Spittelberg
20.01.2019, 00:28
Vielleicht für den einen oder anderen von Interesse!
Nach einem Erkenntnis des VwGH (Verwaltungsgerichtshof) sind Wohnmobile) vom 17.10.2018 sind Wohnmobile als Spezialfahrzeuge zu betrachten und es besteht daher - bei entsprechender Begründung - eine Berechtigung für den Vorsteuerabzug. Laut einem Spruch des VwGh vom 17.10.2018, Ra 2017/13/0045. Die Rechtsansicht des BM für Finanzen, wonach Wohnmobile dem Vorsteuerabzugsverbot unterliegen ist daher nicht richtig.
Nachzulesen hier: https://www.ris.bka.gv.at/Dokument.wxe?ResultFunctionToken=0d473fb6-ae96-40b7-b3a6-3e27ceb8e485&Position=1&Abfrage=Vwgh&Entscheidungsart=Erkenntnis&Sammlungsnummer=&Index=&AenderungenSeit=Undefined&SucheNachRechtssatz=False&SucheNachText=True&GZ=&VonDatum=&BisDatum=&Norm=&ImRisSeitVonDatum=&ImRisSeitBisDatum=&ImRisSeit=EinerWoche&ResultPageSize=50&Suchworte=&Dokumentnummer=JWT_2017130045_20181017L00
Nach einem Erkenntnis des VwGH (Verwaltungsgerichtshof) sind Wohnmobile) vom 17.10.2018 sind Wohnmobile als Spezialfahrzeuge zu betrachten und es besteht daher - bei entsprechender Begründung - eine Berechtigung für den Vorsteuerabzug. Laut einem Spruch des VwGh vom 17.10.2018, Ra 2017/13/0045. Die Rechtsansicht des BM für Finanzen, wonach Wohnmobile dem Vorsteuerabzugsverbot unterliegen ist daher nicht richtig.
Nachzulesen hier: https://www.ris.bka.gv.at/Dokument.wxe?ResultFunctionToken=0d473fb6-ae96-40b7-b3a6-3e27ceb8e485&Position=1&Abfrage=Vwgh&Entscheidungsart=Erkenntnis&Sammlungsnummer=&Index=&AenderungenSeit=Undefined&SucheNachRechtssatz=False&SucheNachText=True&GZ=&VonDatum=&BisDatum=&Norm=&ImRisSeitVonDatum=&ImRisSeitBisDatum=&ImRisSeit=EinerWoche&ResultPageSize=50&Suchworte=&Dokumentnummer=JWT_2017130045_20181017L00