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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Sunligt I 68 Wohnmobil Seitenwandablösung nach 3 Jahren und 6000Km



Mario72
19.10.2022, 21:23
Hallo

Ist einem von ihnen so etwas schon mal bei einem 3 Jahre Aten Sunlight I68 aufgefallen ?
Laut Händler löst sich die Verklebung der Front von der Seitenwand, diese müsste abgenommen werden und neu verklebt werden.
Sunlight bietet keine vernünftige Kulanzlosung und ich soll für die Behebung des Werksfehlers beim Verkleben ( eine Seitenwand sollte sich nach 3 Jahren und 6000Km meiner Meinung nach nicht ablösen ) 3500€ bezahlen .

Kennt sich jemand aus wie es da rechtlich aussieht ?

Fotos im Anhang 6880688168826883

soul
19.10.2022, 22:43
rechtlich bist im arsch. außer du hättest eine garantie die über die zeit geht vom händler bekommen. sehe aber auch keine ablösung auf den fotos.

die Ottakringer
20.10.2022, 13:14
auf den Fotos ist vom Schaden nur wenig zu erkennen. Aber am Pickerl deine Autonummer - nicht sicher, ob das so gewollt ist!

Rechtlich: 2J Gewährleistung sind vorüber.
Wenn du keine freiwillige, längere Garantie vom Hersteller oder Händler hast, bist rechtlich komplett im Popo, weil du kannst juristisch GAR NICHTS machen. Außer betteln.

soul
20.10.2022, 23:42
Aber am Pickerl deine Autonummer

und damit machen die bösen buben dann was? groß ausdrucken und in einen rahmen hängen? ;)

die Ottakringer
21.10.2022, 08:05
und damit machen die bösen buben dann was? groß ausdrucken und in einen rahmen hängen? ;)
Er ist damit eindeutig identifizierbar, mit Kennzeichen, Klarnamen und Wohnadresse. Vielleicht will er das nicht, deshalb der Hinweis.

STO
22.10.2022, 16:53
Der "Mario72" war seit der Beitragserstellung nicht mehr im Forum.

georgf.
24.10.2022, 08:34
Auch wenn Mario nicht mehr im Forum war, ein Punkt kann auch für andere interessant sein: Ein Hersteller hat eine Garantie zu geben, die ist hier schon abgelaufen. Darüber hinaus gilt die Gewährleistung, dass er das Fahrzeug richtig zusammen gebaut hat. Die Gewährleistung gilt zeitunabhängig, braucht aber einen Hersteller, den es noch gibt. Und natürlich erklären alle, dass "leider die Garantie schon abgelaufen ist". Sie sind ja nicht blöd.

Falls Mario mit einem Gutachten belegen kann, dass der Fehler bei der Herstellung gemacht wurde, kann er damit den Hersteller unter Druck setzen. Ich hatte einmal einen Dachdecker, der mir wortreich erklärt hatte, dass ich an den Löchern im ziemlich neuen Blechdach, das er gebaut hatte, schuld sei. Bis er einen Brief meines Anwaltes bekam, zusammen mit einem Gutachten, das seinen Pfusch dokumentierte. Das hätte er billiger haben können. Gleich aufgeben würde ich die Sache also nicht.

lg!

die Ottakringer
24.10.2022, 09:05
Auch wenn Mario nicht mehr im Forum war, ein Punkt kann auch für andere interessant sein:
gut möglich, aber dann besser mit korrekten Infos und nicht mit Falschinformationen

Ein Hersteller hat eine Garantie zu geben
Das ist 100% absolut grundfalsch. Garantie kann JEDER geben, aber sie ist IMMER freiwillig.
Umkehrschluß: NIEMAND MUSS eine Garantie geben.

Darüber hinaus gilt die Gewährleistung, dass er das Fahrzeug richtig zusammen gebaut hat
Halbwahr.
1. Gewährleistung besteht immer, da gesetzlich vorgeschrieben und geregelt
2. Gewährleistung besagt nur, daß die Sache IM ZEITPUNKT DER ÜBERGABE fehlerfrei war. Sie sagt aber NICHT, daß das Teil über einen bestimmten Zeitraum fehlerfrei bleibt.

