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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Gasprüfung Beitrag #101



roska
04.03.2015, 17:31
Hallo,

ich heiße Robert, bin neu hier, und stelle die 101. Frage zum leidigen Thema Gasprüfung. Ich habe die Suche benutzt und bin nicht fündig geworden, habe aber zugegebenermaßen nicht alle Beiträge gelesen.

Ich habe letzte Woche bei einem Händler einen Wohnwagen (Sunroller Jazz 400) gekauft. Bei der Besichtigung habe ich mich auch bezüglich Gasprüfung erkundigt, und mir wurde gesagt, dass sie gemacht wird. Bei der Übernahme war dann keine Gasprüfung vorhanden, der Verkäufer meinte dass wäre ein Missverständnis gewesen, sie überprüfen die Gasanlage selbst, aber die offizielle Prüfung ist ja nicht Pflicht,...
Zuerst habe ich mich ein wenig geärgert, aber gedacht ich will das Ding jetzt mitnehmen, an den 70€ solls nicht scheitern, da ich mir dann aber bei ein paar Dingen nicht sicher war, ob sie der Norm entsprechen, habe ich mit dem Händler nochmal gesprochen, und mir wurde zugesagt, dass sie die Überprüfung machen. Am Dienstag kommt der Prüfer zum Händler, da werde ich mit meinem neuen alten WW dort sein.

Was auch seltsam ist, der Händler hat den WW aus Holland importiert, und eine Einzelgenehmigung von der niederösterreichischen Landesprüfstelle dafür bekommen. Im Internet liest man in diversen Artikeln zu dem Thema, dass es ohne Gasüberprüfung keine Einzelgenehmigung gibt. Nach einem Telefonat mit der Prüfstelle wurde mir gesagt, dass es bei einem WW mit Heizung Pflicht sei, aber der Prüfer hätte es wohl übersehen. Der Händler meinte, sie machen das nie...

Schlauch und Regler sind aus 2006, werden also vermutlich getauscht werden müssen, so weit ist mir das klar. Folgende Fragen habe ich aber noch:

Der Gaskasten hat zwar 2 Belüftungslöcher, aber in Summe nur 25cm^2. In diversen Foren, hauptsächlich in D, liest man, dass in der EN eine nicht verschließbare Öffnung mit einem Mindestquerschnitt von 100cm^2 verlangt wird. Da das eine EN ist, müsste das ja in Ö auch so sein. Der Händler meinte, so ein großes Loch hat kein Gaskasten...

Müssen die Flaschen befestigt werden, oder dürfen sie einfach drin stehen? Jetzt ist keien Befestigung vorhanden.

Ich habe den Händler darauf angesprochen, dass das ja dann eine Erstüberprüfung ist, weil es kein Heft und keine bisherigen Zertifikate gibt, darauf meinte der Händler das Heft gibt es bei uns nicht mehr, man bekommt nur noch den Prüfbericht/Zertifikat und die Pickerl. Stimmt das, oder ist das nur eine linke damit ich jedes mal wieder eine Erstüberprüfung mache?

Leider muss man für die EN einiges bezahlen, ich lese sowas ja gerne selber, aber das ist mir zu teuer.

Vielen Dank für Infos, damit ich am Dienstag gewappnet bin. :)


Lg, Robert

STO
04.03.2015, 17:49
hi Robert

gehts um diesen WoWa und haendler (http://webcache.googleusercontent.com/search?q=cache:Keef0yM-UMoJ:www.willhaben.at/iad/gebrauchtwagen/wohnwagen-wohnmobile/sonstige-sunroller-400-jazz-stockbetten-112618863/+&cd=1&hl=de&ct=clnk&gl=at)?

4075

roska
04.03.2015, 18:42
hi Robert

gehts um diesen WoWa und haendler (http://webcache.googleusercontent.com/search?q=cache:Keef0yM-UMoJ:www.willhaben.at/iad/gebrauchtwagen/wohnwagen-wohnmobile/sonstige-sunroller-400-jazz-stockbetten-112618863/+&cd=1&hl=de&ct=clnk&gl=at)?



Ja. Verkäufer war sehr freundlich, und hat dann nach meiner Reklamation eben auch gleich angeboten am Di die Prüfung zu machen. Aber diese Punkte haben mich dann doch etwas stutzig gemacht.

