zardoz
17.02.2016, 20:39
Hallo!
Ich habe eine rechtliche Grundsatzfrage für euch. Ein Wohnmobil (M1) muss in Österreich aufweisen: Schlafplatz, Sitzgelegenheit (auch abklappbar), Stauraum, Fixe!!!!Kochstelle, Tisch (entfernbar erlaubt), wenn also eines davon fehlt ist es kein Wohnmobil. Ich weiß dass da ich meinen damaligen buss umgebaut habe und an der fixen Kochstelle gerade so mit Kulanz als Womo typisiert wurde. Hätte ich das nicht gemacht und die fixe (Gaskasten) Kochstelle hätte gefehlt wäre ich als LKW weitergefahren. Frage: Wieviel Raum muss in einem LKW wie Fiat Ducato übrigbleiben dass er noch als LKW durchgeht? Polizei und Finanzler sind da sehr genau wenn man auf einen Sachkundigen trifft. Fenster werden in den Buss keine hinneinkommen weil das ist typisierungspflichtig. Wenn ein Fenster hineinkommt muss es von innen vergittert werden, und die Trennwand darf nicht entfernt werden. Falls doch muss die neue ein Tüv Gutachten haben. Das hab ich ja bei meinem alten Buss auch machen müssen. Wenn ich also alles ausser einer kochstelle habe bleibt es ein lkw oder nicht? weil in diesem Fall wäre schon die Hälfte vom Laderaum belegt. Bin gespannt ob da jemand von euch schon Erfahrungen vorweisen kann. Meine Typisierung von LKW auf WOMO war der reinste Horror und das möcht ich mir ersparen und natürlich die Nova Plicht die sich daraus ergibt. Fahre derzeit einen Hymer Alkoven 3,5t und musste damals weil aus BRD importiert ordentlich nachzahlen!! LG Joseph
Ich habe eine rechtliche Grundsatzfrage für euch. Ein Wohnmobil (M1) muss in Österreich aufweisen: Schlafplatz, Sitzgelegenheit (auch abklappbar), Stauraum, Fixe!!!!Kochstelle, Tisch (entfernbar erlaubt), wenn also eines davon fehlt ist es kein Wohnmobil. Ich weiß dass da ich meinen damaligen buss umgebaut habe und an der fixen Kochstelle gerade so mit Kulanz als Womo typisiert wurde. Hätte ich das nicht gemacht und die fixe (Gaskasten) Kochstelle hätte gefehlt wäre ich als LKW weitergefahren. Frage: Wieviel Raum muss in einem LKW wie Fiat Ducato übrigbleiben dass er noch als LKW durchgeht? Polizei und Finanzler sind da sehr genau wenn man auf einen Sachkundigen trifft. Fenster werden in den Buss keine hinneinkommen weil das ist typisierungspflichtig. Wenn ein Fenster hineinkommt muss es von innen vergittert werden, und die Trennwand darf nicht entfernt werden. Falls doch muss die neue ein Tüv Gutachten haben. Das hab ich ja bei meinem alten Buss auch machen müssen. Wenn ich also alles ausser einer kochstelle habe bleibt es ein lkw oder nicht? weil in diesem Fall wäre schon die Hälfte vom Laderaum belegt. Bin gespannt ob da jemand von euch schon Erfahrungen vorweisen kann. Meine Typisierung von LKW auf WOMO war der reinste Horror und das möcht ich mir ersparen und natürlich die Nova Plicht die sich daraus ergibt. Fahre derzeit einen Hymer Alkoven 3,5t und musste damals weil aus BRD importiert ordentlich nachzahlen!! LG Joseph