Hallo!
Ich möcht einen gebrauchten Carado T334/130PS 2019er aus Deutschland importieren!
Meine NOVA Berechnung, mit Fahrzeugpapieren und Vorgaben laut Finazamt für WOMO`s,
liegt weit über der 16% Auskunft von den österreichichen Händlern!
Weiss jemand aus eigener Erfahrung die Höhe der NOVA in Prozent, von einen Carado T334 Modell 2019 96 kW/130 PS
(oder gleich motorisierten Sunlight zB. T65)
mfG
Josef
sag bloß ned, welches Basisfahrzeug ;-)
allgemein zur Nova:
Für Wohnmobile auf Basis KleinLKW gibts eine Sonderregelung:
Man nimmt das BasisKFZ (also VW-Kastenwagen, oder Mercl-Sprinter oder Fiat Ducato) heran und rechnet zu dessen Normverbrauch pauschal was hinzu (5-15%), um dem Mehrverbrauch durch den kastenartigen Aufbau gerecht zu werden.
Dafür unterliegt die Sonderausstattung nur so weit der Nova, als sie zum KFZ gehört. Also beheizbare Außenspiegel oder Sitze gehören zum KFZ und sind NOVA-pflichtig, eine Außendusche oder ein Sonnendach zählen aber als Campingausstattung und unterliegen NICHT der NOVA.
Das kann man pauschal gar nicht sofort sagen, weil es immer auf den Einzelfall des Fahrzeuges ankommt.
Die aktuelle und richtige NOVA Berechnung ist grundsätzlich immer davon abhängig, ob im COC Papier des betreffenden Fahrzeuges bereits irgendwelche Werte (CO2) vom Hersteller eingetragen sind oder eben nicht.
Variante 1 : Es sind im COC des betreffenden Fahrzeuges bereits CO2 Werte vom Hersteller eingetragen. Damit sind diese auch zwingend für die Berechnung zu verwenden
Schlaue Österreichische Händler bemühen sich , dass diese Werte vom Hersteller bei der COC Ausstellung bereits eingetragen werden, um schon vorab klar kalkulieren zu können. (Nova je nach dort im COC tatsächlich eingetragenen Wert zwischen 16 - 35% möglich)
Variante 2: Sind keine CO2 Werte im COC Papier eingetragen ist der Nova Erlass für Reisemobile aus 2014 nach wie vor gültig.
Hier sind die Aufschläge für Teilintegrierte und Alkoven erstmal pauschal 5% auf den Nova Wert des jeweiligen Kombinationsfahrzeuges (also Ducato Kasten) und das verbaute Zubehör ist miteinzubeziehen. (Nova je nach Ausstattung, Pakete und Genauigkeit des Finanzamtes grob geschätzt 22 - jenseits der 40% möglich)
Bevor die Diskussion losgeht was als Zubehör dazugezählt wird :rolleyes:
hier ein Zitat aus dem Nova Erlass betreffend Zubehör das zu Berücksichtigen ist:
Punkt 3. Ausstattung und Zubehör, das in die Bemessungsgrundlage für die NoVA einzubeziehen ist Ausstattung und Zubehör, das in Zusammenhang mit der Funktion als Fahrzeug steht, ist
Teil der Bemessungsgrundlage der NoVA:
Das ist jedenfalls das Basismodell mit der kompletten Basisausstattung bzw. kompletten Basiseinrichtung und Aufpreis für alle anderen Motor- oder Chassisvarianten, Automatikgetriebe, Airbag, Außenspiegel elektrisch und beheizbar, elektrische Fensterheber, Zentralverriegelung, Dachreling, Multimedia-System mit Rückfahrkamera, Fahrradträger, Motorradhalterung, Alufelgen, Radzierblenden, ESP, ASR (sonstige Fahrhilfen), größerer Treibstofftank, Fahrerhaus-Klimaanlage, Lederlenkrad, Holzdekor-Applikation für Armaturenbrett, Tagfahrlicht, Tempomat, Anhängevorrichtung, Fahrwerkskomponenten (Komfortfederbein, Luftfederungen), Xenon-Scheinwerfer, Kurvenlicht, Lackierungen und zusätzliche äußere Designelemente, Frontscheibenheizung, verstärkte Lichtmaschine,Alarmanlage, Pilotensitze, höhenverstellbarer Beifahrersitz, Reserverad, Dieselzusatzheizung für Fahrerhaus, Schmutzfänger vorne und hinten.
Damit kommt es eben auf den Inhalt des COC des betreffenden Fahrzeuges an.
Falls dort nichts steht dann eben auf die genaue Ausstattung/Variante usw. des Fahrzeuges.
Ein ganz neuer NOVA Erlass für Reisemobile (von der Übergangsregierung gerade erst abgesegnet) , kommt im Jänner und gilt dann für neue Reisemobile die ab 2020 erstmalig zugelassen werden