Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Käufer von Wohnmobil stellt Forderung durch Mängel
Hallo Forumsgemeinde,
ich habe mich hier registriert, weil ich euer Schwarmwissen brauche.
Ich habe im September 2019 mein Wohnmobil Bj. 89 verkauft. Alles ging reibungslos und unspektakulär über die Bühne.
Heute, fast 10 Monate danach, ruft mich der Käufer an und unterbreitet mir das Angebot, ihm 500 Euro zurückzuzahlen, da seine Werkstatt erhebliche Mängel festestellt hat.
Die Bodenplatte wäre 'durchgefault' und Bremsschläuche verschlissen. Einen Teil der Bodenplatte habe ich selbst repariert, da sie durchgebrochen war. Der hintere Teil, der jetzt beanstandet wird, war noch in einem besseren Zustand und wurde von mir so belassen. Diese 'Sandwitch-Bauweise' des Bodens von Dethleffs mit Sperrholz-Dämmmaterial-Sperrholz war von unten schon 'weich', was ich bei einem 30 Jahre alten Wohnmobil als normal empfunden habe. Die Werkstatt des Verkäufers hat für die Reparatur natürlich einen ziemlich hohen Preis veranschlagt. Zu mir hat der Käufer noch gesagt, er wäre 'Bastler' und würde alles selbst reparieren.
Was er bei den Bremsleitungen genau meint, kann ich nicht nachvollziehen. Ich habe jeden leichten Mangel an den Bremsen sofort reparieren lassen (alle Bremsleitungen wurden ausgetauscht) und regelmäßig mit Bitumenspray oder Sprühfett gut in Schuss gehalten.
Vom Käufer weiß ich, dass das Womo seit September bis jetzt irgendwo gestanden hat und nicht eingesetzt wurde. Er meint, es stand in einem geschlossenen, klimatisierten Raum und er kann es durch Bilder nachweisen.
Falls ich den 500 Euro nicht zustimme, geht er den rechtlichen Weg.
Es handelte sich um einen Privatverkaufkauf, im ÖAMTC Kaufvertrag habe ich die Gewährleistung ausgeschlossen.
Jetzt bin ich gerade etwas ratlos. Das Womo habe ich vor 8 Jahren im gleichen Zustand, aber eben nur etwas jünger selbst so gekauft. Auch als mir der Teil der Bodenplatte durchgebrochen ist, kam ich nie auf die Idee, den Käufer damit zu konfrontieren, sondern habe es repariert. Das Fahrzeug war meiner Meinung nach in einem für das Alter guten Zustand und ich habe nicht wissentlich irgendwas verheimlicht.
Was würdet ihr in dem Fall tun?
Servus!
Willkommen im Forum!
Ich denke mit "Privatverkauf - Gewährleistung ausgeschlossen" ist eh schon alles geregelt!
Da kann sicher niemand 10 Monate nach Kauf irgendwelche Ansprüche stellen...!?
Servus!
Willkommen im Forum!
Ich denke mit "Privatverkauf - Gewährleistung ausgeschlossen" ist eh schon alles geregelt!
Da kann sicher niemand 10 Monate nach Kauf irgendwelche Ansprüche stellen...!?der meinung bin ich auch!
oder hast du ihm gravierende mängel vorenthalten?
Gesendet von meinem MAR-LX1A mit Tapatalk
Danke für eure Antworten.
Ich habe ihm alles so gesagt wie es war: Ein Teil des Unterbodens wurde von mir repariert, der andere Teil ist noch ok. War er meiner Meinung nach auch. Keine Ahnung wie er das Womo jetzt überwintert hat. Das könnte ja rein theoretisch auch auf einer Wiese gewesen sein.
Und das mit dem Bremsleitungen verstehe ich sowieso nicht, weil die damals alle in Ordnung waren und ich ein neues Pickerl auf das Auto hatte.
Ich denke, dass er jetzt einfach Panik schiebt, weil jetzt ein neues Pickerl fällig ist.
