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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Wohnmobil parken Strasse



Franz7000
22.08.2019, 10:26
Liebe Camperkollegen, ich hätte eine Frage zum Parken auf öffentlichen Flächen. Ist es in Österreich rchtlich zulässig, ein mit Kennzeichen versehenes Wohnmobil auf öffentlichen Flächen auch für längere Zeit zu parken? LKWs stehen ja auch immer mal wo am Strassenrand. Mir geht es ums abstellen und nicht ums wildcampieren. Nachdem ich leider in der nächsten Umgebung keinerlei Einstellmöglichkeit zu einem akzeptablen Preis habe, möchte ich wenigstens zeitenweise auf diese Variante zurückgreifen. Ich wohne an einem Stadtrand (Siedlungsgebiet), wo tagsüber ausreichend Platz vorhanden ist, abends natürlich PKWs stehen. Spricht gesetzlich ets dagegen? Danke für eure Meinungen.

AVS
22.08.2019, 10:59
du kannst ein zugelassenes KFZ (also mit Versicherung, Pickerl und Kennzeichen) so lange abstellen wie du möchtest. Es gibt in Ö keine maximale Parkdauer.

Marsi
22.08.2019, 12:04
du kannst ein zugelassenes KFZ (also mit Versicherung, Pickerl und Kennzeichen) so lange abstellen wie du möchtest. Es gibt in Ö keine maximale Parkdauer.

Gibt es schon! In der Kurzparkzone ;D

Franz7000
22.08.2019, 12:53
Also ich kann mich nur erinnern dass es früher mal in Wien hieß, man darf ein Fahrzeug nicht länger als (ich glaub es waren) 72 Std am gleichen öffentlichen Platz stehen lassen. Anderenfalls wäre es Gewohnheitsrecht und das war zu verhindern. Aber ich glaube diese Regelung war auf Wien beschränkt und auch kaum judiziert - zumindest solang niemand den anderen angezeigt hat - und dürfte zwischenzeitlich auch gefallen sein. Ich will nur sichergehen dass ich bei meinen Überlegungen nichts übersehe. Man kann ja nicht alles wissen ��

soul
22.08.2019, 18:00
Also ich kann mich nur erinnern dass es früher mal in Wien hieß, man darf ein Fahrzeug nicht länger als (ich glaub es waren) 72 Std am gleichen öffentlichen Platz stehen lassen.

war schon immer im bereich der sage angesiedelt, hat es nie gegeben. zumindest seit 1980 nicht ;-)

johannsen
22.08.2019, 20:38
Hallo!

Die grundsätzliche Regelung wurde eh schon (richtig) gepostet - zugelassenes Fahrzeug darf auf öffentlicher Straße stehen. ABER: du meintest, du stellst es im Siedlungsgebiet ab. Dann würde ich zu einer Einbahnstraße raten, bei der noch genügend Platz frei bleibt, damit der restliche Verkehr fließen kann.

Sollte es nämlich Gegenverkehr geben, so ist da schnell mal Schluss mit zwei Fahrstreifen für den Fließverkehr - und wenn auch die Polizei in Siedlungsgebieten wegen genau dieser Vorschrift normal ein Auge zudrückt, kann es doch mal die Aufforderung zum Einschreiten durch einen mit der Lage unzufriedenen Mitmenschen geben, der Dir dann eine Strafe verschafft.

LG

Johann

Allesfahrer
22.08.2019, 22:04
Egal ob Einbahnstraße oder nicht, wenn genug Platz für einen bzw zwei Fahrstreifen bleibt.

Aber aufpassen, es kann durchaus sein das ein Grünstreifen neben der Fahrbahn als Gehsteig deklariert ist. Wenn du da dann drauf parkst hast an Zettel. (selbst so in Graz passiert)

soul
22.08.2019, 22:37
und weil es wohl jeder kennt: es gibt straßen, die nicht die nötige breite haben, trotzdem nur im kreuzungsbereich ein hv und somit auf einer seite zugeparkt werden.
um ganz sicher zu sein: die verbleibende breite der fahrbahn, vom parkenden fahrzeug gemessen, muss 5,2m sein. dann passt alles.

westbahnmichi
26.08.2019, 08:42
Hallo

parkpickerl wenn nötig nicht vergessen!!!!!

