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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Brückenwaage in Raum Wien



Hubert57
02.08.2020, 08:56
Hallo,
ich möchte gerne mal meinen reisefertig beladenen Wohnwagen abwiegen lassen um zu wissen ob und wieviel ich Reserven für Zuladung habe. Bin dafür auf der Suche nach einer Brückenwaage im Raum Wien. Soll natürlich nicht viel kosten. Hat jemand einen Tip?

Bei der Suche im Internet habe ich nur die Waage vom Hafen Albern gefunden, die machen das aber nur für Firmen mit Vertrag (vor allem Transportunternehmern).




Gruß aus Wien
Hubert

Wienerwald-Jo
02.08.2020, 09:16
Lagerhaus???

soul
02.08.2020, 14:10
lagerhaus guntramsdorf. kostet nichts, wenn du keinen wiegebericht brauchst.

mr.chruris
03.08.2020, 06:22
Servus.
Nach Großenzersdorf kommt Wittau und dort sollte es bei BLattGemüseWittau eine geben. Unter 06765623568 kann man das sicher etwas erfahren.

Nur so als Gedankenfurz - wird nicht auch das Gewicht, bei der Pickerlüberprüfung wenn der Wohni auf den Rollen steht, angegeben ?

brennerdoktor
03.08.2020, 08:44
grünmarkt laxenburgerstrasse habe dort auch meinen wowa wiegenlassen

Wienerwald-Jo
03.08.2020, 09:19
Servus.
Nach Großenzersdorf kommt Wittau und dort sollte es bei BLattGemüseWittau eine geben. Unter 06765623568 kann man das sicher etwas erfahren.

Nur so als Gedankenfurz - wird nicht auch das Gewicht, bei der Pickerlüberprüfung wenn der Wohni auf den Rollen steht, angegeben ?


Bei der Pickerlüberprüfung steht nur das Gewicht welches im Zulassungsschein steht.
Papier ist geduldig:cool:

AVS
03.08.2020, 11:17
wird nicht auch das Gewicht, bei der Pickerlüberprüfung wenn der Wohni auf den Rollen steht, angegeben ?

nur wenn dort auch ne Waage verbaut ist UND die Prüfstelle das echte Gewicht in den Prüfbericht übernimmt.
Lagerhaus Wr.Becken macht das zb, der ÖAMTC hingegen schreibt einfach vom Zulassungsschein ab.

mr.chruris
03.08.2020, 12:38
Wieder mal keine Einigkeit bei Bestimmungen ....

Als ich in Leopoldsdorf Pickerl gemacht habe hat mir der Prüfer immer das aktuelle Gewicht gesagt ....

Hubert57
12.08.2020, 20:02
Dank an alle für die Tipps.
Lagerhäuser haben meist eine Brückenwaage und wenn keine Bestätigung benötigt wird dann kostet es auch nichts. Und sehr freundlich die Leute dort.

War bei einem in der Steiermark (Urlaubsort) und hatte gleich eine negative Überraschung, 1900kg (bei hzGG 1800). Dabei dachte ich ich hätte noch Reserven.
Nach dem ersten Abspecken nochmals auf die Waage in Bruck/Leitha hatte ich 1820 - ohne Fahrräder und Sesseln/Tisch.
Jetzt muss ich meine Ladestrategie komplett überdenken. Schließlich möchte ich auch Räder mitnehmen und vielleicht auch eine zweite Gasflasche.



Gruß aus Wien
Hubert

soul
12.08.2020, 23:42
Schließlich möchte ich auch Räder mitnehmen und vielleicht auch eine zweite Gasflasche.


räder aufs auto - und wozu brauchst eiine zweite gasflasche? stehst doch eh auf campingplätzen. strom nutzen.

AVS
13.08.2020, 09:16
hatte gleich eine negative Überraschung, 1900kg (bei hzGG 1800). Dabei dachte ich ich hätte noch Reserven.

Hast du abgekuppelt und gewogen? Weil dann hast die Stützlast mitgewogen!

vielis
13.08.2020, 09:18
räder ins oder aufs auto ...

ich fahre immer mit zwei 5kg stahlflaschen!!

Wienerwald-Jo
13.08.2020, 10:01
räder ins oder aufs auto ...

ich fahre immer mit zwei 5kg stahlflaschen!!







