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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Kroatien - Parkgebühren - nachträgliche Forderung



berghamer
29.05.2015, 14:40
Hallo

Lt Kleine Zeitung versuchen diverse Gemeinden die nicht bezahlten Parkgebühren durch Rechtsanwälte eintreiben zu lassen.

http://www.kleinezeitung.at/s/wirtschaft/geld/4740799/OMBUDSMANN_Parkstrafen-aus-Kroatien

AVS
02.06.2015, 01:55
so wie alle Strafen aus dem Ausland: --> Rundablage

georgf.
02.06.2015, 07:36
Es stellt sich halt die Frage, was passieren kann, wennst wieder nach Kroatien einreist. Kann das ungemütlich und teuer werden?

lg!

Freetec 598
02.06.2015, 11:29
Rundablage ? Na ich weiß nicht?

Das empfiehlt der ADAC:
https://www.adac.de/infotestrat/rechtsberatung/Aktuelles/Kroatien_Parkverstoss/Kroatien_Eintreibung_von_Parkverstoessen.aspx?Comp onentId=237460

Scheint immer die gleiche Masche zu sein:
http://www.anwalt.de/rechtstipps/kanzlei-kraft-fordert-euro-wegen-unbefugter-parkplatznutzung-in-pula-kroatien_067214.html

Fazit für mich, ich werde solche Städte meiden.
Die Anwälte, die solche Forderungen stellen,
muß man mit Hilfe fachkundiger Kollegen von ihnen
mit ihren eigenen Waffen schlagen.
Siehe oben.
Ansonsten Parktickets aus solchen Gegenden lange und gut aufheben......

AVS
03.06.2015, 23:51
Rundablage ? Na ich weiß nicht?

Das empfiehlt der ADAC:
https://www.adac.de/infotestrat/rechtsberatung/Aktuelles/Kroatien_Parkverstoss/Kroatien_Eintreibung_von_Parkverstoessen.aspx?Comp onentId=237460

der ADAC empfiehlt streng genommen gar nix.

Der Anwalt aus XY kann am Gurkenbaum hutschen, wenn er "was auch immer" in Ö nicht vollstrecken kann. Und derzeit kann er das nicht.

Anderes Land, aber: Arbeitskollegin von mir ist in Florenz im Urlaub 37x in die dort geltende ZTL eingefahren. Gesamtstrafe knapp an die 4000 EURO!!! (um die 90€ pro Vergehen)
Rundablage. Passiert ist: NICHTS
Außerdem kannst ja in Ö die Kennzeichen wechseln, das kostet praktisch nix.

AVS
04.06.2015, 02:20
Rundablage ? Na ich weiß nicht?

Das empfiehlt der ADAC:
https://www.adac.de/infotestrat/rechtsberatung/Aktuelles/Kroatien_Parkverstoss/Kroatien_Eintreibung_von_Parkverstoessen.aspx?Comp onentId=237460

der ADAC empfiehlt streng genommen gar nix.

Der Anwalt aus XY kann am Gurkenbaum hutschen, wenn er "was auch immer" in Ö nicht vollstrecken kann. Und derzeit kann er das nicht.

Anderes Land, aber: Arbeitskollegin von mir ist in Florenz im Urlaub 37x in die dort geltende ZTL eingefahren. Gesamtstrafe knapp an die 4000 EURO!!! (um die 90€ pro Vergehen)
Rundablage. Passiert ist: NICHTS
Außerdem kannst ja in Ö die Kennzeichen wechseln, das kostet praktisch nix.

