herienoe
28.05.2018, 14:25
In einem anderen Trade haben wir das kürzlich diskutiert, nur bin bin der Wahrheit noch nicht näher gekommen. Yankee schrieb, er habe die Plakette und Genehmigung vom dt. TÜV und diese sei mitzuführen. Nach heutigen längeren Telefonaten mit dem TÜV Süd in Bamberg und der Polizei in München, bekam ich folgende Auskunft:
Der TÜV sagt ja, gibt es. Ich habe einen Datenauszug aus der EU Genehmigungsdatenbank für die Klasse O und meinen Zulassungsschein, in denen für meinen Dethleffs Wohnwagen eine Bauartgeschwindigkeit von 120 km/h bescheinigt wird. Diese Reiche für eine Vorstellung in einer dt. TÜV-Niederlassung aus. Die Bitte bei Dethleffs für eine Freigabe seitens des Herstellers, blieb unbeantwortet. Dort (beim TÜV) wird dann geprüft wie alt die Reifen am Wohnwagen sind (max. 6 Jahre) und dann bekäme man eine Bescheinigung und die 100er Plakette befristet für 18 Monate. Befristet weil mein WW nicht in DE zugelassen ist. Ein in DE zugelassener WW bekäme keine positive TÜV-Überprüfung (Pickerl) mehr, wenn die Reifen zu alt sind. Da der in AT zugelassene WW keine TÜV-Überprüfung in DE absolvieren muß, gibt es nur eine temporäre Genehmigung. Währe meine 100er Zulassung beim Kauf aus einer deutschen Zulassung übernommen worden, wäre diese unbefristet. Offen blieb die Frage, wo das in einer österreichischen Zulassung eingetragen werden kann. In wie Weit seitens der Polizei etwas kontrolliert wird, könne man nicht sagen. Nachgereicht wurde nur die Anmerkung, dass nach einem Unfall bei überhöhter Geschwindigkeit die Versicherung aussteigen könnte.
Die Polizei in München war sich auch erstmal ratlos. So eine „depperte“ Frage hat noch nie einer gestellt. Ich erklärte die Situation und hätte gern einen Literaturhinweis erfahren. Man weiß es nicht. Was passiert nach einem Blitzerfoto von vorn und hinten mit gemessenen 97 km/h? Der Polizist am Telefon ging von einer Tolleranzeinschätzung aus. Da beide Fahrzeuge nicht in DE zugelassen sind, könnte man annehmen, dass eine 100er Genehmigung vorliegt. Bei Einer Messung durch eine Zivilstreife über mehrere km, würde er als Polizist, den Eintrag im Zulassungsschein akzeptieren. Wo man was nachlesen könne, wisse er nicht.
Wer weiß mehr?
Ich für mich habe beschlossen es nicht zu übertreiben und mit den LKW’s mit zu schwimmen. In der Hoffnung, das passt mal so.
Weitere offene Fragen: Benötige ich in Frankreich eine 120er Plakette für die erlaubten 130 km/h für Gespanne?
Mach ich mich Strafbar wenn ich auf Grund meiner Zulassung eine 100er oder gar 120er Plakette aufklebe?
Wer weiß mehr? Und wo kann man den gesetzlichen Text nachlesen?
Frage an Yankee, wo und wer hat Dir den Stempel verabreicht? Und woher stammt Deine Annahme, dass die Dt. Behörde meinen Eintrag in der Zulassung nicht akzeptiert.
In kürze werde ich diese Problematik an die Rechtsabteilung des ÖAMTC weiter leiten. Ich werde berichten.
Der TÜV sagt ja, gibt es. Ich habe einen Datenauszug aus der EU Genehmigungsdatenbank für die Klasse O und meinen Zulassungsschein, in denen für meinen Dethleffs Wohnwagen eine Bauartgeschwindigkeit von 120 km/h bescheinigt wird. Diese Reiche für eine Vorstellung in einer dt. TÜV-Niederlassung aus. Die Bitte bei Dethleffs für eine Freigabe seitens des Herstellers, blieb unbeantwortet. Dort (beim TÜV) wird dann geprüft wie alt die Reifen am Wohnwagen sind (max. 6 Jahre) und dann bekäme man eine Bescheinigung und die 100er Plakette befristet für 18 Monate. Befristet weil mein WW nicht in DE zugelassen ist. Ein in DE zugelassener WW bekäme keine positive TÜV-Überprüfung (Pickerl) mehr, wenn die Reifen zu alt sind. Da der in AT zugelassene WW keine TÜV-Überprüfung in DE absolvieren muß, gibt es nur eine temporäre Genehmigung. Währe meine 100er Zulassung beim Kauf aus einer deutschen Zulassung übernommen worden, wäre diese unbefristet. Offen blieb die Frage, wo das in einer österreichischen Zulassung eingetragen werden kann. In wie Weit seitens der Polizei etwas kontrolliert wird, könne man nicht sagen. Nachgereicht wurde nur die Anmerkung, dass nach einem Unfall bei überhöhter Geschwindigkeit die Versicherung aussteigen könnte.
Die Polizei in München war sich auch erstmal ratlos. So eine „depperte“ Frage hat noch nie einer gestellt. Ich erklärte die Situation und hätte gern einen Literaturhinweis erfahren. Man weiß es nicht. Was passiert nach einem Blitzerfoto von vorn und hinten mit gemessenen 97 km/h? Der Polizist am Telefon ging von einer Tolleranzeinschätzung aus. Da beide Fahrzeuge nicht in DE zugelassen sind, könnte man annehmen, dass eine 100er Genehmigung vorliegt. Bei Einer Messung durch eine Zivilstreife über mehrere km, würde er als Polizist, den Eintrag im Zulassungsschein akzeptieren. Wo man was nachlesen könne, wisse er nicht.
Wer weiß mehr?
Ich für mich habe beschlossen es nicht zu übertreiben und mit den LKW’s mit zu schwimmen. In der Hoffnung, das passt mal so.
Weitere offene Fragen: Benötige ich in Frankreich eine 120er Plakette für die erlaubten 130 km/h für Gespanne?
Mach ich mich Strafbar wenn ich auf Grund meiner Zulassung eine 100er oder gar 120er Plakette aufklebe?
Wer weiß mehr? Und wo kann man den gesetzlichen Text nachlesen?
Frage an Yankee, wo und wer hat Dir den Stempel verabreicht? Und woher stammt Deine Annahme, dass die Dt. Behörde meinen Eintrag in der Zulassung nicht akzeptiert.
In kürze werde ich diese Problematik an die Rechtsabteilung des ÖAMTC weiter leiten. Ich werde berichten.