:cool:mit 2 E-Bikes nicht machbar:cool:

westbahnmichi
13.08.2020, 10:03
:cool:mit 2 E-Bikes nicht machbar:cool:

Hallo

also keine E Bikes, sondern selber treten, dann hast dir auch in der Buschenschank was verdient:cool:

router1981
13.08.2020, 10:08
:cool:mit 2 E-Bikes nicht machbar:cool:

größeres Auto kaufen :cool:

AVS
13.08.2020, 10:44
:cool:mit 2 E-Bikes nicht machbar:cool:


was ist da nicht machbar?

Wienerwald-Jo
13.08.2020, 12:57
was ist da nicht machbar?

:cool: I daheb a23kgBike nimmer aufs Dach:cool:
und bremsen will ich dann auch nimmer:rolleyes:

AVS
14.08.2020, 13:40
:cool: I daheb a23kgBike nimmer aufs Dach:cool:
Der Akku gehört vorher sowieso raus, dann wirds wieder leichter ;-)

Bremsen sollte das geringste Problem sein. Die Träger sind für 130 zugelassen, da werden sie die 80-100 die ich mit Hänger fahre, wohl auch aushalten. Noch dazu beio weit geringerer Bremsverzögerung als ohne Hänger.

Das wahre Problem ist eher, einen Dachträger zu finden, in den ein E-bike überhaupt reinpaßt.

Hubert57
15.08.2020, 23:43
Hast du abgekuppelt und gewogen? Weil dann hast die Stützlast mitgewogen!

Ja, war abgekuppelt.
Die Stützlast (80kg bei mir) ist dabei m.E. nicht relevant. Laut Zulassung darf das höchst zulässige Gesamtgewicht maximal 1800kg sein und bei mir war das momentane Gesamtgewicht um 100kg darüber.

Derzeit habe ich eine 11kg Stahl-Gasflasche dabei. Bei nächster Gelegenheit werde ich die auf eine 11kg Aluflasche tauschen und als Reserve eine 5kg Aluflasche mitnehmen.

Die Räder sind keine eBikes. Bevor ich die aber aufs Dach gebe werde ich meine Dachbox verwenden und einiges vom WoWa in den Kofferraum und Dachbox auslagern. Räder aufs Dach ist mir zu mühsam.



Gruß aus Wien
Hubert

soul
15.08.2020, 23:56
Ja, war abgekuppelt.
Die Stützlast (80kg bei mir) ist dabei m.E. nicht relevant.

falsch. stützlast wird nicht zum gesamtgewicht gerechnet. wenn du die 80kg ausschöpfst, hättest du 20kg zu viel - damit fahre ich lachend in jede kontrolle.
und schau mal, ob die kunststoffflaschen nicht leichter als die alu sind.

Hobbycamper
16.08.2020, 07:38
falsch. stützlast wird nicht zum gesamtgewicht gerechnet. wenn du die 80kg ausschöpfst, hättest du 20kg zu viel - damit fahre ich lachend in jede kontrolle.
und schau mal, ob die kunststoffflaschen nicht leichter als die alu sind.
Richtig!����
lass die 11 kg Flasche daheim, 2x5 kg reichen allemal��

Hubert57
16.08.2020, 10:14
falsch. stützlast wird nicht zum gesamtgewicht gerechnet.
Das mag vielleicht in Deutschland so sein aber für Österreich habe ich dafür keine offizielle Regelung gefunden.
Bitte Link posten wenn es dafür etwas amtliches für Österreich gibt.




Gruß aus Wien
Hubert

soul
16.08.2020, 13:20
33b.
Höchste zulässige Anhängelast ist das größte tatsächliche Gewicht eines an ein Kraftfahrzeug anzukuppelnden Anhängers, mit dem das Kraftfahrzeug in den Mitgliedstaaten der EU zugelassen oder in Betrieb genommen werden kann. Bei Zentralachsanhängern, Starrdeichselanhängern oder Sattelanhängern ist die höchste zulässige Anhängelast das tatsächliche Gewicht des Anhängers abzüglich der tatsächlichen Stützlast am Kupplungspunkt; die Belastung des Kupplungspunktes muß vom Hersteller angegeben werden. Die höchste zulässige Anhängelast darf die technisch zulässige Anhängelast, angegeben vom Hersteller des Fahrzeuges, nicht übersteigen;

https://www.ris.bka.gv.at/GeltendeFassung.wxe?Abfrage=Bundesnormen&Gesetzesnummer=10011384

ertsmals 2002 im gesetz enthalt.

Hubert57
16.08.2020, 14:34
33b.
Höchste zulässige Anhängelast....