Freetec 598
04.06.2015, 07:35
"Felix Austria"
....und guter Spruch, der mit dem Gurkenbaum:)

rudko2
05.07.2015, 12:45
Hallo,
kürzlich, mein Nachbar auf dem Camp simuni in Pag hat einen Strafzettel wegen parken am Roller gehabt. Hat auch eingezahlt aus Angst. Ich dachte mit einspurigen Fahrzeugen brauch ich keinen Parkschein? Gruß rudi

Schmidchen
08.07.2015, 15:11
Was von den Gemeinden kommt, ist eher (noch!!) als eine Art Privatklage einzuschätzen. Was dagegen von der Polizei oder aufgrund von den dortigen Straßenverkehrsordnungen bestraft wird, da kann unter Umständen von unserer Polizei sogar Amtshilfe beantragt werden. ich hatte mal so etwas vor gut 20 Jahren in der Schweiz (nicht EU!) mit einem Geschwindigkeitsverstoß, 22 km drüber.
Auf einmal krieg ich Post von der lokalen Polizei...Fahrerfeststellung. Kurze Zeit später kam die Post aus der Schweiz.
Ich zum Anwalt, der sagte, brauch ich nicht zahlen, die bemühen keine Gerichte. Aber wenn ich jemals in die Schweiz einreise, gäbe es Erzwingungshaft an der Grenze, und wenn es gerade Abend oder Wochenende ist, dann Schweizer Staatsfrühstück. Da hab ich dann doch lieber die 1500 Schilling bezahlt.


Ironischerweise bin ich seitdem nie mehr in die Schweiz gereist...

STO
11.08.2015, 23:02
und weiter gehts:

http://steiermark.orf.at/news/stories/2725888/

gelöscht
12.08.2015, 13:17
so wie alle Strafen aus dem Ausland: --> Rundablage

so ist das leider nicht....aber wer will kann ja sagen der AVS hat's g'sagt .....

einfaches Beispiel:
.) Verwaltungsstrafe in D ebenso in Ö (Parkvergehen) kann in Ö nachverfolgt werden
.) Gerichtsverfahren in D aber Verwaltungsstrafe in Ö (rechts überholen auf Autobahn) kann nicht nachverfolgt werden

Gerichtsverfahren nach mehreren Einsprüchen (unterstützt auch vom ADAC) in Rosenheim, Strafe (56.000,-- Schilling), ist nach 5 Jahren getilgt worden, habe ich mir durch meiden von D erspart.

Siehe:
https://www.help.gv.at/Portal.Node/hlpd/public/content/4/Seite.040151.html

AVS
12.08.2015, 17:40
.) Verwaltungsstrafe in D ebenso in Ö (Parkvergehen) kann in Ö nachverfolgt werden
.) Gerichtsverfahren in D aber Verwaltungsstrafe in Ö (rechts überholen auf Autobahn) kann nicht nachverfolgt werden


































DE ist sowieso ein Sonderfall, aber auch da: Rundablage
Mehrere Parkzettel und auch RTadarfotos einfach gekübelt, nix kam jemals wieder. Obwohl sie die wegen des 25€-Limits des DE-AT-Spezialabkommens hätten vollstrecken können.


Gerichtsverfahren nach mehreren Einsprüchen (unterstützt auch vom ADAC) in Rosenheim, Strafe (56.000,-- Schilling), ist nach 5 Jahren getilgt worden, habe ich mir durch meiden von D erspart.


















ATS ist wohl schon eine Zeitlang her ;-)
Und bei 56.000 Strafe gings da wohl um mehr als nur ein Strafmandat.

gelöscht
12.08.2015, 19:24
DE ist sowieso ein Sonderfall, aber auch da: Rundablage
Mehrere Parkzettel und auch RTadarfotos einfach gekübelt, nix kam jemals wieder. Obwohl sie die wegen des 25€-Limits des DE-AT-Spezialabkommens hätten vollstrecken können.

ATS ist wohl schon eine Zeitlang her ;-)
Und bei 56.000 Strafe gings da wohl um mehr als nur ein Strafmandat.

Es ging damals ums rechts überholen von mehreren Fahrzeugen, lt. Polizei einer Kolonne....das ist eben in D Verkehrsgefährdung und kein Strafmandat. In Rosenheim saß damals ein ganz Scharfer, es gab dazu auch Zeitungsberichte wegen der großen Zahl von unangemessen hohen Strafen von österreichischen Fahrzeuglenkern.