Bürsti1
04.03.2015, 18:56
Hallo Robert
herzlich willkommen im besten Campingforum
hier wird Dir geholfen
Lg Karin

grisu
04.03.2015, 19:24
Hallo,
es ist eigentlich ganz einfach.

Jedes in Österreich neu typengenehmigte Campingfahrzeug(Wohnwagen oder Reisemobil) muss seit 2006 der ÖNORM EN 1949 entsprechen.
Dies wird entweder mit einer Herstellerbescheinigung gemäßEN1949 nachgewiesen (ist in allen EU Ländern so vorgeschrieben) , oder falls nicht EU oder keine Bescheinigung vorhanden wird dann eben eine Erstabnahme inÖsterreich gemacht.

Unterschied Erstabnahme bzw. Gasprüfung:
Erstabnahme:
Sinn der Erstabnahmebestätigung ist es, dass man einen schriftlichenNachweis erhält, dass die gesamte Anlage so wie sie aufgebaut ist, allen Normenentspricht und betriebssicher ist.
(Ähnlich der Typengenehmigung beim Campingfahrzeug in einer Landesprüfstelle)
Der Abnehmer haftet für den typenkonformen Aufbau und muss somitauch eine Gaskonzession haben.

Gasprüfung:
Die Gasprüfung selbst bestätigt, dass die Gasanlage zumZeitpunkt der Überprüfung in einembetriebssicheren Zustand war und die nächsten zwei Jahre in Betrieb gehen kann.
Der Prüfer muss „nur“ eine gültige Prüfberechtigung haben.
(Ähnlich einer Pickerlüberprüfung beim Auto)

Ich hoffe der Unterschied ist einigermaßen verständlich.

Erstabnahme mach deswegen Sinn, weil sie eigentlich zu denZulassungspapieren dazugehört und ein Nachweis ist, dass eben das gesamteFahrzeug (inkl. der verbauten Gasanlage) typenkonform ist .
Wenn jemand keineErstabnahme machen kann oder will, könnte es auch sein, dass kein Gasgewerbevorhanden ist und es“ nur“ ein Prüfbetrieb ist, da würde ich dann überlegen einen wirklichen Gasfachbetrieb aufzusuchen.


Die Vorschriften selbst sind in der gesamten EU bis auf ganzwenige Ausnahmen nahezu ident und daher problemlos anwendbar. (Die Norm ist beiuns Önorm 1949, in Deutschland DIN 1949 usw.)

Es kann manchmal schon möglich sein, dass (auch beieinzelnen Neuwagen) zusätzliche Adaptierungsarbeiten(größere Lüftungen, andere Halterungen usw.) notwendig sind, weil manchmalHersteller nicht typenkonform ausliefern.

Klingt aber alles meist viel spannender als es ist.
Halterungen reinschrauben und eventuell notwendigeBelüftungen nachrüsten (z.B. im Gasflaschenkasten , aber z.B. auch fehlende Zwangsentlüftungen im Wohnraum) geht meistrecht Problemlos. Wichtig ist auch, dass Geräte und Regler den Vorschriftenentsprechen, dann ist es keine große Sache

Einfach beim Gasfachbetrieb nachfragen, der sollte sich ohnehinganz genau auskennen….

roska
04.03.2015, 19:56
Hallo,

erstmal Danke für die Auskunft, was mich aber noch interessiert ist, ob die Gasprüfung eine Erstabnahme vorraussetzt. Wenn ja, was ich zumindest Logisch fände, dann müsste ich ja am Dienstag alles korrekt bekommen. Zumindest in der Theorie.

Wenn nein: Brauche ich diese Erstabnahme? Wenn nicht in Ö, dann vl in anderen europäischen Ländern? Eventuelle Probleme mit Versicherungen?

Welchen Gasfachbetrieb würdet ihr im Süden Wiens empfehlen, vor allem auch für die Zukunft? Ich wohne in Guntramsdorf.

Spannend ist wie gesagt, dass das Ding dieses Jahr eine Einzelgenehmigung bekommen hat, aber ohne Erstabnahme/Gasprüfung. Wobei es mit Baujahr 2006 ja theoretisch EN1949 konform sein sollte, aber eben nicht so ganz ist.


