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Double Trouble
27.04.2015, 18:19
...also Menschen mit C-Schein und Fahrzeugen über 3,5to zulGG
eröffne ich diesen Thread.
Wer hier schreibt, verzichtet in Zukunft über herablassende Bemerkungen in Anhänger-, Führerschein- und Gewichtsdiskussionen. Dafür soll ordentlich über die GoBox-Tarife, die regelmäßige Gesundheitsuntersuchung und die für uns geltenden Geschwindigkeitsbeschränkungen geschimpft werden;);)

STO
27.04.2015, 19:54
...und vergessliche sollten dran erinnert werden, saemliche ablauf- und erneuerungsfristen einzuhalten, damit es ihnen erspart bleibt, den c-schein nochmal machen zu duerfen ;)

benny
27.04.2015, 19:59
gsd kann ich die untersuchung bei der firma machen und diese untersuchung reicht auch fürn zivilen


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samide heinz
27.04.2015, 20:11
wos host für ein problem

Allesfahrer
27.04.2015, 20:48
Find ich gut, vor allem die 1. Hälfte. ;)

Die 2. Hälfte wird leider nur wenig bringen. :(

AVS
28.04.2015, 10:32
Dann darf ich da bitte gleich mal in die Runde fragen:

Verpflichtende Untersucheung (und ab dann Befristung auf 5J) gilt ab 45???
Oder?
Und rennt wie ab? Erstmalig un dann in den Folgejahren?

Gibts eigentlich die Möglichkeit noch, auf die Untersuchung und damit den "großen" C zu verzichten und nur mehr C1 (bis 7,5to) aber dafür unbefristet ohne Untersuchung zu erhalten?

Bin für jede sachdienliche Info oder konkrete Informationsquelle dankbar.

Double Trouble
28.04.2015, 11:34
Bei C und C1 erlischt die Lenkberechtigung nach 5 Jahren ab Austellung, wenn keine neue Gesundheitsuntersuchung gemacht wird bzw Untersuchung alle 2 Jahre ab dem 60 Lebensjahr.(Führerscheingesetz §17a(2)).
Wer den alten C vor 2001 gemacht hat, für den gelten die eher komplizierten Übergangsbestimmungen im FSG §40: grob gesagt bedeutet das Untersuchung vor dem 48 Lebensjahr, sonst Rückstufung auf C1 und 5 Jahre später Entzug.

aber bitte selbst genau informieren, ich bin nicht schuld, wenn der Schein weg ist :)

https://www.ris.bka.gv.at/GeltendeFassung.wxe?Abfrage=Bundesnormen&Gesetzesnummer=10012723

AVS
28.04.2015, 12:08
Wer den alten C vor 2001 gemacht hat, für den gelten die eher komplizierten Übergangsbestimmungen im FSG §40: grob gesagt bedeutet das Untersuchung vor dem 48 Lebensjahr, sonst Rückstufung auf C1 und 5 Jahre später Entzug.

aber bitte selbst genau informieren, ich bin nicht schuld, wenn der Schein weg ist :)

https://www.ris.bka.gv.at/GeltendeFassung.wxe?Abfrage=Bundesnormen&Gesetzesnummer=10012723

Genau da fall ich rein ;-)
Das kannte ich, aus dem werd ich aber nicht schlau.
Ich muß bis 48 zur Untersuchung, sonst ist der ganze C weg - so verstehe ich es.

Frage an alle, die schon einen "neuen" C-Schein haben: ist der ganze FS für alle Klassen befristet oder nur für die Gruppe C?
Was ist dann eigentlich, wenn man die Untersuchung irgendwann nicht mehr "packt"? Dann sind alle Klassen weg oder nur die C?

Ich tät schon gerne meinen CE§ behalten, aber bevor ich gar nix mehr hab, bleib ich lieber bei BE.

STO
28.04.2015, 12:16
ich hab den C auf 5 jahre, den C1 auf 10 jahre befristet, alles andere unbefristet incl. BE.

Double Trouble
28.04.2015, 12:21
ich kann dir nur sagen, wie es bei mir war:
ich hab die Frist mit 48 aufgrund einer früheren falschen Auskunft bei der Polizei versäumt und hab mich dann mit 51 nochmal erkundigt. der C war weg bzw auf C1 reduziert. einige Jahre später wäre ohne Untersuchung auch der C1 weg gewesen. ich war dann bei der Untersuchung und hab dann 2012 die praktische C Prüfung neu gemacht. damit sind C und E wieder gültig. C und CE gelten jetzt bis 2017 (5 Jahre); C1 und C1E gelten jetzt bis 2022 (10 Jahre); B und BE gelten unbegrenzt.

