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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : ausländisches Kennzeichen am Hänger



lupo1972
10.11.2006, 13:52
Hallo, bei der EzuB ausbildung wurde gesagt, daß man einen Hänger mit einem nicht-österreichischen Kennzeichen nicht fahren darf wenn man am PKW ein österreichisches Kennzeichen hat (egal ob B oder EzuB). Der Grund wäre, daß man nich strafrechtlich verfolgt werden kann. Möglicherweweise gibt es dazu ausnahmen wenn der Besitzer d. ausländischen Hängers eine Ausnahmegenehmigung hat (ich denke dann verbürgt er sich die Lenkerdaten weiter zu geben).

Frage: kann das ein juristisch begabter von Euch hier verifizieren? Stimmt das denn noch so? Wenn das stimmt, fallen sämtlichen grenznahen Vermieter künftig für mich weg und ich war damit schon einmal illegal unterwegs :(



lupo
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Tommy1424
10.11.2006, 14:02
Hallo Lupo!

Grundsätzlich ist es verboten mit einem in österr. zuglassenen Fzg eine Hänger mit ausländischer Zulassung zu ziehen.

Jedoch gibt es eine Ausnahme. Allerdings bin ich mir nicht sicher obe diese nur für LKW oder aber auch für WoMo´s bzw WoWa´s gilt.

Die Ausnahme ist ein sogenanntes Zollkennzeichen. Es handelt sich dabe um eine rote Kennzeichentafel die über der ausländischen Tafel montiert wird. Die rote Tafel zeigt das österr. Kennzeichen des Zugfahrzeuges.

Wie gesagt, ich kann nicht genau sagen ob diese Ausnahme nicht nur für LKW gilt, bzw ob eine Privatperson ein Zollkennzeichen über beantragen kann bzw bekommt.

Ich werde mich in diesem Punkt aber nochmal nachfragen und die in Kürze eine ganz genaue Auskunft geben.

lg

Tommy

FlorianNoe
10.11.2006, 14:05
Wie schaut denn dann ads aus beim Importieren eines Wowas aus dem Ausland (Deutschlad)?

Ich nehme nicht an, daß ich mit unseren blauen Taferln in Deutschland herumfahren darf. In Deutschland gibts ja auch so überstellngskennzeichen, auch welche mit Ablaufdatum, die eine gewisse Zeit gelten, und dann zur Entsorgung kommen!
Muß ich dann mit so einem Deutschen Kennzeichen bis zur Grenze fahren, und dann wechseln auf die blauen österreichischen ?

Man kann ja nichtmal sagen, abgesehen vom Aufwand und der Entfernung, man meldet den WoWa gleich an, während der WoWa noch beim Händler steht, und fährt dann mit den eigenen Kennzeichen nach Hause, weil man ja vorher zur Landesprüfstelle muß....

Bin i froh, daß i an der tschechischen Grenze wohn, und mir in der nächsten tschechischen Umgebung kein Händler bekannt ist, i glaub das würd kompliziert <img src=icon_smile_big.gif border=0 align=middle><img src=icon_smile_big.gif border=0 align=middle><img src=icon_smile_big.gif border=0 align=middle>

Florian

abo
10.11.2006, 14:12
hallo

du hats drei möglichkeiten

- die blauen östereichen werden in D sehr wohl akzeptiert
- du fährst mit den deutschen tafeln (falls noch zugelassen dort) wichtig dabei ist nur die importmeldung am einreisezollamt
- die deutschen kurzzeitzulassungen

lg
g

p.s.: rote hängerkennzeichen sidn ein formalakt
ich glaube die kriegt jeder der sie braucht

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"Meine Meinung steht fest. Hören Sie auf mich mit sachlichen Argumenten zu verwirren."

