Double Trouble
01.04.2016, 17:57
In Brüssel wurde vor 2 Tagen verlautbart, dass es eine neue Verordnung für die Höchstgeschwindigkeit für WoMos gibt. Die Mitgliedsstaaten sind verpflichtet, die Verordnung bis spätestens 1.1.2019 in nationales Recht umzusetzen.
Aufgrund von Überlegungen zur Verkehrssicherheit und technischen Sicherheit von Wohnmobilen wird eine Höchstgeschwindigkeit von 90km/h auf Autobahnen und gleichwertigen Straßen sowie von 70km/h im restlichen Straßennetz festgesetzt.
Außerdem müssen Neuzulassungen ab 1.1.2019 mit Geschwindigkeitsbegrenzern für 90km/h ausgestattet sein. Der Altbestand ist von den Begrenzern nicht betroffenen.
Die neuen Regelungen gelten nur für Wohnmobile der Fahrzeugklasse M1 mit einem technisch zulässigen Höchstgewicht ab 2.800kg. Diese Fahrzeuge müssen dann mit einem amtlichen Aufkleber am Fahrzeugheck erkennbar sein.
Aufgrund von Überlegungen zur Verkehrssicherheit und technischen Sicherheit von Wohnmobilen wird eine Höchstgeschwindigkeit von 90km/h auf Autobahnen und gleichwertigen Straßen sowie von 70km/h im restlichen Straßennetz festgesetzt.
Außerdem müssen Neuzulassungen ab 1.1.2019 mit Geschwindigkeitsbegrenzern für 90km/h ausgestattet sein. Der Altbestand ist von den Begrenzern nicht betroffenen.
Die neuen Regelungen gelten nur für Wohnmobile der Fahrzeugklasse M1 mit einem technisch zulässigen Höchstgewicht ab 2.800kg. Diese Fahrzeuge müssen dann mit einem amtlichen Aufkleber am Fahrzeugheck erkennbar sein.