Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Mautvergehen Italien
die Ottakringer
06.09.2023, 11:55
Jetzt hats uns "erwischt" und wir haben einen "Liebesbrief" eines italienischen Inkassobüros erhalten.
Unser Vergehen: Unser Anhänger(!!!) sei im Mai 2016 in Tarvis registriert worden, es wurde aber die Einfahrt nicht erkannt (Fehlercode V88), daher keine Maut entrichtet. Komisch: der Hänger soll Maut zahlen, das Zugfahrzeug wurde aber nicht beanstandet???
Dafür wollen die jetzt 88€ an Maut (was für die kurze Strecke, siehe unten, viel zu viel ist) und in Summe mit allen Spesen 127€
So, als alter Jäger und Sammler in der Mottenkiste gekramt und siehe da:
Ja, die Aufzeichnung des Navis bestätigt: wir waren an dem Tag dort, Rückreise aus Bibione, aufgefahren in Latisana, in einem Rutsch durch bis Tarvis und nach Ö.
Na suchen wir weiter und tatsächlich, es findet sich auch noch die Kreditkartenabrechnung und auf der steht eindeutig, dass wir an dem Tag in Tarvis Maut bezahlt haben.
Was wollen die also von uns???
Und als Tüpfelchen auf dem i: Der Brief (=die Zahlungsaufforderung) ist datiert mit 02-08-2023. Wenn man nicht binnen 30 Tagen zahlt, werden weitere Schritte eingeleitet. Angekommen ist der Schrieb gestern, also am 05-09-2023.
Die 30 Tage sind also jetzt schon um!
Na ja, ich mach mal Einspruch per Mail und frag auch den ÖAMTC, bin gespannt, was da rauskommt. Zahlen tu ich fix nicht, sollen mich doch klagen in Ö, das gewinnen die nie.
bernhard 1967
08.09.2023, 08:51
Lass wissen wie es weitergeht...
berghamer
08.09.2023, 16:20
Servus.
Normalerweise beträgt die Verjährungsfrist bei solchen Delikten 5 Jahre. Habe leider keine Ahnung, ob dies in Italien auch so geregelt ist.
Lass auf jeden Fall wissen, was herausgekommen ist.
die Ottakringer
09.09.2023, 08:31
Verjährungsfrist für Mautvergehen ist in IT 10J. Also DAS ist korrekt.
die Ottakringer
01.03.2025, 13:49
so, nach langer Zeit nun ein (hoffentlich letztes) update:
Der "Bettelbrief" kam mehrfach und wurde mehrfach von uns einfach ignoriert. Einzige Änderung: die Höhe der Forderung, die ist immer gestiegen.
Dann gabs mal was Neues: ein Brief aus Österreich, von einem inländischen Inkassobüro. Womit das Spielchen mehr oder minder von vorne los ging.
Was aber an den Basisfakten nichts geändert hat: ich hab einen Beleg, dass wir Maut bezahlt haben, und zwar 11,30 und die haben einen Fehlercode und wollen Geld.
Das ging natürlich wieder mehrfach hin und her, wir haben denen sogar die KK-Abrechnung als Beweis geschickt, daraufhin kam das allerdümmste Argument überhaupt:
Mit Ihrer Zahlung vom 01.06.2016 wurde eine Maut in Höhe von 11,30 EUR geleistet.
Die Maut der von uns geltend gemachten Forderung betrug jedoch 83,30 EUR.
Somit ist die von uns geltend gemachte Forderung bislang nicht von Ihnen ausgeglichen worden und wir wurden berechtigterweise mit dem
Forderungseinzug beauftragt.
Dem vollständigen Zahlungsausgleich sehen wir spätestens bis zum xxx entgegen.
Saufen die? Wenn ich die Maut, so wie sie mir an der Mautstation angezeigt wird, NACHWEISLICH bezahlt habe, dann habe ich meine Zahlungspflicht erfüllt. Dann gibts eine bezahlte Maut von 11€ und die behauptete Mautforderung von 83€ entsteht erst gar nicht. Ende der Diskussion.