Mir ist das damals auch aufgefallen, dass die Werkstätten immer strenger werden. Aber das ist jetzt glücklicherweise nicht mehr mein Problem.
Ich habe mich heute im Internet und bei ein paar befreundeten Mechanikern informiert. Wenn Gewährleistung ausgeschlossen ist (wie in diesem Fall), wird es für den Käufer sowieso ganz schwierig. Und sollte die Gewährleistung nicht ausgeschlossen sein, hat er bei einem Privatkauf auch nur 6 Monate Zeit, die Mängel zu melden. Er hat sich dann noch auf Corona berufen. Die 6 Monate wären aber (falls die Gewährleistung nicht ausgeschlossen worden wäre) auch am 6. März abgelaufen. Und zu dieser Zeit gab es noch nicht mal geschlossene Ämter.
Und arglistige Täuschung wie bei einem falschen Kilometerstand gab es sicher nicht. Das Womo ist 31 Jahre alt und wurde so gekauft, wie es besichtigt und probegefahren wurde.
Also ich glaube, das Thema können wir abhacken und ich werde auf seine Forderungen nicht mehr reagieren.
Vielen Dank:)
Servus,
ich denk mir, das Fahrzeug wird eventuell ueber kurz oder lang wieder am Markt sein. Magst Du uns sagen welches es war?
LG Bernd
Hallo!
Wegen 500€ vor Gericht zu ziehen ist eine lächerliche Drohung. Das lohnt sich nie. Das bringt ihm vielleicht die Kosten vom bösen Brief des Rechtsanwaltes (und einen Kaffee mit diesem), mit dem er die Forderung eintreiben will. Also ist die Forderung vor Gericht weit höher, oder, (was ich vermute) er versucht einfach, was bei dir geht.
So jemanden wie diesen Käufer hatte ich noch nicht in der Sammlung. Käufer, die vor dem Kauf eines sehr günstigen, weil bejahten, aber guten Autos bemängelt haben, dass es nicht im Neuzustand ist, schon. Denen habe ich empfohlen, ein neues zu kaufen und das Gespräch beendet. Ich sage ja nichts, wenn du dein Wohnmobil als neuwertig zu einem entsprechenden Preis verscherbelt hast, dass sich der Käufer beschwert. Aber so, wie du das schilderst, hast du offen erklärt, in welchem Zustand du das Fahrzeug gesehen hast. Auch den Zustand der Bodenplatte hast du offen gelegt.
Bei Bremsleitungen sind sie teilweise ziemlich happig, wenn nur Rostanflug drauf ist. Das hat dann mit Sicherheit gar nichts zu tun, nur mit rechtlichen Mängeln. Wenn dagegen eine Bremsleitung wirklich ernsthaft angerostet ist, muss sie getauscht werden, das ist klar. Die Einschätzung hängt oft von der Werkstätte ab: Den einen stört ein leichter Rostanflug nicht, der andere hat gerade freie Kapazitäten.....
lg!
westbahnmichi
26.06.2020, 08:18
Hallo
also ich würde mich noch bei der rechtsabteilung eines autofahrerclubs kundig machen, und eventuell von dort aus gleich einen dementsprechenden Brief schreiben lassen, dann denke ich hat sich für dich die sache erledigt.
Servus,
ich denk mir, das Fahrzeug wird eventuell ueber kurz oder lang wieder am Markt sein. Magst Du uns sagen welches es war?
Das habe ich mir auch schon gedacht und gestern mal gesucht aber noch nichts gefunden. Es ist ein Fiat Ducato Bj. 89 mit Dethleffs Aufbau und AHK und befindet sich jetzt in Vorarlberg.
Die Einschätzung hängt oft von der Werkstätte ab: Den einen stört ein leichter Rostanflug nicht, der andere hat gerade freie Kapazitäten.....
