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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Vignette Slovenien VW T4



luftboxer
25.05.2015, 10:06
Hallo,
Wir haben einen T4 bei dem im Zulassungsschein bei der Fahrzeugkategorie "Wohnmobil" eingetragen ist.
Ich habe bei DARS angefragt aber keine eindeutige Antwort bezüglich der richtigen Vignette 2A oder 2B erhalten.
DARS schreibt das im Fahrzeug eine Campingeinrichtung die entweder fix oder nicht leicht zum entfernen ist vorhanden sein muss.
Derzeit hat der Bus keine Küche und Kästen verbaut nur das Klappbett und die Bettverlängerung.

Vielleicht hat jemand ein ähnliches ausgestattetes Fahrzeug und Erfahrungen mit der Verwendung der Vignetten 2A 2B in Slowenien

AndyT
25.05.2015, 11:08
Hallo

--VW T1 - T5..... 2B Vignette aber du hast Glück das dein T4 als Wohnmobil eingetragen ist somit kannst (darfst) du die 2A Vignette aufkleben.

...http://www.dars.si/Dokumenti/3_vinjete/Seznam%20izmerjenih%20vozil_Liste%20der%20gemessen en%20Fahrzeuge_DE.pdf

dieser Satz sagt schon alles..."Wohnmobile (unabhängig von der gemessenen Höhe über der ersten Achse)"

http://www.tolltickets.com/country/slovenia/vignette.aspx#articles

oder....
Fahrzeugmodelle (z.B. VW T5, Fiat Ducato, Ford Transit etc.), die in dieser Liste der gemessenen Fahrzeuge aufgeführt und als Wohnmobile eingetragen od. dauerhaft zu Wohnzwecken ausgestattet sind, gehören unabhängig von der Höhe zur Vignettenkategorie 2A!

r_kopka
26.05.2015, 10:43
Wir haben einen T4 bei dem im Zulassungsschein bei der Fahrzeugkategorie "Wohnmobil" eingetragen ist.
...
Derzeit hat der Bus keine Küche und Kästen verbaut nur das Klappbett und die Bettverlängerung.
Die Frage ist dann noch, wie die Kontrolleure es sehen. Ist gerade erst einem Bekannten passiert. Wobei ich nicht weiß, was in seinen Papieren steht. Die Organe haben auf seinen Protest hin auf ein "richtiges" Womo gewiesen, und ihm so klar gemacht, daß er keines hat. War eine ziemlich teure Angelegenheit.

RK

AndyT
26.05.2015, 12:15
Die Frage ist dann noch, wie die Kontrolleure es sehen. Ist gerade erst einem Bekannten passiert. Wobei ich nicht weiß, was in seinen Papieren steht. Die Organe haben auf seinen Protest hin auf ein "richtiges" Womo gewiesen, und ihm so klar gemacht, daß er keines hat. War eine ziemlich teure Angelegenheit.

RK

.....wenn das Fahrzeug als Wohnmobil eingetragen ist sehe ich da überhaupt keine Schwierigkeiten außer man einen T4 od.5 nur mal so als Camper ohne Eintrag umgebaut dann hat man schlechtere Karten. Wobei das auch wieder ein Irrsinn ist das ein T5 mit 8 Sitzen als Transporter gewertet wird und nicht als PKW......:confused::rolleyes:

Ferdlnand
26.05.2015, 14:39
Naja, es ist zu messen. Gemessen wird mittig der Vorderachse senkrecht vom Boden. das maximum sind 130 cm. Der T4 geht bei normaler Bereifung als 2A durch. Auch die 4wd Ausführung. Bitte dennoch selbst noch mal messen. Dies ist unabhänging von einer Wohnmobileintragung.
Ob der T5 an der Vorderachse höher ist kann ich nicht sagen, ist aber ebenso einfach zu messen.
Schlechter dürfte es da mit einem T3/2/1 bestellt sein. Diese Modelle sind mittig der Vorderachse vermutlich höher als die erlaubten 1,3m. Hier ist eine Wohnmobiltypisierung für den 2A Tarif notwendig.
Ich kann nur empfehlen eine vergrößerte Kopie die Zulassungscheines mitzuführen und den Kontrollorganen bei eventuellen Beanstandungen vorzuweisen. Dabei geht es sowohl um die Typisierung als Womo und auch um das Gesamtgewicht (3,5t).
Die 3,5t sind auch bei den Mauthäuschen in Kroatien wichtig um in die Kategorie 2 (höher 1,9m und unter 3,5t) zu fallen. Es gibt Kastenwagen die auf Grund der Bezeichnung und Bauart über 3,5t Gesamtgewicht haben können, als Womo aber unter 3,5t typisiert sind.


