Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Tirol: Uebernachten im Van/Bus
Hallo allerseits,
In Tirol gilt ja laut Wikipedia:
"In Österreich gelten analoge Regelungen, mit Ausnahme des Bundeslandes Tirol. In Tirol ist das Übernachten in Campingfahrzeugen nur auf behördlich genehmigten Campingplätzen gestattet. Dieses Übernachtungsverbot gilt auch auf Privatgrund."
Ich habe kein Wohnmobil sondern einen Bus, genauer gesagt noch kleiner, einen VW Caddy in dem ich schlafe.
Ich wuerde jetzt gerne ein paar Touren in Tirol (momentan Zugspitzgebiet) machen und frage mich ob und wo ich da im Auto schlafen kann (um 22 Uhr hin, um 5 aufstehen und eine Tour machen).
Ich uebernachte dabei entweder eben im Auto, oder mit Zelt - man sieht es meinem Caddy zwar nicht an das der als Nachtlager dient, allerdings bin ich etwas verunsichert wie
das jetzt genau ist.. kann mir da jemand weiterhelfen? Ich haette mich einfach auf einen oeffentlichen Parkplatz gestellt (zB. Wanderparkplatz, Ausgangspunkt Bergbahnen, etc).
Danke und lg,
Christoph
ich steh immer auf irgendwelchen parkplätzen und hatte noch nie ein problem - schon gar nicht bei deinen zeiten!
mach einfach und frag nicht zuviel [emoji6]
sent from my schmart-fon
Dann werd ich das einfach mal so machen :) Danke
westbahnmichi
26.06.2015, 13:36
Hallo
solltest du bei einem gasthaus nächtigen, frag einfach den wirt, wenn du etwas konsumiert hast wird er sicher nichts dagegen haben.
du darfst zwar nicht "nächtigen", aber du darfst überall, wo du parken darfst, parken.
es gibt kein gesetz, dass du dich nicht im geparkten auto aufhalten darfst und auch
nicht, dass du aufrecht sitzen musst. that's it.
übrigens, wenn du was getrunken hast, steck nicht den schlüssel ins zündschloss. das
fällt, wenns ganz streng ausgelegt wird, schon unter "betriebnahme" - und sei es nur
zum radiohören.
also, das übernachten im auto ist in tirol verboten.
die strafen dafür sollen sher hoch sein.
das mit dem verbot hat was mit dem zweitwohnsitz zu tun.
erlaubt ist es nur auf autobahparkplätzen.
da würd ich aber besonders im tirol nicht stehenbleiben, man liest da sehr viel von aufgebrochenen womos...
also ich würd im tirol nicht stehenbleiben.
wo man mich nicht al camper will, gehe ich da hin und lass da mein geld liegen wo man mich will, so einfach!
das gleiche gilt übrigenz auch im tesien, in der schweiz. da kostet es 200srf
also, das übernachten im auto ist in tirol verboten.
die strafen dafür sollen sher hoch sein.
übernachten, ja, ist verboten. gestraft wurde noch niemand, da es eben keine ausnahmeregelung
bzgl. autobahnraststätten gibt. also auch alle brummifahrer, die pausieren müssen und - logo - im
auto pennen, dann dran wären.
außerdem darf ich zur Wiederherstellung der Fahrtüchtigkeit schlafen, wo ich parken kann ...
what shall´s ...
Auf dem Land scheinen die Leute noch strenger darauf zu achten, wo man seinen Wagen parkt! Was auf bergigen Ebenen als Grundstück angesehen wird, ist aber nicht immer eindeutig.
sammy116
16.12.2015, 16:57
Ich kann nur davon abraten in Tirol außerhalb von CP zu stehen, hat uns eine Anzeige bei der BH eingebracht und 100€ Strafe gekostet.
Nach Intervention bei der BH, mit dem Einspruch, dass am Abend 2x die Polizei vorbei gefahren ist und nichts gesagt hat,
wurde dann nur eine Verwarnung ausgesprochen.
Die Polizisten, die vorbei gefahren sind, bekamen "Belobigungen" da sie der "geile" Beamte der uns angezeigt hat, auch seine Kollegen angeschwärzt hat,
erklärte mir der von der Rechtsabteilung, nach dem ich mich bei ihm bedankt habe.
Solche Kollegen braucht man:cool:
LG
Helmut
berghamer
16.12.2015, 17:47
Da muß ich auch meinen Senf dazugeben.
