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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Packt unser Zugfahrzeug das?



KiwiChick
07.08.2016, 14:03
Hallo nochmal,

wir haben einen Wohnwagen gefunden, der uns vom Prinzip her mal gefällt, haben ihn aber noch nicht besichtigt. Es ist ein Hobby De Luxe 560 KMFE. Laut Inserat im Internet hat er Leergewicht von 1.258kg und ein zulässiges Gesamtgewicht von 1.600kg.

Jetzt hab ich mal den Zulassungsscheins unseres Autos rausgekramt, und mir schwant böses.

Wir haben einen 2007 VW Touran. Daten laut Zulassungsschein: 66kW, 1.9 Liter,
Eigengewicht 1.498kg, höhcstes zulässiges Gesamtgewicht 2.160kg, Anhängelast gebr. 1.300kg

Packt dieses Auto diesen Wohnwagen?

Sorry für die vielleicht doofe Frage, ich bin da kompletter Neuling auf diesem Gebiet.

Allesfahrer
07.08.2016, 14:55
Hallo!

Das zulässige Gesamtgewicht des Anhängers (1.600kg) darf die Anhängelast des Zugfahrzeug (1.300kg) nicht übersteigen.

Also is diese Kombination leider nicht möglich.

KiwiChick
07.08.2016, 15:03
Hi Gerry,

vielen Dank für deine Antwort. Ich habs befürchtet :( Hm, das heißt, wir brauchen (entweder ein neues Auto oder) einen Wohnwagen, der maximal 1.300kg wiegt. hab ich das richtig verstanden? Dann schau ich mal, obs sowas mit Stockbetten und Fixbett gibt.

Allesfahrer
07.08.2016, 15:05
Ja, genau diese zwei Möglichkeiten hast du. ;)

bertl27
07.08.2016, 17:18
Hallo!

Hier hätte ich einen Link für Dich:

http://www.zugwagen.info/

KiwiChick
07.08.2016, 20:02
Oh der Link ist ja toll, danke, sehr hilfreich!

Double Trouble
07.08.2016, 20:11
ganz grob zum Motor: Wenn du dein Auto nicht quälen willst, sollte das aktuelle Gewicht von WoWa + Zugfahrzeug das achtfache Motordrehmoment (in Nm) nicht überschreiten. (aber das hängt natürlich auch vom Getriebe ab)

Stefan73
07.08.2016, 20:45
Hallo!
Rechtlich gesehen darfst du den WoWa ziehen, wenn er im gezogenen Zustand nicht mehr als 1300kg wiegt, auch wenn das HZG bei 1600 liegt. Ich hatte das Thema diese Woche bei meinem neuen Bootstrailer, und hab mich bei der Polizei erkundigt - es gab da wohl kürzlich eine gesetzliche Adaptierung. Es zählt für die max. Anhhängelast nun nicht mehr das HZG sondern das tatsächliche Gewicht des Hängers.
Was du aber brauchst ist ein Anhängerschein (B+E) oder zumindest den Code 96, da die HZG von Zugfahrzeug und Hänger zusammen 3500kg übersteigen.

Lg, Stefan

Allesfahrer
07.08.2016, 20:48
Interessante Formel.

Mein Auto hat 210Nm und ich komme mit den Gesamtgewichten auf knapp 3.500kg.

Um den Motor nach der Formel nicht zu quälen dürfte ich nur mit dem leeren Auto fahren.

STO
08.08.2016, 00:53
Um den Motor nach der Formel nicht zu quälen dürfte ich nur mit dem leeren Auto fahren.

das ist immer der bessere weg, nicht nur wegen des motors ;)

r_kopka
08.08.2016, 10:22
Rechtlich gesehen darfst du den WoWa ziehen, wenn er im gezogenen Zustand nicht mehr als 1300kg wiegt, auch wenn das HZG bei 1600 liegt.
Aber ob sich das bei einem "nominellen" Leergewicht von 1.258kg ausgeht ? Bei Wowas kenne ich mich nicht so aus, aber bei Womos ist das tatsächliche Gewicht meist um einiges höher. Geht sich alles an Gepäck im Auto aus ? 660kg scheint zwar eine Menge (geht da die Stützlast ab ?), aber mit entsprechenden Personen und Fahrrädern und Campingmöbel, Grill etc. könnte auch das Auto an seine Grenzen kommen. Von der Fahrsicherheit und Komfort mal ganz abgesehen.