Für Berufskraftfahrer gelten härtere Bestimmungen (Weiterbildung usw), da weiß Gerry vermutlich genaueres.

pnj03
28.04.2015, 12:36
Hallo
Genau C95 nicht vergessen die Übergangsfrist ist auch schon vorbei, jetzt nurmehr mit Prüfung auf der Landesregierung.
Das witzige dabei was bis jetzt keiner beantworten konnte c95 neuer Führerschein stimmt nicht mit Fahrerkarte zusammen (strafbar ?)alle 5 Jahre neuer Fs Untersuchung Detto.

lg

AVS
28.04.2015, 14:46
ich hab den C auf 5 jahre, den C1 auf 10 jahre befristet, alles andere unbefristet incl. BE.
steht das irgendwo am Schein oben, daß NUR die Klasse C ihre Gültigkeit verliert, oder verliert der ganze FS seine Gültigkeit?

STO
28.04.2015, 15:37
es steht nur bei den befristeten fs-klassen auch das ablaufdatum dabei, bei allen anderen nur das ausstellungsdatum.

mauthe
28.04.2015, 15:56
Frage an alle, die schon einen "neuen" C-Schein haben: ist der ganze FS für alle Klassen befristet oder nur für die Gruppe C?
Was ist dann eigentlich, wenn man die Untersuchung irgendwann nicht mehr "packt"? Dann sind alle Klassen weg oder nur die C?

Ich tät schon gerne meinen CE§ behalten, aber bevor ich gar nix mehr hab, bleib ich lieber bei BE.

ich les schon eine weile hier mit, hab aber noch nie geschrieben daher ein hallo an die runde.
seit 2013 gilt neues für c und überhaupt für führerscheine
c und c1 sind mit 5 jahren gleich befristet, untersuchung ab 45 alle fünf jahre, ab 60 alle zwei.
alle anderen fs haben dann auch befristung ab 70.

AVS
28.04.2015, 17:23
es steht nur bei den befristeten fs-klassen auch das ablaufdatum dabei, bei allen anderen nur das ausstellungsdatum.

Ahhh, OK

Ich hab sowas noch nie in der Praxis gesehen, daher meine lästige Nachfragerei.

Ich kenn nur A/B-Scheine im Scheckkartenformat und die sind no-na un befristet

Allesfahrer
28.04.2015, 17:34
Verpflichtende Untersucheung (und ab dann Befristung auf 5J) gilt ab 45???
Oder?

Personen, denen die Lenkberechtigung nach dem 1. November 1997 erteilt wurde, finden die für sie geltende Befristung schon als Eintrag im Führerschein.

Eine vor 1. November 1997 erteilte Lenkberechtigung für die Klasse C erlischt mit Vollendung des 48. Lebensjahres. Der Antrag auf Verlängerung muss daher vor Vollendung des 48. Lebensjahres eingebracht werden.

https://www.help.gv.at/Portal.Node/hlpd/public/content/4/Seite.040740.html


Und rennt wie ab? Erstmalig un dann in den Folgejahren?

https://www.help.gv.at/Portal.Node/hlpd/public/content/4/Seite.040900.html


Gibts eigentlich die Möglichkeit noch, auf die Untersuchung und damit den "großen" C zu verzichten und nur mehr C1 (bis 7,5to) aber dafür unbefristet ohne Untersuchung zu erhalten?

Befristung

Alle ab 19. Jänner 2013 erteilten Lenkberechtigungen:
•Bis zum 60. Lebensjahr: Klasse C(C1): fünf Jahre
•Ab dem 60. Lebensjahr: Klasse C(C1): zwei Jahre

Die Lenkberechtigung für die Klasse C muss alle fünf bzw. zwei Jahre verlängert werden. Für jede Verlängerung ist ein ärztliches Gutachten erforderlich.

https://www.help.gv.at/Portal.Node/hlpd/public/content/4/Seite.040740.html


§17a:
http://www.ris.bka.gv.at/GeltendeFassung.wxe?Abfrage=Bundesnormen&Gesetzesnummer=10012723

Allesfahrer
28.04.2015, 17:40
Frage an alle, die schon einen "neuen" C-Schein haben: ist der ganze FS für alle Klassen befristet oder nur für die Gruppe C?
Was ist dann eigentlich, wenn man die Untersuchung irgendwann nicht mehr "packt"? Dann sind alle Klassen weg oder nur die C?

