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agionoros
21.05.2016, 09:29
Hallo liebe Leute,


Ich möchte in Slowenien einen Wohnwagen "Adria" kaufen.
Verkäufer hat gemeint dass ich den Preis ohne Mehrwertsteuer zahlen muss.
Den habe ich auch bereits angezahlt, voraussichtlich wird es im Juli ausgeliefert.


Darf ich um Infos ersuchen was ich alles machen muss damit dich den in Österreich anmelden kann.

LG Zoki

herienoe
22.05.2016, 15:54
Hallo Zoki, SI hat ja den EURO und eine MwSt von 22%. AT 20%. DE 19%. Jetzt kann ich nur von meinem Beispiel berichten. Ich habe meinen Dethleffs 2015 in DE gekauft und dort beim Händler incl. MwSt. 19% in bar bezahlt. Geplant war in DE eine 4Tageszulassung mit Überstellerkennzeichen zu organisieren, kostet etwa 180,- €. Der dortige Händler war so nett und hat dann bei Abholung den Wohnwagen als Mietfahrzeug auf sich zugelassen und mir den Kaufvertrag und DE Zulassung mit gegeben. Die Anmeldung in AT war unproblematisch. DE Kennzeichen abgemeldet (Taferl wurde vernichtet, DE Behörde informiert) Der 1% Differenz wäre nicht relevant, wurde mir erklärt. Wenn man zB einen Fernseher im Ausland kauft, zahlt man ja auch dort die MwSt. Fertig. Ansonsten mit der Anmeldung und Kaufvertrag zum zuständigen Finanzamt gehen und dort die MwSt nachzahlen. Solltest Du eine gute Versicherung suchen mit temporärer Vollkasko empfehle ich: https://www.keinesorgen.at/privatkunden/mobilitaet/wohnwagenkasko/

agionoros
22.05.2016, 22:14
Hallo lieber Helmut,

lieben herzlichen Dank für die Infos.
Die Sorgen die ich mir mache sind, ob für die Anmeldung dieser slowenischer Datenauszug ausreicht oder brauche ich einen österreichischen Daten-Auszug den ich beim Generalimporteurin in Österreich ansuchen muss?
LG- Zoki

georgf.
23.05.2016, 08:27
Hallo!

Puh, Datenauszug. Ist da inzwischen etwas Neues eingeführt worden? Als ich unseren Rapido, einen Wohnwagen in Deutschland neu gekauft habe, hatte ich nur den deutschen Typenschein. Mit dem blauen Werkstattkennzeichen des Händlers bin ich heim gefahren und habe den Wohnwagen bei der Landesprüfstelle vorgeführt. Dort wurde er (übrigens völlig unbürokratisch) neu typisiert und einzeln zugelassen. Der deutsche Händler hatte mir erklärt, dass sich bei den kleinen Serien eine EU-Zulassung nicht lohnen würde. Deshalb war die Einzelzulassung nötig.

lg!
georg

herbo
23.05.2016, 20:40
MwSt nachzahlen??

Ich hab schon einiges in D eingekauft und noch nie was nachgezahlt.

Wenn was anfällt ist das die Nova für KFZ/Womo aber nicht für Wowa.

Papiere: Wenn es ein Modell ist das bereits in der EU zugelassen ist, kriegst ein EU weit gültiges Papier, ähnlich einem Typenschein (die genaue Bezeichnung weiß ich nicht), mit dem du den Wowa in Ö anmelden kannst.

Bei einem gebrauchten mußt vorher in Ö noch nach §57 überprüfen lassen.

Am besten du erkundigst dich bei einer Landesüberprüfungsstelle.

FlorianNoe
23.05.2016, 23:03
Wenn das Fahrzeug eine EU-Zulassung hat, bekommst du ein COC-Papier. Mit diesem kannst du dann in Österreich zu einem Vertragshändler dieser Marke gehen, der den Datenauszug für dich anfordert. In diesem Zuge wird das Fahrzeug auch in der Fahrzeugdatenbank eingetragen.
Beim Finanzamt dann die Nova nachzahlen, dann wird das Auto frei geschaltet und du kannst das Fahrzeug anmelden.
Habe mir im März einen PKW aus D geholt und der Ablauf war so

yankee
24.05.2016, 11:47
Wohnwagen ...

AVS
26.05.2016, 12:52
kommt mir zwar eigenartig vor, daß du als Privatmann einen Ust-freien Preis zahlen sollst, aber bitte. Andere Länder, andere Sitten.

Einfach mit den Papieren in Ö zum FA und dort die USt nachzahlen. Ohne die Bescheinigung kannst eh nicht anmelden.

Double Trouble
26.05.2016, 13:09
kommt mir zwar eigenartig vor, daß du als Privatmann einen Ust-freien Preis zahlen sollst, aber bitte. Andere Länder, andere Sitten.

sehe ich auch so, weil Wohnwagen gelten nicht als KFZ im Sinne des Umsatzsteuergesetzes. Daher muß die USt. in Slowenien bezahlt werden.

AVS
27.05.2016, 00:48
sehe ich auch so, weil Wohnwagen gelten nicht als KFZ im Sinne des Umsatzsteuergesetzes. Daher muß die USt. in Slowenien bezahlt werden.
genau das hab ich mir auch gedacht. Da müßte eigentlich bei Privatkäufern das Ursprungslandprinzip gelten. Aber was weiß denn ich, ich bin kein Steuerberater und bevor ich Müll erzähl, melde ich lieber nur leise Zweifel an und halt sonst meinen Mund.