RK

soul
08.08.2016, 11:20
brauchst den E zu B dazu, sonst gilt das eingetragene und nicht das tatsächliche gewicht. von der praxis, wie du schon richtig schreibst, ganz abgesehen. das ginge sich nie aus.

lg

Trailerboy
08.08.2016, 16:49
Hi zusammen,

habe eine ähnliche Frage wie KiwiChick: Wie ich im Vorstellungsthread schon geschrieben habe, überlege ich, mir einen WOWA oder ein WOMO zu holen. Momentan tendiere ich eher zum WOWA (ein Fahrzeug weniger -> weniger Steuern/Versicherung). Bin mir jetzt aber nicht sicher welche Wohnwagengröße/Gewicht bei meinem Wagen maximal Sinn macht. Das Zugfahrzeug wäre im Fall der Fälle ein Dacia Duster 1,5 dCI 4x4 mit 79 KW. Da ich vorm Kauf nicht in die Kristallkugel geschaut hab, würde ich eine abnehmbare Anhängerkupplung nachrüsten (wahrscheinlich würd ich sie mir über https://www.kupplung.at/ahk-finder/dacia/ holen). Bevor ich das aber mache: wie groß dürfte der WOWA maximal sein, damit ich noch entspannt fahren kann ohne dass der Motor auseinanderfällt? Bin für jegliche Erfahrungswerte und Empfehlungen dankbar :-)

Viele Grüße,
Gustav

soul
08.08.2016, 22:51
steht im zulassungsschein wie hoch die last sein darf. alles andere ist geschmackssache und auch fahrsache und auch wohin du fährst. wenn du es schaffst gemütlich hinten den lkw´s nachzufahren, keinen stress dabei bekommst, dann ist das ok. möchtest du über berge musst dann schon sehr entspannt sein, aber es geht. ging ja früher auch.
es bleibt beim hänger bei der einfachen regel: hubraum und drehmoment.

wie schon zuvor gepostet: http://www.zugwagen.info/

lg

damfino
09.08.2016, 11:57
Der Dacia ist ein eher leichtes Fahrzeug, in Bezug auf Fahrverhalten sollte der Wohnwagen weniger als das Zugfahrzeug wiegen. Gibt
Habe auch 79kW, aber mehr Drehmoment, mehr als die aktuellen 1300kg will ich nicht ziehen.

Gerhard1972
09.08.2016, 14:38
Wir haben damals auch lange hin und her überlegt bezüglich eines Zugfahrzeuges. Mir waren die 1.6 Motoren (egal welcher Marke) immer ein wenig unheimlich. Schließlich haben wir uns dann einen X-Trail mit 2.0 dci 4x4 und 150PS gekauft. Mit dem war der 1.600kg Wohnwagen entspannt zu ziehen.

** Eigenwerbung: Da wir uns jetzt ein WoMo kaufen trennen wir uns wahrscheinlich vom X-Trail, da wir dann kein so PS starkes Auto mehr brauchen und kaufen uns was kleineres. Baujahr 2009 ca. 95tkm, Anhängekupplung / Dachträger, 4 Radträger SR/WR auf Alu alles dabei bei Interesse einfach PN ***


lg Gerhard

Trailerboy
09.08.2016, 16:51
Der Dacia ist ein eher leichtes Fahrzeug, in Bezug auf Fahrverhalten sollte der Wohnwagen weniger als das Zugfahrzeug wiegen. Gibt
Habe auch 79kW, aber mehr Drehmoment, mehr als die aktuellen 1300kg will ich nicht ziehen.

Ah ok, super, das ist doch schon mal eine Orientierungsgröße. Das mit dem Gewichtsverhältnis macht natürlich sinn :-)

Allesfahrer
09.08.2016, 20:33
Da die Anhängelast im Normalfall bei Pkw höchstens gering über dem Eigengewicht liegt wird der WoWa wohl immer leichter als das Zugfahrzeug sein.

damfino
10.08.2016, 07:54
Trailerboy hat einen Allrad, die dürfen doch oft 50% mehr anhängen. Dann kann aber passieren dass der Wohnwagen mit dem Auto fährt.

Allesfahrer
10.08.2016, 08:36
Das ist meines Wissens nur bei großen SUV und Pickups der Fall.

Und ohne EzB muss das hzgg vom Hänger sowieso niedriger als das Eigengewicht des Zugfahrzeug sein.
Mit EzB sollte man wissen wie es sich mit den Gewichten verhält. ;)

damfino
10.08.2016, 10:24
D

Und ohne EzB muss das hzgg vom Hänger sowieso niedriger als das Eigengewicht des Zugfahrzeug sein.

Nein, diese Regelung ist gefallen wenn unter 3.5t. Man muss nur langsamer fahren.