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Heli
10.11.2006, 14:22
hallo!
das rot kennzeichen (deckkennzeichen) wird ausgestellt bei anhängern welche zum zweck der güterbeförderung verwendet werden. egel ob pkw oder lkw. hierbei kommt sehr viel auf die zulassungsstelle an ob die einen wowa als hänger zum transport von gütern anerkennen.(hatte selber schon mal dieses problem). mit den blauen kennzeichen darf man in deutschland fahren, aber nur wenn man diese in österreich auf ein fahrzeug montiert und dann nach deutschland fährt. wenn man in deutschland ein fahrzeug kauft dürfen die blauen nicht zur überstellung verwendet werden(sprich in deutschland montiert werden) dafür gibt es bei den deutschen zulassungsstellen kurzzeitkennzeichen (die ist natürlich mit kosten und zeit verbunden).übrigens die aussage " ich komme von österreich und fahre jetzt wieder retour nach österreich" muß sehr glaubwürdig und detailiert nachvolziehbar sein, ansonsten wird das fahrzeug abgestell. gruß heli

Tommy1424
10.11.2006, 14:27
Hallo beinand!

Grundsätzlich würde in D der Ablaus so aussehen, dass man mit dem D-Überstellungskennzeichen an die Grenze fährt und von dor mit unserem blauen weiter. Wobei es durchaus vorkommt, dass das blaue Taferl von der Polizei in D akzeptiert wird.

Zur Überstellung selbst gibt es aber das reine Überstellungskennzeichen (grün) weil ja eigentlich das blaue eine Probefahrtkennzeichen ist und "eigenlich" nur für Überstellungen im Innland und auf Kurzstrecken zugelassen ist (Kurzstrecken sind nicht definiert).

Aber das blaue und auch das grüne Kennzeichen gelten für Überstellungen ohne Zulassung.

In diesem Fall ist der Hänger aber zugelassen und zwar im Ausland. Was hier das Ziehen des Hängers mit in österr. zugl. Kfz im Ausland betrifft gelten die dortigen Vorschriften. Das Ziehen in österr. ist eindeutig im Kraftfahrgesetz im § 49 Abs. 3 geregellt. Das ist eben das rote Kennzeichen.

Hier hängt es aber von der Zulassungsstelle ab ob und in welcher Weise eine Glaubhaftmachung der Beförderung vom Ausland ins Innland auszusehen hat.

Was ich bis jetzt gehört habe, wird im Normalfall nicht viel gefragt und der Antragsteller bekommt ziemlich Problemlos das rote Kennzeichen.

@ Heli: Das Gesetz spricht lediglich von Beförderung. (Leider gibt kommt es immer wieder vor, dass manche Zulassungsstellen das Wort Güter- hervorsuchen und dann der Beförderung vorstellen)

hoffe mit dieser Information gedient zu haben.

Tommy



geändert von - Tommy1424 on 2006 Nov 10 13:30:38

grisu
10.11.2006, 14:29
Hier nochmals der genaue Wortlaut zur Verwendung von Probekennzeichen auf Fahrzeugen oder Wohnwagen lt. dem Verkehrsministerium:


Möglichkeiten zur Fahrzeugüberstellung nach Österreich:
Ausländisches Überstellungskennzeichen
Der ausländische Händler oder die ausländische Händlerin besorgt ein Export- oder Überstellungskennzeichen mit entsprechender kurzzeitiger Haftpflichtversicherung. In Österreich darf damit grundsätzlich vier Wochen lang gefahren werden. Die Frist kann um weitere vier Wochen verlängert werden, wenn es zu Wartezeiten durch die Behörde kommt, wobei auch die ausländische Frist zu beachten ist. Es gilt jene Frist, deren Ablauf zuerst eintritt.
österreichisches Überstellungskennzeichen

Das grüne Überstellungskennzeichen| beantragen Sie in Österreich. Es wird für höchstens 21 Tage ausgegeben.
österreichisches Probekennzeichen

Das blaue Probekennzeichen ist nicht in allen EU-Ländern zulässig.


Achtung:
In Deutschland sind das österreichische Überstellungs- als auch Probekennzeichen zur Überführung ins Ausland unzulässig.

















