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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Zulässiges Gesamgewicht +10 Toleranz



blade13
11.09.2006, 18:38
Hallo aus Deutschland.

Ich möche mit meinen Wohnwagen der ein Gesamtgewicht von 1650 KG hat von Deutschland über Östereich nach Kroatzien fahren.

Nun meine frage mein Auto hat 1500 KG Zuglast hier in Deutschland haben wir 10 % toletanz also passt es so eben gilt dieses auch in Östereich ?

mfg Blade

tojamata
11.09.2006, 21:09
hallo,

NEIN!

in österreich gilt das eigengewicht des zugfahrzeuges MUSS größer oder maximal gleich sein als das höchst zulässige gesamtgewicht des anhängers und das gespanngesamtgewicht warf nicht mehr als 3,5 tonnen haben, sonst brauchst e zu b als den kleinen anhängerschein. toleranzen gibts nur inoffiziell beim wägen nicht bei den papieren.

mfg

mathias

Mathias(33),Tamara(33),Tobias(5) und Jakob (3)
http://img354.imageshack.us/img354/6077/unser1womo002kp9.jpg
unterwegs im Euramobil Sport 665 HB

FlorianNoe
11.09.2006, 21:49
In Österreich gilt allerdings auch, wo kein Kläger, da kein Richter.....

Erlaubt ist es nicht, aber ein 4to WoMo mit 3,5to Zulassung ist auch nicht legal!

Würd aber an ein Fahrzeug, das nur 1500 kg ziehen darf, keine 1650 anhängen. Ev. würd ich den WoWa ablasten, dann wärst auf der sicheren Seite.

@tojamata
Kenn zwar die deutschen Führerscheinklassen nicht, aber wenn jemand in Deutschland berechtigt ist, einen schweren Anhänger zu führen, dann wird er das ja auch in Österreich dürfen, und braucht nicht den EzuB aus österreich!
Wenn ich den EzuB mal mache, dann geh ich ja auch davon aus, daß ich dann in ganz Europa den Anhänger ziehen darf mit meinem PKW. Sollte ich mich da täuschen, dann bitte um Hinweis, aber in Zeiten des EU-Führerscheins wird e immer alles gleich und gleicher,,,,,

Florian

Richard
11.09.2006, 23:36
rein von rechtlicher seite,

seit 1955 gibt es die sogenannten schweizer verträge, wo alle länder europas die bestimmungen des herkunftslandes des lenkers anerkannt werden.

nur von der technischen seite, in österreich sind maximal 2% gewichtsabweichung zulässig, da wird beinhart der anhänger stillgelegt und auch dementsprechend bestraft.

http://img95.imageshack.us/img95/1152/lmchafen2ah.jpg
lg richard

tojamata
12.09.2006, 06:31
hallo floriannoe,

klar gelten die äquivalenten deutschen führerscheinklassen, ich weiß auch nicht wie die eingeteilt sind, wollte ich auch nicht diskutieren, muß sich schon jeder selber schlau machen ob sein führerschein dementsprechend gilt, ich hab doch nur die österreichischen regeln genannt, von den 2% vom richard hab ich auch nichts gewußt, wäre nur interessant ob die 2% auf die papiere gelten oder ob das die wiegetoleranz ist, mit wo kein kläger da kein richter gebe ich die schon recht, hab nur einen bekannten welcher eine ganze latte aufeinmal aufgebrummt bekam 3,8 to am 3,5 to womo und halt dich fest das gab fahren ohne führerschein da er nur b besitzt dazu mautvergehen auf der autobahn (gobox) und überlast hat den eine stange geld gekostet, manchmal sind die "vereinskassiere" auf der autobahn richtig ".......haft"
ich für meinen teil bin auch manchmal überladen schaue jedoch das sonst alles passt.

mfg

mathias

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tojamata
12.09.2006, 06:34
hallo,

habe gerade gesurft in deutschland gelten die selben klassen wie in österreich (eu-weit) im link http://www.fahrtipps.de/fuehrerscheinklassen/BE.php
kann manns nachlesen

mathias

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alex37
12.09.2006, 07:30
quote:
hab nur einen bekannten welcher eine ganze latte aufeinmal aufgebrummt bekam 3,8 to am 3,5 to womo und halt dich fest das gab fahren ohne führerschein da er nur b besitzt dazu mautvergehen auf der autobahn (gobox) und überlast hat den eine stange geld gekostet,
mfg

mathias


hallo

fahren ohne führerschein gibt es mit einem auf 3,5 t zugelassenen womo nicht,goboxpflichtig ist es mit 3,5 tonnen auch nicht,

das einzige das er mit 3,8t war,ist überladen .fahren ohne führerschein und ein mautvergehen ist es dann ,wenn das womo auf 3,8t typisiert ist und er mit dem B-schein unterwegs ist.
10% überladen ist allerdings sehr teuer.

lg

alex

2 jungs 42+ 13 2 maedls 38 + 6 und unser 1 Jähriger Havi chicco
Wohnmobil ist ein Due-Erre Dream's 480
http://www.holidaymobil.at

http://www.holidaymobil.at/677TC/677Sig.JPG

Richard
12.09.2006, 09:01
hi alex,

da gehen die meinungen unserer freundlichen helfer aber stark auseinander, wenns um bestrafen geht.

fahr mal mit wowa überladen und komm mit dem ganzen noch dazu über 3.500 kg. und dann hör dir die verschiedensten meinungen der obrigkeit an, es ist zum verzweifeln...

