Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Einkommenssteuer Wohnmobil Vermietung
Hallo zusammen,
und schon folgt mein zweiter Beitrag :).
Meine Frau und ich wollen - sollten wir uns für ein Wohnmobil entscheiden - dieses über eine Plattform, zB. über Paul Camper vermieten.
Interessieren würde mich nun die steuerliche Situation in Österreich. Bei meinen Recherchen konnte ich leider nur Infos zur Situation in Deutschland finden.
Nach meinem Verständnis reicht es bei der privaten Vermietung eines Wohnmobiles eine Einnahmen-Ausgaben-Rechnung zu führen und so den Gewinn/Verlust zu ermitteln und diesen in der Einkommenssteuererklärung anzugeben - eben genauso wie bei der Vermietung einer Wohnung.
Die Frage ist nun inwieweit die Ausgaben in die Einnahmen-Ausgaben-Rechnung einbezogen werden dürfen, wenn auch eine private Nutzung vorliegt. Wenn zB. das Wohnmobil zu 50% privat genutzt wird und zu 50% vermietet wird (in Bezug auf die gefahrenen Kilometer) - dürfen die Ausgaben dann nur zu 50% in die Einnahmen-Ausgaben-Rechnung einfließen oder trotzdem mit dem vollen Betrag?
Interessant ist natürlich v.a. auch die Abschreibung. Gemäß dieser Liste, welche aber nun einen Anhaltspunkt darstellt, soll die Nutzungsdauer von Wohnmobilen bei 8 Jahren liegen: https://help.freefinance.at/index.php/Liste_der_Nutzungsdauern
Da würde natürlich auf der Ausgabenseite eine schöne Summe zusammen kommen :)
Bin gespannt auf eure Antworten. Bitte korrigiert mich falls ich mit meinen Annahmen falsch liegen sollte.
By the way, ich würde mir wünschen hier keine Debatte über Sinn oder Unsinn der privaten Vermietung von Wohnmobilen zu führen - ich habe mich mit den Vor-und Nachteilen schon ausgiebig beschäftigt. Mich interessiert nur der steuerliche Aspekt.
Danke vorab & liebe Grüße
Matthias
router1981
08.09.2020, 08:01
Hallo,
der erste Termin beim Steuerberater ist in der Regel gratis. Mehr als eine Stunde wirst auch nicht brauchen.
Von div. Problemen mit dem Finanzamt bei der Vermietung und Privatnutzung können im Forum mindestens zwei ein Lied singen.
Neben der Sinnfrage, die du nicht diskutieren willst - was ich verstehe, solltest dir auch Gedanken über Versicherung, Gewerbe-WKÖ ??, usw. machen.
lg
steuerlich ist das sehr einfach zu beantworten:
es reicht Einnahmen-Ausgaben-Rechnung (auch bei 5 vermieteten WoMos, das hängt vom Umsatz ab, ob du Bücher führen mußt)
Die Miete(*) ist deine Einnahme.
Ausgaben sind ALLE Ausgaben (Garage, Wartung, Reifen, Versicherung, usw)(*), die du für das KFZ tätigst. Aber nicht in voller höhe, sondern nur anteilsmäßig.
zu den Aufwendungen zählt natürlich auch die AfA. Du darfst die ANchaffungskosten (das ist Kaufpreis PLUS Nebenkosten wie zB Anmeldung) als AfA absetzen. Wieder nur anteilig.
Die 8 Jahre sind eine Mindestfrist, du DARFST nicht kürzer abschreiben. Aber länger.
Für die korrekte Kostenverteilung (und deren Glaubhaftigkeit gegenüber dem Finanzamt) wird es sinnvoll sein, ein lückenloses Fahrtenbuch zu führen.
Zu beachten ist noch, daß das ganze auch irgendwann einen Gewinn abwerfen muß. Denn wenn es das nicht tut, ist es Hobby, also Liebhaberei und die ist steuerlich NICHT absetzbar. Eine Planungsrechnung am Anfang ist hier sehr zu empfehlen um auch für sich selbst zu erkennen, welche Kosten gedeckt werden müssen und wie viele Tage an Vermietung zur Deckung dieser Kosten mindestens nötig sind. Denn ein Anlaufverlust oder ein Verlustjahr kann ja immer mal passieren, ist aber für die Gesamtberachtung dann auch nicht schädlich.
(*) noch ein Wort zu den Kosten und Mieterträgen: Achtung auf die USt! Als Kleinunternehmer (aktuell unter 42.000 Umsatz/Jahr) brauchst/darfst du keine USt in Rechnung stellen. Du kannst dir aber auch keine VSt abziehen. Bei PKW ist das allerdings sowieso nicht möglich, für die besteht ein Abzugsverbot.