:)

Ferdlnand
26.05.2015, 14:57
Nachtrag: für den T5 gilt natürlich auch das selbe wie für T4. Dennoch selbst messen!

:)

rotti
26.05.2015, 17:16
Naja, es ist zu messen. Gemessen wird mittig der Vorderachse senkrecht vom Boden. das maximum sind 130 cm. Der T4 geht bei normaler Bereifung als 2A durch. Auch die 4wd Ausführung. Bitte dennoch selbst noch mal messen. Dies ist unabhänging von einer Wohnmobileintragung.
Ob der T5 an der Vorderachse höher ist kann ich nicht sagen, ist aber ebenso einfach zu messen.
Schlechter dürfte es da mit einem T3/2/1 bestellt sein. Diese Modelle sind mittig der Vorderachse vermutlich höher als die erlaubten 1,3m. Hier ist eine Wohnmobiltypisierung für den 2A Tarif notwendig.
Ich kann nur empfehlen eine vergrößerte Kopie die Zulassungscheines mitzuführen und den Kontrollorganen bei eventuellen Beanstandungen vorzuweisen. Dabei geht es sowohl um die Typisierung als Womo und auch um das Gesamtgewicht (3,5t).
Die 3,5t sind auch bei den Mauthäuschen in Kroatien wichtig um in die Kategorie 2 (höher 1,9m und unter 3,5t) zu fallen. Es gibt Kastenwagen die auf Grund der Bezeichnung und Bauart über 3,5t Gesamtgewicht haben können, als Womo aber unter 3,5t typisiert sind.


:)

Hi Ferdl, wie ist das mit dem Womo und 3,5 to in HR? Ich fahre einen Adria Coral 680sp mit 3,5to. Dazu noch einen Trailer mit Boot. In welche Kategorie falle ich da in HR = ? OT aus.

Double Trouble
26.05.2015, 19:18
wie ist das mit dem Womo und 3,5 to in HR? Ich fahre einen Adria Coral 680sp mit 3,5to. Dazu noch einen Trailer mit Boot. In welche Kategorie falle ich da in HR
in Kat. 3
http://hac.hr/en/toll-rates/pricelist

rotti
26.05.2015, 19:34
Peter danke!

Jetzt blick ich durch. Mit Trailer Kat III ohne Kat II.

AndyT
26.05.2015, 20:21
Nachtrag: für den T5 gilt natürlich auch das selbe wie für T4. Dennoch selbst messen!

:)

Ferdl...:)

nach der Liste der gemessenen Fahrzeuge von DARS ist der T1-T5 in der Kategorie 2B. Da kannst die kleinsten Reifen raufschrauben.... du bleibst in der Kat. 2B außer du hast die Eintragung "Wohnmobil" dann darfste die Vignette 2A raufkleben...:rolleyes:

...http://www.dars.si/Dokumenti/3_vinje...hrzeuge_DE.pdf (http://www.dars.si/Dokumenti/3_vinjete/Seznam%20izmerjenih%20vozil_Liste%20der%20gemessen en%20Fahrzeuge_DE.pdf)

Ferdlnand
26.05.2015, 21:40
Ferdl...:)

nach der Liste der gemessenen Fahrzeuge von DARS ist der T1-T5 in der Kategorie 2B. Da kannst die kleinsten Reifen raufschrauben.... du bleibst in der Kat. 2B außer du hast die Eintragung "Wohnmobil" dann darfste die Vignette 2A raufkleben...:rolleyes:

...http://www.dars.si/Dokumenti/3_vinje...hrzeuge_DE.pdf (http://www.dars.si/Dokumenti/3_vinjete/Seznam%20izmerjenih%20vozil_Liste%20der%20gemessen en%20Fahrzeuge_DE.pdf)

Interessant!

Wir haben im Vorjahr den T5 eines Freundes gemessen. T5 langer Radstand, Allrad.

Wir sind auf 1,27m gekommen. Er ist dann auch mit der 2A Vignette gefahren.

Wäre mal interessant auf welche Höhe T4/T5-Fahrer hier kommen.

Unter dem Aspekt der DARS-Liste, würde ich jetzt von einer 2A Vignette ohne Wohnmobiltypisierung abraten.