Das hab ich denen auch geschrieben.
Dann kam als allerletzte Drohung: wenn Sie das nicht binnen 2 Wochen zahlen, dann geht das vor Gericht.
Meine Antwort: warum warten? BITTE sofort klagen, ich MÖCHTE das vor einem Gericht klären.
Seither ist Funkstille. Seit Monaten. Die werden nicht klagen, weil sie krachend verlieren. Ich nehme an, das wars. Falls nicht, gibts wieder ein update!
Sonst haben wir auch wenig Sorgen, weil das Zugfahrzeug gibts nicht mehr und das neue hat eine andere Nummer. Also finden sie uns so auch nicht, selbst wenn sie uns in IT anhalten sollten.
PS: am Am Schluss waren es knapp 300€, die sie haben wollten! Aber nicht von mir ... :p:p
Es ist halt blöd, wenn man als Inkassobüro eine Forderung übernimmt und dann nicht kassieren kann. Die kriegen doch sicher nur im Erfolgsfall. Ergo versucht man es auf die blöde Art!
lg!
die Ottakringer
03.03.2025, 12:10
ich GLAUBE(!!! = nix wissen) ein sehr kleiner Teil des Entgeltes ist lt. InkassoVO erfolgsunabhängig.
Aber real rennt es so ab: ich übergeb meine Forderung dem Aasgeier, der meine Forderung FÜR MICH kostenlos eintreibt. Also volles Risiko des Inkassobüros. Klar probiert man dann alles. Zu 90-95% geht es ja auch durch und die 5%, tja, gewissen Ausfall hast immer.
Nach der gleichen Methode arbeiten Hausverwaltungen: Bankspesen hier, EDV-Gebühr da, ... Klar, wegen 50c oder auch 1,50 regt sich keiner wirklich auf, das lohnt ja die Mühe nicht.... Aber multiplizier das mit 1000 Mietern. Pro Monat!
bernhard 1967
19.03.2025, 09:08
Jetzt wird es dann noch interessanter, es kommt Streckenweise das neue Tutor 3.0 zum Einsatz...
die Ottakringer
19.03.2025, 16:26
tutor 3 kann was?
die Ottakringer
19.03.2025, 16:44
Uiiii, das wird böse. Das sind ja dann viele viele km an Section Control.
Da wird wohl öfter ein neues Kennzeichen fällig werden.
bernhard 1967
19.03.2025, 20:29
Auszug aus einer anderen Website:
Wo wird Tutor 3.0 eingesetzt?
Das neue System wird von der Polizia Stradale verwaltet und ist auf insgesamt 178 Autobahnabschnitten mit einer Gesamtlänge von 1.800 Kilometern installiert. Besonders stark betroffen sind Hauptverkehrsadern wie:
A1 (Mailand - Neapel) mit Schwerpunkten auf den Abschnitten Chiusi - Monte San Savino (beide Richtungen) sowie Castelnuovo di Porto - Settebagni (Fahrtrichtung Rom).
A4 (Mailand - Triest) speziell im Bereich Mailand - Brescia.
A14 (Bologna - Tarent) mit verstärkter Kontrolle zwischen Pesaro und Rimini Sud.
A27 (Mestre - Belluno) in Verbindung mit der Pedemontana.
A9 (Lainate - Como - Chiasso) zwischen Saronno und Momazzo Nord.
A11 (Florenz - Pisa Nord) zwischen Montecatini und Prato Est.
Das System wurde speziell auf 26 neuen Autobahnabschnitten aktiviert, und es ist geplant, das Netz in Zukunft weiter auszubauen.
Die zu den am stärksten frequentierten Straßen Italiens gehören.
Wie funktioniert Tutor 3.0? Tutor 3.0 ist die neueste Entwicklung des Durchschnittsgeschwindigkeitsüberwachungssystems. Im Gegensatz zu herkömmlichen Radarkameras, die nur die momentane Geschwindigkeit an einem Punkt messen, berechnet Tutor 3.0 mithilfe präziser Laserabtastung die Durchschnittsgeschwindigkeit eines Fahrzeugs über einen längeren Streckenabschnitt.