7,6 Millionen Österreicher granteln und sind gestresst, der Rest kommt aus Kärnten

Tommy1424
10.11.2006, 14:33
Ich würd mich lieber auf die §§ 47 ff des Kfg verlassen. Da anzunehmen ist, dass sowohl die Zulassungsstellen als auch die Polizei auf der Straße eher dort suchen wird, bevor sie beim BM Verkehr nachfragen.

lg

Tommy

lupo1972
10.11.2006, 14:47
also zur Überstellung aus dem Ausland kann man angeblich bei der österreichischen versicherung ein Überstellungskennzeichen beantragen (ist grün und hat die gleiche Nummer wie der eigene PKW) damit kann man dan fahren - allerdings nur zum "importieren"

ALLERDINGS meine Anfrage geht eher dahin daß ich einen in Deutschland gemieteten Wohnwagen von Deutschland nach Östrreich fahre, dort durch und dann runter nach Italien oder Kroatien zieh. Ich glaube nicht daß mir die Versicherung dafür grüne Taferl geben wird. Anscheinend kann ein Vermieter auch eine Ausnahmegenehmigung haben wo er dann quasi garantiert den österreichischen Fahrzeughalter preiszugeben.

Es geht ja beim Hänger nicht um die Haftpflichtversicherung da ja auf der Fahrt dafür die vom Auto zuständig ist - lediglich wenn man ohne Zugfahrzeug einen Schaden anrichtet kommt die Hängerhaftplicht dran. Bei der Regelung geht es darum, daß man durch den Hänger das Kennzeichen vom Zugfahrzeug nicht sehen kann, ist das ein Kennzeichen aus einem anderen Land wie das vom Hänger ist die Strafverfolgung schwehr bis unmöglich - DAHER ist es verboten bei Hängern.

Kennt sich da wer aus?

lupo
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geändert von - lupo1972 on 2006 Nov 10 13:49:42

Tommy1424
10.11.2006, 15:12
Damit gibt es für dich meiner Meinung nach innhalb von Österreich nur die Möglichkeit von einem roten Kennzeichen.

Wie das dann in Italien aussiegt ist allerdings eine andere Frage.

stefferl
10.11.2006, 15:39
quote:

Es geht ja beim Hänger nicht um die Haftpflichtversicherung da ja auf der Fahrt dafür die vom Auto zuständig ist - lediglich wenn man ohne Zugfahrzeug einen Schaden anrichtet kommt die Hängerhaftplicht dran.


Da bin ich mir nicht so sicher. Was ist, wenn ich irgendwo vorbeifahre mit PKW und Hänger und der Hänger streift an einem parkenden PKW und beschädigt den? Der Hänger ohne Zugfahrzeug wird kaum einmal einen Schaden verursachen, außer er reißt sich los oder kommt ins rollen.

Liebe Grüße von der Stefferl. Peter am Beifahrersitz im Fiat Marea. Im Urlaub Adria Adora am Haken. http://www.cheesebuerger.de/images/smilie/verschiedene/e035.gif

abo
10.11.2006, 15:50
quote:
ALLERDINGS meine Anfrage geht eher dahin daß ich einen in Deutschland gemieteten Wohnwagen von Deutschland nach Östrreich fahre, dort durch und dann runter nach Italien oder Kroatien zieh.


hallo

einen aus dem EU-inland gemieteten anhänger ins EU-ausland (und womöglich später wieder retour) ziehen?

vor dem Eu-beitritt hätte sich da das finanzamt brennend dafür interssiert.

jetzt auch noch?

lg
g

ps:
ich habe keine ahnung wie das am problemlosesten geht ...

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abo
10.11.2006, 15:52
quote:
Der Hänger ohne Zugfahrzeug wird kaum einmal einen Schaden verursachen, außer er reißt sich los oder kommt ins rollen.


hallo

und genau für diese seltenen schäden haftet die haftpflicht vom hänger.

sobald der wo dranhängt ist es immer die haftpflicht (bzw der vernichtete bonus) vom zugfahrzeug ...

lg
g

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Richard
10.11.2006, 16:30
also ich würde euch vorschlagen,

haltet euch genau nach den angaben vom grisu, die stimmen nämlich.

eines noch zum blauen kennzeichen, ist in deutschland eine blöde situation und auch eine schon endlose klage beim eugh, denn grundsätzlich müssen alle eu-staaten die kennzeichen der anderen staaten anerkennen. deutschland tanzt eben wieder einmal aus der reihe, sie erkennen die durchfahrt an (z.b. holland - österreich), nicht aber von D nach A, denn das ist nach meinung derer verkehrsjuristen eine sogenannte "fernzulassung" und nach deutschen recht nicht zulässig.