Es ist wirklich von der Werkstätte abhängig. Ich denke, fast kein so altes Womo bekommt überall so ohne weiteres ein Pickerl.
Als ich meines vor 8 Jahren gekauft habe, war ich mal für eine Kleinigkeit in einer Werkstatt. Da meinte der Meister, ob ich für das Auto wirklich noch ein Pickerl bekommen habe?!
In einer anderen Werkstatt war der Besitzer selbst Womo-Liebhaber und wollte mir immer wieder mein Womo am liebsten abkaufen, weil er meinte, es ist für das Alter perfekt in Schuss.
also ich würde mich noch bei der rechtsabteilung eines autofahrerclubs kundig machen, und eventuell von dort aus gleich einen dementsprechenden Brief schreiben lassen, dann denke ich hat sich für dich die sache erledigt.
Seine Forderung erscheint mir inzwischen so utopisch, dass ich mir garnicht mehr die Mühe mache auf irgendwas zu reagieren.
Der gute Mann arbeitet selbst für die AK. Der macht wahrscheinlich den ganzen Tag nichts anderes, als solche Telefonate für Kunden zu führen und kennt bestimmt so einige Anwälte. Dann soll er ein paar Briefe für mich aufsetzen lassen, ich nehme sie garnicht an, wenn sie eingeschrieben ankommen. Das hat mich gestern schon genug aufgeregt. Das Thema ist nach 10 Monaten durch.
Und ich glaube kaum, dass er mit seinem Anwalt deshalb durch ganz Österreich fährt und wir uns deshalb auf meinem Bezirksgericht treffen. Da sollte er das Geld besser in Reparaturen investieren.
Also mal grundsätzlich:
Gewährleistung auf gebrauchte Sachen ist 1J, wie üblich mit Beweislastumkehr innerhalb der ersten 6M und kann bei Verkäufen zwischen Privaten zur Gänze ausgeschlossen werden.
Diesen Gewährleistungsausschluß hast du scheinbar gemacht. So weit, so gut.
ABER: das gilt nur für unbekannte Mängel. Nicht aber für Mängel, die dir bereits bekannt waren und die du verschwiegen hast (ob vorsetzlich oder nur vergessen ist dabei ergal).
Die Bremsleitungen sehe ich da sehr unproblematisch. Daß die (vermutlich) rosten, ist bei einem 30J alten Kübel mehr als normal. Das ist Abnutzung, dafür gibts grundsätzlich keine Gewährleistung.
Der Boden hingegen ist eine andere Frage. Dir war der Zustand des Bodens offensichtlich bekannt. Aber hast du das dem Käufer auch so mitgeteilt? NACHWEISLICH?
Weil ein aufgrund Undichtheit durchfauulender Boden ist ein klassischer verdeckter Mangel, ein schwerer Mangel, aber mit Undichtheit muß ich als Käufer NICHT rechnen. Wenn ich ein Fahrzeug kaufe, kann ich wohl davon ausgehen, daß es bei inem regenguß innen nicht naß wird.
Wenn das nicht so ist, ist das ein Mangel. Und wenn du das dem Käufer nicht gesagt hast ...
Also so glasklar wie hier einige tun, sehe ich die Sache ganz und gar nicht.
Dennoch schließe ich mich der Mehrheitsmeinung an: ihm freundlich aber bestimmt mitzuteilen, er möge kacken gehen
Der Boden hingegen ist eine andere Frage. Dir war der Zustand des Bodens offensichtlich bekannt. Aber hast du das dem Käufer auch so mitgeteilt? NACHWEISLICH?
Ganz ehrlich weiß ich nicht mehr wörtlich, was wir vorigen September genau über den Boden geredet haben. Schriftlich haben wir darüber nichts festgehalten. Aber für mich war der Boden in Ordnung. Vom Innenraum her war er nicht 'weich' wie er an der Stelle war, die ich ausgetauscht habe. Pickerl habe ich auch bekommen, deshalb ging ich da von keinem schweren Mangel aus.