So weit, so gut. Aber so einfach bleibt es nicht.
Daneben ist noch die gewerberechtliche Komponente zu bedenken:
Das wäre wohl ein Mietwagenunternehmen. Zwar ein Kleinstunternehmen, aber dennoch. Wenn du damit in die Abteilung "Gewerbe Mietwagen-Gewerbe" fällst, dann bist du im weitesten Sinne womöglich bei den "Taxi". Glaub ich zwar nicht, daß du eine Taxi-Konzession brauchst, aber weiß es NICHT! Gewerblicher Autovermieter zuu sein hätte aber jedenfalls auch positive Nebeneffekte wie NOVA-Befreiung und VST-Abzugsberechtigung. Aber das erklärt dir gerne die WKO. Und zwar tatsächlich gratis.
der erste Termin beim Steuerberater ist in der Regel gratis.
Auch Rechtsanwäte arbeiten nicht die 1.Stunde gratis, das ist ein Aberglaube, der nicht auszurotten ist.
Der Amtstag bei Gericht ist gratis und das Finanzamt berät gratis.
router1981
08.09.2020, 10:27
Auch Rechtsanwäte arbeiten nicht die 1.Stunde gratis, das ist ein Aberglaube, der nicht auszurotten ist.
Der Amtstag bei Gericht ist gratis und das Finanzamt berät gratis.
Also ich hab das selbst schon öfters in Anspruch genommen. Weiters kenne ich aus beruflichen Gründen einige Steuerberater.
Ich hab aber auch nicht von Rechtsanwälten sondern von Steuerberatern gesprochen.
Is wie bei Handwerkern: manche verlangen was für den KV, manche nicht, manche schreiben die Kosten des KV bei Auftragserteilung dann wieder gut.
RA oder STB, es ist bei beiden das gleiche: er kann dir die Aufnahme des Sachverhaltes in Rechnung stellen, er muß es aber nicht. Manche tun es nicht, sehr viele aber schon.
Das Erstgespräch beschränkt sich sinnvoller Weise ja nicht auf "aha, so ist das, ja, da können wir was tun" sondern es geht ja dann weiter WAS kann man tun. Und spätestens da rennt bei jedem der Taxameter, egal ob nach 15min oder 1,5h.
Es gibt dann auch Leute, die stellen dir die Wegzeit pauschal in Rechnung oder mit einem reduzierten Regiekostensatz oder mit dem vollen Stundensatz. alles legal, alles möglich.
Mir gings auch nicht darum, deine Erfahrungen zu widerlegen, sondern nur darauf hinweisen, daß das weit verbreitete Gerücht "das Erstgespräch sei gratis" so pauschal falsch ist. (nicht daß du das behauptet hättest, ich wollte nur die Gelegenheit nutzen)
Vielen Dank für eure Antworten, v.a. an Alex für die sehr ausführliche Antwort!
Dann war ich ja mit meinen Annahmen nicht ganz daneben :). Was ich allerdings noch nicht verstehe ist warum das ganze gegenüber dem Finanzamt irgendwann einen Gewinn abwerfen MUSS. Mein Plan wäre eigentlich das ganze als sog. "Liebhaberei" zu betreiben und das Wohnmobil nur so viele Tage zu vermieten, dass es eben keinen oder einen nur sehr kleinen Gewinn abwirft. Ich habe aber nicht die Erwartung mit ev. entstehenden Verlusten die Steuerlast des Einkommens auf meinem Job zu senken (das würde das Finanzamt auf Dauer auch nicht tolerieren), sondern nur die laufenden Kosten für das Wohnmobil zu reduzieren.
Ich würde jetzt mal annehmen mir mit meinem Vorhaben die Anmeldung eines Gewerbes sparen zu können - sicher bin ich mir da aber auch nicht. Bei der Vermietung einer Wohnung über AirBNB ist es laut einem Ratgeber von PwC (https://assets.airbnb.com/help/airbnb-pwc-taxguide-austria-de.pdf?_ga=2.261866379.70298207.1599593258-111985636.1599593258) so, dass erst bei mehr als 10 Gästebetten oder mehr als 5 Ferienwohnungen ein Gewerbe angemeldet werden muss.
Liebe Grüße
Matthias
Guten Abend
Vielleicht noch ein paar Details zum Thema
Das Mietwagengewerbe ist ein Anmeldungsgewerbe
Es sind keine Voraussetzungen zu erfüllen
Anmelden und das wars
Fuer Mietfahrzeuge fällt keine NOVA an.