Ich hatte ja gehofft, bei einem Händler alles korrekt zu bekommen, vor allem, da der WoWa ja gerade erst bei der Landesprüfstelle war.

r_kopka
05.03.2015, 10:07
Ich habe letzte Woche bei einem Händler einen Wohnwagen (Sunroller Jazz 400) gekauft. Bei der Besichtigung habe ich mich auch bezüglich Gasprüfung erkundigt, und mir wurde gesagt, dass sie gemacht wird. Bei der Übernahme war dann keine Gasprüfung vorhanden, der Verkäufer meinte dass wäre ein Missverständnis gewesen, sie überprüfen die Gasanlage selbst, aber die offizielle Prüfung ist ja nicht Pflicht,...
Hätte halt im Vertrag stehen sollen.


Schlauch und Regler sind aus 2006, werden also vermutlich getauscht werden müssen, so weit ist mir das klar.
10 Jahre, also hast du noch etwas Zeit.


Müssen die Flaschen befestigt werden, oder dürfen sie einfach drin stehen? Jetzt ist keien Befestigung vorhanden.
Das kann ich mir nicht vorstellen, selbst normale Ladung darfst du nicht ungesichert transportieren. Gas schon gar nicht.

RK

saltun
05.03.2015, 13:26
Das kann ich mir nicht vorstellen, selbst normale Ladung darfst du nicht ungesichert transportieren. Gas schon gar nicht.


JA!
Im Prüfbefund der Gasprüfung ist
"Flaschenaufstellraum (Flaschenhalterungen, Schlauchleitungen)"
als Prüfpunkt angeführt.
Warum wohl?

Das steht alles in den ÖNormen, die allerdings nur kostenpflichtig zugänglich sind.

Ferdlnand
05.03.2015, 15:38
Hi!

Es gibt hier sowas wie CampingWiki (http://www.campingforum.at/campingforum/showthread.php?4617-Gasvorschriften-Gasnormen-Gaspr%FCfung)


:)

STO
05.03.2015, 16:26
geh Ferdl, RTFM (http://de.wiktionary.org/wiki/RTFM) is doch was fuer weicheier! ;) :)

STO
10.03.2015, 18:10
Vielen Dank für Infos, damit ich am Dienstag gewappnet bin. :)

gibts schon erfolgsberichte?

roska
10.03.2015, 18:35
gibts schon erfolgsberichte?

Nein! Der (externe) Prüfer kam nicht. :mad: Kommt dafür angeblich demnächst zu mir nach Hause. Mal sehen.

roska
10.03.2015, 18:51
geh Ferdl, RTFM (http://de.wiktionary.org/wiki/RTFM) is doch was fuer weicheier! ;) :)

Richtig harte Kerle haben einen Wohnwagen, den es laut Campingkiki nicht geben dürfte! :confused: Denn er wurde anstandslos typisiert, obwohl keine EN1949 Anlagenbescheinigung vorliegt. Zumindest mir nicht. Theoretisch hätte er ja nach EN gebaut werden müssen, es wurde halt nicht so genau genommen.

Meine Frage was das denn jetzt für mich in der Praxis bedeutet wurde auch nicht klar beantwortet:


Wenn mir dieser Prüfer eine G107/607 Prüfbescheinigung/Plakette ausstellt, ist das Ausreichend, oder brauche ich eine EN1949 Anlagenbescheinigung?

vielis
10.03.2015, 19:41
Wenn mir dieser Prüfer eine G107/607 Prüfbescheinigung/Plakette ausstellt, ist das Ausreichend, oder brauche ich eine EN1949 Anlagenbescheinigung?

ohne erstabnahme keine prüfung!!

roska
13.03.2015, 10:57
Update:

Der Gasmann war heute da, und es klebt jetzt eine G107 Plakette im Gaskasten. Ich habe es ein wenig lustig gefunden, ich habe mit dem Prüfer ein wenig über die Norm und Prüfvorschriften geplaudert, und er hat noch gesagt dass vor kurzem neue Prüfpunkte dazu gekommen sind, aber wirklich geprüft hat er relativ wenig, wobei es schwierig ist zu beurteilen was er wirklich anschaut. Offensichtlich hat er die Anlage abgedrückt (beim "wie" haben sich mir als Techniker alle Nackenhaare aufgestellt), und die Zündsicherungen überprüft.

