Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Nova Eigenimport
Hallo zusammen,
es wären wieder mal die Nova-Experten unter euch gefragt ;)
Meine Frau und ich sind nun intensiv auf der Suche nach einem Kastenwagen. Da der österr. Markt aktuell ziemlich leergefegt ist haben wir uns auch im Ausland umgesehen. In Holland hätten wir nun unser Wunschmodell gefunden :).
Die Daten:
- Deutsche Papiere
- Erstzulassung 07/2016
- Leistung 96 KW
- CO2 Wert aus dem Zulassungsschein: 305g
- Kaufpreis (unverhandelt) 40.000€
- Kauf über Händler (verkauft jedoch auf Kommission für einen Kunden)
Leider hat der Nova-Rechner auf der Seite des BMF sowie der nova-rechner.at gerade einen Fehler. Ich habe nun selbst versucht den Wert anhand der auf der Seite des BMF beschriebenen Formel auszurechnen und komme auf den (Höchst-)Steuersatz von 32% sowie einen CO2-Malus von 1.080€. Das wäre eine Nova von 13.880 €. Kann das wirklich sein oder mache ich etwas falsch? Wenn wir wirklich so viel Nova abführen müssten würden wir den Import natürlich bleiben lassen...
Danke vorab für eure Hilfe.
Liebe Grüße
Matthias
du hast die NOVA Stand 2020 berechnet.
AFAIK gelten für Gebrauchtimporte die NOVA-Regelungen zum Zeitpunkt der Erstzulassung.
Das müßte Stand 2016 wie folgt zu berechnen sein:
Diesel-PKW/Kombi: (CO2 je km – 90)/5 = %-Satz (maximal 32%) - 300 € (Bonus stand 2016) + Malus ab 250g CO2-Ausstoß
Ich komm da bei 40k Kaufpreis ohne ausweisbarer Ust auf 13.600€
winziger Trost: seit 1.10. gilt in Ö für Neuzulassungen eine neue motorbezogene Versicherungssteuer! Da dein KFZ aber bereits davor in der EU zugelassen war, gilt für dich die alte Regelung! Du zahlst weiterhin "nur" ~540€ statt nach der neuen Regelung ~1900€ pro JAhr
Ich verstehe eines nicht: der ÖAMTC schrieb mir in einer Mail über NoVa-Auskünkfte folgendes:
Bei Fahrzeugen mit Erstzulassung in der EU vor dem Stichtag 01.03.2014 wird auf die NoVA noch ein Aufschlag von 20% Ust. (bzw. 20% Erhöhungsbetrag) aufgerechnet.
Aber wenn man als Privatkäufer ein gebrauchtes Auto aus dem Ausland kauft, kann das ja nicht stimmen oder? Das wären ja dann monströse Summen :D
das kann sein, es gab mal einen 20%-Aufschlag, den dann die EU abgeschafft hat und Ö hat ihn dann durch die Hintertür wieder eingeführt.
sammy116
19.10.2020, 17:36
Servus,
lass dir vom Verkäufer eine Kopie der Papiere senden und geht damit zur Servicestelle deines Finanzamts,
so habe ich das gemacht, ein freundlicher Beamter hat mir das ausgerechnet.
LG
Helmut
schreiner46
19.10.2020, 18:00
Hallo!
Es fehlt noch eine Angabe: Sind die 40000.- Euro mit oder ohne Mehrwertsteuer in Niederlande. Ob man diese in der EU anrechnen kann weiß ich nicht (Differenzbesteuerung heißt dies). 40000.- abzgl Mehrwertsteuer ergibt ca 33333.- Novabasis, davon Nova (305 gr ist ein Horror) 11516,50 Euro. Und sollte die Mehrwertsteuer auch noch dazukommen, dann bist Du der Erste Wohnmobilist, der mit einem vergoldeten WOMo auf den Strassen fährt. Bei 40000.- werden 13650.- Euro berechnet + österr. Mwst.
Am Besten das Finanzamt fragen - alle Unterlagen mitnehmen, auch über die zu bezahlende MWST in Niederlande. Die österreichische kommt wohl noch dazu! Schlimm wird es , wenn dies (scheinbar) ein Privatverkauf ist und bereits Mehrwertsteuerfrei.
schöne Grüsse und schnelleres Sparen wünscht schreiner46
Hallo!
Es fehlt noch eine Angabe: Sind die 40000.- Euro mit oder ohne Mehrwertsteuer in Niederlande.
nachdem er schreibt
Kauf über Händler (verkauft jedoch auf Kommission für einen Kunden)
gehe ich davon aus, daß der Privatverkäufer die USt NICHT ausweisen kann. Also 40k als Berechnungsbasis.
zweigerl
20.10.2020, 10:39
nachdem er schreibt
Kauf über Händler (verkauft jedoch auf Kommission für einen Kunden)
gehe ich davon aus, daß der Privatverkäufer die USt NICHT ausweisen kann. Also 40k als Berechnungsbasis.