Wenn man aus dem Kleinunternehmerbedingungen hinaus-optiert fällt für Mietfahrzeuge auch keine Mehrwertsteuer an.
Das verbilligt den Ankauf eines neuen, oder eines gebrauchten aber noch vorsteuerabzugberechtigen Fahrzeuges je nach NOVA Satz um ca 35 bis 40% (nochmal günstiger wird es wenn Flottenrabatte zugestanden werden (und ja, die gibt es auch schon ab dem ersten Fahrzeug, es reicht die Mietwagengewerbeberechtigung. Da reden wir von ca 15 bis 20% zusätzlichem Nachlass).
Die Mehrwertsteuer wird Dir im zweitfolgenden Monat der Zahlung wieder am Steuerkonto gut geschrieben, die NOVA innerhalb eines Monats nach Antrag.
Sollte das Fahrzeug im Ausland gekauft werden dann müssen beide von Beginn an nicht bezahlt werden, es ist aber immer ein bisserl ein Papierkrieg noetig dafür, vor allem mit der Leasingfirma.
Einfacher ist zahlen und rückerstatten lassen.
Voraussetzung dafür ist aber immer dass der Privatanteil der Fahrten nicht mehr als 20% ist.
Werden mehr als 20% der Kilometer selber privat gefahren ist die Mehrwertsteuer und die NOVA nachzuzahlen. Hinweis: Es dürfen mit jedem einzelnen Mietfahrzeuge im Betrieb 20% selbst gefahren werden.
Sämtliche Kosten im Zusammenhang mit der Gewerbeausübung können als steuerwirksame Kosten angesetzt werden und diese reduzieren den Gewinn.
Neben den naheliegenden direkten Kosten wie
- Anschaffung des Wohnmobil
- Extras, das ganze Programm, von GPS Tracker bis zum Solarpaneele oder Generator
- Finanzierungskosten (Leasingraten Anteil)
- Anmeldung
- KFZ Steuer
- Haftpflichtversicherung
- Kaskoversicherung
- Rechtsschutzversicherung
- Garage
- Service
- Wartung
- Reparaturen
- Reinigung
sind damit auch die indirekten Kosten gemeint wie zB
- Bürokosten
- Internetkosten (Erstellung von Firmenwebseite und deren Wartung aber auch der Hotspot im WoMo)
- Handykauf
- Telefongebuehren
- Kosten für Messebesuche zur Aquisation von Vermietungen
- Mitgliedsgebuehren in einschlägigen Vereinen
- vereinzelte Testreisen um Fahrtrouten zu dokumentieren um Kunden persönliche Erfahrungen weitergeben zu können und damit die Erfolgschance auf eine Vermietung zu erhöhen
- Fahrten vom Wohnort zum Büro (sind beim Unternehmer Dienstfahrten, bei Angestellten jedoch nicht)
usw usw usw
Sollte es einen Privatanteil geben (solltet ihr also das WoMo auch selber benützen), dann sind die anteiligen Nutzungskilometer (wenn diese nicht etwa betrieblich veranlasst sind, zb ein Besuch auf der ITB Tourismusmesse in Berlin oder eine Demoreise nach Süditalien um exklusiv für Eure Kunden Stellplätze und Routen und Sehenswürdigkeiten zu listen, zu bewerten oder zu dokumentieren) entsprechend zu berücksichtigen.
Der Betrieb muss auf die Erzielung eines Gewinnes ausgelegt sein.
Es muss nach den Eckzahlen und nach dem Firmenkonzept möglich sein einen Gewinn zu erzielen.
Nur deshalb weil grad mal kein Gewinn gemacht wird ist ein Betrieb noch lange keine Liebhaberei.
Als Faustformel wäre es nicht schlecht wenn der Betrieb ab den vierten oder fünften Jahr kein minus mehr macht, gerade in Zeiten wie jetzt (Corona) ist das aber wohl nicht überall möglich.
Für die Zeit in der Dein Vermietbetrieb einen Verlust macht, kannst Du diesen Verlust von deinen in einer evt. nebenbei bestehenden unselbstständigen Tätigkeit oder anderen Einkünften bezahlten Steuern in Abzug bringen.
Dass bedeutet du bekommst zb deinen Lohnsteuer die zb Dein Dienstgeber das ganze Jahr über von deinem Bruttolohn in Abzug gebracht hat auf Antrag zur Gänze rückerstattet.
Solltest Du keine unselbstständigen Bezüge haben dann erzeugen allfällige Verluste in den Anfangsjahren sg. Verlustvorträge sodass Du bis zur Aufrechnung dieser Verlustvorträge in den späteren Jahren auch dann keine Einkommensteuer bezahlen musst, wenn Du Gewinne machst.