So funktioniert es:
Beim Einfahren in den überwachten Bereich erkennt das System die Fahrzeugkategorie (Auto, Lkw, Motorrad, Wohnmobil) und speichert das Kennzeichen mit Datum und Uhrzeit.
Am Ende der überwachten Strecke wird eine erneute Erfassung durchgeführt.
Das System berechnet die Durchschnittsgeschwindigkeit und gleicht sie mit den zulässigen Werten ab.
Bei einem Verstoß werden automatisch die Halterdaten aus den Archiven der Kraftfahrzeugbehörde oder Autovermietungen abgefragt.
Zusätzlich können Abstände, Überholvorgänge, Falschfahrer und das zulässige Gesamtgewicht überprüft werden.
Worauf müssen Wohnmobil- und Wohnwagenfahrer achten?
In Italien gelten für Wohnmobile und Gespanne mit Wohnwagen besondere Geschwindigkeitsbegrenzungen:
Autobahnen: max. 100 km/h
Schnellstraßen: max. 80 km/h
Landstraßen: max. 70 km/h
Das Tutor 3.0 berücksichtigt diese Limits und passt die Überwachung entsprechend an. Da das System über längere Streckenabschnitte hinweg misst, können kurzfristige Bremsmanöver eine Geschwindigkeitsüberschreitung nicht mehr verschleiern.
Strafen und Gültigkeitsdauer
Wer die zulässige Geschwindigkeit überschreitet, muss mit folgenden Strafen rechnen:
Bis zu 10 km/h zu schnell: 42 - 170 Euro
11 bis 40 km/h zu schnell: 173 - 694 Euro (mit Punktabzug)
41 bis 60 km/h zu schnell: 543 - 2.170 Euro + 1-3 Monate Führerscheinentzug
Über 60 km/h zu schnell: 847 - 3.389 Euro + 6-12 Monate Führerscheinentzug
Zusätzlich können bei wiederholten Verstößen innerhalb von zwei Jahren die Strafen verdoppelt werden. Nicht bezahlte Bußgelder bleiben bis zu fünf Jahre im italienischen System gespeichert und können zu Problemen bei zukünftigen Reisen nach Italien führen.
die Ottakringer
20.03.2025, 11:39
das hab ich auch gefunden. Klingt aber AUCH ein wenig nach Werbeaussage, denn "Zusätzlich können ... Überholvorgänge ... und das zulässige Gesamtgewicht überprüft werden"
Häää? Wie will ein stationäres Überkopfsystem Überholvorgänge auf einem mehrere km langen Streckenabschnitt kontrollieren. Und das Gewicht? woher wollen die das Gewicht meines Anhängers kennen?
Na mal abwarten. Das alte Tutor-System war auch der angeblich große Paukenschlag und in der Praxis dann völlig zahnlos.
Und selbst wenn: die Strafverfolgung im Ausland ist nicht so einfach und voller rechtlicher Hürden (für die Verfolger, nicht mich).
westbahnmichi
21.03.2025, 18:37
Hallo
..nur mal so interessehalber, wenn ich in der zwischenzeit eine pause einlege:confused:, oder wir hier nur auf abschnitten gemessen wo es keine rastplätze gibt:confused:
bernhard 1967
22.03.2025, 09:11
Hallo
..nur mal so interessehalber, wenn ich in der zwischenzeit eine pause einlege:confused:, oder wir hier nur auf abschnitten gemessen wo es keine rastplätze gibt:confused:
Ja Michi...das werden sicher schon mehr gedacht haben, auch ich...Aber das wird so nicht sein, nehm ich an
die Ottakringer
22.03.2025, 11:01
wenn ich in der zwischenzeit eine pause einlege:confused:, oder wir hier nur auf abschnitten gemessen wo es keine rastplätze gibt:confused:
Das hilft ja nix. Die SC-Abschnitte sind ja immer nur ein paar km lang. Da müsstest du alle 10km eine Pause machen. Da kommst ja nie weiter.
westbahnmichi
27.03.2025, 19:19
Das hilft ja nix. Die SC-Abschnitte sind ja immer nur ein paar km lang. Da müsstest du alle 10km eine Pause machen. Da kommst ja nie weiter.
