Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : E (Hänger) Führerschein
schlesi66
10.11.2005, 16:32
Hab gerade bei Easy Drivers in Schwechat angerufen und nach dem Preis für den E gefragt:
Euro 299,-- ( mit CD 329,--)
Kurs wäre am 25.11.05 von 17-20,50 Uhr. Es genügt, wenn man einmal hingeht und irgendwann muß man noch eine Doppelstunde mit Hänger fahren. Finde den Preis nicht arg.
Vorallem beim Easy Driver in Wien 20 kostet der gleiche Kurs Euro 420,-- (mit CD 447,--)
@lmcwilli
Wäre das nicht was für dich?
Hier noch der Link dazu
http://www.easy-drivers.co.at/schwechat/
Schönen Gruß
aus Wien 11
Ernstl 39,Babsi 36. Kinder? Ja, ein halbes Duzend!
Citroen Evasion 1,9TD 90PS mit Hobby DeLuxe 530TK
http://werbe-stadtgemeinschaft.de/naan/pic/albums/userpics/normal_Wohnwagen%20f%FCrs%20Forum.JPG
Flüsterer
10.11.2005, 18:28
Nur ist Schwechat halt NÖ ...
Martin
FlorianNoe
10.11.2005, 19:33
Gelten die Preise bei den Easy-Drivers Bundeslandspezifisch ?
Die nächste Easydrivers wäre bei mir in Vitis... vielleicht sollt ich mich da mal erkundigen!
Florian
schlesi66
10.11.2005, 20:46
Hab mich weiter schlau gemacht. Fahrschule Schwedenplatz verlangt Euro 327,--.
Wegen der Differenz bei den zweien Easy Fahrschulen ist mir was eingefallen. Bei den Preis ist wohl kein Amtsarzt und keine Führerscheinabholung dabei.
Bei der Fahrschule Schwedenplatz wurde mir das extra dazu gesagt.
Also wird man wahrscheinlich mit so ca. 420 Euro rechnen müssen.
Schönen Gruß
aus Wien 11
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FlorianNoe
10.11.2005, 21:45
ICh hab auch mal eine Preistafel gesehen, der Kurs an sich is e ned so teuer, aber dann kommen dir Arztgebühren, Prüfungsgebühr, neuer Führerschein, 5 andere GEbühren (es geht ja da um ein Amt), also man wird nicht viel von den 550-600 EUR in Summer abweichen, und das ist die größenordnung, die jeder bestätigt, der den E zu B gemacht hat!
Außerdem muß man ja auch einen Freiflug einkalkulieren :)<img src=icon_smile_big.gif border=0 align=middle>:)
Bin ja zeitweise wirklich stark am überlegen, ob ich ma ned den CE antun sollte! Kostet so zw. 1200 und 1500 EUR, aber das wär mir mehr egal, wenn es damit getan wäre. Aber es ist halt schon ein vielfaches von dem Aufwand, als wenn man nur E zu B macht, und ich hab keine Lust, mich 3 Wochen in den Kurs zu setzen.... da müßte ich 3 Urlaubswochen opfern, und ein halbes Jahr abendkurs ist auch ned wirklich eine alternative.
@FlorianNoe
so gesehen kostet zwar das doppelte aber wenn mal ein C pflichtige Womo überlegt wird ist es ein für alle mal kein thema mehr ausser die wiederkehrenden Arzttermine ab einem gewissen alter <img src=icon_smile_blackeye.gif border=0 align=middle>
Hab CE und bereue es nicht.
gruss
Celtic
FlorianNoe
11.11.2005, 12:43
@Celtic
Ohne ärztliche überprüfung fällt der C schein ja auf einen C1-Schein zurück, also 7,5 to meines wissens, und das sollte ja für ein WoMo reichen ;)
Überlegen in diese Richtung tu ich eigentlich nicht, kann zwar ned sagen, was ich in 20-30 Jahren für Gedanken haben werde, aber ich tipp eher auf einen Saisoncampingplatz bzw. großes WoWa-Gespann!