Er hat sich das Auto ja auch vor dem Kauf angesehen. Mehr konnte ich zu der Zeit auch nicht über den Boden sagen, als das was man sieht.
Es liegt auch ein Winter dazwischen, keine Ahnung wie der Boden jetzt aussieht.
Und im Zweifelsfall muss man wirklich sagen: Falls er keine Ruhe gibt, soll ein Gericht darüber entscheiden. Dafür sind sie ja auch da.
Ich bin nur froh, dass die Zeit klar auf meiner Seite ist. Da braucht er sicher Glück, jetzt noch was durchzusetzen. Aber wenn ich mir die Preise von gleichaltrigen Womos anschaue, hat er nicht mal teuer gekauft.
Es liegt doch auf der Hand, dass ein neuer Innenausbau eines so alten Womos durch eine Werkstatt ein wirtschaftlicher Totalschaden wäre. Beim Kauf hat er noch gemeint, er wäre ein Bastler.
Ich schreibe es hier rein, falls in der Sache noch etwas kommen sollte.
sammy116
26.06.2020, 15:00
Hallo,
wir haben vor 4 Jahren genau das gleiche erlebt,
Tenor der gerichtlichen Auseinandersetzung nach weiteren 1,5 Jahren, mit Gutachter usw.
wir mussten des WoMo zurück nehmen und alle entstandenen Kosten übernehmen.
Ein Kaufvertrag vom ÖAMTC mit Ausschluß der Gewährleistung half da gar nichts!!
Ich kann dir gerne die ganze Geschichte erzählen,
wenn es die interessiert per PN
Liebe Grüße
Helmut
berghamer
26.06.2020, 17:07
Servus
Falls du weißt, wo der Käufer wohnt, würde ich da einmal vorbeifahren und nachsehen, wo das Womo parkt. Steht es nämlich im Freien oder gar in einer Wiese, dann kann der schadhafte Unterboden auch erst in letzter Zeit bzw über den Winter entstanden sein.
Foto nicht vergessen.
sammy116
26.06.2020, 17:49
servus Karl,
das hast du irrtümlich an mich geschickt
LG
Helmut
weissfranz
26.06.2020, 18:53
Hallo,
wir haben vor 4 Jahren genau das gleiche erlebt,
Tenor der gerichtlichen Auseinandersetzung nach weiteren 1,5 Jahren, mit Gutachter usw.
wir mussten des WoMo zurück nehmen und alle entstandenen Kosten übernehmen.
Ein Kaufvertrag vom ÖAMTC mit Ausschluß der Gewährleistung half da gar nichts!!
Ich kann dir gerne die ganze Geschichte erzählen,
wenn es die interessiert per PN
Liebe Grüße
Helmut
Mir ging's genau so ! Seit dem verkaufe ich Autos nur mehr mit ÖAMTC Ankaufstest mit genauer Auflistung der Mängel. Alles was mündlich ausgemacht wurde kann man vergessen ! Sehr problematisch sind die Gutachter, die meist keine Ahnung von Wohnmobilen und deren Preisen haben. Bei einem 30 Jahre alten Auto kann es leicht sein, dass sie einen Schrottwert ansetzen und der ist meist unter der Hälfte des Verkaufspreises und dann wird's für den Verkäufer eng. Da steht Mal schnell
Betrug im Raum ! Besprich dich umgehend mit einem Rechtsanwalt. Kopf in den Sand stecken oder ignorieren würde ich die Sache nicht. Ich kenne ja den Kaufpreis nicht. Aber vielleicht sind die €500 Nachlass und gütige Einigung die klügere und billigere Taktik als ein jahrelanger teurer Rechtsstreit. Helmut wird es genau so sehen!
Ich möchte so einen Gerichtsprozess nicht mehr erleben !
Alles Gute und eine kluge Entscheidung wünscht dir
Franz
Seine Forderung erscheint mir inzwischen so utopisch, dass ich mir garnicht mehr die Mühe mache auf irgendwas zu reagieren.