Danke für den Link.
Dieser Punkt 33b betrifft aber die höchste zulässige Anhängelast des Zugfahrzeuges. Also wieviel das Zugfahrzeug ziehen darf.Dort darf die Stützlast abgezogen werden. Es regelt nicht wie das Gesamtgewicht des Anhängers berechnet wird welches das hzGG nicht übersteigen darf.

Gleich vorweg:
Beim Punkt 32 sind Starrdeichselanhänger (z.B. Wohnwagen) ausgenommen. Hier wäre der Abzug der Stützlast zulässig weil nur das auf die Fahrbahn übertragene Gewicht zum Gesamtgewicht zählt.

Daher sehe ich weiterhin keine Regelung das die Stützlast beim Gesamtgewicht des Wohnwagens abgezogen werden darf.



Gruß aus Wien
Hubert

soul
16.08.2020, 17:48
33b.

Höchste zulässige Anhängelast ist das größte tatsächliche Gewicht eines an ein Kraftfahrzeug anzukuppelnden Anhängers - und darum gehts ja.

Hubert57
16.08.2020, 18:11
33b.

Höchste zulässige Anhängelast ist das größte tatsächliche Gewicht eines an ein Kraftfahrzeug anzukuppelnden Anhängers - und darum gehts ja.

Nein, es geht mir nicht darum wieviel ich am Kraftfahrzeug (Zugfahrzeug) anhängen darf. Da habe ich kein Problem weil bei meinem PKW 2000kg eingetragen sind. Hier könnte die Stützlast vom Gesamtgewicht des Anhängers abgezogen werden.

Es geht mir um §2 Z.32 und 33. Also um das Gesamtgewicht und das höchst zulässige Gesamtgewicht des Anhängers. Im §101 Z.1a ist klar geregelt das das hzGG des Fahrzeuges (WoWa) nicht überschritten werden darf. Die Reduzierung um die Stützlast ist dann relevant wenn das Gesamtgewicht des Gespannes (PKW und WoWa) berechnet wird.



Gruß aus Wien
Hubert

soul
16.08.2020, 18:42
steht doch dort auch:
...bei Starrdeichselanhängern abzüglich der größeren der höchsten zulässigen Stützlasten beider Fahrzeuge, wenn diese gleich sind,..

aber wenn dir das alles nicht reicht, dann musst halt weniger einpacken.

mr.chruris
17.08.2020, 06:33
Um noch ein wenig Verwirrung zu stiften komm ich auf mein Post zurück wo ich schrieb dass ich beim Pickerl machen in Leobersdorf vom Prüfer das Gewicht des Wohni genannt bekommen habe ohne dass dieser von der AHK genommen wurde ?

Hubert57
17.08.2020, 07:52
steht doch dort auch:
...bei Starrdeichselanhängern abzüglich der größeren der höchsten zulässigen Stützlasten beider Fahrzeuge, wenn diese gleich sind,..


Das bezieht sich auf „... die Summe der höchsten zulässigen Gesamtgewichte eines Kraftfahrzeuges mit Anhänger...“ also auf das ganze Gespann und nicht auf den Anhänger alleine.

Ich möchte nur die immer wieder auftretende falsche Meinung widerlegen das die Stützlast abgezogen werden darf wenn nur das Gesamtgewicht des Anhängers und eine eventuelle Überladung des Anhängers beurteilt wird. Dafür gibt es keine rechtliche Grundlage.



Gruß aus Wien
Hubert

vielis
17.08.2020, 10:09
Das bezieht sich auf „... die Summe der höchsten zulässigen Gesamtgewichte eines Kraftfahrzeuges mit Anhänger...“ also auf das ganze Gespann und nicht auf den Anhänger alleine.

Ich möchte nur die immer wieder auftretende falsche Meinung widerlegen das die Stützlast abgezogen werden darf wenn nur das Gesamtgewicht des Anhängers und eine eventuelle Überladung des Anhängers beurteilt wird. Dafür gibt es keine rechtliche Grundlage.



Gruß aus Wien
Hubertbei einer kontrolle wird der wohnwagen am auto angehängt gewogen...

Gesendet von meinem MAR-LX1A mit Tapatalk

AVS
17.08.2020, 22:31
die höchste zulässige Anhängelast das tatsächliche Gewicht des Anhängers abzüglich der tatsächlichen Stützlast am Kupplungspunkt;

ertsmals 2002 im gesetz enthalt.

DANKE!
Du entwickelst dich zu einem wahrem Quell an Rechtsfreude!