Ich tät schon gerne meinen CE§ behalten, aber bevor ich gar nix mehr hab, bleib ich lieber bei BE.

Bevor du zur Behörde gehst um deinen FS zu verlängern gehst du zum Arzt.
Solltest du die Untersuchung nicht schaffen gehst du einfach nicht auf die Behörde und verlierst so nur den befristeten C.

Die Untersuchungen für FS B und FS C müssten eigentlich auch unterschiedlich sein da die Untersuchung für B 35€ und C 50€ kostet.

https://www.help.gv.at/Portal.Node/hlpd/public/content/4/Seite.040720.html

Allesfahrer
28.04.2015, 17:44
ich hab den C auf 5 jahre, den C1 auf 10 jahre befristet, alles andere unbefristet incl. BE.

Also bei mir sind alle bis 48.

Und ich hab auch nix gefunden das sie danach unterschiedlich befristet sein sollten. ???

Siehe Posting #16

Allesfahrer
28.04.2015, 17:58
Hallo
Genau C95 nicht vergessen die Übergangsfrist ist auch schon vorbei, jetzt nurmehr mit Prüfung auf der Landesregierung.
Das witzige dabei was bis jetzt keiner beantworten konnte c95 neuer Führerschein stimmt nicht mit Fahrerkarte zusammen (strafbar ?)alle 5 Jahre neuer Fs Untersuchung Detto.

lg

Als 1. mal die Feststellung das du den C95 nur brauchst wenn du den FS gewerblich nutzt. Privat mit WoMo brauchst ihn nicht.

https://www.help.gv.at/Portal.Node/hlpd/public/content/340/Seite.34060783.html#Berufskraftfahrer

Zur FS-Nummer:
Ja, ist strafbar.
Wird aber in Ö meines Wissens noch toleriert, mit Gemeckere muss aber gerechnet werden.
Ins Ausland würde ich mit unterschiedlichen Nummern nicht fahren.

Bis 60 geht sich aber eh alles mit dem 5Jahre-Intervall aus.

1. Untersuchung
2. C95
3. neuer FS
4. neue Fahrerkarte.

Man muss eben einmal in den sauren Apfel beißen und unter Umständen etwas früher machen damit alles zusammenpasst.
Aus dem Grund gehe ich schon mit 45 zum Arzt und nicht erst mit 48. ;)

Nach 60 wird's schon blöder
Alle 2 Jahre zum Arzt
heißt alle 2 Jahre neuen FS und neue Fahrerkarte
und alle 4 Jahre C95 oder 1x nach einem Jahr neuen FS und neue Fahrerkarte
Also besser mit 62 in Pension gehen. ;)

Allesfahrer
28.04.2015, 18:06
oder verliert der ganze FS seine Gültigkeit?

Der Führerschein ist begrenzt gültig, das hat ber nichts mit den Lenkberechtigungen zu tun:

https://www.help.gv.at/Portal.Node/hlpd/public/content/4/Seite.040101.html

§17a:
http://www.ris.bka.gv.at/GeltendeFassung.wxe?Abfrage=Bundesnormen&Gesetzesnummer=10012723

Allesfahrer
28.04.2015, 18:17
ich les schon eine weile hier mit, hab aber noch nie geschrieben daher ein hallo an die runde.
seit 2013 gilt neues für c und überhaupt für führerscheine
c und c1 sind mit 5 jahren gleich befristet, untersuchung ab 45 alle fünf jahre, ab 60 alle zwei.
alle anderen fs haben dann auch befristung ab 70.

Hallo und herzlich willkommen!

Untersuchung vor 48 (siehe Posting #16)

Aber von der Befristung ab 70 weiß ich nix und hab auch nix finden können.

mauthe
28.04.2015, 18:35
hallo, ja stimmt, dass war voreilig behauptet. keine beschränkung ab 70. wennst aber einen führerschein neu ausstellen lasst dann werden die nur mehr auf 15 jahre begrenzt ausgestellt. bis jetzt ist fürn a und b keine untersuchung notwendig aber das kann sich bald ändern.

http://www.staatsdruckerei.at/pressemeldungen/2011/ab-anfang-2013-neue-fuhrerscheine-nur-mehr-befristet/

Allesfahrer
28.04.2015, 18:45
Auch alte Führerscheine verlieren ihre Gültigkeit spätestens mit 18.01.2033 (siehe Posting #20)

Ich finde es schon lange notwendig das man sich für jeden FS bis spätestens 60 untersuchen lassen müsste und dann mindestens alle 5 Jahre.

