Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Motorbezogene Versicherungssteuer ab 1.Okt 2020
Ein herzliches HALLO zusammen,
bin neu hier im Forum :D. Meine Frau und ich spielen immer wieder mit dem Gedanken ein Wohnmobil (wahrscheinlich Kategorie Kastenwagen) anzuschaffen. Mich würde interessieren wie sich die neue motorbezogene Versicherungssteuer ab 1.Oktober auf Wohnmobile auswirkt. Ich habe im Forum wie auch im Internet gesucht, konnte dazu aber keine brauchbare Info finden.
Die neue Formel für PKW lautet: (kw-65) x 0,72 + (CO2 g/km-115) x 0,72 = monatliche Belastung.
Vielleicht weiß ja schon jemand welche Formel bei Wohnmobilen zur Anwendung kommt. Für Wohnmobile gibts ja keine CO2-Werte oder?
Vielen Dank vorab und liebe Grüße
Matthias
es gibt CO2-Werte für JEDES Fahrzeug. Zur Not wird von Amts wegen geschätzt (wie bei LKW: PS mal 2 = Gramm CO2)
Wohnmobile sind PKW, also gilt die PKW Formel.
Das alles gilt aber nur für KFZ, die NACH dem 1.10.2020 NEU zugelassen werden!!!
Double Trouble
08.09.2020, 12:01
es gibt CO2-Werte für JEDES Fahrzeug. Zur Not wird von Amts wegen geschätzt (wie bei LKW: PS mal 2 = Gramm CO2)
Wohnmobile sind PKW, also gilt die PKW Formel.
Das alles gilt aber nur für KFZ, die NACH dem 1.10.2020 NEU zugelassen werden!!!
stimmt fast:
Wohnmobile der Aufbauart "SA" Es kann der CO2-Emissionswert, der der Berechnung des Steuersatzes für Personenkraftwagen zugrunde liegt, wahlweise mit dem Zweifachen der Nennleistung des Verbrennungsmotors in Kilowatt angenommen werden. Der Mindeststeuersatz beträgt in diesem Fall 16%.
quelle: bmf
berghamer
08.09.2020, 16:06
Servus
Der ÖAMTC hat auf seiner Seite einen Rechner für die neue Motorbezogene Versicherungssteuer. Da kann man alt mit neu verleichen. Bei mir würden es ca 300.- Euro mehr im Jahr, wobei ich von einem Fiat Ducato ausgegangen bin.
https://www.oeamtc.at/thema/steuern-abgaben/motorbezogene-versicherungssteuer-18178410
Hi Alex,
danke für deine Antwort. Du schreibst, dass es für JEDES Fahrzeug einen CO2-Wert - ergo einen Normverbrauchswert gibt. Wo finde ich diese Daten beispielsweise für einen Pössl 2WIN oder einen Dreamer D55?
Oder beziehst du dich auf die Basisfahrzeuge? Wenn ja, dann ist der Wert wohl kaum anwendbar, da das Fahrzeug mit dem Ausbau ja deutlich schwerer wird und mehr verbraucht.
Danke & liebe Grüße
Matthias
Hallo Karl, hallo Peter,
danke auch für eure Antworten.
Ich hab mal den OEAMTC Rechner beispielhaft für einen 88KW/120 PS Camper durchgespielt und komme auf diese Werte:
alt: 476,16 €/Jahr
Neu: 734,4 €/Jahr
=> Differenz 258€ / Jahr
Bei einem 150 PS Wohnmobil tuts dann schon richtig weh:
alt: 649,44 €/Jahr
neu: 1296 €/Jahr
=> Differenz 647€ / Jahr
Liebe Grüße
Matthias
Wo finde ich diese Daten beispielsweise für einen Pössl 2WIN oder einen Dreamer D55?
Oder beziehst du dich auf die Basisfahrzeuge? Wenn ja, dann ist der Wert wohl kaum anwendbar, da das Fahrzeug mit dem Ausbau ja deutlich schwerer wird und mehr verbraucht.
Ja, die Basisfahrzeuge. Und konkret auf einen TYp kann ichs dir nicht sagen, ich hab mich nur mal erkundigt, wie es allgemein geht und da vor allem für die großen Brummer über 3,5to:
Wohnmobile/Campingbusse fallen unter Position 8703 der Kombinierten Nomenklatur der EU-Zollverordnung: hauptsächlich zur Personenbeförderung gebaute Kraftfahrzeuge
Für die gilt die NOVA immer, unabhängig vom Gewicht.
Da für solche KFZ aber kein Normzyklus vorliegt (meist Einzelanfertigung) kommt automatisch der Maximaltarif von 32% NOVA zur Anwendung. Sauber.
Obs dann, wenn gar keinen Normverbrauch gibt, auch noch eine CO2-Strafsteuer gibt, das konnte ich nicht mehr rausfinden. Wie wollte man die auch berechnen, ohne Normverbrauch?