In der "Tiroler Campingverodnung" steht unter § 3, dass das "Kampieren außerhalb genehmigter Campingplätze" verboten ist.
§ 3
Verbot des Kampierens außerhalb von Campingplätzen
(1) Das Kampieren außerhalb von Campingplätzen ist verboten, ausgenommen auf Grundflächen, für die eine Verordnung nach Abs. 6 erlassen worden ist.
Unter Campieren verstehe ich, dass ich meine Campingmöbel aufstelle, die Markise ausfahre, eventuell noch den Griller dazustelle.
Nicht verboten ist das Nächtigen im Fahrzeug. Außerdem greift dieses Landesgesetz nicht für gewerbliche und private Flächen, wie zB Seilbahngesellschaften und deren Parkplätze.
Bin heuer im Frühjahr und im Herbst einige Tage frei gestanden und habe keine Probleme bekommen.
sammy116
16.12.2015, 18:03
Da muß ich auch meinen Senf dazugeben.
In der "Tiroler Campingverodnung" steht unter § 3, dass das "Kampieren außerhalb genehmigter Campingplätze" verboten ist.
§ 3
Verbot des Kampierens außerhalb von Campingplätzen
(1) Das Kampieren außerhalb von Campingplätzen ist verboten, ausgenommen auf Grundflächen, für die eine Verordnung nach Abs. 6 erlassen worden ist.
Unter Campieren verstehe ich, dass ich meine Campingmöbel aufstelle, die Markise ausfahre, eventuell noch den Griller dazustelle.
Nicht verboten ist das Nächtigen im Fahrzeug. Außerdem greift dieses Landesgesetz nicht für gewerbliche und private Flächen, wie zB Seilbahngesellschaften und deren Parkplätze.
Bin heuer im Frühjahr und im Herbst einige Tage frei gestanden und habe keine Probleme bekommen.
Da muss ich dir leider wieder sprechen,
es zählt nicht wie Du das verstehst,
es zählt nur, wie der Polizist das sieht, der dir die Anzeige schreibt bzw. die Rechtsabteilung der BH.
gelöscht
16.12.2015, 19:25
Diese sinnlose Diskussion geistert mehrmals im Jahr durch alle Foren. Campen, Ertüchtigung, Wohnmobil, Van, Transporter und was weiß ich noch.....
Selbst in Tirol gibt es jede Menge Campingplätze. Da erspart man sich Diskussionen und schläft ruhig und ungestört.
Manche brauchen offensichtlich den letzten Rest von Abenteuer......
Wie Sammy richtig schreibt: es zählt nur, wie der Polizist das sieht, der dir die Anzeige schreibt bzw. die Rechtsabteilung der BH.
Da muss ich dir leider wieder sprechen,
es zählt nicht wie Du das verstehst,
es zählt nur, wie der Polizist das sieht, der dir die Anzeige schreibt bzw. die Rechtsabteilung der BH.
Die Polizei ist nicht zuständig.
Die Bergwacht, vulgo Staudenpuz, ein Verein, überwacht diese Gesetz.
Strafbehörden sind die BH.
Verboten ist definitiv das Kampieren außerhalb von Campingplätzen.
Da gibt es einige Ausnahmen die für uns nicht relevant sind und eine Ausnahme
b) im hochalpinen Gelände (Biwakieren).
ist allenfalls die Definition wo das hochalpine Gelände beginnt schwierig?
Laut den Begriffsbestimmungen des Campinggesetzes ist
Kampieren das Nächtigen von Personen in mobilen Unterkünften,
wie Zelten, Wohnwägen, Kraftfahrzeugen, Wohnmobilen, Mobil-
heimen und dergleichen, im Rahmen des Tourismus;
Also der Umkehrschluss - der Fernfahrer in seinem LKW, der Berufstätige, der auf
Montage, Baustelle oder was immer auch für einem beruflichen Grund unterwegs
ist und in seinem LKW, Womo oder Pkw pennt - das ist jedenfalls kein Kampieren!
Wenn ich nicht im Rahmen des Tourismus unterwegs bin, wie Familienfeiern, Ver-
wandtenbesuch usw. ist das eigentlich auch kein "Kampieren"!
herienoe
16.12.2015, 23:01
Ver- ...? Weiter bitte. Ist eh nix passiert?