Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Warnschilder
Jennifer
02.07.2015, 13:32
Mal eine Frage das ich bei einem Fahrradträger eine Warntafel brauche ist klar aber brauche ich diese auch bei einer Heck Box die am Träger montiert wird.
Ist eine Original Box von Fiama wüste nicht wo die zum Montieren ist.
Danke
Bernhard
Für Italien gilt: Was hinten über die Stoßstange hinaussteht, muss mit einer Warntafel abgesichert sein - ein Busfahrer hat mir berichtet, dass er beanstandet wurde, weil die Anhängekupplung über die Stoßstange hinausstand - tut sie ja immer - er musste sie an Ort und Stelle abmontieren.
Andererseits sind doch in Italien viele - inländische und ausländische Autos mit Fahrradträgern am Heck ohne Tafeln zu sehen. Nur wenn dem Herrn in Blau halt mal langweilig ist ...
Kannst du die Tafel nicht mit Spanngurten um die Box fixieren?
Gruß aus dem Ländle
nobu
die definition ist, glaube ich: "alles, was die eingetragene fahrzeuglänge nach hinten ueberragt"
Hallo!
Und nicht übersehen, für verschiedene Länder sind verschiedene Tafeln vorgesehen. Unsere österreichischen können wir uns z.B. in Italien und Spanien aufselchen. Deshalb verwenden wir nur mehr die (natürlich deutlich teurere, was sonst) italienische Tafel, die wird auch in Spanien und Österreich akzeptiert. (Sagt man. Die Hoffnung stirbt zuletzt!)
lg!
Jennifer
03.07.2015, 08:19
Hab es fast befürchtet na dann gehen wir halt mal Schoppen
Bernhard
Für Italien gilt: Was hinten über die Stoßstange hinaussteht, muss mit einer Warntafel abgesichert sein - ein Busfahrer hat mir berichtet, dass er beanstandet wurde, weil die Anhängekupplung über die Stoßstange hinausstand - tut sie ja immer - er musste sie an Ort und Stelle abmontieren.
Andererseits sind doch in Italien viele - inländische und ausländische Autos mit Fahrradträgern am Heck ohne Tafeln zu sehen. Nur wenn dem Herrn in Blau halt mal langweilig ist ...
ich GLAUBE (also ohne Anspruch auf 100%ige Richtigkeit:
In IT alles was hinten übersteht UND UNBELEUCHTET ist. Wie zB der Radträger am Heck oder die Heckbox.
Nicht aber der PKW-Radträger auf der Anhängerkupplung, denn der hat ja Beleuchtung.
garmin12
16.07.2015, 07:43
dazu gefunden im Internet:
In Italien wird von Kfz-Führern verlangt, dass sie die über das Fahrzeugheck hinausstehende Ladung mit einer Warntafel kennzeichnen. Diese Tafel muss besonderen Voraussetzungen entsprechen, die im Art. 164 Codice della Strada sowie in weiteren verkehrsrechtlichen Vorschriften (Durchführungsbestimmungen) normiert sind, und sie muss in den vom Gesetz genannten Fällen verwendet werden.
Mit der Warntafel ist j e d e nach hinten hinausgehende Fahrzeugladung zu versehen, und zwar auch dann, wenn sie weniger als einen Meter übersteht. Sie ist z. B. auch anzubringen, wenn lediglich ein Heckträger (mit oder ohne Ladung) angebracht ist, selbst in eingeklapptem Zustand.
Immer wenn eine Ladung über die (im Kfz-Schein eingetragene) Fahrzeuggesamtlänge hinten hinaussteht - nach vorne ist keinerlei Überstehen gestattet - sind nach dem Gesetz "sämtliche geeigneten Sicherheitsmaßnahmen zu treffen, damit andere Straßenbenutzer dadurch nicht in Gefahr gebracht werden".
Den Ausführungsbestimmungen zufolge ist eine viereckige, mit reflektierendem Material überzogene Tafel am Ende des vorspringenden Ladungsteils dergestalt anzubringen, dass sie ständig quer zur Fahrtrichtung verbleibt. Die Tafel muss mindestens 50 x 50 cm messen und rot-weiß schraffiert sein.
Außerdem soll sie aus Metallblech sein und eine Typengenehmigung haben. Von Seiten des italienischen Verkehrsministeriums wurde jedoch verlautbart, dass auch die früher zugelassenen Kunststoff-Warntafeln dann weiterverwendet werden dürfen, wenn sie typengenehmigt sind. Zwar sollen die Tafeln "normalerweise aus Metall" sein; dies schließt dem Ministerium zufolge aber die Verwendung anderer Materialien nicht grundsätzlich aus.
Angesichts dieser - in der italienischen Rechtspraxis nicht unüblichen - gewissen Rechtsunsicherheit ist das Mitführen einer typengenehmigten Metalltafel die sicherste, aber auch kostenträchtigste Möglichkeit, den rechtlichen Anforderungen zu entsprechen.