Allesfahrer
10.08.2016, 10:29
Sorry, ja stimmt

Trailerboy
11.08.2016, 16:37
Trailerboy hat einen Allrad, die dürfen doch oft 50% mehr anhängen. Dann kann aber passieren dass der Wohnwagen mit dem Auto fährt.


Hehe, und das will ich definitiv nicht :D

Flüsterer
12.08.2016, 06:49
ganz grob zum Motor: Wenn du dein Auto nicht quälen willst, sollte das aktuelle Gewicht von WoWa + Zugfahrzeug das achtfache Motordrehmoment (in Nm) nicht überschreiten. (aber das hängt natürlich auch vom Getriebe ab)

Tatsächlich eine interessante Formel ... Da bräuchte ich bei meinen 4736 kg ja 592 Nm Drehmoment ... komme mit dem Vorhandenen aber sehr gut aus..;)

Auf den Hubraum und vor allem die Getriebeübersetzung kommt es an ... bei mir liegt das maximale Drehmoment bei 2000 U/min an, das sind im 5. Gang 91 km/h, das geht recht entspannt ab...

christof.at
13.08.2016, 22:30
Hi,

meines Wissens gilt diese Regel mit dem Realgewicht und HZG nur, wenn Du einen E zu B hast. Ohne diesen oder auch mit Code 96 zählt das HZG. Saublöde Regel... (ein Freund hat heuer den E zu B gemacht, habe seine FS-Unterlagen noch liegen bei mir)

LG Christof

christof.at
13.08.2016, 22:38
Meines Wissens hat der Duster 1500kg zAHLast. Ich fahre Renault Grand Scenic mit der gleichen Maschine und ziehe problemlos einen 1300kg-WW. Einmal sogar (unbeabsichtigt) über die windische Höhe (Kärnten) kurzzeitig 18% - aber stoppen hätte ich da nicht dürfen... :-)

Schmitzer
15.08.2016, 10:20
Hallo Kiwichick

Bin zwar neu auf dem Gebiet Campen mit WOWA habe aber viel Anhängererfahrung. Was die Stabilität des Gespannes angeht (WOWA fährt mit Zugfahrzeug und nicht umgekehrt) so kann ich nur die Zusatzfedern von MAD empfehlen (Typisierung kostet ca 45€). Dann kann man auch die volle Zuladung ausschöpfen ohne das das Zugfahrzeug runterhängt. Kosten ca 350€ inkl. Einbau. Habe selbst WOWA mit 1800kg Eigengewicht und 2000kg Hzgg. Ich muss auch alles ins Zugfahrzeug stopfen.
Anhänger "leer" ziehen, Fahrzeug anräumen. Aber nur mit den Zusatzfedern.

LG Schmitzer

Unterwegs mit Renault Trafic 2,0dci und Fendt SKM 650

bladerider
24.08.2016, 14:09
Hatten bis vor kurzem auch einen Dethleffs Camper 560SK, Bj 2000. Erstes Zugfahrzeug war ein Sharan mit 140PS. Das ging von der Leistung her einigermaßen, bergauf wars etwas mühsam. Nach der Leistungssteigerung auf ca. 170PS wars dann deutlich entspannter zu fahren. Unser jetziges Zugfahrzeug ist ein Jeep Cherokee 2.8 CRD mit 177 PS - das geht von der Motorleistung her richtig gut. Die Fahrstabilität vom Sharan war allerdings deutlich besser, was man vielleicht bei der Zusammenstellung des Gespanns auch nicht außer Acht lassen sollte...

herienoe
24.08.2016, 20:24
Dann gibt es noch die Möglichkeit das Auto aufzulasten und den WoWa abzulasten. Ich fahre einen OPEL Astra Sports Tourer, 1,4 Turbobenziner mit 120 PS, Anhängelast gebremst 1.200 kg. Mein Dethleffs WoWa hat ein Gewicht im Fahrbereiten Zustand von 1.040 kg und ein HzGGW von 1.350 kg. Mit nachgerüstetem Mover und Radlträger wäre ich schon bei den 1.200 + 75kg Stützlast (da der Hänger mehr darf als das Auto). Abasten würde bedeuten, weniger Zuladung. Nun habe ich den Astra auflasten lassen, auf 1.300 kg Anhängelast mit der Auflage keine Steigungen über 10% zu befahren. Nun durfte ich mal mit dem MB C180T, 2,1l Diesel, 7G-Automat, 120 PS, Anhängelast 1.800kg meines Nachbarn Probeziehen. Am Simmering (S6), wo mein Astra im 3. Gang gerade noch 65 km/h erschnaufft, zieht der MB mit einem 100er den Berg hinauf. Also 120 PS sind nicht gleich 120 PS. Mit diesem Zugfahrzeug könnte ich sogar den Anhänger auf 1.500 kg auflasten lassen.