Flüsterer
30.04.2015, 10:29
ich les schon eine weile hier mit, hab aber noch nie geschrieben daher ein hallo an die runde.
seit 2013 gilt neues für c und überhaupt für führerscheine
c und c1 sind mit 5 jahren gleich befristet, untersuchung ab 45 alle fünf jahre, ab 60 alle zwei.
alle anderen fs haben dann auch befristung ab 70.

Ab dem 100. Lebensjahr ist die Befristung auf ein Jahr … zumindest war das in den neunzigern als ich den CE gemacht habe, noch so… :)

AVS
30.04.2015, 12:28
hallo, ja stimmt, dass war voreilig behauptet. keine beschränkung ab 70. wennst aber einen führerschein neu ausstellen lasst dann werden die nur mehr auf 15 jahre begrenzt ausgestellt. bis jetzt ist fürn a und b keine untersuchung notwendig aber das kann sich bald ändern.

http://www.staatsdruckerei.at/pressemeldungen/2011/ab-anfang-2013-neue-fuhrerscheine-nur-mehr-befristet/

in At wird sich das leider nicht ändern. Da Österreich ein überaltertes Land mit vielen Pensionisten ist, die viele Wählerstimmen haben, wäre das politischer Selbstmord.

Leider. Ich wäre da sehr dafür. Aber gleich für alle, nicht nur für die älteren.

Flüsterer
28.05.2015, 09:28
* gelöscht *

gelgel
14.08.2015, 11:35
Bevor du zur Behörde gehst um deinen FS zu verlängern gehst du zum Arzt.
Solltest du die Untersuchung nicht schaffen gehst du einfach nicht auf die Behörde und verlierst so nur den befristeten C.
Stimmt so nicht ganz. Bei meiner Untersuchung musste ich mir zuvor einen dazu ermächtigten Arzt suchen (natürlich in meiner Umgebung). Da ich den Arzt nicht kannte und nicht genau wusste wo der nun genau ist und sowieso spät dran war, bin ich etwas außer Atem angekommen (weil ich relativ rasch gegangen bin). Nachdem ich gleich drankommen bin war mein Blutdruck immer noch etwas oben! Außerdem war das Mädel im Vorzimmer hübsch :p
Das hat den Hrn. Doktor so gestört dass er die Untersuchung leider negativ abschließen musste und den ganzen Kram an die Bezirkhauptmannschaft Mödling weitergeleitet hat.
So und nun kommt es: Ich hab dann einen Brief bekommen in dem die Behörde Bedenken geäußert hat, ob ich überhaupt in der Lage bin ein Kraftfahrzeug der Klasse AM, A, B, B+E, C, C1, C+E, C1+E, D+E und F zu lenken :mad:
Wegen diesem "Arzt" hatte ich dann echt Stress, Geld hat es mich gekostet und auch Zeit. Absolut unnötig.

Allesfahrer
14.08.2015, 13:30
Also was lernen wir daraus?
Nicht hetzen und keinen schönen Mädchen nachschauen, das kommt auch beim Fahren nicht gut. ;)

Aber im Ernst, das wäre ja wirklich fast blöd ausgegangen.
Ich hab nicht gewusst das die Ärzte den Befund weiterleiten, war das vielleicht seine Tochter und er hat gesehen wie du sie angesehen hast? :D

gelgel
14.08.2015, 14:03
Also was lernen wir daraus?
... keinen schönen Mädchen nachschauen, das kommt auch beim Fahren nicht gut. ;)
Das ist aber leider unvermeidlich, überhaupt im Sommer :o


... war das vielleicht seine Tochter und er hat gesehen wie du sie angesehen hast? :D
Keine Ahnung, aber selbst wenn es seine Tochter war, so ein Verhalten ist unseriös. Und falls er wirklich der "Papa" war sollte er dann eher Stolz als frustriert sein :p
Wie auch immer, so einer Untersuchung stehe ich jedenfalls (nach wie vor) Positiv gegenüber. Ich sehe ja jeden Tag wie teilweise gefahren wird. Aber der Arzt sollte dann auch etwas taugen.

Allesfahrer
14.08.2015, 14:05
Da kann ich dir nur voll und ganz zustimmen!!!