AVS
28.08.2019, 00:00
Also ich kann mich nur erinnern dass es früher mal in Wien hieß,
hat dir das die Nichte der Freundin der Hausmeisterin von der 17er-Stiege erzählt? Oder was sonst war deine Quelle für diesen Unsinn?

btw: Gewohnheitsrecht entsteht, wenn überhaupt, nach sehr vielen JAHREN.

AVS
28.08.2019, 00:01
Gibt es schon! In der Kurzparkzone ;D
wenn er ein PArkpickerl hat, darf er auch dort unbegrenzt stehen.
Und komm mir jetzt ned mit 1,5h-Einkaufsstraßen ;-)

AVS
28.08.2019, 00:04
zu einer Einbahnstraße raten, bei der noch genügend Platz frei bleibt, damit der restliche Verkehr fließen kann.

Sollte es nämlich Gegenverkehr geben, so ist da schnell mal Schluss mit zwei Fahrstreifen für den Fließverkehr
Egal ob Einbahn oder nicht: eine Fahrspur von 2,60m PRO RICHTUNG muß frei bleiben. Also 2,60 bei Einbahn bzw 5,20 bei Gegenverkehr.
Wenn es das nicht tut, darf man dort genau GAR NICHT stehen bleiben.Von länger parken erst gar nicht zu reden.

johannsen
28.08.2019, 07:06
Egal ob Einbahn oder nicht: eine Fahrspur von 2,60m PRO RICHTUNG muß frei bleiben. Also 2,60 bei Einbahn bzw 5,20 bei Gegenverkehr.
Wenn es das nicht tut, darf man dort genau GAR NICHT stehen bleiben.Von länger parken erst gar nicht zu reden.

Das stimmt schon alles, nur: in Einbahnstraßen wird niemandem einfallen, sich so hinzustellen, dass man gar nicht mehr fahren kann, auf Siedlungs(!)straßen mit Gegenverkehr ist es eher die Regel, dass auf beiden Seiten geparkt wird und dass keine zwei Fahrsteifen frei bleiben. Genau diese Fälle meinte ich, und das wird grundsätzlich von der Polizei zunächst mal toleriert, es sei denn, es kommt einer und beschwert sich oder es steht einer wirklich so verkehrt, dass man nicht drüber hinwegsehen kann.

Sobald es auch in Siedlungsstraßen Durchzugsverkehr gibt, fällt diese Toleranz sowieso selbstredend weg.

LG

AVS
28.08.2019, 12:00
das mag am Land so toleriert werden. In Wien wird es das nicht, da wird beinhart gestraft bzw abgeschleppt.

Aber nur weils toleriert wird,bedeutet es ja nicht, daß es erlaubt wäre. Ist es nämlich nicht, da sind wir uns ja eigentlich einig. Also hilft es dem TE wenig, wenn er eine "100% legale" Abstellung will.

johannsen
28.08.2019, 12:14
Meine Wiener Zeit ist schon etwas her, daher kann ich dazu nichts sagen - wegen Toleranz in Siedlungsgebieten. Aber die 100% legale Lösung hab ich ihm eh genannt: in der Einbahnstraße, in der ein Fahrstreifen frei bleibt ... ;-)

lg

manfed_b
03.09.2019, 14:58
Also ich kann mich nur erinnern dass es früher mal in Wien hieß, man darf ein Fahrzeug nicht länger als (ich glaub es waren) 72 Std am gleichen öffentlichen Platz stehen lassen. Anderenfalls wäre es Gewohnheitsrecht und das war zu verhindern. Aber ich glaube diese Regelung war auf Wien beschränkt und auch kaum judiziert - zumindest solang niemand den anderen angezeigt hat - und dürfte zwischenzeitlich auch gefallen sein. Ich will nur sichergehen dass ich bei meinen Überlegungen nichts übersehe. Man kann ja nicht alles wissen ��

Wäre mir sehr neu. In Wien gibts in den parkpickerlfreien Bezirken Dauerparker mit ausländischen Kennzeichen, die gerne auch ein, zwei Wochen am selben Parkplatz parken. Die einzige reele Gefahr sind verärgerte Anrainer die einen Kratzer hinterlassen. Finde ich übrigens nicht in Ordnung, nur falls jemand denkt ich Scherze über Sachbeschädigung.