Hallo
ok. ich dachte das geht über längere strecken.
Das hilft ja nix. Die SC-Abschnitte sind ja immer nur ein paar km lang. Da müsstest du alle 10km eine Pause machen. Da kommst ja nie weiter.
Vielleicht ist es einfacher, sich an die Geschwindigkeitsbeschränkungen zu halten. Mit dem Wohnwagen dürfen wir nur das LKW-Tempo fahren und tun das. Das liegt, nicht legal, aber ungestraft, um die 90km/h. Einfach hinter einen Laster setzen, und gut ist es. Zu mindestens haben wir damit noch nie unerfreuliche Post bekommen.
lg!
georg
Und das Gewicht? woher wollen die das Gewicht meines Anhängers kennen?
750kg oder drüber, darum gehts wohl. so etwas gibts in österreich auch. hatte schon vor jahren mal post bekommen: mit dem wowa knapp über 100. also nix neues. war auf der süd. und das zulässige gesamtgewicht wird dann wohl auch bildgebend beurteilt. also smart mit 7m wowa dran, wird sich nicht ausgehen.
router1981
27.03.2025, 23:08
Wir wurden in Österreich mit dem alten Wohnagen (in Summe unter 3500kg) häufig mit 100 KmH geblitzt. Strafe ist logischerweise nie eine gekommen.
In Italien fahren wir tausende KM jedes Jahr, häufig bis ans Ende der Autobahn mit Tempomat 98 KmH. (schwerer Anhänger in Summe 5300 kg) Auch bis dato keine Probleme. Was das Tutor 3.0 kann und wie wir uns danach richten, ist noch offen. Mit 80 is oasch…
die Ottakringer
28.03.2025, 09:13
Vielleicht ist es einfacher, sich an die Geschwindigkeitsbeschränkungen zu halten. aber 1. fad und 2. da geht ja nix weiter. 100-105 mit Hänger ist leicht möglich und da komm ich, je nach Verkehrslage, auf Langzeitdurchschnitte von MINDESTENS 90. Und 10h mit 90er-Schnitt sind 11+1/4h mit 80. DAS macht es mitunter aus, ob ich einen oder 2 Tage für An/Abreise brauch.
die Ottakringer
28.03.2025, 09:15
750kg oder drüber, darum gehts wohl. so etwas gibts in österreich auch. hatte schon vor jahren mal post bekommen: mit dem wowa knapp über 100. also nix neues. war auf der süd. und das zulässige gesamtgewicht wird dann wohl auch bildgebend beurteilt. also smart mit 7m wowa dran, wird sich nicht ausgehen.
Ach so meinst du das. Ich hab das so verstanden, dass die erkennen wollen, ob mein Hänger überladen ist. Oder ein WOMO 3700kg auf die Waage bringt. Wie will man das mit einem Überkopfbalken erkennen???
die Ottakringer
28.03.2025, 09:17
In Italien fahren wir tausende KM jedes Jahr, häufig bis ans Ende der Autobahn mit Tempomat 98 KmH. (schwerer Anhänger in Summe 5300 kg) Auch bis dato keine Probleme. Was das Tutor 3.0 kann und wie wir uns danach richten, ist noch offen. Mit 80 is oasch…
endlich einer, der mich versteht ;-)
ich bin durch halb europa(d/h/nmd/serb/gr/i/hr...) mit über 3,5t gespann mit 100km/h gefahren und strafe hab ich bis dato nur in österreich bezahlen dürfen...
mit 90 km/h überholen dich die lkw,s...
