Zeichen 340) markierte Fahrstreifen für jede Richtung haben
Klamüsert man das ganze mal auseinander, so ergibt sich 60km/h für alle KFZ mit Anhänger .... Ausgenommen davon sind PKW/LKW mit einem zGG bis 3,5t und Omnibusse mit Fahrgästen vollbesetzt.
Da ein WoMo weder ein PKW/LKW unter 3,5t noch ein nicht vollbesetzter Omnibus ist, gilt also 60km/h.
Dein 2,85t Bulli darf nur 60km/h, während ein 2,85t Sprinter (egal ob LKW oder PKW) 80km/h mit Anhänger fahren darf
Für WoMos ist da nichts vorgesehen .... Schwachsinnig Klasse!
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Tommy1424
12.02.2007, 21:55
Hallo beinand!
Ich würd mal sagen. Da änderst sich eigentlich nicht viel. Wenn man sich die Ausnahmen einmal genau durchsieht bleibt eigentlich nur mehr ein Güterweg über. Oder manche Ortsdurchfahrten und Straßen im Ortsgebiet. Aber da darf man ja eh nur 50 fahren.
Gehe aber nur vom Postin aus und habe die Gesetzesstellen nicht nachgelesen.
liebe Grüße, Tommy 37, Doris 37 und Hannes 12 aus Ternitz im südl.NÖ
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quote:
Hallo beinand!
Ich würd mal sagen. Da änderst sich eigentlich nicht viel. Wenn man sich die Ausnahmen einmal genau durchsieht bleibt eigentlich nur mehr ein Güterweg über. Oder manche Ortsdurchfahrten und Straßen im Ortsgebiet. Aber da darf man ja eh nur 50 fahren.
Gehe aber nur vom Postin aus und habe die Gesetzesstellen nicht nachgelesen.
liebe Grüße, Tommy 37, Doris 37 und Hannes 12 aus Ternitz im südl.NÖ
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naja
jede strasse ohne DURCHGEHENDE leitlinie...?
schneller als 60 darfst ausserorts nur dort fahren wo entweder zwei fahrspuren in deiner fahrtrichtung sind oder eine fahrspur mit überholverbot (durchgehende leitlinie ..)
so habs ich zumindestens verstanden ...
lg
g
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Tommy1424
12.02.2007, 22:40
quote:
Sie gilt ferner nicht auf Straßen, die mindestens zwei durch Fahrstreifenbegrenzung (Zeichen 295) oder durch Leitlinien (Zeichen 340) markierte Fahrstreifen für jede Richtung haben
Stimmt schon es sind etwas mehr Straßen als ich zuerst meinte. Aber wirklich viel bleibt nicht über.
Dann müßte man den tatsächlichen Wortlaut hinsichtlich der Gewichtgrenzen kennen.
Bin mir aber nicht sicher wie weit das in Ö von Interesse ist. Sind bei uns wirklich so viel WoMo´s bis 7,5t als Sonderkfz zugelassen?
liebe Grüße, Tommy 37, Doris 37 und Hannes 12 aus Ternitz im südl.NÖ
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quote:
....
Bin mir aber nicht sicher wie weit das in Ö von Interesse ist. Sind bei uns wirklich so viel WoMo´s bis 7,5t als Sonderkfz zugelassen?
......
hallo
öhhhhh...
naja
alle glaub ich ...
oder wie ist denn dein bus zugelassen?
lg
g
EDIT:
der punkt ist ja der: diese geschwindigkeitsbeschränkungen auf 60km/h in deutschland gelten natürlich auch für österreichische womos (mit anhänger) wenn die da fahren ...
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geändert von - abo1 on 2007 Feb 12 21:42:33
willi 59_gelöscht
13.02.2007, 06:55
Hallo-
ich nehme an,daß auf derart NIEDERRANGIGEN Strassen das Überholen
solcher Gespanne ein Problem sein könnte;ich warte einmal die
Sommerferien ab-dann weiß ich´s.
lg
willi 59
Willi 59, Sabine 39, Katharina 12 + Hundebaby aus Wien 20;
http://img300.imageshack.us/img300/8125/willi59womoji6.jpg
Tommy1424
13.02.2007, 08:15
Hallo beinand!
+)Gerhard: Natürlich gelten diese Vorschriften für alle Verkehrsteilnehmer.
+) Willi: Ich könnt mir vorstellen, dass das ein Mitgrund dafür ist, dass diese Regelung getroffen wurde. Möglicherweise geht es ja darum, dass man ein Gespann das mit 60 fährt leichter überholen kann als mit 80. Es würde auch die Regelung mit den LKW dafür sprechen, weil diese ja nur bis zGG 3,5t ausgenommen sind.
liebe Grüße, Tommy 37, Doris 37 und Hannes 12 aus Ternitz im südl.NÖ
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46erkurt
13.02.2007, 16:12
Hi!
Wohnmobil (3,5 To) in A als PKW angemeldet. Also PKW mit Anhänger gilt in D 80/100 Km/h.
Einzig in Norwegen gilt 60 km/h, wenn der Hänger nicht gebremst ist.
Ansonsten auch 80.