Die Spanne von 300 kg ist dann wohl doch zu groß.

4961

herienoe
24.08.2016, 20:33
Nach meinem Wissensstand greift die Regelung mit dem Realgewicht in jedem Fall. Auto 1.200 kg Anhängelast und 75 kg Stützlast - Anhänger 1.350 HzGG. Jetzt darf der Anhänger real 1.275 kg wiegen. Da das Gespann mit HzGG des Autos und des Anhängers unter 3.500 kg liegt, fahre ich mit FS Klasse B.

herienoe
24.08.2016, 20:34
Die nächste Frage wäre dann noch, ob der Polizist in anderen EU Ländern diese Regelung auch noch akzeptiert? Hat wer Erfahrung?

RiBu
25.08.2016, 06:23
Hi Gerry,

vielen Dank für deine Antwort. Ich habs befürchtet :( Hm, das heißt, wir brauchen (entweder ein neues Auto oder) einen Wohnwagen, der maximal 1.300kg wiegt. hab ich das richtig verstanden? Dann schau ich mal, obs sowas mit Stockbetten und Fixbett gibt.

oder du lässt deinen VW auflasten, soweit dies bei dem VW möglich ist, habe das bei meinem Mazda5 machen lassen, Hersteller kontaktiert, angefragt, einen Brief bekommen mit allen fahrzeugdaten und eine auflastung von 1400 auf 1600 anhängelast bekommen, mit dem Zusatz bei maximal 8% Steigung.

herienoe
25.08.2016, 06:43
Aber Achtung! In meinen Unterlagen steht: Die Auflastung um 200 kg bei 8% Steigung gilt für alle Anhänger, außer Wohnwagen!

RiBu
25.08.2016, 07:31
Aber Achtung! In meinen Unterlagen steht: Die Auflastung um 200 kg bei 8% Steigung gilt für alle Anhänger, außer Wohnwagen!
der Zusatz steht bei mir nicht.

herienoe
25.08.2016, 09:29
http://www.noe.gv.at/Verkehr-Technik/Kraftfahrzeugueberpruefung-Genehmigung/Fahrzeugaenderungen/0218_anhangelast.html

Hier ist mal nur von "bestimmten Anhängerarten" die Rede. Nach meinem formlosen Antrag bekam ich ein Anschreiben mit den 2 Varianten. 100 kg - 10% Steigung oder 200 kg - 8% , außer Wohnwagen. Justament find ich das Papier nicht im wohl geordneten Archiv. Ob das dann auch in der Zulassung so vermerkt worden wäre, kann ich leid nicht sagen.

westbahnmichi
25.08.2016, 14:19
Hallo

also eines verstehe ich nicht wirklich mit der hin und her typisiererei, denn der Motor bleibt doch einfach zu schwach, das Fahrzeug plagt sich und ein vernünftiges weiterkommen ist auch nicht gerade gegeben, ich denke ordentlicher Hubraum und nm sind das um und auf.

herienoe
25.08.2016, 14:39
Hallo

also eines verstehe ich nicht wirklich mit der hin und her typisiererei, denn der Motor bleibt doch einfach zu schwach, das Fahrzeug plagt sich und ein vernünftiges weiterkommen ist auch nicht gerade gegeben, ich denke ordentlicher Hubraum und nm sind das um und auf.

Ja Michi, ich bin ganz bei Dir. Alles eine Frage der Finanzen. Meine Lebensgeschichte erlaubte mir nie ein Auto meiner Träume zu kaufen. Ich habe das dritte Haus gebaut oder gekauft, 19 Meldezettel ausgefüllt und für 4 Kinder die Erzeugerpreise bezahlt. Ein Autoleasing um monatlich 200 € geht sich grade so aus und da bekommt man keinen Luxusschlitten. Und ein alten Zugtraktor mit 170.000 km mag ich auch nicht. Da ist das Auflasten für die paar km im Jahr doch die kostengünstigste Variante. Da darf auch mal ein Turbolader kaputt gehen. Es gibt in unserer Hamsterradgesellschaft zu viele die darauf achten, das von deinem schwer erschufteten Geld nix über bleibt. Ich bin nicht unglücklich und ich komme immer gut an's Ziel. Das ist mir wichtig und es funktioniert trotz alle dem.

