Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Altes Wohnmobil- wie viele Leute darf ich mitnehmen
camper_noob
05.02.2015, 11:31
Hallo alle miteinander!
Ich und zwei Freunde wollen sich miteinander ein Wohnmobil kaufen.
Die Altersklasse in der wir so suchen ist ca. 1992-1994.
Oftmals haben diese Wohnmobile noch keine Gurte...
In den Zulassungsscheinen steht aber drinnen: 5 Zulässige Sitze
Hier ein konkretes Beispiel(Ich hoffe es ist nicht verboten einen link zu posten)
http://www.willhaben.at/iad/gebrauchtwagen/wohnwagen-wohnmobile/dethleffs-globetrotter-a-522-100789966/?adId=100789966
Ich glaube, dass die Gurte nachgerüstet worden sind. Muss das irgendwo eingetragen sein? Bitte klärt mich auf :)
MFG
Campernoob
camper_noob
05.02.2015, 13:16
Kennt sich denn keiner aus? Wäre wirklich wichtig... Wollen uns in den nächsten Tagen eins kaufen und Ömtc und Versicherung kennen sich irgendwie auch nicht gut aus :(
Hallo camper_no ob,.erstmal willkommen hier im Forum,
Ich kenne mich zwar mit diesen Sachen auch nicht aus, würde mir jedoch den
Typenschein und den alten Zulassungsschein zeigen lassen und evtl. kopieren
und auf der BH oder Zulassungsstelle nachfragen, bevor ich ihn kaufe.
Die Sitzplätze müssen auf jeden Fall im Zul.schein eingetragen sein, hast eh
geschrieben 5 Sitze, daher zur Sicherheit nachfragen, ob sie auch alle typisiert sind,
Unser neues (2014 BJ) Womo hat auch fünf Sitze, sind aber nur 4 während der Fahrt zugelassen
und mit Gurten ausgestattet.
Lg Karin
camper_noob
05.02.2015, 14:00
Dankeschön! Ja das werde ich machen. Bin mir nur nicht sicher ob die sich auf der BH damit auskennen. Irgendwie weiß da keiner richtig Bescheid.
Die Sitzplätze sind ja anscheinend im Zulassungsschein eingetragen. Vielleicht kommen ja noch hilfreiche Kommentare :)
k.a., wo du wohnst, aber die landespruefstelle sollte sich auskennen.
FlorianNoe
05.02.2015, 15:00
Wir haben auch ein Wohnmobil aus dieser Generation und haben auch 5 oder 6 Sitzplätze eingetragen, obwohl nur 4 mit Gurten vorhanden wären!
Die restlichen 2 sind entgegengesetzt der Fahrtrichtung (Seitendinette).
Auch wenn sowas heutzutage sicher nicht mehr typisiert werden würden, aber damals war das so, und soweit sollte das auch Gültigkeit haben!
Die zuständige Landestypisierungsstelle kann dir da aber sicherlich weiterhelfen (oder aber bei der Polizei anfragen, die sollten eigentlich auch Auskunft geben können )
Was aber ein anderes Problem sein wird ist die mögliche Zuladung, dass du gar nicht so viele Personen mitnehmen kannst wie lt. Papier möglich!
Grundsätzlich sind die seinerzeitbei der Einzelgenehmigung eingetragenen Sitzplätze auch zugelassen.
Je nach Alter desFahrzeuges kann es schon vorkommen, dass damals noch keine ,bzw. nicht beiallen Sitzplätzen, Gurte und Kopfstützenvorhanden sein mussten.
Diese dürfen aber trotzdemverwendet werden (Bestandschutz), da das Fahrzeug seinerzeit den geltendenAnforderungen entsprochen hat.
Ist zwar nicht unbedingtsicher aber darf gefahren werden.
Allerdings kann es hierdann aber auch passieren, dass eine Nachrüstung von Gurten (z.B. um Kindersitzezu montieren) manchmal gar nicht mehr möglich bzw. sehr aufwendig (kompletterGurtbock usw.) ist.
Daher im Voraus abklärenob die Platzsituation für deine Bedürfnisse ok ist.
Wie schon geschrieben auchunbedingt auf die Einhaltung der Gewichte achten, wenn alle Sitzplätze und dieZuladung ausgenützt werden sollen …..
Lg
Grisu
berghamer
05.02.2015, 18:27
Hallo
In dem von dir geposteten Link ist zu lesen, dass 6 typisierte Sitzplätze vorhanden sind und 5 Schlafplätze. Wenn 6 Sitze typisiert sind, dann wird das auch im Zulassungsschein so eingetragen und du kannst 6 Personen mitnehmen, egal ob ein Gurt vorhanden ist oder nicht.
Aus Gründen der Sicherheit deiner Mitfahrer und aus Eigenschutz (Haftungsklagen) würde ich trotzdem nur soviele Personen mitnehmen, wie Gurtplätze vorhanden sind.
PS: Der Tipp von STO hat was, es genügt auch ein Anruf bei der Landesprüfstelle
Die zugelassenen Sitze sind nicht das einzige Kriterium, dazu kommt noch das zGG. Das dürfte mit mit 4 Personen mit Reisegepäck usw. schon überschritten sei.