Bzw. mit Familie sicher WoWa, in der Pension dann ev. Womo, aber zu 2t wird man mit 3,5 to auskommen.Zur Not kann ich dann ja einen WoWa mitziehen, weil ich ja dann den E zu B hoffentlich schon haben werde *GG*
hi florian,
aber auch der c1-schein ist jetzt mit amtsarzt befristet. ich hab meinen noch auf lebenslang, aber eine einzige änderung (foto, verlieren, gestohlen...) und meiner ist auch befristet <img src=icon_smile_evil.gif border=0 align=middle>.
richard
hallo!
habe letzt woche den CE gemacht. kosten inkl aller gebühren 1156,--( (oö - schärding) wer schnell ist bekommt noch die hälfte vom bildungskonto zurück . zeitaufwand = 4 samstage von 8.30 -12.00 und 1 woche jeden tag am abend ca 3 std + 4 fahrstunden mit lkw und 6 fahrstunden mit hänger. ärztliche untersuchung ist alle 5 jahre und ab dem 60. lebensjahr alle 2 jahre. übrigens wer seinen schein noch nicht befristet hat ist auch ab dem 45. lebensjahr verpflichtet die untersuchungen alle 5 bzw 2 jahre zu machen .
gruß heli
FlorianNoe
11.11.2005, 13:46
@Richard
dacht ich mir doch, mein Vater hat auch den C Schein, dmals auf C1 zurückgestuft, und war noch nie beim Arzt wegen dem Führerschein
1156 EUR würden mich nichmal so sehr schrecken, wenn man bedenkt, was mann dann alles fahren darf, da ist der E zu B direkt teuer <img src=icon_smile_big.gif border=0 align=middle><img src=icon_smile_big.gif border=0 align=middle><img src=icon_smile_big.gif border=0 align=middle><img src=icon_smile_big.gif border=0 align=middle><img src=icon_smile_big.gif border=0 align=middle>
Aufwandsmäßig wäre es auch ned soooo extrem, im Winter hat man ohnehin viel Zeit.
Ich muß mir das mal durch den Kopf gehen lassen, ob ich das wirklich brauche! Beim E zu B braucht man ja ned vielüberlegen, den WIRD man früher oder später brauchen....
hallo an alle,
also ich glaub ich hab meinen e im lotto gewonnen? ich ärgere mich immer maßlos wenn ich über dieses schon leidige thema lese! ich denke 20% der forumthemen handeln vom e zu b schein! und fast alle machen sich dabei ins hemd. liest denn keiner die antworten? also wenn ich lese daß der hängerschein 1100 euro kostet, dann krampft es mich fürchterlich zusammen und ich fange gleich zu weinen an! und welche behördenwege habe ich zu erledigen? na gut, abholen muß ich mir den schein schon selbst und 2 fotos von mir hab ich schon gebraucht. aber sonst macht doch alles die fahrschule!! ich war übrigens auch bei den easy drivers, zwar in tulln, aber das liegt auch in österreich und nicht auf einem türkischen basar! und wer schickt euch zum amtsarzt? schaut ihr alle so krank und psychich gestört aus? seit ihr alle brillenträger mit 10 dioptrin?
also ich hab ca 160,- euro bezahlt,inkl. der bh kosten! (haben die sich verrechnet?) 2 praxisstunden mit fahrlehrer mit eigenem gespann, keine theorie in der schule! in der selben woche am freitag dann nur die fahrprüfung mit eigenem schwerem gespann. schon ein paar fragen über gewichte, längen und was ist wenn, usw. habe vorher der fahrschule eine bestätigung gebracht, dass ich mit schweren anhängern gefahren bin. zulassungschein von meinem auf mich zugelassenen 10 jahre alten wohnwagen, der hat 1200kg gg, also ist er ein schwerer anhänger. einen zulassungschein von meinem neuen zugfahrzeug, renault tafik, 2700kg gg! das gespann hat somit 3900kg. als besitzer eines c- scheines ohne e, habe ich die berechtigung mit dem eingeschlossenem f-traktorscheine auch schwere anhänger zu ziehen, oder nicht? bei einem landwirt hätt ich doch auch den nachweis bekommen dass ich bei ihm als erntehelfer praxis habe, oder? mich hat auch niemand zum amtsarzt geschickt. wer auch?