Die Gewährleistung gilt zeitunabhängig
Falsch. Gewährleistung ist gesetzlich geregelt und beträgt 2 Jahre bei beweglichen Sachen (3 bei unbeweglichen) mit Beweislastumkehr zu Beginn.

braucht aber einen Hersteller, den es noch gibt
Auch nur halbwahr. Mir als Kunde gewährleistungspflichtig ist der Händler, nicht der Hersteller.

Falls Mario mit einem Gutachten belegen kann, dass der Fehler bei der Herstellung gemacht wurde, kann er damit den Hersteller unter Druck setzen.
Weniger als Halbwahr. Mit einem Gutachten (auf seine Kosten!!) kann er maximal beweisen, daß der Fehler bei Übergabe schon vorhanden war (=verdeckter Mangel).
Das begründet aber KEINEN Anspruch gegenüber dem Hersteller, da der Hersteller im Gewähleistungsfall gar nicht sein Ansprechpartner ist!
Es wäre ein starkes Argument gegenüber dem Händler, aber der wird auf den Ablauf der Gewährleistungsfrist hinweisen.

Ich hatte einmal einen Dachdecker
In mehrfacher Hinsicht VÖLLIG anderer Sachverhalt, da
1. Dachdecker ist eine handelnde Person, also quasi Hersteller und Verkäufer in einem. Da stellt sich die Frage und Beweisführung, wer da jetzt zuständig sein könnte, erst gar nicht.
2. Hausdach ist unbewegliche Sache = andere Fristen!

georgf.
25.10.2022, 08:31
Ich will nicht Worte klauben. Mit der Garantie hast du recht, was ich gemeint habe, wird allgemein Garantie genannt, heißt aber anders.

Den anderen Punkt weiß ich sicher, ob er Gewährleistung, wie ich geschrieben habe, heißt, kann ich nicht beschwören. Fact ist, dass der Hersteller dafür haftet, alles den Vorschriften, Gesetzen etc. entsprechend zu bauen. Diese Gewährleistung (bitte nagle mich nicht aufs Wort fest) gilt zeitunabhängig. Das bedeutet, wenn aufgrund von Arbeit, die so nicht hätte gemacht werden dürfen, ein Schaden auftritt, muss der Hersteller dafür gerade stehen, ob er will oder nicht. Das weiß kaum jemand, und deshalb habe ich darüber geschrieben.

lg!

die Ottakringer
25.10.2022, 10:47
Diese Gewährleistung (bitte nagle mich nicht aufs Wort fest) gilt zeitunabhängig. Das bedeutet, wenn aufgrund von Arbeit, die so nicht hätte gemacht werden dürfen, ein Schaden auftritt, muss der Hersteller dafür gerade stehen, ob er will oder nicht. Das weiß kaum jemand, und deshalb habe ich darüber geschrieben.

Meinst du vielleicht die Produkthaftung? Weil darauf würde die Beschreibung passen.
Ja, mit Produkthaftung hast du recht. Aber die greift wieder nur, wenn jemand DURCH das Produkt zu Schaden kommt, nicht für Fehler am Produkt. Das hilft ihm also nicht weiter.

loup
25.10.2022, 20:09
....dann gibt es noch die Sachmängelhaftung....

LG
loup

die Ottakringer
26.10.2022, 10:04
....dann gibt es noch die Sachmängelhaftung....

Das ist ein Deutscher Ausdruck und nix anderes als das Gewährleistungsrecht in Ö. Beide basieren auf der gleichen EU-Richtlinie und sind daher inhaltlich weitestgehend deckungsgleich.

Oder meinst du "Sachmangel" als Beschreibung der Art des Mangels? (Weil es gibt ja Rechtsmängel auch). Aber daß wir bei einer defekten Seitenwand über einen Sachmangel reden ist wohl unstrittig.

georgf.
26.10.2022, 20:05
Meinst du vielleicht die Produkthaftung? Weil darauf würde die Beschreibung passen.
Ja, mit Produkthaftung hast du recht. Aber die greift wieder nur, wenn jemand DURCH das Produkt zu Schaden kommt, nicht für Fehler am Produkt. Das hilft ihm also nicht weiter.

