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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Gasrichtlinien



Sonette
12.10.2006, 21:46
Wie der letzten Ausgabe der ÖCC Zeitung entnommen, soll bald eine verbindliche Überprüfung der Gasanlagen alle 2 Jahre erforderlich sein. Ich habe bis jetzt keinerlei Kenntnis von Gasunfällen und frage ob da nicht eine Lobby eine gute Einnahmequelle gefunden hat. Ich könnte mir vorstellen, eventuell nach 10 Jahren eine Überprüfung durchführen zu müssen, aber nicht alle 2 Jahre. Würde mich interessieren ob da wirklich viele Unfälle passiert sind und ob da die Notwendigkeit besteht.

Bernd

tojamata
12.10.2006, 21:54
hallo sonette,

ich schlaf im überprüften womo besser, gerade beim wintercamping läuft des zeug ja immer und automatisch da soll halt schon in ordnung sein.

m mathias

Mathias(33),Tamara(33),Tobias(5) und Jakob (3)
http://img354.imageshack.us/img354/6077/unser1womo002kp9.jpg
unterwegs im Euramobil Sport 665 HB

grisu
13.10.2006, 06:44
Also in Kärnten gab es 2004 14 Unfälle mit Flüssiggasanlagen , davon passierten 6 mit Campingfahrzeugen.
Dabei wurden 4 Personen leicht und eine Person schwer verletzt.

Ich hab zwar keine Ahnung ob das für ganz Österreich repräsentativ ist, aber die Dunkelziffer dürfte viel höher liegen.
Es war höchste Zeit, dass Europaweit eine einheitliche Norm für die Gasanlagen und deren Prüfung gilt.
Eine defekte Gasanlage ist nicht nur für den Besitzter lebensgefährlich sondern auch für alle Camper die rundherum stehen.

Bei den Kosten die ein Reisemobil oder ein Wohnwagen sonst verursacht, sind die 30-40 Euro für die Gasprüfung (und das alle zwei Jahre) wirklich das kleinste Übel für die eigene Sicherheit.


meint
Grisu















7,6 Millionen Österreicher granteln und sind gestresst, der Rest kommt aus Kärnten





geändert von - grisu on 2006 Oct 13 06:45:44

RaiWo
13.10.2006, 09:00
Servus!
Eine Gasprüfung ist eigentlich nur die Dokumentation eines augenblicklichen Zustandes!
Bei unseren WoWa habe ich in den seltesten Fällen eine Prüfung machen lassen. Jetzt beim WoMo wird sie mit der technischen Prüfung (Tüv) verlangt.
Dessen ungeachtet habe ich die Dichtigkeit dere Anlage mehrfach im Jahr gemacht. Und zwar mittels der Truma Duo-Matic.
Dabei hat ja ein Regler ein Manometer. Da habe ich dann öfters mal die Flasche geöffnet und wieder geschlossen. Dann muß man nur noch den Regler beobachten. Der Druck muß mind. insg 10 min. gleichbleibend sein, dann gilt die Anlage als dicht.
Zusätzlich kann man mehrfach im Jahr die Brennerstellen kontrollieren. D. h. Brennstelle zünden, kurz brennen lassen und wieder schließen. Innert von 1 Min. muß die thermische Sicherung deutlich hörbar schließen.
Ist dies nicht der Fall: Reparatur!
Allzeit unfallfreie Fahrt wünscht
Wolf