Ich bin einfach hingegangen und hab gesagt, so eine novelle gibt es, so ist es, steht so im gesetz und so wars auch. freilich wollten die auch lieber mein geld. aber mit mir nicht!
Ja und wenn ich mit 50 zum amtsarzt gegangen wäre dann hätte ich auch den c- schein behalten können! war ich aber nicht, deshalb hat man mir im neuen schein nur mehr den c1 eingetragen. das hab ich aber gewusst! und wenn ich nicht mit 55, also nächstes jahr, zum amtsarzt gehe ist der auch futsch. das weiß ich auch, drum geh ich sicher hin denn den will ich mir für ein ev. 7 to wohnmobil sichern.
hallo "richard" ich glaub dir nicht daß du deinen c-schein auf lebenszeit hast, das gibt es sicher nicht mehr! da hats vor ca 5 jahren
hi rudko bitte lesen. ich hab ausschließlich vom c1 geschrieben.
ich hab zwar am 28.4.1998 die prüfung für c1, c und e dazu gemacht, aber sofort wegen der untersuchungen für den c eben auf diesen verzichtet. der c stand daher niemals in meinem fs und der c1 lt. auskunft der behörde (verkehrsamt 1090 wien) gilt auch weiterhin bis zu einer eventuellen neuausstellung so.
wenn nun die auskunft falsch sein sollte, warum hat in den letzten jahren bei etlichen verkehrskontrollen die executive dies nicht bemängelt? aber jetzt bin ich auch unsicher geworden und klemm mich nächste woche dahinter...<img src=icon_smile_evil.gif border=0 align=middle>
FlorianNoe
11.11.2005, 18:00
@rudko
Wenn man nur den B-Schein hat, MUSS man die Theoretische Prüfung, den Amtsarzt usw. über sich ergehen lassen!
Wenn man den C-Schein (bzw. den Traktorschein) hat, und nachweisen kann, daß man schwere Anhänger gezogen hat (was selten ein Problem ist), dann geht das so wie bei dir mit 2 Fahrstunden, parktischer Prüfung und mit wesentlich viel geringerem finanziellen sowie zeitlichen Aufwand!
Das geht auch bei uns im Waldviertel ...:):)
Nur leider hab ich weder einen Traktorschein, noch einen C-Schein, nur A und B, wobei A hier nicht sehr hilfreich ist! Und somit geht das bei mir leider nicht mit 2 Fahrstunden und einer praktischen prüfung! wenn das so wäre, hätt ich ihn sicher schon gemacht!
Es ist schön für Leute, die den C bzw F (?) Schein haben, aber dumm für jene, die ihn nicht haben!
Denk nicht, daß es eine Abzocke ist, weil ich ca. 5 Personen persönlich kenne, die unabhängig voneinander den E zu B nachgemacht haben, und auich die Infos von einigen Fahrsculen, Homepages und von diesem Forum, daß der E zu B nun mal mit allem drum und dran FÜR NUR-B-SCHEIN-BESITZER zwischen 450 und 600 EUR kostet!