Kurt
----------------------------
Niederösterreich/Pernitz
http://img212.imageshack.us/img212/7845/avatar7ya.jpg
Alle reden vom URLAUB. Wir haben nicht mal das Geld zum DAHEIMBLEIBEN
quote:
Wohnmobil (3,5 To) in A als PKW angemeldet. Also PKW mit Anhänger gilt in D 80/100 Km/h.
hallo kurt
du hast recht, wenn bei dir tatsächlich als type PKW steht
wenn "sonderkraftfahrzeug" eigetragen ist dann gelten für dich IN ÖSTERREICH zwar die vorschriften für "PKW", nicht aber in DE
lg
g
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ohne Worte
Tommy1424
13.02.2007, 20:17
Hallo beinand!
Eins würd mich Interessieren. Heute KfG die Fzg-Klassen gelesen. Und da ist doch tatsächlich auch das Wohnmobil mit M1 bezeichnet. Daneben steht auch eine Definition was ein WoMo ist und wie es ausgeführt sein muss um ein WoMo zu sein.
Demnach müsste doch im Zulassungsschein auch Wohnmobil M1 und nicht Sonderkfz stehen. Sollte es diese Differenz in D nicht geben gilt aufgrund von EWR und zwischenstaatlicher Abkommen sowie dem Wiener- und dem Genfer- Übereinkommen diese Regelung ja eigentlich nicht für Ösis.
So hätte ich das gelesen. Habe es aber nur überflogen und mich noch nicht tiefer damit beschäftigt. Werde dies aber in den nächsten Tagen sicher tun.
liebe Grüße, Tommy 37, Doris 37 und Hannes 12 aus Ternitz im südl.NÖ
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Flüsterer
13.02.2007, 21:11
@Tommy: und genau so ist es auch - es gibt die Klasse M1 - WoMo. Das ist KEIN Sonderkfz und es gelten sinngemäß alle PKW Regelungen - als auch, daß man erst nach 3 Jahren zum ersten Mal zur $57a Überprüfung fahren muß.
lg,
Martin, Wien 21
hallo
öhhhhh....
und was mach ich?
fahrzeugtype: "Sonderkraftfahrzeug M1"
????
lg
g
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ohne Worte
Tommy1424
16.02.2007, 16:29
Hallo Abo!
Bin mir noch nicht ganz sicher. Aber wenn dein Fzg in der M1 Klasse zugelassen ist sollten theoretisch die PKW-Bestimmungen gelten.
Werde mich darüber aber noch genauer informieren.
liebe Grüße, Tommy 37, Doris 37 und Hannes 12 aus Ternitz im südl.NÖ
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quote:
...
Werde mich darüber aber noch genauer informieren.
....
hallo
spannend eigentlich
wo wäre da genau der unterschied?
ich meine wenn spezialkraftfahrzeug steht, dann ist es kein PKW, richtig?
was bedeutet das dann in der realität....
zB parkverbote mit zusatztafel "ausgenommen PKW" wären dann für so ein auto auch tabu, oder?
sonst nochwas?
lg
g
EDIT:
frage am rand:
was bedeutet alternative bereifung hinterachse: 31x10,5x16,5 ?
was soll denn das für eine dimension sein?
31zoll?
ich hab doch keinen monstertruck ...?
*ratlos*
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ich übernehme die verantwortung dafür was ich sage, aber nicht dafür was andere zu verstehen glauben
geändert von - abo2 on 2007 Feb 16 15:48:13
hallo gerhard
31x10,5-16,5
31 zoll reifendurchmesser
10,5 zoll reifenbreite
16,5 zoll felgendurchmesser
also a schens drumm
l.g.lgll
quote:
hallo gerhard
31x10,5-16,5
31 zoll reifendurchmesser
10,5 zoll reifenbreite
16,5 zoll felgendurchmesser
also a schens drumm
l.g.lgll
hallo
ja, wir haben ja schon am sonntag darüber gesprochen
da scheint irgendwo ein irrtum zu bestehen
80 cm reifendurchmesser
die dinger bekomme ich nie auf mein womo drauf ...
naja
trotzdem danke
lg
g
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ich übernehme die verantwortung dafür was ich sage, aber nicht dafür was andere zu verstehen glauben
hallo
das ist kein irrtum...hatte solche räder auf meinem
alten range rover(willi kann sich bestimmt erinnern)
hab damals diese reifen gewählt um mehr bodenfreiheit
zu erreichen...
das sind riesen räder..zumindest für ein womo
für einen geländewagen dafür ideal
wie du die draufbekommen sollst kann ich mir
auch nicht vorstellen
wenn ichs nicht selbst gelesen hätte würde ich dirs eh nicht
glauben....
l.g.lgll
willi 59_gelöscht
21.02.2007, 20:41
*)abo2
Gerhard-würden Die passen und hättest du genug Power,so könntest
du mit 1200U/min schon 65mls fahren!!!
lg
willi
Willi 59, Sabine 39, Katharina 12 + Hundebaby aus Wien 20;
http://img300.imageshack.us/img300/8125/willi59womoji6.jpg
quote:
Gerhard-würden Die passen und hättest du genug Power...
hallo willy
hast du da zweifel...?
;)
lg
g
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ich übernehme die verantwortung dafür was ich sage, aber nicht dafür was andere zu verstehen glauben
geändert von - abo2 on 2007 Feb 21 22:59:39