Aber 32% NOVA +20%USt drauf, das sind 38,4% NOVA in Summe, das allein ist schon irre.
Für Wohnmobile gibts aber eine Sonderregelung:
Man nimmt das BasisKFZ (also VW-Kastenwagen, oder Mercl-Sprinter oder Fiat Ducato) heran und rechnet zu dessen Normverbrauch pauschal was hinzu (5-15%), um dem Mehrverbrauch durch den kastenartigen Aufbau gerecht zu werden.
Dafür unterliegt die Sonderausstattung nur so weit der Nova, als sie zum KFZ gehört. Also beheizbare Außenspiegel oder Sitze gehören zum KFZ und sind NOVA-pflichtig, eine Außendusche oder ein Sonnendach zählen aber als Campingausstattung und unterliegen NICHT der NOVA.
Ein LKW unterliegt nicht der NOVA, aber ein LKW ist nur dann ein LKW, wenn er nach Zollcode keiner ist und auch optisch und faktisch nicht vornehmlich der Personenbeförderung dient. Also wird der LKW auch mit 20to zum NOVA-pflichtigen Personenkraftwagen.
Da es für LKW keinen Normverbrauch gibt, nimmt man die Motorleistung in kW x2 = g CO2.
Da wirds dann richtig teuer.
Und LKW-Maut auf der Autobahn wird sowieso noch zusätzlich fällig. Denn da gelten wir ja wieder als LKW und nicht als PKW.
Hi Alex,
danke für die Infos. Eigentlich gehts mir ja nur um die motorbezogene Versicherungssteuer und nicht um die NOVA, aber die Infos zur NOVA sind sicher auch für einige im Forum interessant.
Ob der CO2 Wert für die motorbezogene Versicherungssteuer immer über folgende Regel bestimmt wird bin ich mir jetzt auch nicht mehr sicher, da es hier ja offensichtlich um die Berechnung der NOVA geht: "Es kann der CO2-Emissionswert, der der Berechnung des Steuersatzes für Personenkraftwagen zugrunde liegt, wahlweise mit dem Zweifachen der Nennleistung des Verbrennungsmotors in Kilowatt angenommen werden. Der Mindeststeuersatz beträgt in diesem Fall 16%."
Am besten ich frage bei Gelegenheit meinen Versicherungsvertreter - er muss es ja eigentlich wissen :)
Danke euch & lg,
Matthias
Hi Alex,
danke für die Infos. Eigentlich gehts mir ja nur um die motorbezogene Versicherungssteuer und nicht um die NOVA, aber die Infos zur NOVA sind sicher auch für einige im Forum interessant.
da ab 1.10. aber beide Steuern vom CO2-Ausstoß abhängen, ist es ab dann für Neuanmeldungen das gleiche Thema
Für Wohnmobile gibts aber eine Sonderregelung:
Man nimmt das BasisKFZ (also VW-Kastenwagen, oder Mercl-Sprinter oder Fiat Ducato) heran und rechnet zu dessen Normverbrauch pauschal was hinzu (5-15%), um dem Mehrverbrauch durch den kastenartigen Aufbau gerecht zu werden.
Dafür unterliegt die Sonderausstattung nur so weit der Nova, als sie zum KFZ gehört. Also beheizbare Außenspiegel oder Sitze gehören zum KFZ und sind NOVA-pflichtig, eine Außendusche oder ein Sonnendach zählen aber als Campingausstattung und unterliegen NICHT der NOVA.
Ja, würde Sinn ergeben wenn der Co2 Ausstoß so wie du oben geschrieben hast berechnet wird. Die Frage ist dann wo diese pauschale Zurechnung festgelegt ist?
Liebe Grüße
Matthias
gabbagnom
17.04.2021, 18:20
Hallo,
Ich möchte dieses Thema nochmal kurz aufgreifen.
Die von meinen Vorpostern angenommenen Werte stimmen zum Teil (leider) überhaupt nicht. Es ist tatsächlich so dass der tatsächliche WLTP-Verbrauch gemessen bzw. geschätzt wird.
Ich habe mir vor kurzem einen 6m Kastenwagen auf Basis Fiat Ducato gekauft. Laut Typisierung und Zulassungsschein liegt der kombinierte WLTP-Verbrauch bei 318. Laut dem Rechner auf der Öamtc-Seite würden demnach (bei Erstzulassung im Jahr 2021) satte 2116 (!!!) motorbezogene Versicherungssteuer anfallen. Unser Wagen hatte zum Glück eine Tageszulassung vom 29.9.2020, daher fallen hier 'nur' 594 Euro an motorbezogener Steuer an.
Das ganze ist einfach nur pervers...
PS: es handelt sich um die 140PS Version, hab ich vergessen zu erwähnen.