Ich finde diese Verordnung auch sinnlos, weil ein C-Schein noch lange kein Garant ist für Praxis mit schwerem Anhänger, aber über den Sinn von Gesetzestexten hab ich mir noch nie viel Gedanken gemacht, wozu auch <img src=icon_smile_cool.gif border=0 align=middle><img src=icon_smile_big.gif border=0 align=middle>
hallo!
ca.1100,-- euro kostet der C-E wenn du den B bereits hast und über 21 jahre alt bist, oder jünger und die berufskraftfahrer ausbildung machst,nicht der E zu B, und du mußt auch nicht zum amtsarzt sondern zu einem sachverständigen arzt, listen wer diese untersuchung machen darf liegen bei den fahrschulen auf(dauert ca 10 min und kostet 39,90). außerdem ist die untersuchung alle 5 Jahre .bei bestehenden scheinen ab 45 jahren alle 5 jahre und ab 60 jahre alle 2 jahre beim C oder C-E. beim C1 alle 10 Jahre und ab den 60 alle 5 jahre. ist sicher habe die unterlagen vor mir liegen.
gruß heli
schlesi66
11.11.2005, 19:43
@Rudko
Erstens mußt ja den Beitrag nicht lesen, wenn du dich darüber ärgern mußt. Ändere das Gesetz auf 4250kg, dann würden wir nicht mehr darüber schreiben.
Zweitens hat kein Mensch was von 1100 Euro für Hänger Schein gesagt und
Drittens muß man bei E zu B eine Computerprüfung machen, die fällt weg, wenn man z.B den Traktorschein hat.
Schönen Gruß
aus Wien 11
Ernstl 39,Babsi 36. Kinder? Ja, ein halbes Duzend!
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danke heli,
da hätt ich nochmals glück (versteh aber die auskunft vom verkehrsamt nicht <img src=icon_smile_angry.gif border=0 align=middle>).
hab mit 55 den c1 eingetragen, also + 10 jahre wären 65, das passt dann wieder mit den 5 jahren ab 60 zusammen :). da darf ich noch glatt 3 jahre weiterfahren, könnt ich mir jetzt auch erklären wieso kein anstand bei verkerskontrollen.
richard
christian mb409
13.11.2005, 20:45
Ich habe eben Halbzeit beim CE-Kurs. Die Theoretische habe ich geschafft, in 2Wochen ist die Praktische Prüfung. Das Ganze kostet 1370.- incl. Prüfungsgebüren + Arzt + ErsteHilfekurs.
Und vor der Comuterprüfung braucht man auch keine Angst zu haben, auch wenn man so wie ich seit 25 nichts mehr gepaukt hat, das Lernprogramm auf der CD ist wirklich brauchbar und man ist von den ev. Launen eines Prüfers gefeit.
Ich denk' wenn schon lernen dann gleich alles, vom Aufwand her ist das nicht so ein riesiger Unterschied und mit einem Hängerzug zu fahren ist wirklich ein toller Spass den man sich zumindest 1mal im Leben gönnen sollte <img src=icon_smile_cool.gif border=0 align=middle>
lg
Christian der in 2Wochen seinen MB409/4x4 fahren darf :)
lupo1972
14.11.2005, 14:54
der CE ist wirklich eine überlegenswerte Alternative. Als ich den B-Schein gemacht habe dachte ich nicht daran gleich den EzuB mitzumachen - hätte ich das gemacth wäre das kein zusätzlicher Aufwand gewesen - jetzt schon.
Wenn ich jetzt daran denke den EzuB nachzumachen sollte ich auch daran denken gleich den CE zu machen - wer weiß ob ich nicht einmal den C (oder C1) schein brauche - DANN kostet er WIEDER extra und Zeit.
Oder ich bleibe beim peniblen rechnen der 3500kg und suche meinen PKW und Hänger danach aus <img src=icon_smile_sad.gif border=0 align=middle> Was eigentlich eine gute Alternative ist, hat man mal den EzuB dann lacht einen ein noch größerer Wohnwagen an, dafür ist dann das Auto zu schwach und man kauft ein stärkeres und größeres Auto - DAMIT könnte man aber noch einen schwereren Wohnagen ziehen und kauft sich den größern ..... Ende nie ....
hi lupo,
so stimmt das nicht. kaufst dir gleich einen geländewagen mit 3.500 kg anhängelast, nie wieder wirst du probleme mit dem kaufen und ziehen haben <img src=icon_smile_big.gif border=0 align=middle><img src=icon_smile_big.gif border=0 align=middle><img src=icon_smile_big.gif border=0 align=middle>.
