Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : sicherheitsgurte im wohnmobil
hallo,
habe was sehr interessantes erlebt!
ein bekannter von mir, hat die auskunft vom ÖAMTC bekommen, dass seit kurzem im womo nur mehr auf sitzen mit sicherheitsgurten mitgefahren werden darf. da ich ein BJ 1986 habe, ist das klarerweise unmöglich.
das würde dann bei mir heißen, obwohl es für 6 personen zugelassen ist, dürfen nur mehr 2 mitfahren. ???
habe jetzt selbst nochmals beim öamtc nachgefragt und bekam diesen gesetzestext dazu (man beachte punkt 2!!!):
"(5) Kraftfahrzeuge der Klassen M1 und N1 sowie Spezialkraftwagen, mit einem höchsten zulässigen Gesamtgewicht von nicht mehr als 3 500 kg, Kraftfahrzeuge der Klassen M2 und M3 (Omnibusse), ausgenommen Omnibusse, die sowohl für den Einsatz im Nahverkehr als auch für stehende Fahrgäste konstruiert sind, N2 und sofern sie über einen Aufbau verfügen mehrspurige (dreirädrige) Kleinkrafträder (Klasse L2), vierrädrige Leichtkraftfahrzeuge (Klasse L2), dreirädrige Kraftfahrzeuge (Klasse L5) und vierrädrige Kraftfahrzeuge im Sinne der Richtlinie 92/61/EWG (Klasse L5), die nach der Richtlinie 92/61/EWG genehmigt werden, müssen für jeden Sitzplatz mit Sicherheitsgurten ausgerüstet sein, die hinsichtlich ihrer Befestigung am Fahrzeug der Bauart des Fahrzeuges entsprechen; dies gilt jedoch nicht für
1. Feuerwehr- und Heeresfahrzeuge,
2. Sitze, die nicht quer zur Fahrtrichtung angeordnet sind,
3. nur zur gelegentlichen Benützung bestimmte Notsitze, die bei Nichtbenützung umgeklappt sind und die nicht mit Verankerungspunkten für Sicherheitsgurte ausgestattet sind."
habt ihr schon was darüber gehört oder ist das einfach nur schwachsinn??
danke!
veni
veni
_________________________
erwin,
mein wohnmobil aus tirol
geändert von - veni on 2006 Sep 19 15:43:06
quote:
hallo,
habe was sehr interessantes erlebt!
ein bekannter von mir, hat die auskunft vom ÖAMTC bekommen, dass seit kurzem ii womo nur mehr auf sitzen mit sicherheitsgurten mitgefahren werden darf. da ich ein BJ 1986 habe, ist das klarerweise unmöglich.
das würde dann bei mir heißen, obwohl es für 6 personen zugelassen ist, dürfen nur mehr 2 mitfahren. ???
habe jetzt selbst nochmals beim öamtc nachgefragt und bekam diesen gesetzestext dazu (man beachte punkt 2!!!):
"(5) Kraftfahrzeuge der Klassen M1 und N1 sowie Spezialkraftwagen, mit einem höchsten zulässigen Gesamtgewicht von nicht mehr als 3 500 kg, Kraftfahrzeuge der Klassen M2 und M3 (Omnibusse), ausgenommen Omnibusse, die sowohl für den Einsatz im Nahverkehr als auch für stehende Fahrgäste konstruiert sind, N2 und sofern sie über einen Aufbau verfügen mehrspurige (dreirädrige) Kleinkrafträder (Klasse L2), vierrädrige Leichtkraftfahrzeuge (Klasse L2), dreirädrige Kraftfahrzeuge (Klasse L5) und vierrädrige Kraftfahrzeuge im Sinne der Richtlinie 92/61/EWG (Klasse L5), die nach der Richtlinie 92/61/EWG genehmigt werden, müssen für jeden Sitzplatz mit Sicherheitsgurten ausgerüstet sein, die hinsichtlich ihrer Befestigung am Fahrzeug der Bauart des Fahrzeuges entsprechen; dies gilt jedoch nicht für
1. Feuerwehr- und Heeresfahrzeuge,
2. Sitze, die nicht quer zur Fahrtrichtung angeordnet sind,
3. nur zur gelegentlichen Benützung bestimmte Notsitze, die bei Nichtbenützung umgeklappt sind und die nicht mit Verankerungspunkten für Sicherheitsgurte ausgestattet sind."
habt ihr schon was darüber gehört oder ist das einfach nur schwachsinn??
