Sebastian86
17.08.2020, 16:09
Hallo,
Ich hätte eine Frage bzgl der Richtlinien in Österreich zu der Größe des Gasbehälters im Fahrzeug.Und zwar kann man unser Kochfeld mit einer Gaskartusche z.Bsp. 0.5kg mit notwendigen Anschlüssen Funktionsfähig machen so dass es bei dem TÜV "durchgeht" als funktionsfähig und zwar ohne die ganzen richtlinien des 10cm ausschnitts im boden/luftdichter gaskasten etc. Die ansonsten bei größeren Gasflaschen anfallen.
Mein Punkt ist, ich möchte meinen Ford Transit welchen ich in Deutschland erworben habe, nun anmelden und natürlich wird die Nova fällig. Allerdings wird bei der Nova (wie vermutlich den meisten hier bekannt ist) auch die Aufwertung des Fahrzeugs miteinkalkuliert durch diverse Umbauten vor erstanmeldung in Aut.. Somit möchte ich meinen geplanten LPG unterboden Gastank erst nach der Anmeldung installieren um dem Gevater Staat nicht sinnlos Geld in den Rachen zu stopfen. Und für die Umtypiesierung bzw Anmeldung als Wohnwagen benötige ich eben unter anderem ein festverbautes, funktionsfähiges Kochfeld.
Hat da jemand erfahrung damit?
Benötigt man bei einer kleinen Gaskartusche auch schon die diversen Maßnahmen für den Tüv?
Wenn wer einen Link oder etwas dergleichen zu den staatlichen richtlinien hat, lese ich mich sehr gerne auch selbst ein. Bin nur zu doof da was zu finden und wende mich somit an die erfahrene CamperGesellschaft.
Mercy für etwaigen Aufwand. Lg Sebastian
Gesendet von meinem VOG-L04 mit Tapatalk
Ich hätte eine Frage bzgl der Richtlinien in Österreich zu der Größe des Gasbehälters im Fahrzeug.Und zwar kann man unser Kochfeld mit einer Gaskartusche z.Bsp. 0.5kg mit notwendigen Anschlüssen Funktionsfähig machen so dass es bei dem TÜV "durchgeht" als funktionsfähig und zwar ohne die ganzen richtlinien des 10cm ausschnitts im boden/luftdichter gaskasten etc. Die ansonsten bei größeren Gasflaschen anfallen.
Mein Punkt ist, ich möchte meinen Ford Transit welchen ich in Deutschland erworben habe, nun anmelden und natürlich wird die Nova fällig. Allerdings wird bei der Nova (wie vermutlich den meisten hier bekannt ist) auch die Aufwertung des Fahrzeugs miteinkalkuliert durch diverse Umbauten vor erstanmeldung in Aut.. Somit möchte ich meinen geplanten LPG unterboden Gastank erst nach der Anmeldung installieren um dem Gevater Staat nicht sinnlos Geld in den Rachen zu stopfen. Und für die Umtypiesierung bzw Anmeldung als Wohnwagen benötige ich eben unter anderem ein festverbautes, funktionsfähiges Kochfeld.
Hat da jemand erfahrung damit?
Benötigt man bei einer kleinen Gaskartusche auch schon die diversen Maßnahmen für den Tüv?
Wenn wer einen Link oder etwas dergleichen zu den staatlichen richtlinien hat, lese ich mich sehr gerne auch selbst ein. Bin nur zu doof da was zu finden und wende mich somit an die erfahrene CamperGesellschaft.
Mercy für etwaigen Aufwand. Lg Sebastian
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