herienoe
26.08.2016, 06:30
Zu viel Information [emoji12]

westbahnmichi
26.08.2016, 07:30
Hallo

war ja nicht persönlich gemeint, war ja nur eine allgemeine frage, denn dieses Thema war schon öffters, und was man dann auf der strasse für Kuriositäten fahren sieht brauch ich dir ja am wenigsten erzählen.

damfino
26.08.2016, 08:31
Meistens kommt war das Auto halt vor dem Wohnwagen da.
Und dann kommt dazu der Trend das jeder ein Festbett haben muss da es "unmöglich" ist die Sitzgruppe zum Bett umzubauen, und schon hat man 1.5t oder mehr am Haken.
Manche KFZ Hersteller geben auch unglaubliche Anhängelasten frei, das mag für ein paar km mit dem Baumarktanhänger gehen, aber nur für lange Fahrten mit Wohnwagen dran.

Zusätzlich ist die Gesetzgebung unlogisch: mit einem schweren und sicheren Zugfahrzeug darfst nur 80km/h fahren, dafür mit einem grenzwärtigen Gespann unter 3.5t 100km/h.

KiwiChick
04.09.2016, 16:43
So, jetzt meldet sich die unwissende Thread-Erstellerin wieder mal zu Wort ;)

Von Auf- und Ablasten hab ich vorher noch nie gehört. Angenommen, ich will den Touran Auflasten lassen, wo geh ich da hin und was kostet das so pi mal Daumen? Was bedeutet das dann konkret? Ich bekomm ein Blatt Papier, das besagt, dass ich doch mehr ziehen darf als im Zulassungsschein steht? Check ich nicht, wie oben schon jemand geschrieben hat, wird der Motor dadurch ja auch nicht stärker?! Allerdings haben wir nicht wirklich Lust und Geld, ein 150 PS Auto zu erhalten, das wir im Alltag nicht brauchen.

Oder wäre es besser, den WoWa Abzulasten? Was hat es damit auf sich?

Danke euch!

KiwiChick
04.09.2016, 16:44
So, jetzt meldet sich die unwissende Thread-Erstellerin wieder mal zu Wort ;)

Von Auf- und Ablasten hab ich vorher noch nie gehört. Angenommen, ich will den Touran Auflasten lassen, wo geh ich da hin und was kostet das so pi mal Daumen? Was bedeutet das dann konkret? Ich bekomm ein Blatt Papier, das besagt, dass ich doch mehr ziehen darf als im Zulassungsschein steht? Check ich nicht, wie oben schon jemand geschrieben hat, wird der Motor dadurch ja auch nicht stärker?! Allerdings haben wir nicht wirklich Lust und Geld, ein 150 PS Auto zu erhalten, das wir im Alltag nicht brauchen.

Oder wäre es besser, den WoWa Abzulasten? Was hat es damit auf sich?

Danke euch!

Double Trouble
04.09.2016, 17:47
Zusätzlich ist die Gesetzgebung unlogisch: mit einem schweren und sicheren Zugfahrzeug darfst nur 80km/h fahren, dafür mit einem grenzwärtigen Gespann unter 3.5t 100km/h.
versteh ich auch nicht - aber in Österreich wurde die Logik sowieso vom Verfassungsgerichtshof abgeschafft

Double Trouble
04.09.2016, 17:56
Oder wäre es besser, den WoWa Abzulasten? Was hat es damit auf sich?
Wenn du unter 3.500kg bleiben willst, bleiben für den WoWa nur 1.340kg übrig - und damit ca 80 kg Nutzlast. Ich glaub nicht, dass die Behörde so weit runter geht. Meines wissens kann eine Gewichtsänderung beantragt werden, ist dann aber eine Ermessensentscheidung

christof.at
04.09.2016, 19:23
Bei manchen Marken (VW) kann man eine höhere Anhängelast bestätigen lassen, die aber nur bis zu einer geringeren Steigung gilt. Bei meinem Renault ging das nicht.

Gesendet von meinem Nexus 10 mit Tapatalk

KiwiChick
04.09.2016, 19:34
Danur. Eigenartig, was es in Ö alles gibt.... Wo frag ich denn da an?

herienoe
04.09.2016, 19:47
So, jetzt meldet sich die unwissende Thread-Erstellerin wieder mal zu Wort ;)

Von Auf- und Ablasten hab ich vorher noch nie gehört. Angenommen, ich will den Touran Auflasten lassen, wo geh ich da hin und was kostet das so pi mal Daumen? Was bedeutet das dann konkret? Ich bekomm ein Blatt Papier, das besagt, dass ich doch mehr ziehen darf als im Zulassungsschein steht? Check ich nicht, wie oben schon jemand geschrieben hat, wird der Motor dadurch ja auch nicht stärker?! Allerdings haben wir nicht wirklich Lust und Geld, ein 150 PS Auto zu erhalten, das wir im Alltag nicht brauchen.

