pocoloco
17.04.2021, 02:43
Hallo,
Nach langem stillem mitlesen, heute gleich ein paar Beiträge von mir, alle mit Fragen... Danke schon im Voraus für Eure Hilfe!
Plane gerade einen Ausbau von einem Renault Master, habe mehr Zeit als Geld, daher bin ich eher auf der Suche nach simplen Lösungen.
Wie sieht die Sache denn bzgl Kochstelle und Wohnmobiltypisierung genau aus?
Was wollen die da sehen? Was ist genau eine Gasanlage und ab welcher "Komplexität" muss das jemand mit Zulassung machen und abnehmen?
Konkret: Ich plane 1 Möbelstück mit 2 25l Kanistern für Frischwasser und Abwasser und Spüle darüber, daneben wenns sein muss Gaskasten mit Kochstelle direkt darüber... Was kann/darf/muss da in Österreich vorhanden sein?
Fahrzeug wird keinen 220V Anschluss haben, Induktionsfeld fällt daher weg...
Sind Spirituskocher in Österreich im Fahrzeug erlaubt? Welche Modelle?
Könnte ich mir auch einfach einen simplen Kartuschenkocher wo anschrauben?
https://www.campingwagner.at/product_info.php/info/p49893_Brunner-Devil-SD-Kartuschenkocher-mit-Zuendsicherung.html
oder hier die zweiflammige Variante:
https://www.campingwagner.at/product_info.php/info/p69717_Isabella-Gaskocher-2-flammig--2-2-kW--Blow-Out-Sicherung.html
Was hats mit der 50mBar vs 30 mBar Sache auf sich? Im Wohnmobil nur 30mBar hab ich gelesen, aber gleichzeitig finde ich bei diesen 2 Flammigen Standardkochern die man so im Vorzelt betreibt nur Kocher mit 50mBar. Wieso ist das so?
Ab welcher Schlauchlänge muss man denn die Anschlüsse mit Gasleitung aus Metall machen und wie lange dürfte ein flexibler Schlauch sein?
Ab welcher Flaschengröße muss man einen nach unten ins freie entlüfteten Gaskasten haben?
Dürfte ich mir z.B. selbst einen Gaskasten tischlern und so einen zweiflammigen Kocher direkt darüber verbauen? Die flexible Leitung wäre da wohl nicht länger als sie sonst in einem Gaskasten im Heck ist bis der flexible Schlauch in die starre Leitung übergeht, oder?
Die Sache hätte den Vorteil dass ich wenn ich im Sommer am Campingplatz wäre Kocher und Gasflasche auch mal aus dem Bus herausheben könnte um im Freien zu kochen...
Habt ihr da vielleicht einen link für mich wo alles zusammengefasst ist, was sein muss bzw was sein darf um hier dem Gesetz zu entsprechen, bzw was würdet ihr mir empfehlen?
Wenn man das tatsächlich von einem zertifizierten Fachbetrieb machen lassen muss: Womit kann man denn da rechnen was das kostet die Flasche mit einem (wenns denn sein muss) eingelassenen Kochfeld direkt ober dem Gaskasten fachgerecht zu verbinden? Wären diese 50cm von der Flasche bis zum Kochfeld tatsächlich eine "Gasanlage" die man dann regelmäßig überprüfen lassen muss? Ist das bei jeder Flaschengröße/Kartuschengröße gleich?
lg
Martin
Nach langem stillem mitlesen, heute gleich ein paar Beiträge von mir, alle mit Fragen... Danke schon im Voraus für Eure Hilfe!
Plane gerade einen Ausbau von einem Renault Master, habe mehr Zeit als Geld, daher bin ich eher auf der Suche nach simplen Lösungen.
Wie sieht die Sache denn bzgl Kochstelle und Wohnmobiltypisierung genau aus?
Was wollen die da sehen? Was ist genau eine Gasanlage und ab welcher "Komplexität" muss das jemand mit Zulassung machen und abnehmen?
Konkret: Ich plane 1 Möbelstück mit 2 25l Kanistern für Frischwasser und Abwasser und Spüle darüber, daneben wenns sein muss Gaskasten mit Kochstelle direkt darüber... Was kann/darf/muss da in Österreich vorhanden sein?
Fahrzeug wird keinen 220V Anschluss haben, Induktionsfeld fällt daher weg...
Sind Spirituskocher in Österreich im Fahrzeug erlaubt? Welche Modelle?
Könnte ich mir auch einfach einen simplen Kartuschenkocher wo anschrauben?
https://www.campingwagner.at/product_info.php/info/p49893_Brunner-Devil-SD-Kartuschenkocher-mit-Zuendsicherung.html
oder hier die zweiflammige Variante:
https://www.campingwagner.at/product_info.php/info/p69717_Isabella-Gaskocher-2-flammig--2-2-kW--Blow-Out-Sicherung.html
Was hats mit der 50mBar vs 30 mBar Sache auf sich? Im Wohnmobil nur 30mBar hab ich gelesen, aber gleichzeitig finde ich bei diesen 2 Flammigen Standardkochern die man so im Vorzelt betreibt nur Kocher mit 50mBar. Wieso ist das so?
Ab welcher Schlauchlänge muss man denn die Anschlüsse mit Gasleitung aus Metall machen und wie lange dürfte ein flexibler Schlauch sein?
Ab welcher Flaschengröße muss man einen nach unten ins freie entlüfteten Gaskasten haben?
Dürfte ich mir z.B. selbst einen Gaskasten tischlern und so einen zweiflammigen Kocher direkt darüber verbauen? Die flexible Leitung wäre da wohl nicht länger als sie sonst in einem Gaskasten im Heck ist bis der flexible Schlauch in die starre Leitung übergeht, oder?
Die Sache hätte den Vorteil dass ich wenn ich im Sommer am Campingplatz wäre Kocher und Gasflasche auch mal aus dem Bus herausheben könnte um im Freien zu kochen...
Habt ihr da vielleicht einen link für mich wo alles zusammengefasst ist, was sein muss bzw was sein darf um hier dem Gesetz zu entsprechen, bzw was würdet ihr mir empfehlen?
Wenn man das tatsächlich von einem zertifizierten Fachbetrieb machen lassen muss: Womit kann man denn da rechnen was das kostet die Flasche mit einem (wenns denn sein muss) eingelassenen Kochfeld direkt ober dem Gaskasten fachgerecht zu verbinden? Wären diese 50cm von der Flasche bis zum Kochfeld tatsächlich eine "Gasanlage" die man dann regelmäßig überprüfen lassen muss? Ist das bei jeder Flaschengröße/Kartuschengröße gleich?
lg
Martin