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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Wohnmobilverkauf - Rechtliches



lindi50
13.05.2016, 09:12
Guten Morgen!

Ich möchte im Herbst mein Womo verkaufen, da ich mir ein jüngeres zulegen möchte.

Da ich ja kein Händler bin, würde mich interessieren, wieweit ich für evtl. Schäden (die ich ja nicht voraussehen kann) haftbar gemacht werden kann.
Oder soll ich auf die paar Euro, die bei einem Privatverkauf mehr bekommen würde verzichten und mein Womo einem Händler verkaufen? (falls es einer will)

Für eure Meinungen wäre ich sehr dankbar.

seiwer
13.05.2016, 09:24
Hallo!
Drucke einen Kaufvertrag aus dem Internet herunter (Autofahrerclubs ÖAMTC oder ARBÖ) und vereinbare einen "Gewährleistungsverzicht".
Du brauchst auch noch das Pickerlgutachten bzw. wenn du das Pickerl erst machen lassen musst, ist es sinnvoll den Käufer zum Pickerlgutachter mitzunehmen, damit der Käufer nicht hinterher irgendwelche Behauptungen aufstellen kann.
Wenn der Käufer das Fahrzeug nicht sofort ummeldet, dann melde das Fahrzeug sofort selbst ab; sonst fährt er ev. mit deinen Kennzeichen noch weiter herum.
Die Abmeldung macht jede Versicherung kostenlos (Nummerntafel, Typenschein, Zulassungsschein) ; vor dem Büro ist eine große gelbe Tafel "Kfz-Anmeldestelle" angebracht.
Alles Gute Werner

westbahnmichi
13.05.2016, 10:24
Hallo

in den Kaufvertrag einfach den Passus "wie besichtigt und probegefahren" hineinschreiben, und du kannst dich über die paar euro mehr freuen die du aus dem privatverkauf mehr erhältst, als privatverkäufer bist du absolut nicht gewährleistungspflichtig!!!

lindi50
13.05.2016, 11:31
Danke euch - weiß jetzt was ich zu tun habe.

seiwer
20.05.2016, 09:53
Hallo

in den Kaufvertrag einfach den Passus "wie besichtigt und probegefahren" hineinschreiben, und du kannst dich über die paar euro mehr freuen die du aus dem privatverkauf mehr erhältst, als privatverkäufer bist du absolut nicht gewährleistungspflichtig!!!

Hallo lieber Westbahnmichi
Gewährleistung ist gesetzlich geregelt und muss nicht gesondert vereinbart werden. B
ei einem Privatverkauf kann aber die Gewährleistung ausgeschlossen werden;
wird sie nicht ausdrücklich ausgeschlossen, dann gilt auch bei Privatverkäufen die Gewährleistung !!!
Aber auch bei einem Ausschluss kann trotzdem eine Haftung gegeben sein, wenn bestimmte Eigenschaften zugesichert wurden aber nicht eingehalten werden; ebenso besteht die Haftung, wenn fundamentale Eigenschaften arglistig verschwiegen werden.
Daher beim Kaufvertrag alles dazuschreiben, was wesentlich ist.
LG Werner

AVS
21.05.2016, 09:24
Hallo

in den Kaufvertrag einfach den Passus "wie besichtigt und probegefahren" hineinschreiben, und du kannst dich über die paar euro mehr freuen die du aus dem privatverkauf mehr erhältst, als privatverkäufer bist du absolut nicht gewährleistungspflichtig!!!

Sorry, aber ganz SOOO einfach ist es nicht (mehr).
Du kannst das Ding als Wrack verkaufen, dann brauchst für nix mehr gerade stehen, aber dann stellt sich die Frage nach der Angemessenheit des (für ein Wrack sicher weit überhöhten) Preises.

Du kannst als Privatverkäufer nur die Gewährleistung für verdeckte UNBEKANNTE Mängel ausschließen. Für von dir gemachte Zusagen (km-Stand, unfallfrei, usw) haftest du aber IMMER. Ebenso für dir bekannte, aber verschwiegene Mängel ala "Motor rennt 1a!, in Wahrheit aber nur, weil er braucht 3l Öl auf 100km. Auch dafür haftest du voll, und zwar IMMER, auch wenn du Gewährleistung ausgeschlossen hast.

lindi50
24.05.2016, 06:48
Sorry, aber ganz SOOO einfach ist es nicht (mehr).
Du kannst das Ding als Wrack verkaufen, dann brauchst für nix mehr gerade stehen, aber dann stellt sich die Frage nach der Angemessenheit des (für ein Wrack sicher weit überhöhten) Preises.

Du kannst als Privatverkäufer nur die Gewährleistung für verdeckte UNBEKANNTE Mängel ausschließen. Für von dir gemachte Zusagen (km-Stand, unfallfrei, usw) haftest du aber IMMER. Ebenso für dir bekannte, aber verschwiegene Mängel ala "Motor rennt 1a!, in Wahrheit aber nur, weil er braucht 3l Öl auf 100km. Auch dafür haftest du voll, und zwar IMMER, auch wenn du Gewährleistung ausgeschlossen hast.

Ich verkaufe ja kein Wrack, das Womo ist in einem guten Zustand und ich möchte auch einen dementsprechenden Preis.
Ich will ja nur ein etwas neueres - meines ist Baujahr 2005. Ich habe nicht vor, dass ich irgendeinen Mangel verschweige.
Ich möchte nur nicht, dass jemand nach ein paar Monaten kommt und irgendwelche Ansprüche stellen kann.
Dann verkaufe ich das Womo wirklich lieber einem Händler und kann jeden Ärger ausschließen.

AVS
26.05.2016, 12:56
Ich habe nicht vor, dass ich irgendeinen Mangel verschweige.
Ich möchte nur nicht, dass jemand nach ein paar Monaten kommt und irgendwelche Ansprüche stellen kann.

dann hast DU auch nichts zu befürchten. Also mach dir keine Sorgen! Sag, was Sache ist und dann klappt das auch.

Es ging nur darum, daß man auch mit der originellsten Formulierung nicht ALLE Verantwortung von sich schieben kann.