Als Einzelfirma kannst Du auch Personal anstellen. Du wirst wohl jemand fürs Büro brauchen, fürs Internet, fürs Auto putzen oder für die Bereitstellung des Fahrzeuges direkt zum Kunden (je nach Bundesland mehr oder weniger problemlos erhältst Du als Mietwagenfirma auf Antrag auch blaue Überstellungs bzw. Probefahrtkennzeichen, die sind immer nützlich).
Auch diese Personalkosten reduzieren Deinen Gewinn.
Tip: Solltest Du Familienmitglieder beschäftigen dann achte peinlichst genau darauf dass diese Ihre Tätigkeiten detailliert dokumentieren. Da bei geringfügigen Tätigkeiten defacto keine Steuern anfallen, weder für Dienstgeber noch für Dienstnehmer, sieht sich bei einer allfälligen Steuerprüfung der Prüfer derartige innerfamiliäre Dienstverhältnisse immer sehr genau an, ob sie tatsächlich bestanden haben oder ob das nur eine steuerschonende Gewinnverschiebung war.
Unter Ehegatten werden solche Dienstverhältnisse meist gar nicht anerkannt da Ehegatten per Gesetz gegenseitig zur kostenlosen Unterstützung im Familenbetrieb verpflichtet sind,.
Wo ist der Haken?
Naja.
Sinn macht es nur mit Neufahrzeugen oder vorsteuerabzugsfähigen jungen Gebrauchtfahrzeugen.
Die Versicherungen (alle) für Mietfahrzeuge sind ca. (Verhandlungssache) 30 bis 50% teurer als für ein eigenes privates WoMo.
Es gibt für Mietfahrzeuge weder eine ÖAMTC Mitgliedschaft, noch gibt es Garantie oder Gewährleistung vom Hersteller bzw. Händler.
Steuerberaterkosten für eine Einzelfirma liegen bei ca. € 1.000,- jährlich.
Kammermitgliedschaft a paar hundert Euro im Jahr je nach Umsatz.
Sozialversicherung 22% vom Gewinn bis ca. € 70.000,- Gewinn im Jahr, danach 0%
Als (relativ billige) Einzelfirma hast Du für alles die volle persönliche Haftung. Wenn es also Dein Mieter schafft mit dem WoMo die Fähre bei einer Überfahrt in Brand zu setzen ….. dann sehr schlecht, als Zulassungsbesitzer haftest Du im Ernstfall (Deckungssumme der Versicherung voll ausgeschöpft) mit.
Wenn Du dagegen eine (haftungsbeschränkte) GmbH gründest wird der ganze Steuerberater Kram gleichmal doppelt so teuer (mindestens).
Und natürlich der Ärger mit den Mietern:
Beschädigungen
Unsachgemässer Gebrauch
Übermäßige Abnuetzung
Versteckte Schäden bei Rückgabe
Unfälle
Betrug
Totalverlust
Das alles musst Du in der von dir kalkulierten Mietspanne unterbringen …
Was ich allerdings noch nicht verstehe ist warum das ganze gegenüber dem Finanzamt irgendwann einen Gewinn abwerfen MUSS. Mein Plan wäre eigentlich das ganze als sog. "Liebhaberei" zu betreiben und das Wohnmobil nur so viele Tage zu vermieten, dass es eben keinen oder einen nur sehr kleinen Gewinn abwirft.
Weil du nach Einkommensteuer gefragt hast. Und die zahlt man nur auf Gewinne. Ohne Gewinn keine Steuer.
Wenn du das so machen willst, dann ist es STEUERLICH eben Liebhaberei.
Und auch gewerberechtlich würde ich eher zu "kein Gewerbe" tendieren.
Das Problem mit den Versicherungen bleibt aber: wenn du gegen Geld vermietest und deine Versicherung merkt das, kann sie die Leistung verweigern.
Und die Letzthaftung bleibt dir auch.
Und auch gewerberechtlich würde ich eher zu "kein Gewerbe" tendieren.
einfach so "ohne" gewerbeanmeldung gegen geld vermieten ist steuerhinterziehung
das ist halt auch ned so gscheit eigentlich ....
Du kannst das Gewerbe anmelden und dann beim Finanzamt bekannt geben dass Du auf jedwedgen steuerlichen Vorteil daraus verzichtest.
Dass es sich quasi per Definition um Liebhaberei handelt.