Ich hänge mich meistens hinter einem Laster an und rodle ihm nach. Ich bin ja im Urlaub und nicht auf der Flucht. Sprit spare ich so auch. Damit habe ich bislang noch nie Strafe bezahlt und halte niemanden auf.
lg!
bernhard 1967
11.04.2025, 07:42
Waren jetzt wieder unten, bis nach Jesolo nichts besonderes aufgefallen.
die Ottakringer
11.04.2025, 09:33
Ich hänge mich meistens hinter einem Laster an und rodle ihm nach.
kann man natürlich machen. Es gibt allerdings unstrittig schönere Aussichten als einen Laster von hinten
Ich bin ja im Urlaub und nicht auf der Flucht.
eben. Ich bin auf Urlaub. Den will ich nicht auf der Autobahn verbringen. Da ist nicht der Weg das Ziel.
router1981
11.04.2025, 09:49
Waren jetzt wieder unten, bis nach Jesolo nichts besonderes aufgefallen.
Was erwartest du dir? Eine Detailbeschreibung über die Einstellung und Kalibrierung von Radargeräten. Und das mehrsprachig? In Österreich gibt es vor der Einfahrt in die Section Control Abschnitte auch keine Erklärung ab welcher Überschreitung der Geschwindigkeit das Blitzlicht auslöst.
bernhard 1967
11.04.2025, 11:57
Was erwartest du dir? Eine Detailbeschreibung über die Einstellung und Kalibrierung von Radargeräten. Und das mehrsprachig? In Österreich gibt es vor der Einfahrt in die Section Control Abschnitte auch keine Erklärung ab welcher Überschreitung der Geschwindigkeit das Blitzlicht auslöst.
Nein, nur eine Anzeige mit "Tutor 3.0"- mehr nicht
router1981
11.04.2025, 13:03
Geseztlich vorgeschrieben ist der Hinweis: „Controllo della velocita“. Ob es sicher um Tutor 1, 2 oder 3 handelt, muss nicht erkennbar gemacht werden. Jetzt steht auch nicht „Tutor 2.0“ auf der Anzeigetafel.
By the way: Tutor 3.0 ist aktuell weder auf der A23 noch auf der A4 im Einsatz.
die Ottakringer
12.04.2025, 09:51
Nein, nur eine Anzeige mit "Tutor 3.0"- mehr nicht
na immerhin. Man erkennt, ob alter oder neuer Tutor
bernhard 1967
13.04.2025, 09:47
Und das mehrsprachig? I
na, steirisch reicht ma
Servus
in Italien darf ich doch mit Wohnanhänger nur 80 km/h fahren - ebenso in Österreich > 3.5 to jewels auf der Autobahn .
Wo kommen die 100km/h her - habe ich etwas übersehen ?
Servus
in Italien darf ich doch mit Wohnanhänger nur 80 km/h fahren - ebenso in Österreich > 3.5 to jewels auf der Autobahn .
Wo kommen die 100km/h her - habe ich etwas übersehen ?
dürfen und tatsächlich fahren...
die Ottakringer
15.04.2025, 14:41
in Italien darf ich doch mit Wohnanhänger nur 80 km/h fahren - ebenso in Österreich > 3.5 to jewels auf der Autobahn .
Wo kommen die 100km/h her - habe ich etwas übersehen ? KÖNNEN und DÜRFEN sind zwei verschiedene Paar Schuhe ;-)
Ich habe in Kalabrien anstatt 60 km für 64 km/h letztes Jahr 120 € bezahlt …
die Ottakringer
15.04.2025, 18:27
Ich habe in Kalabrien anstatt 60 km für 64 km/h letztes Jahr 120 € bezahlt …
wie ist denn das passiert?
wie ist denn das passiert?
