braeunlich
01.01.2018, 21:41
Hallo!
Bin neu im Forum - und habe gleich mal eine Frage
Ich bin stolzer Besitzer eines T5 der seit kurzen ein Klappdach drauf hat (Einbau durch Fa Zillka Nürnberg).
Demnächst habe ich meinen Termin bei der Behörde zwecks Typisierung.
Dabei werde ich mir auch gleich meine selbst eingebaute Drehkonsoke am Beifahrersitz
genehmigen lassen. Ein TÜV Gutachten der Konsole ist vorhanden.
Des weiteren befindet sich im Bus ein Wechselrichter den ich bereits vor längerer Zeit selbst eingebaut habe - natürlich mit korrekten Kabelquerschnitten, batterieseitig abgesichert etc.... Zu diesem Gerät gibt es kein TÜV Gutachten oder ähnliches.
Die Frage ist nun: Ist ein Wechserichter auch Gebehmigungspflichtig? Bzw kann ich deshalb bei der Überprüfung Probleme bekommen? Oder sind solche elektrische Einbauten eh nicht Genehmiguns-/ Meldepflichtig?
Finde im Internet dazu leider nichts.
lg und danke im Vorhinein!
Bin neu im Forum - und habe gleich mal eine Frage
Ich bin stolzer Besitzer eines T5 der seit kurzen ein Klappdach drauf hat (Einbau durch Fa Zillka Nürnberg).
Demnächst habe ich meinen Termin bei der Behörde zwecks Typisierung.
Dabei werde ich mir auch gleich meine selbst eingebaute Drehkonsoke am Beifahrersitz
genehmigen lassen. Ein TÜV Gutachten der Konsole ist vorhanden.
Des weiteren befindet sich im Bus ein Wechselrichter den ich bereits vor längerer Zeit selbst eingebaut habe - natürlich mit korrekten Kabelquerschnitten, batterieseitig abgesichert etc.... Zu diesem Gerät gibt es kein TÜV Gutachten oder ähnliches.
Die Frage ist nun: Ist ein Wechserichter auch Gebehmigungspflichtig? Bzw kann ich deshalb bei der Überprüfung Probleme bekommen? Oder sind solche elektrische Einbauten eh nicht Genehmiguns-/ Meldepflichtig?
Finde im Internet dazu leider nichts.
lg und danke im Vorhinein!