Dass heisst Du zahlst die volle mehrwertsteuer beim kauf und beim betrieb und du setzt keinerlei kosten an.
und zahlst die volle einkommensteuer auf alle ertraege ohne abzugsmoeglichkeit der aufwaende
das ist bei allem respekt .... gelinde gesagt .... de**ert
einfach so "ohne" gewerbeanmeldung gegen geld vermieten ist steuerhinterziehung
das ist halt auch ned so gscheit eigentlich ....
Ohne es zu 100% zu wissen kann ich mir das nicht vorstellen, solange man die Vermietung in kleinem Rahmen macht und eine Einkommen-Ausgaben-Rechnung führt und das Ergebnis daraus in der Steuererklärung angibt. Aber vielleicht ist ja jemand im Forum, der das zu 100% beantworten kann.
Das Problem mit den Versicherungen bleibt aber: wenn du gegen Geld vermietest und deine Versicherung merkt das, kann sie die Leistung verweigern.
Und die Letzthaftung bleibt dir auch.
Da hast du recht. Daher würde ich das nur über eine Versicherung der Plattform (zB. Paul Camper) oder einer spezielle Vermieterversicherung machen.
Lg, Matthias
BITTE keinen steuerlichen Unsinn verbreiten!!!
einfach so "ohne" gewerbeanmeldung gegen geld vermieten ist steuerhinterziehung
das ist halt auch ned so gscheit eigentlich ....
das ist 100% und komplett FALSCH.
Für die Steuerehrlichkeit zählt nur und ausschließlich nur, ob du korrekt versteuerst. Ob du das Geld überhaupt verdienen hättest dürfen (also zB ein Gewerbe ohne Gewerbeberechtigung betreibst) das interessiert das FA hingegen überhaupt nicht.
Du kannst das Gewerbe anmelden und dann beim Finanzamt bekannt geben dass Du auf jedwedgen steuerlichen Vorteil daraus verzichtest.
Dass es sich quasi per Definition um Liebhaberei handelt.
ja, steuerlich. Die Frage ist, ob ich dann überhaupt ein Gewerbe anmelden muß, denn mir fehlt ja die Gewinnerzuielungsabsicht und damit die Eigenschaft des Kaufmannes/Unternehmers
Dass heisst Du zahlst die volle mehrwertsteuer beim kauf und beim betrieb und du setzt keinerlei kosten an.
und zahlst die volle einkommensteuer auf alle ertraege ohne abzugsmoeglichkeit der aufwaende
das ist bei allem respekt .... gelinde gesagt .... de**ert
das ist wieder FALSCH.
Wenn dich das FA als "Liebhaberei" einstuft, dann sind ALLE Einnahmen und AUsgaben steuerneutral! d.h: ein zufällig entstehender Gewinn ist steuerfrei!!!
Aber vielleicht ist ja jemand im Forum, der das zu 100% beantworten kann.
hab ich dir doch schon. Beim steuerlichen bin ich mir sicher.
Beim Gewerberecht bin ich mir nicht ganz sicher, aber das sagt dir die WKÖ, wenn du sie fragst bzw ist das echt das geringste Problem.
Denn Gewerbeausübung ohne Gewerbeberechtigung ist ein reines Verwaltungsdelikt, da zahlst a kleine Strafe und das wars. Aber das müßte erst einmal verfolgt werden, was bei dir ausgesprochen unwahrscheinlich ist.
BITTE keinen steuerlichen Unsinn verbreiten!!!
das ist 100% und komplett FALSCH.
Für die Steuerehrlichkeit zählt nur und ausschließlich nur, ob du korrekt versteuerst. Ob du das Geld überhaupt verdienen hättest dürfen (also zB ein Gewerbe ohne Gewerbeberechtigung betreibst) das interessiert das FA hingegen überhaupt nicht.
ja, steuerlich. Die Frage ist, ob ich dann überhaupt ein Gewerbe anmelden muß, denn mir fehlt ja die Gewinnerzuielungsabsicht und damit die Eigenschaft des Kaufmannes/Unternehmers
das ist wieder FALSCH.
