Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Neues Campingplatzgesetz Salzburg
Babsi3752
01.02.2022, 15:02
Hallo!
Ich würde gerne wissen, ob in diesem Forum jemand ist, der ebenfalls von dem neuen Campingplatzgesetz (derzeit noch im Entwurf) betroffen ist, da es ja einige Punkte gibt, die gerade für Dauercamper zu sehr großen Problemen führen können. Uns betrifft in erster Linie der Punkt "Höchstgewicht für Mobilheime von 3 t", da wir uns eines für unseren Dauerplatz gekauft haben, das mehr wiegt (in Wahrheit wiegen so gut wie alle auf dem Markt erhältliche Mobilheime mehr als 3 t - deshalb frag ich mich, was diese Angabe im Gesetzt soll, das wäre so wie: "ich darf einen Pool bauen, aber kein Wasser einfüllen" :confused:). Aber auch Dauerplätze mit Wohnwagen und Vorzelt sind von einigen Punkten betroffen, daher meine Frage, ob hier jemand ist, der sich mit der Thematik auseinander gesetzt hat.
Liebe Grüße!
Babsi
bernhard 1967
01.02.2022, 15:41
Noch nichts davon gehört
begutachtungsfrist ist vorbei - für mobilheime schwerer als 3t gibt es eine 10 jährige übergangsfrist.
wird bald in kraft treten.
https://service.salzburg.gv.at/lkorrj/detail?nachrid=66154
https://www.google.at/url?sa=t&rct=j&q=&esrc=s&source=web&cd=&ved=2ahUKEwj1woWd8d71AhUTH-wKHbCNBIIQFnoECAYQAQ&url=https%3A%2F%2Fwww.salzburg.gv.at%2F00201lpi%2F 14Gesetzgebungsperiode%2F5Session%2F372.pdf&usg=AOvVaw3lfN7zZ63KEqWP2MYhJMnT
Babsi3752
01.02.2022, 21:24
begutachtungsfrist ist vorbei - für mobilheime schwerer als 3t gibt es eine 10 jährige übergangsfrist.
wird bald in kraft treten.
https://service.salzburg.gv.at/lkorrj/detail?nachrid=66154
https://www.google.at/url?sa=t&rct=j&q=&esrc=s&source=web&cd=&ved=2ahUKEwj1woWd8d71AhUTH-wKHbCNBIIQFnoECAYQAQ&url=https%3A%2F%2Fwww.salzburg.gv.at%2F00201lpi%2F 14Gesetzgebungsperiode%2F5Session%2F372.pdf&usg=AOvVaw3lfN7zZ63KEqWP2MYhJMnT
Das heißt, ich kann es zwar jetzt aufstellen, muss es aber in 10 Jahren wieder entfernen??? Ich verstehe nicht, wie solch eine Gewichtsbeschränkung durchgehen kann, wenn alle handelsüblichen Mobilheime schwerer sind. Das ist ja ein Schildbürgerstreich und völlig unsinnig?? Oder sehe ich da was falsch???
Das heißt, ich kann es zwar jetzt aufstellen, muss es aber in 10 Jahren wieder entfernen??? Ich verstehe nicht, wie solch eine Gewichtsbeschränkung durchgehen kann, wenn alle handelsüblichen Mobilheime schwerer sind. Das ist ja ein Schildbürgerstreich und völlig unsinnig?? Oder sehe ich da was falsch???
das musst die salzburger landesregierung fragen. oder einfach deinen campingplatzbetreiber. der muss ja nach beschlussfassung seine pächter darüber informieren.
die Ottakringer
02.02.2022, 11:46
wie solch eine Gewichtsbeschränkung durchgehen kann, wenn alle handelsüblichen Mobilheime schwerer sind. Das ist ja ein Schildbürgerstreich und völlig unsinnig?? Oder sehe ich da was falsch???
ich vermute: genau das ist der Grund.