Der gute Mann arbeitet selbst für die AK. Der macht wahrscheinlich den ganzen Tag nichts anderes, als solche Telefonate für Kunden zu führen und kennt bestimmt so einige Anwälte. Dann soll er ein paar Briefe für mich aufsetzen lassen, ich nehme sie garnicht an, wenn sie eingeschrieben ankommen. Das hat mich gestern schon genug aufgeregt. Das Thema ist nach 10 Monaten durch.
Und ich glaube kaum, dass er mit seinem Anwalt deshalb durch ganz Österreich fährt und wir uns deshalb auf meinem Bezirksgericht treffen. Da sollte er das Geld besser in Reparaturen investieren.
Da würde ich aufpassen. Wenn der selber von der AK ist, kennt er sich aus oder hat jemanden im Nachbarbüro, der weiß, wie man rechtlich vorgeht. Briefe nicht aufmachen ist immer gefährlich. Wenn du Pech hast, musst du antworten, um keine blöden rechtlichen Folgen tragen zu müssen.
lg!
Hallo,
wir haben vor 4 Jahren genau das gleiche erlebt,
Tenor der gerichtlichen Auseinandersetzung nach weiteren 1,5 Jahren, mit Gutachter usw.
wir mussten des WoMo zurück nehmen und alle entstandenen Kosten übernehmen.
Ein Kaufvertrag vom ÖAMTC mit Ausschluß der Gewährleistung half da gar nichts!!
Ich kann dir gerne die ganze Geschichte erzählen,
wenn es die interessiert per PN
Liebe Grüße
Helmut
Hallo Helmut,
wieviel Zeit war nach dem Verkauf vergangen, als der Käufer Mängel gemeldet hat?
Auch ohne Ausschluss der Gewährleistung hätte er nur 6 Monate Zeit gehabt, die Mängel zu melden. Jetzt sind es 9,5 Monate.
@berghamer
Bei ihm vorbeikommen wird nicht einfach. Er wohnt in Vorarlberg und ich in der Stmk.
Ps: Weil es mir gerade keine Ruhe lässt, habe ich mich daran erinnert, dass ich mit dem Käufer vor einiger Zeit Kontakt per Email hatte. Er war mit dem Womo bei der Heimfahrt in eine Radarfalle geraten (mit meinen Taferln drauf).
Zufällig antwortete er mir per Mail einen Tag bevor die 6-Monatsfrist abgelaufen war. Von seiner dienstlich Mail-Adresse.
Zitat:
'Das Wohnmobil steht gut eingepackt unter einer Plane. Also ein Test war somit noch nicht möglich. Zuerst wollten wir noch alles rep. was angestanden ist und dann ist das schlechte Wetter gekommen.'
Ok, dachte ich mir. Das arme Wohnmobil. Dann wird es wohl nicht mehr besonders alt werden.
Mir sagte er gestern am Telefon, es wäre mit Heizung in einem geschlossenen Raum gestanden. Er kann alles mit Fotos belegen.
Zum Glück habe ich die Mail nie gelöscht.
berghamer
27.06.2020, 13:00
Servus MrSpoon
Also ich denke um 100.- euro fährst du von der Stmk nach Vbg und retour. Natürlich ist ein Risiko dabei, dass das Womo nicht bei ihm zuhause steht. Wäre ich an deiner Stelle, ich würde das machen. Weil solltest du das Womo im Freien antreffen, beweist dein Foto dann das Gegenteil von seiner Behauptung mit der "geheizten Garage"
Ich denke, wenn ich es schon schriftlich von ihm habe, dass er das Auto mit einer Plane überwintert hat (vermutlich Zwangsbelüftungen verdeckt usw.), habe ich nicht wirklich zu befürchten, dass ich bei ausgeschlossener Gewährleistung nach 10 Monaten für irgendeinen Schaden aufkommen muss. Und falls er da drin eine Heizung hatte, bilden warme Luft und kalte Oberflächen auch nicht gerade ein vorteilhaftes Gemisch (Stichwort Kondenswasser).