Aber ansonsten ist das Aufruf zum Ungehorsam, gut das das kein soziales Netzwerk ist.....
:rolleyes:

AVS
13.08.2015, 10:52
Es ging damals ums rechts überholen von mehreren Fahrzeugen, lt. Polizei einer Kolonne....das ist eben in D Verkehrsgefährdung und kein Strafmandat.
ja, die Deutschen haben vereinzelt einen Klescha, bei denen gilt einiges als Vorsatzdelikt und damit als Strafrechtsverstoß anstatt bloßer Verwaltungsübertretung (Odnungswidrigkeit nennen die das glaub ich)


Aber ansonsten ist das Aufruf zum Ungehorsam, gut das das kein soziales Netzwerk ist.....
Hä?
Welcher Ungehorsam?Das Vorgehen ist ja vollkommen legal.

gelöscht
13.08.2015, 11:46
Hä?
Welcher Ungehorsam?Das Vorgehen ist ja vollkommen legal.

...deswegen ja auch der smiley...

herienoe
13.08.2015, 14:40
Hallo an alle Lesenden, ich glaube nicht wirklich das nur ein Staat in der EU oder eine Behörde sich die Kosten einer Datenbankpflege antut. Bei der Menge an kontrollfreier Einreise benötigt man Personal und Kennzeichenlesegeräte. Von IT hört man so manches, aber haben noch kein konkretes Beispiel gehört. In HR gehen wohl ein paar Spaßvögel die Autoreihe ab und notieren ein paar Kennzeichen. Probieren kann man es ja. Ein Strafverfolgungsabkommen gibt es in der EU weiterhin nur zwischen AT u. DE. Verkehrsstrafen über 70,00 € werden angeblich nachverfolgt. Mautvergehen fallen da schon einmal raus. Ich glaube auch das man diese Dinge erfolgreich ignorieren kann.
Ein Studie hat unlängst ergeben, das Männer auch multitastingfähig sind. Ich kann zB. mehrere Dinge gleichzeitig ignorieren. [emoji2]

gelöscht
13.08.2015, 15:54
.....Ein Strafverfolgungsabkommen gibt es in der EU weiterhin nur zwischen AT u. DE. [emoji2]

Das stimmt einfach nicht!! Das hat auch nichts mit kontrollfreier Einreise zu tun. Ich finde es vor allem fahrlässig seine eigene Meinung zum Thema und unrichtige Tatsachen (siehe Zitat) zu vermischen. Das verunsichert nur die interessierten Leser.
Wer solche Strafschreiben nicht beachten will soll es tun, aber nicht als Ratschlag veröffentlichen!


Nochmals: https://www.help.gv.at/Portal.Node/hlpd/public/content/4/Seite.040151.html

Auszug daraus:
Allgemeines

Kfz-Lenkerinnen/Kfz-Lenker sollten Strafzettel im Ausland bzw. Strafschreiben, die sie nach einem Urlaub per Post aus dem Ausland erhalten, jedenfalls beachten.

Der Rahmenbeschluss des Rates der EU

Der Rat der Europäischen Union fasste im Jahr 2005 den sogenannten "Rahmenbeschluss" 2005/214/JI (http://www.campingforum.at/linkaufloesung/applikation-flow?flow=LO&quelle=HELP&leistung=LA-HP-GL-RB_2005_241_JI) bezüglich der gegenseitigen Anerkennung von Geldstrafen und Geldbußen der EU-Mitgliedstaaten. Dieser Rahmenbeschluss sieht vor, dass alle in einem Mitgliedstaat verhängten Geldstrafen und Geldbußen ab 70 Euro EU-weit vollstreckt werden können.
Wesentliche Voraussetzung für die Vollstreckbarkeit ist aber, dass


der Staat, in dem das Verkehrsdelikt begangen wurde und
der Staat, in dem der Wohnort der Bestraften/des Bestraften liegt,

ein nationales Gesetz zur grenzüberschreitenden Vollstreckung erlassen haben.
Mit Ausnahme von Griechenland, Irland und Italien haben alle EU-Mitgliedstaaten den Rahmenbeschluss bereits in nationales Recht umgesetzt.

johannsen
13.08.2015, 20:58
Das stimmt einfach nicht!! Das hat auch nichts mit kontrollfreier Einreise zu tun. Ich finde es vor allem fahrlässig seine eigene Meinung zum Thema und unrichtige Tatsachen (siehe Zitat) zu vermischen. Das verunsichert nur die interessierten Leser.
Wer solche Strafschreiben nicht beachten will soll es tun, aber nicht als Ratschlag veröffentlichen!