zum trost, wenn überhaupt geahndet, dann nur in bayern...

http://img95.imageshack.us/img95/1152/lmchafen2ah.jpg
lg richard

Heli
10.11.2006, 17:52
richtig richard
da ich 1 km von der deutschen grenze wohnen kanne ich dieses spiel unserer lieben nachbarn in bayern. bis jetzt 3x aufgehalten und erklärung bekommen und 2x abgestellt wegen der blauen. aber auch die deutschen dürften nicht von österreich weg mit ihren probefahrkennzeichen (rote nummern) fahren, nur bei uns schaut keiner. gruß heli

Richard
10.11.2006, 18:05
also heli,

du wirst dir doch mit einem firmenstemperl und der fahrtroute im fahrtenbuch (ich sags eh nicht laut von wegen getürkt) helfen können <img src=icon_smile_blush.gif border=0 align=middle><img src=icon_smile_blush.gif border=0 align=middle><img src=icon_smile_blush.gif border=0 align=middle>.

http://img95.imageshack.us/img95/1152/lmchafen2ah.jpg
lg richard

Wilhelm (gelöscht)
10.11.2006, 20:24
In Deutschland muß es wohl erlaubt sein, denn ich sehe oft Fahrzeuge von dem Transportunternehmen Willi Betz, Zugmaschine Deutschland, Anhänger Rumänien.

Viele Grüsse
http://img226.imageshack.us/img226/3090/willispicassonp5.jpg
Willipitschen
Aus der Kaiserstadt Karl des Grossen
Aix la Chapelle
Wers nicht kennt, Aachen

Richard
10.11.2006, 21:14
hi willi,

es gibt auch in österreich mit den satteln oder hängern kein problem, denn ein rotes kennzeichen hat fast jeder driver im handschuhfach <img src=icon_smile_wink.gif border=0 align=middle>, es geht ausschließlich nur darum, das kennzeichen der zugmaschine in rot am hänger für die obrigkeit ersichtlich zu machen. das ist eigentlich der grund...

http://img95.imageshack.us/img95/1152/lmchafen2ah.jpg
lg richard

alex37
10.11.2006, 23:22
quote:
also heli,

du wirst dir doch mit einem firmenstemperl und der fahrtroute im fahrtenbuch (ich sags eh nicht laut von wegen getürkt) helfen können <img src=icon_smile_blush.gif border=0 align=middle><img src=icon_smile_blush.gif border=0 align=middle><img src=icon_smile_blush.gif border=0 align=middle>.

http://img95.imageshack.us/img95/1152/lmchafen2ah.jpg
lg richard


wo sind türken?<img src=icon_smile_evil.gif border=0 align=middle><img src=icon_smile_evil.gif border=0 align=middle><img src=icon_smile_evil.gif border=0 align=middle><img src=icon_smile_evil.gif border=0 align=middle>

lg

alex

2 jungs 42+ 13 2 maedls 38 + 6 und unser 1 Jähriger Havi chicco
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Heli
10.11.2006, 23:46
hallo richard
wäre schon möglich, nur für uns ist deutschland so wie für dich deine nachbargemeinde, und wenn man bedenkt wie oft ich in deutschland unterwegs bin ist es fast unmöglich jeder fahrt "richtig zu dokumentieren". wenn wir schon nichts mehr schmuggln können seit unserem eu beitritt brauchen wir eben einen anderen nefenkitzel:):).

ps: der deutsche vater staat braucht ja auch unsere unterstützung (strafgelder aus österreich)

gruß heli:)<img src=icon_smile_big.gif border=0 align=middle>:)<img src=icon_smile_big.gif border=0 align=middle>

alex37
10.11.2006, 23:58
quote:
hallo richard
wäre schon möglich, nur für uns ist deutschland so wie für dich deine nachbargemeinde, und wenn man bedenkt wie oft ich in deutschland unterwegs bin ist es fast unmöglich jeder fahrt "richtig zu dokumentieren". wenn wir schon nichts mehr schmuggln können seit unserem eu beitritt brauchen wir eben einen anderen nefenkitzel:):).