Solche tonnenschweren Wohncontainer widersprechen nach Ansicht der Landesregierung eben dem Prinzip des (mobilen) Campings und werden von ihr daher als (baugenehmigungspflichtige) Fixbauten angesehen. So gesehen sind 10J Übergangsfrist eh relativ nett. Alternative wäre ein Abbruchbescheid binnen 6 Monaten!!
Babsi3752
02.02.2022, 12:49
ich vermute: genau das ist der Grund.
Solche tonnenschweren Wohncontainer widersprechen nach Ansicht der Landesregierung eben dem Prinzip des (mobilen) Campings und werden von ihr daher als (baugenehmigungspflichtige) Fixbauten angesehen. So gesehen sind 10J Übergangsfrist eh relativ nett. Alternative wäre ein Abbruchbescheid binnen 6 Monaten!!
Irgendwie kann ich mir das alles nicht vorstellen...ja, ich als dämlicher Steuerzahler - ich bin wuascht..- aber all die touristisch genutzten Mobilheime, die im ganzen Land rumstehen, die sollen dann nach 10 jahren auch alle weg??? Kann mir nicht vorstellen, dass so eine Beschränkung durchgeht ohne massiven Widerstand....oder?
Der Hintergrund ist hier der extreme Wildwuchs von Mobilheimen um geltende Bauvorschriften zu umgehen ...
An etlichen Seen und in geschützten Bereichen wo ein legales Bauen nicht möglich war, wurden (teilweise sogar mit Duldung der Gemeinden) solche Widmungen als "Grünland/Camping" eingereicht und dann diverse Tiny Homes, Mobilheimburgen (teilweise 2 Stöckig) und selbstgebaute Hütten auf diesen Flächen aufgestellt bzw. gebaut ....
Eigentlich gibt es seit vielen Jahren ja lokale Bauvorschriften die ab einer gewissen Grundfläche auch für Mobilheime ohnehin eine Genehmigung/ Anzeigepflicht durch die Gemeinde verlangt.
Dies wurde in der Praxis aber oft von den Gemeinden selbst ausgehebelt - das neue Campingplatzgesetzt soll hier endlich diese teilweise illegalen Grauzonen abschaffen und eine rechtliche Handhabe für die Behörden gegen diesen Wildwuchs bieten ...
Auf den "normalen" Campingplätzen dürfen, wie bisher auch , Mobilheime weiterhin absolut legal stehen auch wenn sie "schwerer" sein sollten , denn eigentlich müssten die Aufstellung ja sowieso ( wie es viele Campingplätze schon seit Jahren auch richtig machen) ab einer gewissen Grundfläche von der Gemeinde genehmigt bzw. die Aufstellung dort angezeigt werden, da sie ja (immer Abhängig von den lokalen Bauvorschriften und Widmungstexten) dann ja unter die lokalen Bauvorschriften fallen ...
Wurde aber je nach Gemeinde mal schärfer, mal weniger scharf gehandhabt und ausgelegt .... wird in den nächsten Jahren wohl etwas genauer geprüft werden, deshalb auch die Übergangsfristen um gegebenenfalls nachzubessern ;-)
schreiner46
02.02.2022, 19:28
Vielleicht geht man von der Überlegung aus daß bereits bestehende Mobilheime nachgewogen werden müssen - diese sind nach Anhebung der vierten Seite so fragil daß sie entfernt werden müssen. Auch geht es hier um Mobilheime und nicht um Gartenhäuser, diese werden oft als Zweitwohnsitze verwendet und es entgehen den Gemeinden Steuereinnahmen. Wahrscheinlich bereits eine Unsitte bzw Plage.
schöne Grüsse schreiner46
die Ottakringer
03.02.2022, 16:09
Kann mir nicht vorstellen, dass so eine Beschränkung durchgeht ohne massiven Widerstand....oder?
ICh GLAUBE mich erinnern zu können, dass Tirol auch bereits so was ähnliches erlassen hat.
Aber wer soll sich aufregen? Der, der mehr oder minder illegal einen Schwarzbau aufgestellt hat? Der soll froh sein, dass er überhaupt noch dort stehen darf!