Nochmals: https://www.help.gv.at/Portal.Node/hlpd/public/content/4/Seite.040151.html

Auszug daraus:
Allgemeines

Kfz-Lenkerinnen/Kfz-Lenker sollten Strafzettel im Ausland bzw. Strafschreiben, die sie nach einem Urlaub per Post aus dem Ausland erhalten, jedenfalls beachten.

Der Rahmenbeschluss des Rates der EU

Der Rat der Europäischen Union fasste im Jahr 2005 den sogenannten "Rahmenbeschluss" 2005/214/JI (http://www.campingforum.at/linkaufloesung/applikation-flow?flow=LO&quelle=HELP&leistung=LA-HP-GL-RB_2005_241_JI) bezüglich der gegenseitigen Anerkennung von Geldstrafen und Geldbußen der EU-Mitgliedstaaten. Dieser Rahmenbeschluss sieht vor, dass alle in einem Mitgliedstaat verhängten Geldstrafen und Geldbußen ab 70 Euro EU-weit vollstreckt werden können.
Wesentliche Voraussetzung für die Vollstreckbarkeit ist aber, dass


der Staat, in dem das Verkehrsdelikt begangen wurde und
der Staat, in dem der Wohnort der Bestraften/des Bestraften liegt,

ein nationales Gesetz zur grenzüberschreitenden Vollstreckung erlassen haben.
Mit Ausnahme von Griechenland, Irland und Italien haben alle EU-Mitgliedstaaten den Rahmenbeschluss bereits in nationales Recht umgesetzt.

Hallo!

Das stimmt alles, was Du schreibst, aber es ist zur Zeit nicht mehr, als gedrucktes Papier. Dieser Rahmenbeschluss wird einfach praktisch nicht umgesetzt, weil keine oder unzureichende Regelungen, wie man überhaupt zum Lenker kommt und manches mehr.

Interessant bei dieser Bestimmung ist, dass der Heimatstaat, der die Strafe vollstreckt, sich das Geld behalten darf. Sollte wohl ein Anreiz sein, wirkt aber (noch?) nicht.

Wegen Mautvergehen: grad hier gibts was gar nicht mehr so neues, nämlich, dass die Mautgesellschaften - konkret weiß ich einen Fall aus Italien - die Mautschuld erfolgreich eintreiben. Ich brings jetzt nicht mehr zusammen, wie es genau lief - glaube es war eine Klage beim Zivilgericht und dann Vollstreckung Also grad deren Kostenvorschreibungen tät ich eher nicht ignorieren.

LG

Johann

Seafox
16.08.2015, 11:45
Jahre zurück ist nachzuweisen, wer zu welcher Zeit ein gewisses Kennzeichen hatte. Der Tip mit dem Kennzeichenwechsel ist also für die Rundablage.

AVS
16.08.2015, 16:26
Jahre zurück ist nachzuweisen, wer zu welcher Zeit ein gewisses Kennzeichen hatte. Der Tip mit dem Kennzeichenwechsel ist also für die Rundablage.


JEin.
Die AT-Zulassungsstelle sieht das natürlich.
Aber der Bulle, der dich im Ausland aufhält, sieht NICHT, welches Kennzeichen ich letzten Sommer drauf hatte. Also sieht er auch nicht, daß dieses KFZ (mit anderem Kennzeichen) noch 52 offene Strafmandate stehen hat.

westbahnmichi
17.08.2015, 10:52
Hallo

€ 80,-- strafe im ausland nicht bezahlt, kfz ummeldung neues kennzeichen € ca. 180,-- find ich persönlich nicht gerade kostengünstiger:(

bertl27
17.08.2015, 15:29
Hallo Michi!


Hallo

€ 80,-- strafe im ausland nicht bezahlt, kfz ummeldung neues kennzeichen € ca. 180,-- find ich persönlich nicht gerade kostengünstiger:(


...man braucht das KFZ nicht UM-melden...!