Mein Womo BJ90 hat auch 6 zugelassene Sitze 4 davon mit Beckengurt(2 punkt) in der Dinette. Ich dürfte also fahren, alleine das höchst zulässige Gesamtgewicht hindert mich daran, bzw. dürfte ich wahrscheinlich als Reisegepäck nur noch die Scheckkarte mitnehmen.
camper_noob
06.02.2015, 10:45
Danke für die vielen Antworten! Heißt das jetzt obwohl die Gurte "im Pfusch" eingebaut wurden, dass ich sie nicht typisieren muss?
Leider hat der Händler das Eigengewicht des Wohnmobils nicht angeführt. Danke für die Infos
FlorianNoe
06.02.2015, 10:57
Vor dem Kauf ist eine Fahrt auf eine Waage ohnehin zu empfehlen! Das Eigengewicht lt. Typenschein kann vom tatsächlichen sehr stark abweichen ...
Leider sagt das Leergewicht im Zulassungsschein nichts aus, da an viele um und einbauten die im laufe der Jahre gemacht werden, Gewicht mäßig "vergessen" werden. Darum ist es wirklich wichtig.
Das leere Womo abwiegen, dann sieht man schon wie viel Zuladung bis zum HzGG überhaupt noch möglich ist. Da immer mehr Wiegestellen gebaut werden, die Polizei inzwischen auch weis das viele Womos z.t. stark überladen unterwegs sind, wird auch immer öfter gewogen.
Hallo!
Auch am Weg vom Werk zur Brückenwaage nehmen die meisten Campingfahrzeuge unerklärlicherweise zu. Wiegen ist also ohnehin nötig, wenn du wissen willst, wie viel du mit nehmen darfst. Wenn die Kiste mehr trägt, als sie typisiert ist, kannst du natürlich auch mehr einladen. Nur: Wenn du unterwegs gewogen wirst, bedeutet das Anzeige plus Ausladen, bis das HZGG wieder stimmt. Dazu bist du im Fall eines Unfalles, wenn das der gegnerische Anwalt spitz kriegt (und die sind meistens nicht dumm!) mehr als blöd. Ich würde das also nicht machen.
Wenn die Kiste bauartbedingt nicht mehr verträgt, würde ich vom Überladen strikt die Pfoten lassen. Das kann durchaus auch so nette Geschichten wie Achsbrüche ergeben, das ist nicht mehr lustig. (Ich kann mich dazu an einen Bericht im Konsumentenmagazin erinnern.)
Nachgerüstete Sicherheitsgurten werden wahrscheinlich immer typisiert werden müssen, außer, du bist rechtlich im Blindflug unterwegs. Wahrscheinlich wird das auch teuer. Wie ihr das lösen könnt, ohne in all zu tiefe rechtliche oder finanzielle Löcher zu plumpsen, ist mir nicht klar. Rechtlich gesehen ist es ok., wenn ihr ohne Gurten weiter fahrt. Gesund im Falles eines Unfalles ist das aber definitiv nicht. Wenn du aber dazu bei der Prüfstelle nachfragst, kannst du dich nicht einmal auf Nichtwissen ausreden. (Wobei Nichtwissen nicht vor Strafe schützt.)
Der Fall, in dem einfach ab Werk vorgesehene Vorrichtungen mit bereits typisierten Gurten einfach eingebaut werden und die Typisierung daher entfällt (wie z.B. bei Anhängerkupplungen bei Montage in der Werkstatt), wird bei euch wahrscheinlich nicht greifen. Sonst hättet ihr die Gurten ja schon. Aber du könntest beim Wohnmobil-Hersteller nach fragen.
lg!
Allesfahrer
07.02.2015, 13:43
Wenn die Kiste mehr trägt, als sie typisiert ist, kannst du natürlich auch mehr einladen. Nur: Wenn du unterwegs gewogen wirst, bedeutet das Anzeige plus Ausladen, bis das HZGG wieder stimmt.
Hallo!
Das stimmt nicht ganz.
Wenn das Höchstgewicht höher ist als das hzGG bekommst du wenn du schwerer als das hzGG aber leichter als das HG bist nur eine Strafe.
Wenn du schwerer als das HG bist bedeutet das Strafe und ausladen bis unter das HG.
Bei einem Unfall ist es nie ratsam über dem hzGG zu sein. ;)
Was bei Überladung vielleicht noch hinzukommt ist Fahren ohne FS. Dann heißts ausladen oder abstellen.
Stimmt, diese Finessen habe ich übersehen!
lg!
46erkurt
08.02.2015, 11:48
Was bei Überladung vielleicht noch hinzukommt ist Fahren ohne FS.
Falsch, sicher nicht.
Des mit dem FS hat man mir beim zu flotten Mopperl damals u. a. auch als "lenken eines KFZ ohne entsprechender Lenkerberechtigung" ausgelegt.
Ist zwar ewig lange her, könnte aber auch hier gelten.
lg
herbo