Oder wäre es besser, den WoWa Abzulasten? Was hat es damit auf sich?

Danke euch!

Hallo Kiwi, ich würde Dir gern mit den Daten Eures Caravangespanns das Beispiel durch gehen. Relevant sind vom Zugfahrzeug Eigengewicht, höchstzulässiges Gesamtgewicht und Anhängelast gebremst. Vom Wohnwagen brauchen wir Leergewicht im Fahrbereiten Zustand und das Höchstzulässige Gesamtgewicht.
Vorab und zusammenfassend kann man sagen. Auto Auflasten bedeutet weniger Steigung darf befahren werden. Sehe ich einen Gebirgspass von 12% und ich darf nur 10% befahren, muss ich mir eine andere Route suchen. Wohnwagen ablasten heißt in der Regel weniger Zuladung. Wenn die ganze Schreiberei zu mühsam ist, können wir auch gerne mal telefonieren. Oder kommt Ihr zum Forumstreffen nach Stadl an der Mur?

herienoe
04.09.2016, 20:32
Hier steht wo wer und was: http://www.noe.gv.at/Verkehr-Technik/Kraftfahrzeugueberpruefung-Genehmigung/Fahrzeugaenderungen/0218_anhangelast.html

Flüsterer
05.09.2016, 10:12
Bei manchen Marken (VW) kann man eine höhere Anhängelast bestätigen lassen, die aber nur bis zu einer geringeren Steigung gilt. Bei meinem Renault ging das nicht.

Gesendet von meinem Nexus 10 mit Tapatalk

Würde ich gerade bei VW gar nicht machen ... die angegebenen Anhängelasten sind sowieso schon astronomisch (zu) hoch - die Karre packt das im Endeffekt nicht ... und: Ein Wohnwagen ist eine ganz andere Last als z.B. ein Autotransporter oder irgendein Pferdetrailer ... nimmt das Fahrzeug viel mehr her...
Und mit den ganzen downsizing - Spielzeugmotoren, die da aktuell verbaut werde, wird es noch unlustiger ... und dann dazu noch die doofen Werbungen für die Dreizylinder mit BiTurbo und 999cm3

damfino
05.09.2016, 13:21
So,
Von Auf- und Ablasten hab ich vorher noch nie gehört. Angenommen, ich will den Touran Auflasten lassen, wo geh ich da hin und was kostet das so pi mal Daumen? Was bedeutet das dann konkret? Ich bekomm ein Blatt Papier, das besagt, dass ich doch mehr ziehen darf als im Zulassungsschein steht? Check ich nicht, wie oben schon jemand geschrieben hat, wird der Motor dadurch ja auch nicht stärker?! Allerdings haben wir nicht wirklich Lust und Geld, ein 150 PS Auto zu erhalten, das wir im Alltag nicht brauchen.

Oder wäre es besser, den WoWa Abzulasten? Was hat es damit auf sich?

Danke euch!

Auto auflasten haben schon andere beschrieben. Im Endeffekt machst dir damit aber kaum Freude, das Auto ist endgültig am Limit, und Steigungen sind leider nur selten ausgeschildert (wie umdrehen mitten auf der Strasse?) und oft sind die letzten Meter zum Campingplatz steil und eng.

Wohnwagen ablasten: theoretisch möglich, dummerweise wiegen die meisten Wohnwägen mehr als in den Papieren steht. Da braucht man eher eine Auflastung.

Einfach einen leichten Wohnwagen suchen der zum Auto passt.

oldboy
05.09.2016, 13:57
hallöchen beim duster 4x4 grosser Motor darfst du 1450kg anhängen mfg willi

herienoe
06.09.2016, 17:07
Interessante Formel.

Mein Auto hat 210Nm und ich komme mit den Gesamtgewichten auf knapp 3.500kg.

Um den Motor nach der Formel nicht zu quälen dürfte ich nur mit dem leeren Auto fahren.

Ja zu diesem Ergebnis kam ich auch. Wäre das nur auf den Anhänger bezogen, ginge es sich aus. Mein Auto hat 200 Newtonmeter und der Anhänger ein höchstzulässiges Gesamtgewicht von 1350 Kilo.