von wegen toleranz bei den waagen. diese waagen sind auf 5 kg genauigkeit überprüft und somit kaum eine chance davonzukommen.

http://img95.imageshack.us/img95/1152/lmchafen2ah.jpg
lg richard

alex37
12.09.2006, 09:10
quote:
hi alex,
da gehen die meinungen unserer freundlichen helfer aber stark auseinander, wenns um bestrafen geht.
fahr mal mit wowa überladen und komm mit dem ganzen noch dazu über 3.500 kg. und dann hör dir die verschiedensten meinungen der obrigkeit an, es ist zum verzweifeln...
von wegen toleranz bei den waagen. diese waagen sind auf 5 kg genauigkeit überprüft und somit kaum eine chance davonzukommen.


das ist schon richtig,aber das was zählt ist letzendlich das gesetz und nicht das was die *freundlichen helfer* meinen.manche wissen auch nicht das 4250kg mit dem B zufahren sind <img src=icon_smile_wink.gif border=0 align=middle>


lg

alex

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FlorianNoe
12.09.2006, 09:16
Habe mal einige Polizisten gefragt, ob denn nun das aktuelle Gewicht des Anhängers zählt, oder das im Zulassungsschein.
Also darf ich einen leeren Pferde/Autoanhänger mit meinem PKW ziehen oder nicht!

Ich war dann genauso schlau wie vorher <img src=icon_smile_big.gif border=0 align=middle><img src=icon_smile_big.gif border=0 align=middle><img src=icon_smile_cool.gif border=0 align=middle><img src=icon_smile_shock.gif border=0 align=middle><img src=icon_smile_shock.gif border=0 align=middle><img src=icon_smile_shock.gif border=0 align=middle>

Und da war es egal, ob gerade frisch aus der Schule, 5 Jahre im Dienst oder kurz vor der Pension!
Es kamen sogar so aussagen wie: Es kommen immer wieder neue Gesetze und Gesetzesänderungen, die kann man sich ned alle merken.

Ich halte mich halt zur Sicherheit an das was im Zulassungsschein steht, bin aber bislang noch nie mit einem Anhänger aufgehalten bzw. kontrolliert geworden...
Denke aber, daß ein PKW-Anhänger mit Styropor belanden (sperrige, lechte Fracht) auch kein Problem sein sollte. Aber was weiß man .....

Florian

tojamata
12.09.2006, 09:24
hallo,

am besten ist es in diesen fällen zu zahlen und die auf wienerisch "goschn" zu halten denn ich glaube bei jedem Fahrzeug fällt dem Polizisten irgendetwas auf, wenn er nur will, zB habe ich letztens bezahlt weil meine Kennzeichenleuchte (nur eine von zwei) defekt war. ich war mit anhänger unterwegs und der hat alles überprüft vom pickerl bis zu den reifendimensionen als er nichts gefunden hatte, außer die kennzeichenleuchte zahlte ich eben für diese,<img src=icon_smile_angry.gif border=0 align=middle><img src=icon_smile_angry.gif border=0 align=middle><img src=icon_smile_angry.gif border=0 align=middle><img src=icon_smile_angry.gif border=0 align=middle>

mathias

Mathias(33),Tamara(33),Tobias(5) und Jakob (3)
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unterwegs im Euramobil Sport 665 HB

FlorianNoe
12.09.2006, 09:32
Uns hat mal einer mit einem Sprung auf die Fahrbahn und händewachelnd aufgehalten, und total angesch...., weil ma soooo schnell unterwegs waren! Wir haben eigentlich nur dumm aus der Wäsche geguckt, weil wir uns keiner Schuld bewußt waren, es war eine 130er Beschr. und wir fuhren um die 140lt Tacho, also nichts, wo man sich ernsthafte Sorgen machen müßte!
Als dann der Polizist meinte wir waren mit 167 Sachen unterwegs wurde uns plötzlich flau im Magen! Abgesehen davon, daß bei gemessenen 167 der Tacho mindestens auf 180 stehen muß, wo wir bei weitem nicht waren, bezweifle ich, ob das Auto die überhaupt erreicht hätte! Aber was bleibt dir über.... der Polizist gewinnt immer, aber er hatte wenigstens einen fairen Preis gemacht!
Denke es kommt sehr auf die Willkür drauf an.....

Florian

Richard
12.09.2006, 10:53
hi florian,

ich bin zwar schon IN der pension, aber dennoch eine einfachste erklärung...

wenn das gespann mit fs b oder e zu b gefahren werden kann, zählt immer das EINGETRAGENE hzlgg, egal wie leicht der anhänger auch ist. das übersehen auch viele, die z.b. mit einem leeren autoanhänger fahren und glauben sie wären korrekt unterwegs.

in allen anderen fällen wie mit c1 und c zu fahren ist das tatsächliche gewicht bindend.

ist doch eine ganz einfache sache, sollte sich bei den freundlichen kollegen doch auch bis ins waldviertel durchgesprochen haben <img src=icon_smile_wink.gif border=0 align=middle>

http://img95.imageshack.us/img95/1152/lmchafen2ah.jpg
lg richard

blade13
13.09.2006, 19:30
Hallo,

danke für die vielen Intressanten Antworten ich werde wohl den WW ablasten dann bin ich auf der sicheren seite.

Fahren darf ich das Gespann bestimmt habe B/C/CE.

Gruss Blade