Wenn dich das FA als "Liebhaberei" einstuft, dann sind ALLE Einnahmen und AUsgaben steuerneutral! d.h: ein zufällig entstehender Gewinn ist steuerfrei!!!
ich habe keine ahnung wo du deine weisheiten her hast
aber sie sind unrichtig
das FA interessiert sich sehr wohl dafuer ob fuer ein einkommen eine gewerberechtliche berechtigung vorliegt denn fuer eine taetigkeit ohne entsprechende gewerbeberechtigung stehet dir zb kein vorsteuerabzug zu
die frage der gewinnerzielungsabsicht ist schon richtig
aber er hat ja gesagt er will gewinn machen und den ueberschuss will er versteuern
in dem moment gehts nur mehr mit gewerbeanmeldung
(und im sonstigen vergesst ihr alle immer geflissentlich die SVA beitraege die ab einem einkommen von 415,- monatlich ebenso vom gewinn abzufueheren sind.
die aktuellen saetze sind PV 18,5%, KV 6,8%, SVS 1,53 %und noch ein bisserl kleinkram dazu ..
in summe also ca 26% vom gewinn die jedenfalls an die SVA abzufuehren sind)
selbstverstandlich kan ich fuer eine unternehmensbereich von haus aus bei der finanz liebhaberei bekannt geben
hat ein guter bekannter von mir
gewerblich autohaendler
ist aber sammler und baut sich nebenbei ein privates automuseum auf
alle fahrzeuge die er privat als sammler kauft laufen ausserhalb der unternehmensbuchhaltung in einer eigenen virtuellen firmenbuchhaltung
er verzichtet auf seinen vorsteuerabzug, er verrechnet keine wartungs erhaltungs und sonstigen kosten gegen, das ding laeuft steuerlich neutral durch
einen allfaelligen verkaufsgewinn muesst er auf diese weise zwar zu voll versteuern aber er verkauft ja nix, daher ist es ihm egal.
also das geht
sogar im selben geschaeftsfeld
auch die sonstigen informationen treffen zu
eine "private" vermietung so wie sie angedacht ist, ist in den allermeisten faellen nicht zielfuehrend
eine simple "private" einnahmen- ausgaben rechnung mit angabe des ueberschusses in der EKSTR erklaerung ist so nicht moeglich
diese vereinfachte form ist lediglich fuer vermietung oder verpachtung von immobilien bzw in der landwirtschaft vorgesehen
ob das fuer die vermietung von fahrzeugen auch so gemacht werden kann .... halte ich fuer sehr sehr unwahrscheinlich ... es geht bein dieser erleichterung immer ausdruecklich um das vermieten von immobilen ... und das sind wohnmobile ja nun mal nicht.
im sonstigen koenntest du die anfallenden aufwendungen ja nur als werbekosten ansetzen die je nach deinem individuellen steuersatz gekuerzt werden
und dann kommt die SVA ....
das muesste ein sehr spezieller fall sein fuer den sich sowas rechnet
nur nachteile
wer vermieten will sollte es richtig tun
gewerbe anmelden (kostet 40,- oder so)
SVA nullmeldung fuer das erste jahr machen
steuernummer holen
UID nummer holen
steuerberater suchen
neufahrzeug oder vorsteuerabzugfaehige gebrauchtfahrzeug kaufen
20% mehrwertsteuer vom kaufpreis rueckerstatten lassen
14-1x? % NOVA rueckerstatten lassen
alle kosten die es gibt reinrechnen
vermieten
max 20% selbst nutzen und die anteiligen kosten selber zahlen
(meist ist es steuerlich sinnvoller das eigene fahrzeug NICHT selber zu benutzen sondern fuer den privaten urlaub eines von einer anderen vermietung anzumieten, kann man sich aber ausrechnen, ist in jedem fall anders)
ich habe keine ahnung wo du deine weisheiten her hast
aber sie sind unrichtig
das FA interessiert sich sehr wohl dafuer ob fuer ein einkommen eine gewerberechtliche berechtigung vorliegt denn fuer eine taetigkeit ohne entsprechende gewerbeberechtigung stehet dir zb kein vorsteuerabzug zu
du solltest dich lieber fragen, woher deine Halbweisheiten stammen, denn meine ANgaben sind richtig und ich weiß sehr gut, wovon ich rede.
Dem FA ist es völlig egal, was du tust. Solange alles schön sauber durch die Bücher läuft, ist es wurscht und du hast auch VST-Abzug. Du kannst auch als Handelsgewerbe eine Rechnung für das Aufstellen einer Mauer (Also Maurerarbeiten) schreiben, die du mangels Gewerbeberechtigung gar nicht errichten dürftest, aber dem FA war und ist sowas egal. Denn Steuerrecht ist nicht Gewerberecht. Es erfolgt auch keine Meldung an die WKO oder sonst irgendetwas.