Er ist ja mit seinem Schwiegervater von mir bis Voralberg mit dem Womo gefahren, sie haben darin übernachtet und mich von Vorarlberg noch angerufen, dass alles in Ordnung ist. Kein Wort von schlechten Boden oder so. Jetzt meint er, der Boden wird nur noch vom PVC-Belag gehalten. Falls es beim Kauf schon so war, hätte es ihm doch auffallen müssen. Und ich bin davon überzeugt, dass da alles in Ordnung war. Ne ne, mit der Sache habe ich fertig :)
Hallo MrSpoon,
gib doch seine Adresse mal in Google Earth (Satellitenansicht) ein, vielleeicht kannst du da was Verdächtiges sehen.
Hallo MrSpoon,
gib doch seine Adresse mal in Google Earth (Satellitenansicht) ein, vielleeicht kannst du da was Verdächtiges sehen.
Hallo Player,
nette Idee!
Dort sehe ich ein weißes Quadrat im Innenhof auf einer Wiese, das durchaus ein Wohnmobil sein kann.
Mein Rat ist, leg das Thema ad acta, quäl dich damit nicht länger herum und reagiere auf ihn einfach nicht mehr. Lass ihn auflaufen und zeig ihm damit dass das Thema nach so langer Zeit für dich erledigt ist. Soll er doch wegen € 500 zum Anwalt gehen. Wenn du vom Anwalt dann einen Brief bekommen solltest hast du noch immer Zeit genug um zu reagieren, aber lass dich nicht ins Bockshorn jagen. Darauf legt er es an.
Stell dich tot und warte ob überhaupt was passiert.
[QUOTE=MrSpoon;274309
Zitat:
'Das Wohnmobil steht gut eingepackt unter einer Plane. Also ein Test war somit noch nicht möglich. Zuerst wollten wir noch alles rep. was angestanden ist und dann ist das schlechte Wetter gekommen.'
Ok, dachte ich mir. Das arme Wohnmobil. Dann wird es wohl nicht mehr besonders alt werden.
Mir sagte er gestern am Telefon, es wäre mit Heizung in einem geschlossenen Raum gestanden. Er kann alles mit Fotos belegen.
Zum Glück habe ich die Mail nie gelöscht.[/QUOTE]
Das muss schon eine atmungsaktive Plane sein, und Abstand zwischen Wohnmobil und Plane wäre auch gesund fürs Gefährt. Dann schreibt es das und behauptet danach, die Kiste wäre immer unter Dach gestanden, etc. Das ist taktisch schon ziemlich unklug.
Für dich heißt das aber nicht, dass du die Hände in den Schoß legen kannst. Ich sehe zwei Möglichkeiten für dich: Wenn er im Gegensatz eine Erklärung rausrückt, dass er keine weiteren Forderungen mehr stellt, könntest du ihm die geforderten 500 überweisen und du sparst dir weitere Scherereien. Ohne Erklärung kannst du dir jeden Euro sparen, dann kriegt er nur Lust auf mehr. (Manchmal ist so eine Lösung die einfachste und stressärmste, unabhängig von der Sachlage. Je nach Kaufpreis macht das vielleicht nicht viel aus.) Oder, du gehst den Konflikt ein. Die Chance ist hoch, dass er dann angesichts der Sachlage auf geben muss. Vielleicht tut er das auch nicht. Es gibt Leute, die handeln nicht rational. Davor würde ich ihm aber seine Widersprüche mailen und die Frage auf werfen, wie er das einem Richter erklären will.