Landstraße beschränkt - Messung über längere Distanz - Auto x Betrag und Erschwernis Anhänger 2x ergibt 120€ - Ticket kam nach fast 2 Jahren
die Ottakringer
15.04.2025, 19:53
Ticket kam nach fast 2 Jahren
sorry, aber sowas landet in der Rundablage
Gute Idee - kommt per Postzustellurkunde , ist völlig legal nach Auskunft der ÖAMTC Anwälte , empfehlen zu zahlen .
die Ottakringer
15.04.2025, 23:43
Gute Idee - kommt per Postzustellurkunde
was soll das sein? Sowas wie ein Einschreiben? Na gut, das sagt nur, dass ich den Schrieb bekommen hab.
ist völlig legal nach Auskunft der ÖAMTC Anwälte
no na, jemanden einen Brief zu schreiben ist grundsätzlich sehr selten illegal
ÖAMTC Anwälte , empfehlen zu zahlen .
die sagen IMMER: zahlen's. Ich hab von denen echt NOCH NIE was anderes gehört. Egal wie falsch es auch war. Die Rechtsauskünfte des ÖAMTC zu Strafen aus dem Ausland sind schlichtweg für'd Fisch!
Und der Rat IST FALSCH!
Denn deinen Worten entnehme ich: der Brief (die Zahlungsaufforderung) kam direkt aus Italien, oder? Und damit ist er rechtlich völlig wertlos, weil IT hat in AT keine Befugnis zur Strafverfolgung. Und damit ist die Sache auch schon wieder gegessen.
Merke: in Österreich kann NUR der Staat Österreich von seinen Bürgern Strafen einheben. Und sonst keiner! Der korrekte Weg wäre: IT stellt ein "Rechtshilfeansuchen" an Ö, die Polizei in Ö schickt dir einen Strafbescheid mit Zahlschein. DAS wäre richtig und den müsstest du dann, vorbehaltlich etwaiger Einsprüche und Rechtsmittel dagegen vermutlich auch zahlen. Aber das machen die ausländischen Behörden nicht, weil bei dem Verfahren dürfte das vollstreckende Land (in dem Fall eben Ö) den größten Teil der eingetriebenen Strafe (glaub 90%) behalten und nur 10% würde an IT weitergeleitet. Die Italiener wollen aber 100% der Strafe kassieren und versenden daher direkt an dich. Aber das ist "illegal" und rechtlich unwirksam.
Kassieren könnten sie das nur, wenn sie dich nochmal und direkt in IT erwischen und anhalten. Aber auch nur, wenn du dann immer noch die gleiche Nummer hast. Weil Zugriff auf die österreichische Zulassungsdatenbank hat der Polizist vor Ort in IT ja nicht. Eine neue Nummer kostet nach meinem letzten Wissensstand glaub ich ~17€ (jetzt sicher etwas mehr, weil ja alle Gebühren gestiegen sind).
bernhard 1967
16.04.2025, 08:03
Kassieren könnten sie das nur, wenn sie dich nochmal und direkt in IT erwischen und anhalten. Aber auch nur, wenn du dann immer noch die gleiche Nummer hast.
Und da hast Recht, aber wegen dem die Nummer ändern? oder haben die ein Tablet mit wo alle Mautvergehen mit der Nummer gelistet sind? das wäre dann natürlich dumm..Oder bei jeder Kontrolle eine Abfrage machen?
die Ottakringer
16.04.2025, 10:12
Und da hast Recht, aber wegen dem die Nummer ändern? oder haben die ein Tablet mit wo alle Mautvergehen mit der Nummer gelistet sind? das wäre dann natürlich dumm..Oder bei jeder Kontrolle eine Abfrage machen?
ANGEBLICH können die mit der Nummer nachsehen, ob du offene (=unbezahlte) Strafen hast. Und falls ja, dann darfst JETZT zahlen oder eben nicht weiterfahren. (AFAIK können die in Ö ja auch nachsehen, ob du was offen hast).
Das Mautvergehen wird die Polizei kaum sehen, das ist ja eine Privatforderung der Autostrade. Und das ist auch der Unterschied zwischen Maut und Polizeistrafe: Die Polizeistrafe ist quasi ein offizielles Delikt und kann NUR über die Behörden eingetrieben werden (so wie oben beschrieben in Ö also nur durch die Polizei, aber nicht durch Mahnbriefe oder Inkassobüros). Das Mautvergehen ist eine privatrechtliche Forderung, die geht aber wieder die Polizei nichts an. Die kann man nur über Mahnung/Klage/Exekution eintreiben. Also das rechtliche Vorgehen der Autostrade gegen mich, das war schon ok so. Nur war es halt grundlos.