Also das ist so nicht richtig, wenn Fahrzeug > 7 Monate und > glaube 7000 km (hier Bj.2016 ) dann ist die im jeweiligen Land gültige Mwst abzuziehen.
Also Berechnungsbasis NOVA jeweils 40k - jeweiliger Mwst.
Wenn Neufahrzeug bzw. <7 Mon. ab Erstzulassung < glaube 7000 km ist di Mwst in A zu bezahlen (vom jeweiligen Land wir dir dortige Mwst zurückgezahlt (Mwst ausweisbar)) Dann wird ebenfalls der Kaufpreis - Mwst als Nova Grundlage genommen.
zweigerl
Also das ist so nicht richtig, wenn Fahrzeug > 7 Monate und > glaube 7000 km (hier Bj.2016 ) dann ist die im jeweiligen Land gültige Mwst abzuziehen.
Also Berechnungsbasis NOVA jeweils 40k - jeweiliger Mwst.
Die 2 Kennzahlen sind "6 Monate" und "6000km" und dienen dazu, zwischen einem Neufahrzeug und einem gebrauchten zu unterscheiden.
Mit der USt hat das soweit zu tun, daß bei Neufahrzeugen IMMER das Bestimmungslandprintzip gilt und ein Händler auch beim Verkauf an einen Privaten eine Rechnung OHNE Ust ausstellt. Das KFZ ist dann aber natürlich beim Import nach Ö mit 20% zu verUsten.
Bei Gebrauchtfahrzeugen gilt hingegen das Ursprungslandprinzip, es gilt der Ust-Satz des Herkunftslandes.
Eine Ust kann (wenn überhaupt) nur dann abgezogen werden, wenn sie auf einer Rechnung ausgewiesen und ausweisbar ist bzw die Rechnung gleich "USt-frei" ausgestellt wird. Ein Privatverkäufer kann aber keine UST-Rechnungen austellen, also ist bei einem Privat(ver)kauf niemals eine USt absetzbar, weil sie gar nicht erst ausgewiesen werden kann. Der Kaufpreis ist "brutto für netto".
Nur beim Kauf von Händler ist USt überhaupt ausweisbar. Der Händer KANN sie ausweisen, er muß aber nicht. Und da kommt es dann drauf an, wieviel. Weil bei Differenzbesteuerung ist das nicht viel: er kauft den alten vom privaten Vorbesitzer ohne USt um 34 und verkauft um 40. Besteuert ist nur die Differenz, nur diese enthält UST. In Ö mit 20% wären das bei diesem Beispiel 6, davon sind 5 die MArge des Händlers und 1 sind die 20% Ust auf die MArge.
Ich kenne diese Fälle von USt-Besteuerung bei KFZ-Import durch Private. nachzulesen hier:
https://europa.eu/youreurope/citizens/vehicles/cars/vat-buying-selling-cars/index_de.htm#
https://www.bmf.gv.at/themen/zoll/uebersiedlung-fahrzeugeigenimport/fahrzeugeigenimport.html
https://www.preindl-ostheimer.at/pdf/Umsatzsteuer%20beim%20Import%20von%20PKW.pdf
https://www.tipps-vom-steuerberater-zum-auto.at/content/auto/checkliste_ankauf_eines_autos_aus_einem_eu_staat/
Andere Varianten sind mir nicht bekannt. Wenn du Quellen dafür hast, dann bitte her damit.
zweigerl
20.10.2020, 21:33
Die 2 Kennzahlen sind "6 Monate" und "6000km" und dienen dazu, zwischen einem Neufahrzeug und einem gebrauchten zu unterscheiden.
Mit der USt hat das soweit zu tun, daß bei Neufahrzeugen IMMER das Bestimmungslandprintzip gilt und ein Händler auch beim Verkauf an einen Privaten eine Rechnung OHNE Ust ausstellt. Das KFZ ist dann aber natürlich beim Import nach Ö mit 20% zu verUsten.
Bei Gebrauchtfahrzeugen gilt hingegen das Ursprungslandprinzip, es gilt der Ust-Satz des Herkunftslandes.
Eine Ust kann (wenn überhaupt) nur dann abgezogen werden, wenn sie auf einer Rechnung ausgewiesen und ausweisbar ist bzw die Rechnung gleich "USt-frei" ausgestellt wird. Ein Privatverkäufer kann aber keine UST-Rechnungen austellen, also ist bei einem Privat(ver)kauf niemals eine USt absetzbar, weil sie gar nicht erst ausgewiesen werden kann. Der Kaufpreis ist "brutto für netto".