und die paar liter mehr diesel, was solls, auch die scheichs wollen einen sonntagsbraten haben...<img src=icon_smile_wink.gif border=0 align=middle>.
nicht ganz ernst, richard <img src=icon_smile_tongue.gif border=0 align=middle>
schlesi66
14.11.2005, 16:16
Als ich mit 18/19 Jahren den Führerschein machte, wollte ich auch gleich alle machen. Aber es mangelte am Geld. Hab dann nur B gemacht. So, 8 Jahre später habe ich dann den A dazugemacht. Und jetzt wäre der E wieder im Gerede.<img src=icon_smile_sad.gif border=0 align=middle><img src=icon_smile_sad.gif border=0 align=middle>
Schönen Gruß
aus Wien 11
Ernstl 39,Babsi 36. Kinder? Ja, ein halbes Duzend!
Citroen Evasion 1,9TD 90PS mit Hobby DeLuxe 530TK
http://werbe-stadtgemeinschaft.de/naan/pic/albums/userpics/normal_Wohnwagen%20f%FCrs%20Forum.JPG
Peter6447
16.11.2005, 22:32
Hi zusammen!
Ich fahre einen Hymer tramp 164 mit einem höchst zulässigen Gesamtgewicht von 3200 kg. Wenn ich meine Schlauchjacht anhänge
bin ich mit Womo und Hänger weit über 3500kg. Ein besonders schlauer Polizist hat neulich darauf hingewiesen, dass ich neben einem E-Schein, den ich zwar besitze auch noch einen Fahrtenschreiber benötige wenn die Summe der höchstzulässigen Gesamtgewichte 3500kg übersteigt. Was sagt Ihr zu diesem Thema?
MFG Peter6447
@Peter6447!
Net schlecht!
sog i do nur mehr!
Dann darfst aber nur mehr mit KuhfellTöffler(Holzschlapfn) fahren wie ein richtiger Trucker.
Kraxi
Die 4 Kraxis
Bernhard37,Christa38,Stefan14,Luki11 aus dem Melker Alpenvorland campen gern!!
46erkurt
17.11.2005, 10:02
quote:
Hi zusammen!
Ich fahre einen Hymer tramp 164 mit einem höchst zulässigen Gesamtgewicht von 3200 kg. Wenn ich meine Schlauchjacht anhänge
bin ich mit Womo und Hänger weit über 3500kg. Ein besonders schlauer Polizist hat neulich darauf hingewiesen, dass ich neben einem E-Schein, den ich zwar besitze auch noch einen Fahrtenschreiber benötige wenn die Summe der höchstzulässigen Gesamtgewichte 3500kg übersteigt. Was sagt Ihr zu diesem Thema?
MFG Peter6447
Hi!
Das nenne ich puren Schwachsinn was da der Polizist verzapft.
B-Schein ist 3500 Kg PLUS einen leichten Anhänger (< 750 Kg) Also Gesamt 4250 Kg. Wenn Deine Schlauchjacht mit Trailer mehr als 750 Kg hat, dann E-Schein dazu. Fahrtenschreiber ist auch bei "Dickschiffen" nicht erforderlich.
meint Kurt
----------------------------
Pernitz/NÖ
http://img212.imageshack.us/img212/7845/avatar7ya.jpg
Alle reden vom URLAUB. Wir haben nicht mal das Geld zum DAHEIMBLEIBEN
geändert von - 46erkurt on 2005 Nov 17 09:04:08
FlorianNoe
17.11.2005, 11:27
Polizisten sind auch nur Menschen....
Ich hab mal einen Freund, der in Wien Polizist ist, über die aktuellen Anhängerbestimmungen befragt, er konnte mir leider auch nicht weiterhelfen ;) Na wer solls denn wissen wenn nicht die Polizisten, schließlich sollten sie ja auch ein zuwiderhandeln erkennen können!?? So Nebenbei, seine Ausbildung ist noch gar nicht so lange her!