KiwiChick
24.09.2016, 18:45
Jetzt muss ich mein altes Thema nochmal aktivieren. Es steht im Raum, das "alte" (Bj 2012) Auto meiner Eltern zu übernehmen, wenn sie sich nächstes Jahr ein neues kaufen. Ihr Renault Scenic hat mehr kw als unser Touran, allerdings scheint es, als dürfte er nur dasselbe Gewicht ziehen wie unserer.

Hab ich das richtig verstanden, dass ich nicht mehr ziehen darf als die "Anhängelast gebr" im Zulassungsschein meines Autos? Das Auto meiner Eltern hat nämlich ein höheres "Höchstzulässiges Gesamtgewicht" als unserer, trotzdem nur diselbe Anhängelast.

Sorry, bin technisch ein Nackerbatzl.

damfino
24.09.2016, 18:57
Erstens Anhängelast gebremst und ausserdem auf das Gesamtzuggewicht achten. Kann sein das es damit noch Beschränkungen gibt.

herienoe
24.09.2016, 19:35
Ich Versuchs noch mal anders herum. Anhängen darf man nur was in der Zulassung als Anhängelast steht. Das höchst zulässige Gesamtgewicht des gesamten Gespannes ist relevant für den Führerschein des Lenkers. Mit Führerscheinklasse B darf ich die 3,5 t nicht überschreiten. Code 96 zu B bis 4.250 Kilo oder den E zu B.

kerstan
24.09.2016, 20:47
Und dann gibts noch die Sache mit dem Gesamt-Zuggewicht, das muss nicht immer die Summe der beiden HzGg sein... (vor allem bei den Franzosen...)

Stefan73
24.09.2016, 22:45
Die erlaubte Anhängelast hat nicht zwangsläufig immer nur mit dem HzG oder dem Eigengewicht des Zugfahrzeugs zu tun, sondern hängt auch von anderen (technischen) Details ab, so z.b. oft von der Bauart der Anhängevorrichtung oder auch von der Antriebsleistung und der Antriebsart (z.b. Allrad) des Fahrzeuges. Deshalb immer ein Blick in die Fahrzeugpapiere, die sagen dir was du dranhängen darfst.
Meine Empfehlung: die erlaubte Anhängelast nicht unbedingt ausreizen - mit dem WoWa fährst du nicht mal schnell mit dem Hänger voller Ziegel ein paar Kilometer vom Baumarkt nach Hause, sondern bist in der Regel doch länger unterwegs, und das geht bei zu schwachen und auch leichten Zugfahrzeugen rasch an die Belastungsgrenze v.a. von Motor und Kupplung (zb. Stau oder Stopp-and-Go auf einer Steigung). Mein Fahrzeug hat eine Anhängelast von 2200 kg, die ich dem aber niemals antun würde. Die 1600kg meines WoWa ist das Maximum, das ich da dran hänge. Eine gewisse (Sicherheits)reserve ist wirklich zu empfehlen, damit du dich nicht ständig am Limit bewegst.

Lg Stefan

Double Trouble
24.09.2016, 23:30
Hab ich das richtig verstanden, dass ich nicht mehr ziehen darf als die "Anhängelast gebr" im Zulassungsschein meines Autos? Das Auto meiner Eltern hat nämlich ein höheres "Höchstzulässiges Gesamtgewicht" als unserer, trotzdem nur diselbe Anhängelast.

Sorry, bin technisch ein Nackerbatzl.
Österr. Kraftfahrzeuggesetz, §33b:
Höchste zulässige Anhängelast ist das größte tatsächliche Gewicht eines an ein Kraftfahrzeug anzukuppelnden Anhängers, mit dem das Kraftfahrzeug in den Mitgliedstaaten der EU zugelassen oder in Betrieb genommen werden kann. Bei Zentralachsanhängern, Starrdeichselanhängern oder Sattelanhängern ist die höchste zulässige Anhängelast das tatsächliche Gewicht des Anhängers abzüglich der tatsächlichen Stützlast am Kupplungspunkt; die Belastung des Kupplungspunktes muß vom Hersteller angegeben werden. Die höchste zulässige Anhängelast darf die technisch zulässige Anhängelast, angegeben vom Hersteller des Fahrzeuges, nicht übersteigen;

entscheidend ist hier das aktuelle tatsächliche Gewicht des Anhängers, das zulässige Gesamtgewicht des Anhängers spielt hier keine Rolle.
Hier geht es nur um die Fahrzeuge, der dafür benötigte Führerschein ist ein anderes Kapitel

herienoe
25.09.2016, 09:31
Eine gewisse (Sicherheits)reserve ist wirklich zu empfehlen, damit du dich nicht ständig am Limit bewegst.