ps: der deutsche vater staat braucht ja auch unsere unterstützung (strafgelder aus österreich)

gruß heli:)<img src=icon_smile_big.gif border=0 align=middle>:)<img src=icon_smile_big.gif border=0 align=middle>




so einfach ist das auch nicht mit den strafen,selbst den bayern bleibt letztendlich nichts anderes übrig als die durchfahrt oder die überstellung auf dem kürzest möglichen weg anzuerkennen.

ich hatte bislang mit keinem fahrzeug in bayern probleme.

aber die grundfrage war ja von lupo ob man mit einem in österreich zugelassenen pkw einen hänger ziehen darf der in Dland zugelassen ist.

in seinem fall der gewerblichen miete JA

privat nur mit einer schriftlichen zustimmung des anhänger besitzers,welche bei der gewerblichen miete gegeben ist dúrch den mietvertrag.


lg

alex

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michi049
11.11.2006, 01:27
Hallo!!!

Ich hab den thread gerade gelesen. Wir haben uns vor 1 Monat in Deutschlang einen WW privat gekauft. Wie sind mit dem deutschen Taferl herüber gefahren. Bei uns wurde er dann abgemeldet und neu zugelassen!! Wir haben auch keine Importbescheinigung oder ähnliches gebraucht! War ganz easy! Wir haben uns aber vorher bei der Versicherung, ÖÄMTC und Zulassungsstelle´erkundigt und keiner hat uns je gesagt, daß das nicht zulässig wäre!
Schönes Wochenende
michi49

Tommy1424
11.11.2006, 02:14
Da es darum geht einen in D zugelassenen Hänger mit einem Fahrzeug, das in Österr. zugelassen ist, in Österreich zu ziehen, kann meiner Meinung nach nur österr. Recht gelten. Im Kfg konnte ich keinen Hinweis finden, dass es für Mietanhänger eine Ausnahme gäbe.

hier ein Auszug aus dem Rechtsinformationssystem des Bundeskanzleramtes:
__________________________________________________ ________________
Kurztitel
Kraftfahrgesetz 1967

Fundstelle
BGBl.Nr. 267/1967

Typ
BG
§/Artikel/Anlage
§ 83
Inkrafttretedatum
19680101
Außerkrafttretedatum
99999999
Abkürzung
KFG 1967

Index
90/02 Kraftfahrgesetz 1967, Führerscheingesetz

Text
§ 83. Ziehen ausländischer Anhänger mit inländischen Kraftfahrzeugen

Anhänger mit ausländischem Kennzeichen dürfen mit Kraftfahrzeugen
mit inländischem Kennzeichen nur gezogen werden, wenn an ihnen
hinten eine Kennzeichentafel gemäß § 49 Abs. 3 angebracht und das
ausländische Kennzeichen durch diese Kennzeichentafel verdeckt ist.
Hiedurch werden die Vorschriften des Zollgesetzes 1955,
BGBl. Nr. 129, nicht berührt.

Anmerkung
Zollgesetz 1955 wiederverlautbart als Zollgesetz 1988,
BGBl. Nr. 644/1988

Schlagworte
BGBl. Nr. 129/1955
__________________________________________________ ____________

§ 49 Abs. 3 KfG beschreibt das rote Zollkennzeichen

Das rote Kennzeichen kann bei der Zulassungsstelle beantragt werden.
Soweit ich bis jetzt in Erfahrung bringen konnte, funktioniert das im Normalfall ohne Schwierigkeiten.

die hier im Forum immer genannten Probe- und Überstellungskennzeichen (blau und grün) sind nur für nicht zum Verkehr zugelassene Fahrzeuge vorgesehen.
Nachzulesen im § 104 Kraftfahrgesetz (www.ris.bka.gv.at - suche unter Bundesrecht)

Ausnahme ist die Probefahrt eines Werkstättenbetriebes. Dieser hätte die Verpflichtung auf ein Zugelassenes Fahrzeug die Probekennzeichen (blau) zu montieren wenn er keine schriftliche Benützungsbewilligung des Zulassungsbesitzers hat.
Wir in der Regel anders gehandhabt, wie wir alle wissen.

wünsche noch allen ein schönes Wochende
Tommy