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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Wohnmopil Verleihen von Privat an Privat



schotto
03.11.2016, 15:32
Hallo Sehr geehrteCamper / Camperinnen ich hatte eine Idee aus der Not gemacht, folgend
Es, ich wollte gerneeinen Campingurlaub mit einen WOMO machenhab aber kein WOMO da suchte ich mir jemanden der eins hat und habe esvon Privat an Privat geliehen bekommen gegen ein kleine Leihgebühr. Das Womosteht fast 80 % zuhause und verursacht Kosten, dem kann abgeholfen werden, ichhabe auf facebookeine Seite geschaffenwo ich versuche Interessenten zusammen zu bringen . Womo von Privat an Privatzu verleihen wenn du Interesse hast schau mal reinmehr Info und fragen schreibe mir oder rufmich an.
Mit freundlichen Grüßen.
Otto

STO
03.11.2016, 15:35
danke, der admin weiss schon bescheid...

AVS
04.11.2016, 01:17
danke, der admin weiss schon bescheid...


simma schon 2

westbahnmichi
04.11.2016, 09:54
Hallo

na dann stell den doch einmal vor der sein womo privat vermietet!!!

Wienerwald-Jo
04.11.2016, 10:25
Hallo

na dann stell den doch einmal vor der sein womo privat vermietet!!!


:pMichi,....brauchst ans?:p
is oba a Mopil

westbahnmichi
04.11.2016, 10:31
:pMichi,....brauchst ans?:p
is oba a Mopil

Hallo

wäre einmal was anderes ein mopil zu fahren:p;)

bernhard 1967
05.11.2016, 08:54
i willl auch haben

Wienerwald-Jo
05.11.2016, 09:46
i willl auch haben


:)brauchst ja auch-----Dein Wohni ist ja festgeschraubt:)
Jo:p

Schulgarten1
05.11.2016, 12:22
jemandem, der fremd ist? eher nicht. im Freundes- und Verwandtenkreis schon. habe ich schon gemacht aber auch da nicht immer gute Erfahrungen gemacht.

westbahnmichi
06.11.2016, 12:12
i willl auch haben

Hallo

...dann reservier es dir gleich fürs nächste forumstreffen 28.4.-1.5.17:p;)

bernhard 1967
06.11.2016, 12:40
Hallo

...dann reservier es dir gleich fürs nächste forumstreffen 28.4.-1.5.17:p;)


Jo, genau Michi...

Und gestern hätt ma es a braucht...

A-u-Ch
06.11.2016, 13:07
Ich weis ja nicht warum es von dem Schwachsinn gleich 2 Traeds gibt aber bitte. (http://www.campingforum.at/campingforum/showthread.php?16834-Wohnmopil-von-Privat-an-Privat-verleihen&p=249666&highlight=Wohnmopil+Verleihen+Privat+Privat#post24 9666)

Gute Idee!
Ich kauf mir ein gebrauchtes WoMo und vermiete es dann von privat an privat.
Tu ich halt so als ob das meines wäre, mit dem ich auf Urlaub fahre.

Zinsen gibt’s eh keine auf der Bank, so könnte man ja glatt noch einen Gewinn machen, ja und der Finanzer wird hoffentlich auch ein Auge zudrücken.
Am besten die Miete nur cash kassieren.

Wenn ich dann nachher sportflecken auf der Matratze hab, ist das halb so schlimm.
Meine Frau wird sich sicherlich nicht darüber aufregen, und mir kommt auch nicht gleich das Kozn.
Na und die Beulen und Kratzer in der Karosse, die tun dann auch nicht so wirklich weh.
Blöd nur, wenn der private Mieter keine Ahnung vom Autofahren hat und dem Motor den gar ausmacht.
Fällt dann wahrscheinlich unter dumm gelaufen.

STO
06.11.2016, 13:20
Ich weis ja nicht warum es von dem Schwachsinn gleich 2 Traeds gibt aber bitte. (http://www.campingforum.at/campingforum/showthread.php?16834-Wohnmopil-von-Privat-an-Privat-verleihen&p=249666&highlight=Wohnmopil+Verleihen+Privat+Privat#post24 9666)

Frag ihn einfach selber... :) Klick
(https://www.facebook.com/otto.schindlauer.5)
oder bei seiner Umfrage: Klick (https://www.facebook.com/groups/kfzboersesalzburg/permalink/1682794632032111/)

seiwer
08.11.2016, 18:55
Keine gute Idee
Vorausetzungen:
Gewerbeschein, Kammerumlage, Einkommensteuer, Umsatzsteuer, Sozialversicherung

seiwer
11.11.2016, 18:35
Noch ein kleiner Nachtrag:
Für die Versicherung (Haftpflicht und Kasko) ist das eine anzeigenpflichtige Gefahrenerhöhung. D.h. die Versicherung wird vom Vertrag sicher zurücktreten und es müssen die Vers. abgeklappert werden, ob jemand dieses Risiko übernimmt. Nachdem das nicht der Fall sein wird, kann man sich danach an den Versicherungsverband wenden.....
Bei einem Schadensfall durch den Mieter wird die Versicherung regressieren.

Für die Zweifler: siehe UGB (Unternehmensgesetzbuch) §1(2),EStG, aber auch das Konsumentenschutzgesetz darf beachtet werden.
Aber es geht auch mit "Augen zu und durch"
LG Werner