Im Streitfall, wenn er auf stur schaltet, kann das kompliziert werden. Dann muss ein Sachverständiger klären, ob der Schaden schon vor 9 Monaten so schwer gewesen sein kann/muss (der dann hoffentlich auch Ahnung davon hat), usw. Sein Sachverständiger wird von ihm mit Informationen gefüttert werden, du könntest einen eigenen (auf deine Kosten) bezahlen, den du mit Infos zu seiner Unterbringung fütterst. Das treibt den Streitwert in die Höhe. Es kann sogar vorkommen, dass sich der Richter weder für den einen noch für den anderen entscheidet. Ich habe einmal für ein Sachverständigengutachten am Hausdach fast 1000€ bezahlt. Das war, da ich schon davor gewusst habe, dass der Dachdecker groben Mist gebaut hatte, kein großes Risiko. In deinem Fall kann ich dir keinen Rat geben, ob sich das lohnt.
lg!
Ein Kaufvertrag vom ÖAMTC mit Ausschluß der Gewährleistung half da gar nichts!!
Ich kann dir gerne die ganze Geschichte erzählen,
wenn es die interessiert per PN
in anonymisierter Form hier ist keine Option?
Denn warum ein Kaufvertrag mit Gewährleistungsausschluß "NICHTS" bringt wäre wohl sicher von allgemeinem Interesse. Auch für mich und sicher auch für viele andere. Man verkauft ja nicht niocht WoMos, sondern auch PKW, Motorräder, usw
Wie ich die Infos im Netz verstehe, kann man die ersten 6 Monate als Verkäufer bei einem Schaden, über den man eindeutig bescheid wissen musste, zur Verantwortung gezogen werden (z.B. Weil man den Tachostand runtergedreht hat usw. ). Bzw. die ersten 6 Monate muss man als Verkäufer beweisen, dass das Fahrzeug im beschriebenen Zustand war. Nach 6 Monaten gilt die Beweisumkehr, d.h. der Käufer muss nachweisen, dass dem Verkäufer der fehlerhafte Zustand bekannt sein musste. Beim Beispiel des vorsätzlichen verstellen des Tachostandes wäre das durchaus möglich und ein Richter kann einen dann wohl trotz Ausschluss der Gewährleistung zur Verantwortung ziehen.
Deshalb mache ich mir auch wenige Sorgen, da der Boden meiner Meinung nach wirklich in Ordnung war und jetzt schon 10 Monate um sind.
Ich habe beim Support schon eine Anfrage gestellt, das Thema nur für eingeloggte User aktiv zu schalten. Aber leider noch keine Antwort erhalten. Wäre mir nämlich auch lieber. Man weiß ja nie, ob das doch mal vor Gericht kommt.
Ich habe beim Support schon eine Anfrage gestellt,...
Wie und an welchen „Support“?
LG mod
Wie und an welchen „Support“?
LG mod
Hallo Admin,
ich bin links unten auf 'Kontakt' und habe das Formular ausgefüllt. Ist nichts angekommen?
Da kommst nur zu den Betreibern - und nicht zum Admin. Diesen oder den/die Moderator/in erreichst du am ehesten und v.a. zeitnah, wenn du über das kleine Dreieck mit Rufzeichen (Beitrag melden) - am linken unteren Beitragsrand gehst.
Wäre es denn möglich, das Thema nicht öffentlich zu machen?
Nein. Und wenn, dann ist es für Alle weg.
westbahnmichi
30.06.2020, 07:33
Ich habe beim Support schon eine Anfrage gestellt, das Thema nur für eingeloggte User aktiv zu schalten. Wäre mir nämlich auch lieber. Man weiß ja nie, ob das doch mal vor Gericht kommt.
Hallo
ich denke wird nicht viel helfen, denn dann meldet er sich halt als xy an und liest wieder mit.
Schulgarten1
14.07.2020, 18:11
Also Sachen gibts, das darf doch nicht wahr sein! Kauft ein 30 Jahre altes WoMo und will dann 500 Euro zurück haben.
Ähm, und was ist jetzt dabei rausgekommen? Das interessiert mich, als 54 Jahre alter-Jusstudent natürlich enorm ;-)