danke!
veni
veni
_________________________
erwin,
mein wohnmobil aus tirol
hallo
soweit ich weiss gilt das für NEUZULASSUNGEN
da gelten übrigens jetzt auch andere regelen betreffend der ermittlung des höchstzulässigen gesamtgewichtes (alle versorgungstanks zu 90% voll usw)
für bestehende fahrzeuge wird sich wohl nix ändern
lg
g
tojamata
19.09.2006, 15:39
hallo erwin,
willkommen im forum,
ich glaube das dies nicht auf schon typisierte und genehmigte fahrzeuge zutrifft. wenn das so wäre dann dürfte kein älteres womo, kein älterer pkw (habe selbst noch einen der hinten keine gurte hat) für den verkehr zugelassen werden. ich habe hinten freiwillig gurte nachgerüstet, aber auch nicht eingetragen, dsa im typenschein ohne zugelassen.
zur eigenen sicherheit würde ich welche nachrüsten jedoch eintragen und den typisierungsaufwand würde ich mir sparen, wenns womo keine stahlstütze hat ist sowieso unmöglich da die sperrholzwand des sicher nicht aushält.
grüße mathias
Mathias(33),Tamara(33),Tobias(5) und Jakob (3)
http://img354.imageshack.us/img354/6077/unser1womo002kp9.jpg
unterwegs im Euramobil Sport 665 HB
der mann beim ÖAMTC hat ihm sogar erklärt, wie er diese gurte zum nachrüsten in der bodenplatte befestigen muss. der hat eindeutig von älteren fahrzeugen gesprochen. seltsam.
genau das habe ich mir auch gedacht, dann dürfen recht viele fahrzeuge nicht mehr fahren.
lg
veni
_________________________
erwin,
mein wohnmobil aus tirol
geändert von - veni on 2006 Sep 19 15:41:48
tojamata
19.09.2006, 15:47
hallo,
meine info ist wenn ohne gurte typisiert dann ohne gurte lassen, wenn man welche einbaut müssen diese fachgerecht, dh mit ankerplatten und so weiter montiert sein, ein tüv sollte nicht erneut erforderlich sein, da das fahrzeug als womo einzeltypgenehmigt ist und dies ist ja ohne gurte erfolgt
grüße mathias
Mathias(33),Tamara(33),Tobias(5) und Jakob (3)
http://img354.imageshack.us/img354/6077/unser1womo002kp9.jpg
unterwegs im Euramobil Sport 665 HB
quote:
hallo,
meine info ist wenn ohne gurte typisiert dann ohne gurte lassen, wenn man welche einbaut müssen diese fachgerecht, dh mit ankerplatten und so weiter montiert sein, ein tüv sollte nicht erneut erforderlich sein, da das fahrzeug als womo einzeltypgenehmigt ist und dies ist ja ohne gurte erfolgt
grüße mathias
Mathias(33),Tamara(33),Tobias(5) und Jakob (3)
http://img354.imageshack.us/img354/6077/unser1womo002kp9.jpg
unterwegs im Euramobil Sport 665 HB
hallo
eine heisse sache ist es allemal
genau genommen ist jede änderung an den sicherheitseinrichtungen vorführungspflichtig
ich hab in meinem oldtimer (bj 1964) sicherheitsgurte nachrüsten lassen, bei einer SV begutachtung (wertschätzung) hat der SV die art der befestigung bemängelt.
und prompt hat mich die kasko aufgrund der anmerkung in gutachten zur typisierung geschickt
ergebnis: die nachträgliche anbringung der sicherheitseinrichtung ist nicht fach- und sachgerecht, die zulassung wird aufgehoben
ich hatte damals werkzeug dabei und hab die dinger vor ort wieder ausgebaut.
dann war alles ok
jetzt fahren meine kids wieder am beifahrersitz ohne gurte mit
manchmal denk ich mir:
"die spinnen, die römer"
lg
g
tojamata
19.09.2006, 16:34
hallo
ich kann mich nur abo1 anschließen wenns ohne gurte typisiert ist dan n ohne gurte lassn, ich hatte bei meinem vw-golf hinten schon die aufhängungspunkte serienmässig drinnen, und a schraubn kann jeder fachgerecht ein drahn der an gabelschlüssl hoitn kann
g mathias
Mathias(33),Tamara(33),Tobias(5) und Jakob (3)
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unterwegs im Euramobil Sport 665 HB