Alles, was du dazu behauptet, ist schlichtweg falsch.
eine "private" vermietung so wie sie angedacht ist, ist in den allermeisten faellen nicht zielfuehrend
eine simple "private" einnahmen- ausgaben rechnung mit angabe des ueberschusses in der EKSTR erklaerung ist so nicht moeglich
diese vereinfachte form ist lediglich fuer vermietung oder verpachtung von immobilien bzw in der landwirtschaft vorgesehen
ob das fuer die vermietung von fahrzeugen auch so gemacht werden kann .... halte ich fuer sehr sehr unwahrscheinlich ... es geht bein dieser erleichterung immer ausdruecklich um das vermieten von immobilen ... und das sind wohnmobile ja nun mal nicht.
so da hört es sich jetzt auf, denn du hast ganz offensichtlich nicht einmal grundlegende Kenntnisse von Steuerrecht und/oder Buchführungsvorschriften. Auf diesem nicht vorhandenen Wissenstand mit dir zu diskutieren ist daher absolut sinnlos.
Oh, der abo ist wieder da! Nach sieben Jahren!
LG
loup
Ja so "einfach'" ist unser Steuersystem. Die Einkünfte (Einzahlungen d.h Umsatz minus Auszahlungen) unterliegen dem Einkommensteuergesetz als Einkünfte aus Gewerbebetrieb. Dabei ist es egal ob eine Gewerbeberechtigung vorliegt oder nicht. Der Vermieter haftet jedenfalls als Unternehmer gegenüber einem Konsumenten. Zusätzlich ist zu beachten, dass eine Gewerbeberechtigung erforderlich sein könnte (freies Gewerbe). Auch die Sozialversicherung wird sich melden. In der Einkommensteuererklärung sind ja die Augaben anzugeben. Weiters ist die Kfz Haftpflichtversicherung zu informiere, d.h. Vermietung ist eine Gefahrenerhöhung und die V könnte vom Vertrag zurücktreten.
so da hört es sich jetzt auf, denn du hast ganz offensichtlich nicht einmal grundlegende Kenntnisse von Steuerrecht und/oder Buchführungsvorschriften. Auf diesem nicht vorhandenen Wissenstand mit dir zu diskutieren ist daher absolut sinnlos.
bei derart aussagekraeftigen und mit quellen untermauerten argumenten bin ich natuerlich sprachlos
meine fresse ....
Oh, der abo ist wieder da! Nach sieben Jahren!
LG
loup
nach 10, oder?
und nur mal kurz
war neugierig wie es euch in corona zeiten so geht ...
Oh, der abo ist wieder da! Nach sieben Jahren!
LG
loup
ist er es wirklich? waere auf alle faelle eine bereicherung fuers forum.
nach 10, oder?
6662
warum dann ein neuer nick?
6662
warum dann ein neuer nick?
weil es die emailadresse mit der ich mich damals registriert habe schon lange nimmer gibt
und ich nach jahren keine ahnung mehr hab welches passwort ich damals hatte
und wie gesagt
wird wohl ein kuezes schauspiel bleiben
das womo gibts zwar noch aber es steht voellig desolat bei uns im garten
seit fast zehn jahren nicht mehr gefahren
dach ist seit mind 5 jahren massivst undicht
ich war ja so clever alles zu sanieren damals .... ausser dem dach ..... naja
fakt ist jedenfalls das ding ist schrott
was uns geblieben ist seit damals ist unsere vorliebe fuer campingplätze
wir haben zwar meist nur eine oder zwei wochen urlaub im jahr
aber die verbringen wir auf campingplaetzen
mangels wohnfahrzeug mieten wir da halt immer die bungalows ...
Spittelberg
10.09.2020, 23:50
@abo2
Auch wir freuen uns, dich hier wieder begrüßen zu dürfen.
bei derart aussagekraeftigen und mit quellen untermauerten argumenten bin ich natuerlich sprachlos
meine fresse ....
Oh hättest du nur geschwiegen.
Aber bitte, du willst es nicht anders: also her mit deinem Wisen über Buchführungsvorschriften. Wer muß wann mit welcher Einkommensart bilanzieren und wer kann mit welcher Einkommensart und unter welchen Voraussetzungen auf doppelte Buchführung verzichten.
Bitte, Besserwisser, du bist dran.
Oh hättest du nur geschwiegen.
Aber bitte, du willst es nicht anders: also her mit deinem Wisen über Buchführungsvorschriften. Wer muß wann mit welcher Einkommensart bilanzieren und wer kann mit welcher Einkommensart und unter welchen Voraussetzungen auf doppelte Buchführung verzichten.