Wenn man 1 Kennzeichen "verliert" bekommt man NEUE Nummertafeln - diese kosten 16,00 Euro!!

gelöscht
17.08.2015, 16:02
Hallo Michi!




...man braucht das KFZ nicht UM-melden...!

Wenn man 1 Kennzeichen "verliert" bekommt man NEUE Nummertafeln - diese kosten 16,00 Euro!!

richtig, aber auf die Dauer auch recht mühsam......:)
aber mit einer geeigneten Liste am PC behält man sicher den Überblick....:o

AVS
17.08.2015, 18:24
kfz ummeldung neues kennzeichen € ca. 180,-- find ich persönlich nicht gerade kostengünstiger:(

nix ummelden, nur neue Kennzeichen kosten unter 20€

westbahnmichi
17.08.2015, 20:07
Hallo

ist halt nur bei wunschkennzeichen blöd;)

gelöscht
17.08.2015, 21:08
nix ummelden, nur neue Kennzeichen kosten unter 20€

z'spät, hamma scho g'lesen, siehe #22 , Hauptsache wieder ein Beitrag mehr ...:o

Allesfahrer
18.08.2015, 07:22
http://m.kleinezeitung.at/s/wirtschaft/geld/4740799/index.do

Kennzeichnen wechseln bringt leider nix wenn das Geld zivilrechtlich eingeklagt wird.

AVS
18.08.2015, 09:41
Hauptsache wieder ein Beitrag mehr ...:o
warum meinst du, es sei für mich von Belang, warum du was postest?

gelöscht
18.08.2015, 10:33
warum meinst du, es sei für mich von Belang, warum du was postest?

Hallo AVS,
ich habe es anders gemeint, so schreibe ich den Satz ausführlicher:....."Hauptsache wieder ein Beitrag mehr..... von dir, unnötig, da zwei posts vorher Bertl27 das gleiche geschrieben hat!"
Gibt es eine Steigerung zu "Erfahrener Benutzer" ? Mit 10.000 Beiträge "Unglaublich erfahrener Benutzer" ?
:):D
Bei vielen Threads muss man endlos scrollen um die wirklich wichtigen Antworten zu lesen. Da hat man oft das Gefühl es geht nur um die eigene Beitragsstatistik. So wie jetzt, um deine zum angeschnittenen Thema völlig irrelevante Frage zu beantworten. Das könnte man mit einer PN klären, wenn es für dich wichtig erscheint, ohne dass die anderen User - die an dem Thema interessiert sind - mitlesen müssen.

AVS
19.08.2015, 14:44
Hallo AVS,
ich habe es anders gemeint,

ich weiß, wie du es gemeint hast, ich habs schon verstanden, nur du meine Antwort scheinbar nicht.

Ich habe auf ein posting geantwortet, das direkt unter meinem stand und mir angezeigt wurde, als ich auf "ersten ungelesenen Beitrag anzeigen" geklickt habe. Das habe ich, sachlich und inhaltlich korrekt beantwortet. Ich habe allerdings nicht vorher alle anderen Antworten gelesen, allein schon deshalb, weil ich die, nur nebenbei gesagt, auf dem Monitor in der Ansicht gar nicht sehen konnte.

Dadurch ist, oh Himmel hilf, zu einer inhaltlich übereinstimmende Mehrfachantwort gekommen. Du bist der 1. Mensch der damit ein Problem zu haben scheint, normal sind sie es ja nicht, denn man kann dann eher davon ausgehen, daß sie stimmen. Tut mir ja wahnsinnig leid, wenn dich das stört!

Wenn es dir hingegen rein um sinnlose posting geht, dann mal besser vor der eigenen Haustüre kehren, bevor du andere, die sachlich-korrekte Antworten geben, blöd angehst. Denn was sinnloseres als dein posting ist im dem thread hier noch nicht geschrieben worden!

Flüsterer
25.08.2015, 12:35
Manchen kann man eben den Tip geben, sich blöd zu stellen, andere beweisen hier vorauseilenden Gehorsam :)