Also muß das mit dem Fahrtenschreiber auch nicht wirklich stimmen, da wollt dich nur jemand verunsichern! Das höre ich wirklich zum allerersten mal. Ich glaub, Fahrtenschreiber gibts bei Fahrzeugen unter 3500kg gar nicht (außer es ist ein runtertypisierter LKW wo einer drinnen war).
Wenn wieder einmal ein Polizist darauf aufmerksam macht, frag ihn einfach, wo das steht, weil dir das unbekannt ist (und du es in der Fahrschule beim E-Schein nicht gelernt hast).
glaube nicht, daß der Touareg, Alhambra, Transit, diverse Geländewagen und co. wo man über die 3500 Grenze kommt, einen Fahrtenschreiber haben ;)
Florian
hi,
für fahrzeuge über 3.500 kg ist ein fahrtenschreiber vorgeschrieben, jedoch nicht beim womo, da dies als sonder-kfz gilt.
ok ? richard
lupo1972
17.11.2005, 14:22
für FAHRZEUGE oder GESPANNE? Wenn es um Gespanne geht müsste ja dann jeder EzuB Gespann einen Fahrtenschreiber haben - oder?
lupo
-*-*-*-*-*-*-*-*-*
Grüße aus Salzburg
-*-*-*-*-*-*-*-*-*
http://www.penk.at/caravan
Renault Megane 1.6 16V mit Leihwohnwagen nach Bedarf
geh lupo,
hab doch eh eindeutig von den über 3.500 kg des kfz geschrieben. anhänger ist dabei völlig egal...
richard
@Richard: Nur für Lastkraftwagen ist ein Fahrtenschreiber vorgeschrieben (§24 Abs 2 KFG), Womos sind keine LKWs.
hallo
einen fartenschreiber kann auch ein gewoehnlicher VWbus drinn haben mit unter 3,5 tonnen wenn er gewerblich gefahren wird
kauft man sich weil man lustig ist privat einen 40 tonner kuehlwagen ,oder einen 12 t 3 achserbus muss kein fartenschreiber drinn sein
es gibt auch keine ruhezeiten fuer private,fuer gewerbliche ueber 3,5(7,5 t) tonnen aber schon
lg
alex
2 jungs 40+ 11 2 maedls 36 + 4 und neu bei uns ist Havi chicco
Wohnmobil ist ein dueerre dream 480
http://www.holidaymobil.at
http://www.holidaymobil.at/index_Dateien/img_COP2.jpg
hi ml,
hab ich doch in zwei beiträgen eh geschrieben, aber danke für die mühe der quellenangabe :)
richard
hallo !
LKW ( KEINE PKW , KOMBI oder SONSTIGES)mit einer zulässigen höchstgeschwindigkeit von mehr als 30 km/h, müssen gemäß der verordnung (EWG)3821/85 mit einem kontrollgerät (fahrtenschreiber)ausgerüstet sein und dieses auch verwenden, wenn das kraftfahrzeug einschließlich ANHÄNGER oder Sattelanhänger 3,5 tonnen übersteigt. auch wenn es sich um einen leichten anhänger handelt.dies gilt auch bei privatpersonen. es ist nur ausschlaggebend wie das fahrzeug zum verkehr zugelassen ist " LKW oder nicht".
alles klaro <img src=icon_smile_wink.gif border=0 align=middle><img src=icon_smile_wink.gif border=0 align=middle><img src=icon_smile_wink.gif border=0 align=middle><img src=icon_smile_wink.gif border=0 align=middle>
gruß heli
hallo
um keine unsicherheit aufkommen zulassen für private
die EU-verordnung 3821/85 besagt nur die regelung wann die neuen digitalen fahrtenschreiber eingesetzt werden müssen
Fahrzeuge zur Güterbeförderung mit einem zul. Gesamtgewicht / zul. Zuggewicht von mehr als 3.500 kg und Omnibusse müssen mit geeigneten Fahrtenschreibern ausgerüstet sein, die so beschaffen sind, dass sie nicht von Unbefugten in Betrieb oder außer Betrieb gesetzt werden können.
