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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : ACHTUNG an alle mit Zusatzluftfederung - Dies ist nun Eintragungspflichtig



Guggi
21.06.2018, 20:34
Hi!

Ich hab für euch eine wichtige Info.

Bis dato war es so, dass für eine Zusatzluftfederung die Einbaubestätigung einer Fachwerkstätt und ein Teilegutachten gereicht hat.

Ein Freund war letzte Woche mit seinem Womo beim Pickerl. Dies wurde ihm beinahe verweigert. Die Begründung war, dass heuer das Gesetz verschärft wurde und nun eine Eintragung erforderlich ist.

Ich habe mich dann bei der Landesfahrzeugprüfstelle erkundigt. Diese hat mir die Eintragungspflicht bestätigt.

Mein Termin für die Eintragung ist leider erst im August, da vorher keine Termine frei waren.

bertl27
21.06.2018, 21:03
Danke für die Info!

reisewolf
22.06.2018, 16:13
Servus,
danke auch für die info, es betrifft mich dann ja auch einmal.

rotti
22.06.2018, 19:38
Hi!

Ich hab für euch eine wichtige Info.

Bis dato war es so, dass für eine Zusatzluftfederung die Einbaubestätigung einer Fachwerkstätt und ein Teilegutachten gereicht hat.

Ein Freund war letzte Woche mit seinem Womo beim Pickerl. Dies wurde ihm beinahe verweigert. Die Begründung war, dass heuer das Gesetz verschärft wurde und nun eine Eintragung erforderlich ist.

Ich habe mich dann bei der Landesfahrzeugprüfstelle erkundigt. Diese hat mir die Eintragungspflicht bestätigt.

Mein Termin für die Eintragung ist leider erst im August, da vorher keine Termine frei waren.

Wo hast du das Pickerl machen lassen ??

Guggi
24.06.2018, 11:27
Hi Matthias!
Mein Freund hat es beim Papas machen lassen.

Meine Infos habe ich von der Landesfahrzeugprüfstelle Wien.

rotti
24.06.2018, 12:33
Danke Guggi !

Fragen , war die Typisierung der Federung u. U. mit einer Auflastung verbunden ?





Hi Matthias!
Mein Freund hat es beim Papas machen lassen.

Meine Infos habe ich von der Landesfahrzeugprüfstelle Wien.

Guggi
24.06.2018, 13:38
Hi Mathias!

Ich habe es noch nicht typisiert, da mein Termin erst Ende August ist.

Auflastung benötige ich nicht. Ich habe die Luftfederung aus Komfortgründen

rudko2
01.07.2018, 11:54
Das war ja in Österreich immer so? Wisst ihr nicht dass wir d. Der eu sind? Wenn’s dort ein Gesetz gibt dass die abe und eine montagerechnung genügt und mitzuführen ist dann hauen wir in A noch eins drauf und müssen das auch noch eintragen lassen und womöglich bei einem Notar beglaubigen lassen. War ja vor einigen Jahren in Kärnten beim Land wegen einer Eintragung von geänderten Reifen, war eh super dort, hab gesagt dass ich eine zusatzluftfederung und eine anhängevorrichtung nachträglich montiert habe. Der ing hat gefragt ob ich die Papiere dafür mit habe dann würde er sie gleich eintragen. Ich war überrascht und hab gefragt ob man das muss? Ja sicher hat er gemeint, hätte alles mit und es wurde auch problemlos eingetragen. Na ja 70€ fürs arma Kärnten war mir das wert. Dafür muss ich jetzt die abe Papiere nicht mehr mitführen. Ist ja mit dem pickerl auch so? In D alle 2 jahe zum tüv, bei uns alle Jahre. Na ja wir fahren ja österreichische Autos? Sind ja anfälliger.
ich bin ja noch immer wegen einer anderen Geschichte unterwegs, will jetzt nicht weiterreden, aber war wer schon bei der Landesprüfstelle nö? Ein Erlebnis! Und beim tüv Austria, haben auch die quali dort anzufangen.

r_kopka
02.07.2018, 09:56
War ja vor einigen Jahren in Kärnten beim Land wegen einer Eintragung von geänderten Reifen, war eh super dort, hab gesagt dass ich eine zusatzluftfederung und eine anhängevorrichtung nachträglich montiert habe. Der ing hat gefragt ob ich die Papiere dafür mit habe dann würde er sie gleich eintragen. Ich war überrascht und hab gefragt ob man das muss? Ja sicher hat er gemeint, hätte alles mit und es wurde auch problemlos eingetragen.
Ich hatte das auch mal mit der AHK. Der Vorbesitzer war der Meinung, die Papiere reichen. Wenn ich das richtig verstanden habe, gilt das aber nur genau für die angegebenen unveränderten Fahrzeuge. Und das sind Womos nun mal nur selten. Meines war so alt, daß er nichtmal passende Werte fand. Er fragte dann, ob ich mit 1500kg Zuglast zufrieden sein, dann könnte er es einfach eintragen. Da es mir nur um die Legalität ging, weniger ums Ziehen, war mir das egal (ich hätte eh keinen FS gehabt, um das auszunutzen).

RK

46erkurt
04.07.2018, 19:42
Ich war vergangene Woche bei einer Kfz-Prüfstelle des Landes NÖ und habe nach Anfrage folgende Antwort erhalten:
Man kann die LuFe eintragen, ist aber nicht erforderlich. Das Mitführen des Guitachtens genügt. Weitere Begründung war, dass an der Orginalkonfiguration (Aufhängung Federung etc.) nichts verändert wird.