Nur beim Kauf von Händler ist USt überhaupt ausweisbar. Der Händer KANN sie ausweisen, er muß aber nicht. Und da kommt es dann drauf an, wieviel. Weil bei Differenzbesteuerung ist das nicht viel: er kauft den alten vom privaten Vorbesitzer ohne USt um 34 und verkauft um 40. Besteuert ist nur die Differenz, nur diese enthält UST. In Ö mit 20% wären das bei diesem Beispiel 6, davon sind 5 die MArge des Händlers und 1 sind die 20% Ust auf die MArge.
Ich kenne diese Fälle von USt-Besteuerung bei KFZ-Import durch Private. nachzulesen hier:
https://europa.eu/youreurope/citizens/vehicles/cars/vat-buying-selling-cars/index_de.htm#
https://www.bmf.gv.at/themen/zoll/uebersiedlung-fahrzeugeigenimport/fahrzeugeigenimport.html
https://www.preindl-ostheimer.at/pdf/Umsatzsteuer%20beim%20Import%20von%20PKW.pdf
https://www.tipps-vom-steuerberater-zum-auto.at/content/auto/checkliste_ankauf_eines_autos_aus_einem_eu_staat/
Andere Varianten sind mir nicht bekannt. Wenn du Quellen dafür hast, dann bitte her damit.
Quelle brauch ich nicht da mehrere mal selbst gemacht.
Bmw's jeweils von einem Händler in D gekauft (ca. 14 Monate alt, 16000 km am Tacho).
Rechnung ohne ausgewiesene Mwst (beinhaltet 19% in D), bei uns FA Rechnung minus 19% dann NOVA gezahlt und gut is.
von einem Händler in D gekauft (ca. 14 Monate alt, 16000 km am Tacho).
Rechnung ohne ausgewiesene Mwst (beinhaltet 19% in D), bei uns FA Rechnung minus 19% dann NOVA gezahlt und gut is.
daß das eine andere Ausgangslage als beim threadersteller ist, ist dir klar?
Quelle brauch ich nicht
natürlich nicht!
Hier zählt ja Hörensagen und Bauchgefühl mehr als EU-Steuervorschriften. Wie konnte ich Dummerchen das nur vergessen.
Vielen Dank für eure Antworten, das hilft mir schon mal sehr weiter.
Was ich dennoch nicht verstehe: Wie kann es sein, dass zB. laut aktueller Carado Preisliste (http://www.sulzbacher.at/files/Carado-Preisliste--sterreich-2021.pdf) beim Modell CV600 nur 16% Nova inkludiert sind? Kann es sein, dass hier als Berechnungsbasis die doppelte Leistung des Basisfahrzeugs angesetzt wird? Ich war der Meinung, dass dies spätestens mit dem neuen WLTP nicht mehr erlaubt sei.
Wie kann es sein, dass zB. laut aktueller Carado Preisliste (http://www.sulzbacher.at/files/Carado-Preisliste--sterreich-2021.pdf) beim Modell CV600 nur 16% Nova inkludiert sind? Kann es sein, dass hier als Berechnungsbasis die doppelte Leistung des Basisfahrzeugs angesetzt wird? Ich war der Meinung, dass dies spätestens mit dem neuen WLTP nicht mehr erlaubt sei.
das geht NUR, wenn die einen Referenzverbrauch haben und den mit Zuschlägen versehen
Weil die Alternativberechnung über die kW-Leistung gibts weiterhin (zB für schwere WoMos mit >3,5to - für ein 12to-WoMo gibts einfach keinen PKW-Normverbrauchs-Fahrzyklus!), aber das liefert noch deutlich höhere Werte.
Da haben die wohl einen Normverbrauchszyklus für das BasisKFZ aufgetrieben und den mit Zuschlägen versehen.
Falls du dich für Quellen anstatt Baugefühl interssierst:
Um den höheren CO2-Emissionswerten von Wohnmobilen Rechnung zu tragen, besteht für diese ab 01.01.2020 eine Wahlmöglichkeit bezüglich des anzusetzenden CO2-Emissionswertes, wenn deren Aufbau in nicht selbst tragender Bauweise ausgeführt ist, Statt dem eingetragenen CO2-Wert kann auch die zweifache der Nennleistung des Verbrennungsmotors in Kilowatt hierfür angenommen werden – der Mindeststeuersatz beträgt in diesem Fall 16 Prozent. Diese Option wird im untenstehenden Rechner jedoch nicht berücksichtigt.
https://www.oeamtc.at/thema/steuern-abgaben/nova-normverbrauchsabgabe-18177294
https://www.nova-rechner.at/index.php/import/wohnmobile
https://www.finanz.at/kfz/nova/
zweigerl
21.10.2020, 19:35
Vielen Dank für eure Antworten, das hilft mir schon mal sehr weiter.
