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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Anhängelast höher als Eigengewicht vom Zugfahrzeug



FlorianNoe
02.04.2021, 11:27
Hallo an die Runde,
Im Lockdown hat man ja sehr viel Zeit und ich schaue mal wieder ob ich ev das Zugfahrzeug wechsle.

Möglichst hohe Zuglast ist eines der Kriterien, Allrad zumindest eine Option.
Konkret bin ich eher beim Altamira/Sharan.
Die haben ein Eigengewicht von um die 1800kg, Anhängelast von 2200kg, in der Allrad Version 2400kg.
War etwas verwundert dass der in der nicht Allrad Version mehr ziehen kann als er schwer ist. Dachte eigentlich dass so etwas nicht sein darf.
Andererseits wenn es genehmigt ist dann kann man ja auch davon ausgehen dass es gültig ist.

Wie verhält sich das im Hängerbetrieb?
Es ist ohnehin nur Theorie, unser Wohnwagen hat 1350kg. Aber ev hängt mal ein Autoanhänger dran.

AVS
02.04.2021, 12:45
kann dir das nur für Sharan leer plus Hänger voll mit 1700kg beantworten: problemlos.

FlorianNoe
02.04.2021, 23:08
Danke für die Info.
Als Zugfahrzeug sicher klasse.

Wenn die genehmigte Anhängelast höher ist als das Eigengewicht des Fahrzeuges dann wird das schon passen... :)

soul
02.04.2021, 23:36
wenn genehmigt dann ist es eben so. obs spaß macht, kommt auf die motorisierung an.
da das dann ja ein gebremster anhänger ist, spürst da nur mäßig davon. der bremst ja seine masse selbst ab. ist natürlich nicht so, wie wenn du solo fährts, kennst aber von deinem wowa auch.
und allrad hat immer eine höhere anhängelast. da gehts auch nicht ums bremsen, sondern ums anfahren.

Hobbycamper
03.04.2021, 07:03
Die Zuglast ist bei sehr sehr vielen Autos höher als das Eigengewicht
fahre derzeit einen Octavia mit 1455 kg Eigengewicht und einer Zuglast vom 2000 kg
mein Wohnwagen hat 1800 kg.
ab kommenden Freitag fahre ich einen Tiguan mit 1822 kg Eigengewicht!
damit bin ich viel sicherer unterwegs da das EG höher ist und der Hänger läuft ruhig hintn nach, auch in brenzligen Situationen

FlorianNoe
03.04.2021, 09:30
Dass dies bei vielen Autos so ist war mir nicht bewusst.
Der Wohnwagen wird in absehbarer Zeit nicht größer/schwerer werden. Die höhere Anhängelast möchte ich hauptsächlich dass ich meinen alten Traktor am Anhänger transportieren kann.

Danke für die Infos.

nobu
03.04.2021, 10:48
Hallo,
zu beachten ist höchstens die Einschränkung mit dem normalen Führerschein B:
schwere, auflaufgebremste Anhänger: die höchste zulässige Gesamtmasse der Fahrzeugkombination (also hzGG Zugfahrzeug plus hzGG Anhänger) darf 3.500 kg nicht übersteigen und das tatsächliche Gesamtgewicht (Eigenwicht plus Beladung) des Anhängers darf weder das höchstzulässige Gesamtgewicht des Zugfahrzeuges noch den in der Zulassungsbescheinigung eingetragenen Wert übersteigen.
Abhilfe würde nur BE schaffen

Gruß aus dem Ländle
nobu

FlorianNoe
03.04.2021, 12:51
Hallo,
zu beachten ist höchstens die Einschränkung mit dem normalen Führerschein B:
schwere, auflaufgebremste Anhänger: die höchste zulässige Gesamtmasse der Fahrzeugkombination (also hzGG Zugfahrzeug plus hzGG Anhänger) darf 3.500 kg nicht übersteigen und das tatsächliche Gesamtgewicht (Eigenwicht plus Beladung) des Anhängers darf weder das höchstzulässige Gesamtgewicht des Zugfahrzeuges noch den in der Zulassungsbescheinigung eingetragenen Wert übersteigen.
Abhilfe würde nur BE schaffen

Gruß aus dem Ländle
nobu
Hallo, bei Allradfahrzeugen darf das HzGG vom Hänger schon höher sein als die Gesamtmasse des Zugfahrzeuges, das Limit mit den 3500kg bleibt natürlich.
https://www.fuerboeck.at/fuehrerschein/fuehrerscheinklassen/b/

Der EzuB ist kein Thema, den brauche ich mit der derzeitigen Kombination auch schon.

Hubert57
04.04.2021, 13:52
Abhilfe würde nur BE schaffen

nobu

Code 96 zu Führerschein B hilft meist auch schon. Dafür ist keine Prüfung notwendig. Dann darf man ziehen wenn:

die Summe der höchstzulässigen Gesamtgewichte beider Fahrzeuge 4250 kg nicht übersteigt.

Das momentane Gesamtgewicht des Anhängers darf die im Zulassungsschein des Zugfahrzeuges eingetragene Anhängelast keinesfalls übersteigen.

Das momentane Gesamtgewicht des Anhängers darf das höchstzulässige Gesamtgewicht des Zugfahrzeuges nicht übersteigen.



Gruß aus Wien
Hubert