hard.camper.van
30.08.2022, 13:07
Servus,
ich bräuchte mal eure Einschätzung bzw. auch Hilfe.
Bei meinem Sprinter 906 Bj. 2017 habe ich die Dämpfer erneuert und die Blattfedern hinter durch zwei zusätzliche ergänzend. Dann eine neue Reifen/Felgen Kombination montiert. Soweit so gut.
Damit ich auch wieder das jährliche Pickl bekomme - wollte ich die besagten Umbauten (Dämpfer und Reifen) mit entsprechenden Teilgutachten bei der Zulassungsstelle eintragen lassen. So weit so gut.
Bei der "Begehung" in der Grube - ist dem Prüfer auch die zusätzlichen Blattfedern aufgefallen.
Nun meine eigentliche Frage:
Muss auch diese Anpassung "eingetragen" werden?
Hätte ich vorab in die örtliche Werkstatt um das ganze mit einem Ziviltechnik dokumentieren müssen?
Oder... was ist die richtige Reihenfolge?
Grüße
H.C.V.
ich bräuchte mal eure Einschätzung bzw. auch Hilfe.
Bei meinem Sprinter 906 Bj. 2017 habe ich die Dämpfer erneuert und die Blattfedern hinter durch zwei zusätzliche ergänzend. Dann eine neue Reifen/Felgen Kombination montiert. Soweit so gut.
Damit ich auch wieder das jährliche Pickl bekomme - wollte ich die besagten Umbauten (Dämpfer und Reifen) mit entsprechenden Teilgutachten bei der Zulassungsstelle eintragen lassen. So weit so gut.
Bei der "Begehung" in der Grube - ist dem Prüfer auch die zusätzlichen Blattfedern aufgefallen.
Nun meine eigentliche Frage:
Muss auch diese Anpassung "eingetragen" werden?
Hätte ich vorab in die örtliche Werkstatt um das ganze mit einem Ziviltechnik dokumentieren müssen?
Oder... was ist die richtige Reihenfolge?
Grüße
H.C.V.