Bitte, Besserwisser, du bist dran.
kannst du dir in 5 minuten raus googeln
ist daher bedeutungslos
und interessiert niemand hier vermute ich
da ich sowohl GF einer bilanzierungspflichtigen GMBH
als auch gesellschafter einer OG bin die aufgrund umsatz noch nicht bilanzieren muss
als auch ein kleines einzelunternehmen habe das ebenfalls nur einnahme/ausgaben rechnung machen muss
kannst du mir durchaus glauben dass ich derartige buchfuehrungsrichtlinien kenne ...
kannst du dir in 5 minuten raus googeln
ist daher bedeutungslos
na ja, wenn du meinst. Andere studieren JAhre für dieses Wissen, aber wenn Google für dich das in 5min erledigt, dann mach das - bevor du weiter so Unsinn verbreitest
kannst du mir durchaus glauben dass ich derartige buchfuehrungsrichtlinien kenne ...
GLAUBEN kannst du gerne in der Kirche, denn GLAUBEN bedeutet ja bekanntlich: NIX WISSEN! Was du ja auch unter Beweis stellst.
Und deine "mein Haus, mein Auto, mein Boot, meine Firma, meine GmbH"-Getue, das kannst dir gerne einrexen. MICH beeindruckt deine Dampfplauderei überhaupt nicht, das hab ich alles schon hinter mir, daher weiß ich, ob/wann wann du Müll redest. Und ja, ich weiß das besser.
Denn du wirklich wüßtest, wovon du redest, warum hast dann im letzten Posting so einen haarsträubenden Unsinn verzapft? Oder ist das jetzt bder Wissenzuwachs durch 5min Google?
Andere studieren JAhre für dieses Wissen?
ja
eh ich auch
nur sagt das halt nix aus
es gibt a menge volldeppen mit einem universitaerem Bacc oder Master abschluss
und im gegensatz dazu gibt es an haufen leut aus der praxis die sich in ihrem gebiet gut auskennen
das fuehrt hier auch zu nix mehr
es hat wer was wissen wollen betreffend fahrzeugvermietung
wir haben seit über 5 jahren eine
moeglicherweise ist dem kollegen mit der einen oder anderen info geholfen
wenn ned .... auch recht
hat ja nix gekostet und weh getan hats auch ned
die zeit fuer einen educativen schw***vergleich moechte ich aber eigentlich ned aufwenden
das bringt niemand was
johannsen
11.09.2020, 18:17
Egal, was jetzt richtig ist - schön dass du wieder da bist, Gerhard. Nicht mehr viel los hier ...
lg
es gibt a menge volldeppen mit einem universitaerem Bacc oder Master abschluss
und im gegensatz dazu gibt es an haufen leut aus der praxis die sich in ihrem gebiet gut auskennen
wo auch immer das von dir gemeinte Wissengebiet liegen mag, in dem du dich auszukennen meinst: Gewerbe- und/oder Steuerrecht ist es definitiv nicht.
die zeit fuer einen educativen schw***vergleich moechte ich aber eigentlich ned aufwenden
das bringt niemand was
es gibt hier keinen Schwanzvergleich, ich messe mich nicht mit offensichtlich unbedarften.
Duelle machen nur auf Augenhöhe Spaß, mit Unbewaffneten hingegen ...
ES REICHT. Denk mal einen Monat über Deinen Stil nach.
wo auch immer das von dir gemeinte Wissengebiet liegen mag, in dem du dich auszukennen meinst: Gewerbe- und/oder Steuerrecht ist es definitiv nicht.
es gibt hier keinen Schwanzvergleich, ich messe mich nicht mit offensichtlich unbedarften.
Duelle machen nur auf Augenhöhe Spaß, mit Unbewaffneten hingegen ...
ist recht
wenn der kollege fragen zur gruendung und zum betrieb eines mietwagenunternehmens hat kann er mir ja gerne eine PN senden
wir ahben seit fuenf jahren eines und es laeuft zufriedenstellend
und im sonstigen bin ich hier wieder weg
viel spass weiterhin
johannsen
16.09.2020, 15:42
Also Alex, das was du so loslässt hier im Forum, sagt mehr über dich aus als über die Mitdiskutanten. Ich war ja einige Zeit ohne Campingfahrzeug und hab hier nur fallweise reingeschaut. Was mir aber auffällt: du fühlst dich offenbar bemüßigt, in einer Art, die (zumindest bei mir) absolut aggressiv und oberlehrerhaft rüberkommt, andere - oft auch neue User - zu behandeln, um nicht zu sagen, maßzuregeln.
Dass hier nichts mehr los ist, liegt wohl auch daran, dass dann ein derart angemachter User sich lieber anderswo informiert. Schade um dieses Forum, finde ich ...
Schaut mal zu Beitrag #32 ;)
Schaut mal zu Beitrag #32 ;)finde ich als längst überfällig!
danke dem admin!
Gesendet von meinem MAR-LX1A mit Tapatalk
vossis on tour
17.09.2020, 15:22
Deswegen hab ichs gelassen:confused: