Guggi
14.12.2016, 20:42
Hi!
Dornbirn hat gem §14 Abs. 2 des Campiingplatzgesetzes ein Verbot von aufstellen von Wohnwagen und ähnlichen Fahrzeugen ausserhalb von Campingplätzen verboten.
http://vorarlberg.orf.at/news/stories/2742041/
§14 Abs 2 Campingplatzgesetz:
(2) Die Gemeindevertretung kann aus den im Abs. 1 genannten Gründen durch Verordnung bestimmen, dass Zelte, Wohnwagen und ähnliche bewegliche Unterkünfte außerhalb von Campingplätzen nur an bestimmten Orten oder an bestimmten Orten nicht aufgestellt werden dürfen.
Definition Wohnwagen:
§1 Abs 2 Lit c:
Wohnwagen: Kraftfahrzeuge oder Anhänger, die mit Einrichtungen zum Wohnen ausgestattet sind und die in Bauart und Ausrüstung die Merkmale aufweisen, die nach den kraftfahrrechtlichen Vorschriften für die Verwendung auf Straßen mit öffentlichem Verkehr wesentlich sind.
Verordnung Dornbirn:
§ 1 Im Gebiet der Stadt Dornbirn dürfen Zelte, Wohnwagen und ähnliche bewegliche Unterkünfte außerhalb von Campingplätzen nicht aufgestellt werden.
§ 2 Davon ausgenommen sind Liegenschaften, die in ihrem unmittelbaren Nahebereich über ausreichende und hygienisch einwandfreie, für die Bewohner der Unterkünfte frei zugängliche Sanitäranlagen verfügen. Dort dürfen solche Unterkünfte mit Zustimmung des Grundeigentümers für die Dauer von höchstens zwei Wochen aufgestellt werden, wenn eine geordnete Abfallentsorgung sichergestellt ist. Der Ablauf der Frist wird durch kurze Unterbrechung der Aufstellung nicht beeinflusst.
Definitíon Parken lt. StVO:
27.
Halten: eine nicht durch die Verkehrslage oder durch sonstige wichtige Umstände erzwungene Fahrtunterbrechung bis zu zehn Minuten oder für die Dauer der Durchführung einer Ladetätigkeit (§ 62);
28.
http://www.ris.bka.gv.at/Images/back.gif (http://www.ris.bka.gv.at/MarkierteDokumente.wxe?Abfrage=Bundesnormen&Kundmachungsorgan=&Index=&Titel=StVO&Gesetzesnummer=&VonArtikel=&BisArtikel=&VonParagraf=&BisParagraf=&VonAnlage=&BisAnlage=&Typ=&Kundmachungsnummer=&Unterzeichnungsdatum=&FassungVom=14.12.2016&VonInkrafttretedatum=&BisInkrafttretedatum=&VonAusserkrafttretedatum=&BisAusserkrafttretedatum=&NormabschnittnummerKombination=Und&ImRisSeit=Undefined&ResultPageSize=100&Suchworte=parken&WxeFunctionToken=5efe3f9b-c33a-4812-be8c-efd38828fa68#hit3)Parkenhttp://www.ris.bka.gv.at/Images/forward.gif (http://www.ris.bka.gv.at/MarkierteDokumente.wxe?Abfrage=Bundesnormen&Kundmachungsorgan=&Index=&Titel=StVO&Gesetzesnummer=&VonArtikel=&BisArtikel=&VonParagraf=&BisParagraf=&VonAnlage=&BisAnlage=&Typ=&Kundmachungsnummer=&Unterzeichnungsdatum=&FassungVom=14.12.2016&VonInkrafttretedatum=&BisInkrafttretedatum=&VonAusserkrafttretedatum=&BisAusserkrafttretedatum=&NormabschnittnummerKombination=Und&ImRisSeit=Undefined&ResultPageSize=100&Suchworte=parken&WxeFunctionToken=5efe3f9b-c33a-4812-be8c-efd38828fa68#hit5): das Stehenlassen eines Fahrzeuges für eine längere als die in Z 27 angeführte Zeitdauer;
Meiner Meinung nach ist die Verordnung sehr unscharf formuliert.
Wie wird aufstellen definiert?