Hallo Stefan, deine Empfehlung in Ehren, aber:

Die Daten meines Gespannes:
OPEL Astra 1,4 Turbo Benziner 120 PS
Eigengewicht: 1.428 kg
HzGG: 2.040 kg
Anhängelast original: 1.200 kg
Anhängelast aufgelastet: 1.300 kg für max. 10% Steigung
Stützlast: 75 kg
Bj.: 2012
Jahresfahrleistung: 30.000 km
davon ca. 5.000 km mit Wohnwagen

Wohnwagen:
Eigengewicht: 1.010 kg (ohne Mover, Ersatzrad und Gasflaschen)
HzGG: 1.350 kg
Bauartgeschwindigkeit: 120 km/h

Gespann zusammen HzGG: 3.390 kg

Meine Führerscheinklassen: A, B.

Eine Frage konnte ich für mich noch nicht beantworten. Kann der Anhänger mehr als das Auto darf, darf ich ja die Stützlast zur Anhängelast dazu rechnen. Ist das jetzt in meinem Fall 50 kg oder doch (auch) 75 kg?

In dieser Konstellation glaube ich technisch und auch mit meinem FS ziemlich am Limit zu sein. Fahre ich am Packsattel oder Wechsel (A2), am Semmering (S6) ist im 3. Gang nicht mehr als ein 60er drin. Ansonsten fühle ich mich beim Fahren nicht unwohl. Ich schwimme mit den LKW mit und spüre kein Schlingern oder Schaukeln, liegt wie ein Brett. Ich bin zufrieden. Mein Astra ist jetzt 4 Jahre alt. Reparieren mußte ich bis jetzt bei 60.000 km vorn die Bremsen, die 2 Lautsprecher in den vorderen Türen, Made in China (no Name) und den allgemeinen Service. Um das was mich ein größeres und teureres Auto mehr kostet, kann ich ein paar Kupplungsscheiben oder Turbolader mehrfach tauschen. Ich möchte damit sagen, es gibt mehrere Limits, das Technische und das Finanzielle.

So nun freue ich mich auf die nächste Woche. Noch 2 Nachtdienste sind zu absolvieren und dann geht es wieder los. Hier die Tour über 1.700 km: Route (https://www.google.de/maps/@48.909729,12.0297606,7z/data=!3m1!4b1!4m2!6m1!1s1krov-Kt6RMJ_wcdQJh4nKK1h62E)

An dieser Stelle möchte ich noch einmal bekunden, ich bin wirklich im besten Camperforum der (meinen kleinen) Welt. Ich habe so eine große Freude, mich mit Euch auszutauschen zu können! Und, das für uns, erste Forumstreffen in Rauchwarth, war ein Hit und ich hoffen noch auf viele gute und lustige Begegnungen dieser Art.

Also auf nach Stadl an der Mur. :p

Double Trouble
25.09.2016, 10:25
die Anhängelast ist nur das in angekuppeltem Zustand auf der Anhängerachse gemessene Gewicht, ohne das Gewicht am Kupplungskopf
Beispiel: Gewicht des WoWa ist 1200, davon am Kupplungskopf 40 und auf der Achse 1160. Dann ist 1160 die Anhängelast. Es zählen immer die tatsächlichen aktuellen Werte.
Bei dir darf die Summe maximal 1350 sein (wegen hzGG WoWa), dann müssen mindestens 50 am Kopf sein (wegen hz Anhängelast des PKW). 1375 würde das hzgg WoWa überschreiten, daher verboten.

herienoe
25.09.2016, 10:28
Kannst du das bitte umformulieren? Was bedeutet das in meinem Fall?

herienoe
25.09.2016, 16:30
Bei dir darf die Summe maximal 1350 sein (wegen hzGG WoWa), dann müssen mindestens 50 am Kopf sein (wegen hz Anhängelast des PKW). 1375 würde das hzgg WoWa überschreiten, daher verboten.
Vielen Dank für das Rechenbeispiel. Jetzt muss ich nur noch die Praxis an die Theorie angleichen[emoji28][emoji12]

kerstan
26.09.2016, 08:32
Österr. Kraftfahrzeuggesetz, §33b:
Höchste zulässige Anhängelast ...


nur zur Sicherheit, falls sich jemand darauf berufen muss: es ist der § 2. Begriffsbestimmungen, Z. 33b
https://www.ris.bka.gv.at/NormDokument.wxe?Abfrage=Bundesnormen&Gesetzesnummer=10011384&Artikel=&Paragraf=2&Anlage=&Uebergangsrecht=