Ausgenommen sind Fahrzeuge,
die vor dem 1.1.1969 zum Verkehr zugelassen worden sind - außer Omibusse und Kfz zur Beförderung von gefährlichen Gütern
die zur Güterbeförderung dienen und deren zul. Gesamtgewicht, einschließlich Anhänger oder Sattelanhänger 3,5 t nicht übersteigt.
die zur Personenbeförderung dienen und die nach ihrer Bauart und Ausstattung dazu geeignet sind, bis zu 9 Personen - inkl. Fahrer - zu befördern.
für nichtgewerbliche Güterbeförderung für private Zwecke.
die von den Streitkräften, dem Zivilschutz, der Feuerwehr und den für die Aufrechterhaltung der öffentlichen Ordnung zuständigen Kräften selbst oder unter deren Aufsicht verwendet werden.
für Kanalisation, Hochwasserschutz, Wasser-, Gas- und Elektrizitätswerke, Straßenbauämter, Müllabfuhr, Telegraphen- und Fernsprechdienstes, Postsachenbeförderungsdienstes, Rundfunk und Fernsehen oder für die Erkennung von Rundfunk- und Fernsehübertragungen oder - empfang.
für die Rettunsmaßnahmen/Notfälle eingesetzt werden.
für Beförderungen im Zirkus- oder Schaustellergewerbe.
die zur Personenbeförderung im Linienverkehr dienen, wenn die Linienstrecke nicht mehr als 50 km beträgt; oder einer zul. Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 30 km/h.
die zum Abholen von Milch bei landwirtschaftlichen Betrieben und zur Rückgabe von Milchbehältern oder von Milcherzeugnissen für Futterzwecke an diese Betriebe verwendet werden.
Eine Eichung bei einem Sachverständigen ist unabhängig von der Verwendung mindestens alle 2 Jahre bzw. nach jeder Reparatur, Änderung der Wegzahl oder des wirksamen Reifenumfanges des Fahrzeuges notwendig!
Der Kontrolle der Einhaltung der für Lenker geltenden Arbeitszeitvorschriften dienen entweder ein im Fahrzeug eingebautes Kontrollgerät oder mangels eines solchen das Fahrtenbuch (§ 17 AZG). Die Einhaltung der arbeitszeitrechtlichen Bestimmungen wird im Normalfall anhand der Arbeitszeitaufzeichnungen kontrolliert, zu deren Führung der Arbeitgeber verpflichtet ist (§ 26 AZG). Für Lenker gelten noch zusätzliche A
bravo alex,
richtig, auf gewerbliche nutzung kommts an! ein transporter mit 3,5 tonnen gg darf dann einen anhänger mit 3,5 tonnen anhängen. da ist dann schon ein fahrtenschreiber vorgeschrieben.
hallo schlesi, ich lese doch alle beiträge! ich hab doch nur, ein bisschen provokant aufzeigen wollen, dass immer wieder das gespenst e-zu b auftaucht. wenn alle die beiträge so wie ich lesen würden, könnte man schon eine doktorarbeit davon machen. ich gebe zu daß ich mit dem besitz des c-scheins glück hatte.
du meinst daß ich das gesetz auf 4.250 kg ändern soll? glaubst du wirklich dass das daß problem löst? die hersteller würden sich sofort anpassen. mein zugwagen hat gg 2700kg, mein wunschwohnwagen gg 2000kg! wäre also wieder ein gewichtsproblem, oder? deshalb freunde, macht den e-zu b und ihr habt ein problem weniger. meint mit lg. rudko2
rudko u.janna, st. andrä vor dem hagental bez. tulln mit lmc u. suzuki marauder im renault trafik