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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Ist das Parken von Wohnmobilen in Dornbirn verboten



Guggi
14.12.2016, 20:42
Hi!

Dornbirn hat gem §14 Abs. 2 des Campiingplatzgesetzes ein Verbot von aufstellen von Wohnwagen und ähnlichen Fahrzeugen ausserhalb von Campingplätzen verboten.
http://vorarlberg.orf.at/news/stories/2742041/

§14 Abs 2 Campingplatzgesetz:


(2) Die Gemeindevertretung kann aus den im Abs. 1 genannten Gründen durch Verordnung bestimmen, dass Zelte, Wohnwagen und ähnliche bewegliche Unterkünfte außerhalb von Campingplätzen nur an bestimmten Orten oder an bestimmten Orten nicht aufgestellt werden dürfen.

Definition Wohnwagen:

§1 Abs 2 Lit c:

Wohnwagen: Kraftfahrzeuge oder Anhänger, die mit Einrichtungen zum Wohnen ausgestattet sind und die in Bauart und Ausrüstung die Merkmale aufweisen, die nach den kraftfahrrechtlichen Vorschriften für die Verwendung auf Straßen mit öffentlichem Verkehr wesentlich sind.


Verordnung Dornbirn:

§ 1 Im Gebiet der Stadt Dornbirn dürfen Zelte, Wohnwagen und ähnliche bewegliche Unterkünfte außerhalb von Campingplätzen nicht aufgestellt werden.
§ 2 Davon ausgenommen sind Liegenschaften, die in ihrem unmittelbaren Nahebereich über ausreichende und hygienisch einwandfreie, für die Bewohner der Unterkünfte frei zugängliche Sanitäranlagen verfügen. Dort dürfen solche Unterkünfte mit Zustimmung des Grundeigentümers für die Dauer von höchstens zwei Wochen aufgestellt werden, wenn eine geordnete Abfallentsorgung sichergestellt ist. Der Ablauf der Frist wird durch kurze Unterbrechung der Aufstellung nicht beeinflusst.

Definitíon Parken lt. StVO:



27.

Halten: eine nicht durch die Verkehrslage oder durch sonstige wichtige Umstände erzwungene Fahrtunterbrechung bis zu zehn Minuten oder für die Dauer der Durchführung einer Ladetätigkeit (§ 62);



28.

http://www.ris.bka.gv.at/Images/back.gif (http://www.ris.bka.gv.at/MarkierteDokumente.wxe?Abfrage=Bundesnormen&Kundmachungsorgan=&Index=&Titel=StVO&Gesetzesnummer=&VonArtikel=&BisArtikel=&VonParagraf=&BisParagraf=&VonAnlage=&BisAnlage=&Typ=&Kundmachungsnummer=&Unterzeichnungsdatum=&FassungVom=14.12.2016&VonInkrafttretedatum=&BisInkrafttretedatum=&VonAusserkrafttretedatum=&BisAusserkrafttretedatum=&NormabschnittnummerKombination=Und&ImRisSeit=Undefined&ResultPageSize=100&Suchworte=parken&WxeFunctionToken=5efe3f9b-c33a-4812-be8c-efd38828fa68#hit3)Parkenhttp://www.ris.bka.gv.at/Images/forward.gif (http://www.ris.bka.gv.at/MarkierteDokumente.wxe?Abfrage=Bundesnormen&Kundmachungsorgan=&Index=&Titel=StVO&Gesetzesnummer=&VonArtikel=&BisArtikel=&VonParagraf=&BisParagraf=&VonAnlage=&BisAnlage=&Typ=&Kundmachungsnummer=&Unterzeichnungsdatum=&FassungVom=14.12.2016&VonInkrafttretedatum=&BisInkrafttretedatum=&VonAusserkrafttretedatum=&BisAusserkrafttretedatum=&NormabschnittnummerKombination=Und&ImRisSeit=Undefined&ResultPageSize=100&Suchworte=parken&WxeFunctionToken=5efe3f9b-c33a-4812-be8c-efd38828fa68#hit5): das Stehenlassen eines Fahrzeuges für eine längere als die in Z 27 angeführte Zeitdauer;





Meiner Meinung nach ist die Verordnung sehr unscharf formuliert.
Wie wird aufstellen definiert?
Ist parken schon ein aufstellen?

bertl27
14.12.2016, 21:12
nun,

in dem Artikel wird eh´ alles schön "formuliert"; angesprochen; um was es "denen" geht!

Sie wollen keine "Zigeuner" mehr in den Auen haben.... und mithilfe dieses "Gesetzes" der Justiz/Polizei ein rasches einschreiten ermöglichen!

Mit "aufstellen" meinen die sicher: Wohnwagen ausrichten; Vorzelt/Markise abspannen; Zelt(e) aufstellen...

Zum Thema Parken:

Ein Wohnmobil ist ja wohl auch ein Auto/KFZ - und dieses kann ich wohl auch überall parken!