Danke für den Hinweis , dann lese dich doch mal ein - habe ich auch nicht gewusst
https://www.bussgeldkatalog.org/eu-vollstreckungsabkommen/
die Ottakringer
16.04.2025, 10:34
https://www.bussgeldkatalog.org/eu-vollstreckungsabkommen/
ist mir alles bekannt. Bestätigt auch 1:1, was ich gesagt habe!
Der entscheidende Satz ist:
Zuständige für die Prüfung und Vollstreckung der ausländischen Bußgelder (https://www.bussgeldkatalog.org/vollstreckung-auslaendischer-bussgelder/) ist in Deutschland in der Regel das Bundesamt für Justiz (BfJ) in Bonn. Damit das BfJ allerdings ein ausländisches Vollstreckungsersuchen ablehnt, müssen besondere Gründe vorliegen.
Da steht eindeutig: die ausländische Behörde von Land A muss an die inländische Behörde von in dem Fall Land DE ein Vollstreckungsersuchen stellen, damit die DE-Behörden dann die Strafe vollstrecken. Aber KEINE DIREKTE VOLLSTRECKUNG durch Land A!!! Das Vorgehen ist in jedem Land gleich, weil EU-Recht und ist exakt das, was ich oben gesagt hab. Daher landen ausländische Zahlungsaufforderungen in der Rundablage, weil sie nicht exekutierbar sind.
btw: der link wird bald in Teilen überholt sein, denn die EU arbeitet daran, dass zB Punkte/Fahrverbote dann auch im Ausland gelten sollen. Denn jetzt kann ich in DE ja 250 Punkte sammeln und 10J Fahrverbot kassieren, aber das gilt eben nur in DE. Im Rest der Welt und auch der EU gilt mein Führerschein weiterhin und ich darf fahren. Das soll geändert werden.
Danke … hier noch die Erklärung zur …..
Die Postzustellungsurkunde wird vom Auftraggeber mit für den Zusteller notwendigen Angaben vorbereitet und dem Zustellungsauftrag beigefügt. Der Zusteller dokumentiert schließlich Ablauf und Umstände der Zustellung und sendet die Zustellungsurkunde dann zum
Die Halterdaten der betreffenden Fahrzeuge werden doch von der zuständigen inländischen Behörde freigegeben , sonst wären dieselben doch nicht feststellbar
Probier es doch einfach mal aus und berichte uns dann wieder - bin schon gespannt .
die Ottakringer
16.04.2025, 11:32
Die Postzustellungsurkunde wird vom Auftraggeber mit für den Zusteller notwendigen Angaben vorbereitet und dem Zustellungsauftrag beigefügt. Der Zusteller dokumentiert schließlich Ablauf und Umstände der Zustellung und sendet die Zustellungsurkunde dann zum also nichts anderes als ein "Einschreiber". In DE glaub ich Brief mit Rückschein genannt.
Die Halterdaten der betreffenden Fahrzeuge werden doch von der zuständigen inländischen Behörde freigegeben , sonst wären dieselben doch nicht feststellbar
Halterdaten sind teilöffentlich. JEDER kann gegen sehr geringe Gebühr (so rund um 10€) den Halter zum Kennzeichen abfragen.
Aber Halter ist nicht Lenker ;-)
Probier es doch einfach mal aus und berichte uns dann wieder - bin schon gespannt .
WAS soll ich denn bitte ausprobieren? Wie man ausländischen Zahlungsforderungen entkommt? Das hab ich schon beschrieben.
Was willst noch wissen? Wenn du ETWAS konkreter sein könntest, wäre das hilfreich beim Versuch, dir sinnvoll zu antworten.