Was ich dennoch nicht verstehe: Wie kann es sein, dass zB. laut aktueller Carado Preisliste (http://www.sulzbacher.at/files/Carado-Preisliste--sterreich-2021.pdf) beim Modell CV600 nur 16% Nova inkludiert sind? Kann es sein, dass hier als Berechnungsbasis die doppelte Leistung des Basisfahrzeugs angesetzt wird? Ich war der Meinung, dass dies spätestens mit dem neuen WLTP nicht mehr erlaubt sei.
Hallo MatteM,
da ich nicht weiß welches Fahrzeug da dahinter steht probier mal die Seite vom Caravan Handelsverband. Hier sind Verbrauchswerte für die gängigen Fahrzeuge (Campingbusse als Duc, Transit usw) nach Baujahr aufgeführt und auch die gängigen Verbrauchs - CO2 Werte und auch gleich der NOVA Satz angeführt.
hier mal ein link
Österreichischer Caravan Handels-Verband - NoVA (xn--chv-rna.at) (https://www.xn--chv-rna.at/nova/)
Sollte auch OHNE Bauchgefühl und OHNE diverse Ö bzw EU-Gesetzesvorlagen zu öffnen sein. ;);)
Hallo Alfred,
vielen Dank für deine Antwort. Das sind ja sehr erfreuliche Infos, das erklärt dann so einiges :) - v.a. warum Wohnmobile in AT noch einigermaßen leistbar sind. Denn mit den PKW-Nova-Formeln wären sie ja sonst viel teurer.
Zusammengefasst wird also bei Campingvans seit einigen Jahren mit den CO2-Werten der Basisfahrzeuge gerechnet und seit heuer mit der "doppelte KW Formel". Somit sind die CO2-Werte in den CoC-Papieren ja eigentlich für die Katz (zumindest zur Nova-Berechnung).
Liebe Grüße
Matthias
Sollte auch OHNE Bauchgefühl und OHNE diverse Ö bzw EU-Gesetzesvorlagen zu öffnen sein. ;);)
Klar. Die verbergen sich dahinter als weiterführende Links.
WAs aber gut war, weil die Texte und Erlässe doch einige Fragen beantworten. Wenn auch nicht alle! Denn ich hab keine Ahnung, ob dann in Zukunft 2 verschiedene Werte für NOVA und in weiterer Folge dann die KFZ-Steuer zur Anwendung kommen. Kann ja eigentlich nicht sein.
Oder wird dann eine Zahl für CO2 ins COC eingetragen und die gilt dann eben. Für alles. Wurscht, wie auch immer die ermittelt, gemessen oder errechnet wurde.
Somit sind die CO2-Werte in den CoC-Papieren ja eigentlich für die Katz (zumindest zur Nova-Berechnung).
Ich GLAUBE (glauben = nix wissen) kaum, daß die völlig sinnlos sind. Sonst würden die da nicht stehen.
Für die Einstufung bei der KFZ-Steuer hat der Wert sicher eine Bedeutung
siehe https://www.campingclub.at/die_neue_motorbezogene_versicherungssteuer_fuer_wo hnmobile
und auch meine Antwort/Frage/Bedenken ein posting oberhalb
Klar. Die verbergen sich dahinter als weiterführende Links.
WAs aber gut war, weil die Texte und Erlässe doch einige Fragen beantworten. Wenn auch nicht alle! Denn ich hab keine Ahnung, ob dann in Zukunft 2 verschiedene Werte für NOVA und in weiterer Folge dann die KFZ-Steuer zur Anwendung kommen. Kann ja eigentlich nicht sein.
Oder wird dann eine Zahl für CO2 ins COC eingetragen und die gilt dann eben. Für alles. Wurscht, wie auch immer die ermittelt, gemessen oder errechnet wurde.
Ja, nach meinem Verständnis ist es tatsächlich so, dass (seit 1.1.2020) die Nova über die "doppelte KW Formel" des Basisfahrzeugs (zB. Fiat Ducato) errechnet wird - hier konnte die "Wohnmobil-Lobby" also eine spezielle Regelung für Wohnmobile erwirken. Bei der motorbezogenen Versicherungssteuer siehts jedoch anders aus - da zählt der Wert aus dem COC-Papier, was bei Neuzulassungen ab 1.10.2020 in den meisten Fällen zu einer arg hohen Besteuerung führt.
Also ja, der CO2-Wert im COC-Papier ergibt schon Sinn, aber nur zur Berechnung der motorbezogenen Versicherungssteuer.
Hallo Soul,
eine Anfrage beim Finanzamt scheitert daran, dass es keine Auskünfte erteilen wird. Ansonsten gäbe es keine Steuerberater ;)
Hallo Grivel,
ich kann gerne versuchen dir hier weiterzuhelfen. Was ich zur Berechnung bräuchte wäre das Erstzulassungsmonat des Fahrzeuges sowie den CO2-Wert.
LG, Matthias