:confused:



:)

Allesfahrer
26.05.2015, 22:28
Ich würde zumindest ganz genau nachmessen.


* Die Bezeichnungen der Fahrzeugmodelle und deren Diversität können sich von Land zu Land von denjenigen unterscheiden, die in der Tabelle angeführt sind. Die Entwicklung der Fahrzeugmodelle / -formen hat sich im Laufe der Zeit stark verändert, weshalb die Einstufung bestimmter Fahrzeuge von der angeführten abweichen kann. Der Nutzer der Mautstraßen ist verpflichtet, die Übereinstimmung seines Fahrzeuges mit der obigen Einstufung zu überprüfen.

r_kopka
26.05.2015, 22:37
Auch wenn man sich im Recht glaubt, heißt das nicht unbedingt, daß die dortigen Organe das auch so sehen. D.h. wenn man weiter will, wird man erst mal zahlen müssen und kann dann vielleicht einen (langwierigen) Rechtsstreit gegen einen ausländischen Staat führen. Ob sich das auszahlt ?

RK

Allesfahrer
26.05.2015, 22:42
Also ich nehme schon an das die nachmessen können. ;)

Ferdlnand
27.05.2015, 00:04
Also ich nehme schon an das die nachmessen können. ;)

Ich glaube auch das sie nachmessen könnten..


Auch wenn man sich im Recht glaubt, heißt das nicht unbedingt, daß die dortigen Organe das auch so sehen. D.h. wenn man weiter will, wird man erst mal zahlen müssen und kann dann vielleicht einen (langwierigen) Rechtsstreit gegen einen ausländischen Staat führen. Ob sich das auszahlt ?

RK

Sehe ich auch so.
Wenn die dortigen Organe diese DARS-Liste aus dem Hut zaubern werden sie nicht nachmessen.....

daher:
Unter dem Aspekt der DARS-Liste, würde ich jetzt von einer 2A Vignette ohne Wohnmobiltypisierung abraten.


:)

luftboxer
27.05.2015, 09:09
Danke für die vielen Anregungen und Hinweise, ich poste hier die Antwort von DARS auf meine Anfrage scheinbar ist die eingetragene Fahrzeugkategorie unerheblich nur die Austattung des Fahrzeuges ist entscheidend ob Wohnmobil oder nicht

"Camping vehicles or Caravan" means a motor vehicle with a maximum weight not exceeding 3,500 kg, with a special upgrade or permanent equipment for the transport and residence of persons, with a trailer or not, no matter if it is higher than 1,3 m. Vehicle is in class 2A only if it is a camper (with a special upgrade or permanent equipment). That means that it has equipment which can not be removed easily and it is attached in the car.
Motor Caravan" M category is a vehicle for a special purpose, designed to include lounge with at least the following equipment:
- Seats and table,
- Sleeping accommodation which may be converted from the seats,
- Equipment for cooking and
- Equipment for storage.
This equipment shall be rigidly fixed in the vehicle, only the table may be easily removable.

If your vehicle does not have that kind of equipment than you better buy a vignette for class 2B.
With best regards!

saltun
27.05.2015, 14:56
Das ziemlich das gleiche wie im §28 des österreichischen Kraftfahrgesetzes:



Wohnmobil ein Fahrzeug der Klasse M1 mit besonderer Zweckbestimmung, das so konstruiert ist,
dass es die Unterbringung von Personen erlaubt und mindestens die folgende Ausrüstung umfasst:

Tisch und Sitzgelegenheiten,
Schlafgelegenheiten, die tagsüber auch als Sitze dienen können,
Kochgelegenheiten und
Einrichtungen zur Unterbringung von Gepäck und sonstigen Gegenständen.


Diese Ausrüstungsgegenstände sind im Wohnbereich fest anzubringen, mit Ausnahme
des Tisches, der leicht entfernbar sein kann;
Da es ohne diese Mindestausrüstung keine "Wohnmobilzulassung" gibt (geben sollte),
sehe ich eigentlich kein Problem.

Das (Kosten-]Problem haben aber so gut wie alle Kleinbus- und Kastenwagenfahrer,
die ihr Auto nicht so ausgebaut haben!
Großfamilien, die auf einen Bus angewiesen sind, sind die Bedienten!
Plausibel ist das nicht wirklich, aber welche Gesetze sind das schon?

Ferdlnand
27.05.2015, 15:37
Servus Franz!
Miss bitte mal mittig der Radnabe die Höhe.
Würde mich interessieren ab wir den T5 falsch gemessen haben.