Wenn sich nach wenigen Jahren die Seitenwand ablöst, gibt es nicht viele Möglichkeiten. Gewalteinwirkung durch Unfall wäre eine davon. Eine sehr wahrscheinliche andere Möglichkeit wäre ein Fehler bei der Herstellung. Da der Besitzer durch so einen Fehler definitiv geschädigt wurde, bringt die Produkthaftung natürlich etwas. Aber das muss der Geschädigte nachweisen.

Bei mir war das eine einfache Rechnung. Ein Techniker hat mich auf eine wahrscheinliche Ursache aufmerksam gemacht. Das Gutachten hat mich knapp 1000 gekostet. Der Dachdecker musste danach das Dach auf seine Kosten neu decken, sowie das Gutachten bezahlen. Den Gutachter habe ich bei der Ausführung dazu bezahlt, um ihnen auf die Finger zu schauen, weil ich mir sicher war, dass sie einfach unfähig sind. Die Sanierung hat mich so knapp 1000 gekostet, statt über 3000 oder noch viel mehr, das hat sich bei sehr mäßigem Risiko rentiert.

lg!

die Ottakringer
27.10.2022, 10:20
Wenn sich nach wenigen Jahren die Seitenwand ablöst, gibt es nicht viele Möglichkeiten. Gewalteinwirkung durch Unfall wäre eine davon. Eine sehr wahrscheinliche andere Möglichkeit wäre ein Fehler bei der Herstellung. Da der Besitzer durch so einen Fehler definitiv geschädigt wurde, bringt die Produkthaftung natürlich etwas. Aber das muss der Geschädigte nachweisen.
Du scheinst nicht verstanden zu haben, was Produkthaftung bedeutet. Dein Beispiel ist genau das, was Produkthaftung NICHT ist! Produkthaftung deckt NICHT Schäden am Produkt selbst, sondern nur Schäden durch das Produkt an anderen! Wenn sich die Seitenwand ablöst und jemanden verletzt oder was beschädigt (Zaun, geparktes Auto), dann sind DIESE Schäden von der Produkthaftung umfaßt. Die Reparatur der Seitenwand aber NICHT.

georgf.
28.10.2022, 07:58
ich bin kein Jurist. Vielleicht gibt es Unterschiede zwischen beweglichen und unbeweglichen Gütern. Der Dachdecker muss jedenfalls so lange seine Firma besteht, für Mist, den er gebaut hat, haften. Um es einfach zu machen: Wenn jemand im Forum so einen Schaden haben sollte, empfehle ich, die rechtliche Lage bei der Rechtsberatung der AK zu nützen.

lg!

die Ottakringer
28.10.2022, 18:46
[QUOTE=georgf.;279092]
Ich auch nicht. Zumindest kein fertig studierter. Ich kenn mich nur in Miet- und Konsumentenschutzrecht relativ gut aus.

Vielleicht gibt es Unterschiede zwischen beweglichen und unbeweglichen Gütern.
Nicht nur vielleicht: ganz sicher sogar

Der Dachdecker muss jedenfalls so lange seine Firma besteht, für Mist, den er gebaut hat, haften.
NEIN!!!
Das ist ein Irrglaube, auf den ich jetzt schon mehrfach hingewiesen habe!
Gewährleistung: 2-3 Jahre für mangelfreie Ausführung zum Zeitpunkt der Übergabe. Aber NICHT MANGELFREI für die gesamte Zeitdauer!
Produkthaftung: Zeitraum weiß ich ehrlich nicht, aber Haftung nur gegenüber Dritten, nicht für die Sache selbst
Bliebe nur mehr der Schadenersatz: das wären 30J, aber dafür brauchst du SCHULD, also vorsätzliches oder zumindest grob fahrlässiges FALSCHES Handeln. Das zu beweisen, wird dir nicht gelingen. Denn für Dächer gibt es Ö-Normen, dagegen zu verstoßen ist zumindest fahrlässig, aber welche Norm gibt’s für die Verklebung von Seitenwänden an KFZ?


die rechtliche Lage bei der Rechtsberatung der AK zu nützen.
Dem schließe ich zu 100+1% voll inhaltlich an. Aber meine Worte nur als Vorwarnung, wenn die Antwort nicht so ausfällt, wie erhofft! 😉