Zertifikat bekomme ich in kürze zugeschickt.

Damit würde ich sagen bin ich rechtlich aus dem Schneider, ich werde aber trotzdem noch eine Gasflaschenhalterung einbauen. Dann ist zumindest technisch alles in Ordnung. Der Lüftungsquerschnitt im Gaskasten ist zwar etwas zu klein, aber ich als Laie muss das ja nicht wissen, der Fachmann hat die Anlage geprüft.

Da nächstes Jahr Schlauch und Regler den 10. Geburtstag feiern, werde ich das mit dem Querschnitt eventuell beheben und zu einem anderen Gasfachbetrieb gehen.


lg, Robert

roska
13.03.2015, 11:19
Sorry, Doppelpost.

Allesfahrer
13.03.2015, 19:58
Da nächstes Jahr Schlauch und Regler den 10. Geburtstag feiern, werde ich das mit dem Querschnitt eventuell beheben und zu einem anderen Gasfachbetrieb gehen.


Hallo,
es ist eigentlich ganz einfach.

Jedes in Österreich neu typengenehmigte Campingfahrzeug(Wohnwagen oder Reisemobil) muss seit 2006 der ÖNORM EN 1949 entsprechen.
Dies wird entweder mit einer Herstellerbescheinigung gemäßEN1949 nachgewiesen (ist in allen EU Ländern so vorgeschrieben) , oder falls nicht EU oder keine Bescheinigung vorhanden wird dann eben eine Erstabnahme inÖsterreich gemacht.

Unterschied Erstabnahme bzw. Gasprüfung:
Erstabnahme:
Sinn der Erstabnahmebestätigung ist es, dass man einen schriftlichenNachweis erhält, dass die gesamte Anlage so wie sie aufgebaut ist, allen Normenentspricht und betriebssicher ist.
(Ähnlich der Typengenehmigung beim Campingfahrzeug in einer Landesprüfstelle)
Der Abnehmer haftet für den typenkonformen Aufbau und muss somitauch eine Gaskonzession haben.

Gasprüfung:
Die Gasprüfung selbst bestätigt, dass die Gasanlage zumZeitpunkt der Überprüfung in einembetriebssicheren Zustand war und die nächsten zwei Jahre in Betrieb gehen kann.
Der Prüfer muss „nur“ eine gültige Prüfberechtigung haben.
(Ähnlich einer Pickerlüberprüfung beim Auto)

Ich hoffe der Unterschied ist einigermaßen verständlich.

Erstabnahme mach deswegen Sinn, weil sie eigentlich zu denZulassungspapieren dazugehört und ein Nachweis ist, dass eben das gesamteFahrzeug (inkl. der verbauten Gasanlage) typenkonform ist .
Wenn jemand keineErstabnahme machen kann oder will, könnte es auch sein, dass kein Gasgewerbevorhanden ist und es“ nur“ ein Prüfbetrieb ist, da würde ich dann überlegen einen wirklichen Gasfachbetrieb aufzusuchen.


Die Vorschriften selbst sind in der gesamten EU bis auf ganzwenige Ausnahmen nahezu ident und daher problemlos anwendbar. (Die Norm ist beiuns Önorm 1949, in Deutschland DIN 1949 usw.)

Es kann manchmal schon möglich sein, dass (auch beieinzelnen Neuwagen) zusätzliche Adaptierungsarbeiten(größere Lüftungen, andere Halterungen usw.) notwendig sind, weil manchmalHersteller nicht typenkonform ausliefern.

Klingt aber alles meist viel spannender als es ist.
Halterungen reinschrauben und eventuell notwendigeBelüftungen nachrüsten (z.B. im Gasflaschenkasten , aber z.B. auch fehlende Zwangsentlüftungen im Wohnraum) geht meistrecht Problemlos. Wichtig ist auch, dass Geräte und Regler den Vorschriftenentsprechen, dann ist es keine große Sache

Einfach beim Gasfachbetrieb nachfragen, der sollte sich ohnehinganz genau auskennen….



Bietet sich da irgendwie an. ;)