Ist parken schon ein aufstellen?
Dornbirn hat gem §14 Abs. 2 des Campiingplatzgesetzes ein Verbot von aufstellen von Wohnwagen und ähnlichen Fahrzeugen ausserhalb von Campingplätzen verboten.
http://vorarlberg.orf.at/news/stories/2742041/
§14 Abs 2 Campingplatzgesetz:
(2) Die Gemeindevertretung kann aus den im Abs. 1 genannten Gründen durch Verordnung bestimmen, dass Zelte, Wohnwagen und ähnliche bewegliche Unterkünfte außerhalb von Campingplätzen nur an bestimmten Orten oder an bestimmten Orten nicht aufgestellt werden dürfen.
Definition Wohnwagen:
§1 Abs 2 Lit c:
Wohnwagen: Kraftfahrzeuge oder Anhänger, die mit Einrichtungen zum Wohnen ausgestattet sind und die in Bauart und Ausrüstung die Merkmale aufweisen, die nach den kraftfahrrechtlichen Vorschriften für die Verwendung auf Straßen mit öffentlichem Verkehr wesentlich sind.
Verordnung Dornbirn:
§ 1 Im Gebiet der Stadt Dornbirn dürfen Zelte, Wohnwagen und ähnliche bewegliche Unterkünfte außerhalb von Campingplätzen nicht aufgestellt werden.
§ 2 Davon ausgenommen sind Liegenschaften, die in ihrem unmittelbaren Nahebereich über ausreichende und hygienisch einwandfreie, für die Bewohner der Unterkünfte frei zugängliche Sanitäranlagen verfügen. Dort dürfen solche Unterkünfte mit Zustimmung des Grundeigentümers für die Dauer von höchstens zwei Wochen aufgestellt werden, wenn eine geordnete Abfallentsorgung sichergestellt ist. Der Ablauf der Frist wird durch kurze Unterbrechung der Aufstellung nicht beeinflusst.
Definitíon Parken lt. StVO:
27.
Halten: eine nicht durch die Verkehrslage oder durch sonstige wichtige Umstände erzwungene Fahrtunterbrechung bis zu zehn Minuten oder für die Dauer der Durchführung einer Ladetätigkeit (§ 62);
28.
http://www.ris.bka.gv.at/Images/back.gif (http://www.ris.bka.gv.at/MarkierteDokumente.wxe?Abfrage=Bundesnormen&Kundmachungsorgan=&Index=&Titel=StVO&Gesetzesnummer=&VonArtikel=&BisArtikel=&VonParagraf=&BisParagraf=&VonAnlage=&BisAnlage=&Typ=&Kundmachungsnummer=&Unterzeichnungsdatum=&FassungVom=14.12.2016&VonInkrafttretedatum=&BisInkrafttretedatum=&VonAusserkrafttretedatum=&BisAusserkrafttretedatum=&NormabschnittnummerKombination=Und&ImRisSeit=Undefined&ResultPageSize=100&Suchworte=parken&WxeFunctionToken=5efe3f9b-c33a-4812-be8c-efd38828fa68#hit3)Parkenhttp://www.ris.bka.gv.at/Images/forward.gif (http://www.ris.bka.gv.at/MarkierteDokumente.wxe?Abfrage=Bundesnormen&Kundmachungsorgan=&Index=&Titel=StVO&Gesetzesnummer=&VonArtikel=&BisArtikel=&VonParagraf=&BisParagraf=&VonAnlage=&BisAnlage=&Typ=&Kundmachungsnummer=&Unterzeichnungsdatum=&FassungVom=14.12.2016&VonInkrafttretedatum=&BisInkrafttretedatum=&VonAusserkrafttretedatum=&BisAusserkrafttretedatum=&NormabschnittnummerKombination=Und&ImRisSeit=Undefined&ResultPageSize=100&Suchworte=parken&WxeFunctionToken=5efe3f9b-c33a-4812-be8c-efd38828fa68#hit5): das Stehenlassen eines Fahrzeuges für eine längere als die in Z 27 angeführte Zeitdauer;
Meiner Meinung nach ist die Verordnung sehr unscharf formuliert.
Wie wird aufstellen definiert?
Ist parken schon ein aufstellen?