Guggi
14.12.2016, 21:55
Hi Bertl!

Ich weiiß eh worum es geht und was das Ziel ist.
Aber Fakt ist, dass die Verordnung unscharf formuliert ist und Interpretationsspielraum zulässt.

Du meinst:

Mit "aufstellen" meinen die sicher: Wohnwagen ausrichten; Vorzelt/Markise abspannen; Zelt(e) aufstellen...

Wer anderer meint was anderes.

Aber was meint der Gesetzgeber?

Das Problem ist ein Gesetz sollte klar und deutlich sein und nicht wieder so ein schwammiger Unsinn.

AVS
15.12.2016, 10:02
wo ist denn das Problem?
Das ist doch glasklares Juristensprech:

du darf den Woni nicht AUFSTELLEN. Da steht nicht nicht parken oder nicht halten. Da immer alles erlaubt ist, was nicht ausdrücklich verboten ist, darfst du dein Gefährt also weiterhin im Sinne der STVO halten oder parken, du darfst es halt iSd der Gemeindeverordnung nur halt nicht aufstellen.

ISt doch eindeutig, oder? ;)

r_kopka
15.12.2016, 10:26
du darf den Woni nicht AUFSTELLEN. Da steht nicht nicht parken oder nicht halten. Da immer alles erlaubt ist, was nicht ausdrücklich verboten ist, darfst du dein Gefährt also weiterhin im Sinne der STVO halten oder parken, du darfst es halt iSd der Gemeindeverordnung nur halt nicht aufstellen.
Solange es keine Definition von "Aufstellen" gibt, ist da gar nichts klar. Parken würde nämlich alles inkludieren, auch monatelang stehen lassen und über weitere Aktivitäten läßt man sich da nicht aus. Irgendwo gibts dann noch sowas wie "bestimmungsgemäßer Gebrauch" des öffentlichen Raums, was normalweise das Übernachten ausschließt, aber auch alle LKW Fahrer betreffen würde.

RK

AVS
15.12.2016, 14:35
Parken würde nämlich alles inkludieren, auch monatelang stehen lassen
natürlich. Das darf man ja auch.

über weitere Aktivitäten läßt man sich da nicht aus.
na siehst. Parken darfst. Sonst nix.


"bestimmungsgemäßer Gebrauch" des öffentlichen Raums, was normalweise das Übernachten ausschließt, aber auch alle LKW Fahrer betreffen würde.
na, ein Parkplatz/Parkstreifen auf der Straße ist zum Parken da. Wo siehst du ein Problem?

was normalweise das Übernachten ausschließt, aber auch alle LKW Fahrer betreffen würde.
Parken und Schlafen LKW in der Innenstadt? Oder eher an AB-RASTplätzen? (abgesehen davon, daß der vorgesehene Einsatzzweck eines LKW nicht die Beherbergung des Fahrers ist)
und schon hast wieder deine Antwort

saltun
15.12.2016, 14:37
Hallo,

nur das Aufstellen ist verboten und der Begriff allgemeinen Sprachgebrauch recht klar:

ein Zelt wird aufgestellt,
ein Wohnwagen auch, aber da beginnt die Grauzone - was ist wenn der angehängt
bleibt und die Stützen oben sind?
Ein Wohnmobil ist definitiv nicht angeführt möglicherweise unter diesem Zitat
gemeint: "ähnliche bewegliche Unterkünfte"??
Aber selbst dann wird ein Wohnmobil normalerweise nicht aufgestellt - für spitzfindige
Advokaten - ohne Markise, Stützen und Auffahrtskeile.


Aber Grund für Aufregung sehe ich eigentlich nicht - es gibt in der Stadt einen Campingplatz (http://www.camping-enz.at/index.htm)!

Ferdlnand
15.12.2016, 17:16
Hallo,



Ein Wohnmobil ist definitiv nicht angeführt möglicherweise unter diesem Zitat
gemeint: "ähnliche bewegliche Unterkünfte"??
Aber selbst dann wird ein Wohnmobil normalerweise nicht aufgestellt - für spitzfindige
Advokaten - ohne Markise, Stützen und Auffahrtskeile.


Aber Grund für Aufregung sehe ich eigentlich nicht - es gibt in der Stadt einen Campingplatz (http://www.camping-enz.at/index.htm)!





Hi!



Definition Wohnwagen:


§1 Abs 2 Lit c: Wohnwagen: Kraftfahrzeuge oder Anhänger, die mit Einrichtungen zum Wohnen ausgestattet sind und die in Bauart und Ausrüstung die Merkmale aufweisen, die nach den kraftfahrrechtlichen Vorschriften für die Verwendung auf Straßen mit öffentlichem Verkehr wesentlich sind





Ich würde glauben das ein Wohnmobil unter "Kraftfahrzeug" fällt...

:)