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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Ducato Kastenwagen - Wohnmobilausbau?



Lunatic
24.01.2015, 18:42
Hallo,

ich weiß nicht wie gern meine Anfrage hier gesehen ist, aber ich hab mich im Forum ein bisschen eingelesen und hier scheint ja eine Menge Fachwissen vertreten zu sein, daher will ichs mal versuchen:

Ich habe einen Fiat Ducato 230 2,8idTD (Euro 2) mit dem ich nichts mache, außer meine Motorräder zur Rennstrecke zu transportieren und an Rennwochenenden darin zu schlafen. Bis jetzt hat mir eig. immer eine Matratze gereicht und ich hab nichts ausgebaut.
Euch dürfte aber bekannt sein, dass Euro 2 LKWs ab 1. Jänner 2016 keine Fahrerlaubnis in bestimmten Zonen mehr haben. Das betrifft somit auch meinen Ducato (Fahrleistung von nichtmal 4000km im Jahr.... also lächerlich gering).

Nun bestünde die Möglichkeit seinen LKW als PKW zu typisieren (weil es PKWs ja nicht betrifft). Ist das bei meinem Ducato möglich? Er hat nur 3 Sitze vorne und hinten einen Kastenwagenaufbau ohne Fenster.
Eine weitere Möglichkeit soll sein, den Ducato als Wohnmobil aufzubauen und somit dann als Spezialkraftwagen zu betreiben. Welche Vorraussetzungen muss ich erfüllen bzw. welche Um-/Aufbauten muss ich da vornehmen, dass mir das Ding dann als Wohnmobil durchgeht?
Danach müsste ich doch Nova nachzahlen? Woran wird die denn berechnet? Ich besitze das Ding jetzt schon 4 Jahre und der Kaufpreis damals waren 1900 Euro.

Oder gibts ne generelle Möglichkeit den Euro 2-Kram zu umgehen, außer mit teuren Nachrüstfiltern bzw. Neukauf?

Danke und LG

Rene

saltun
25.01.2015, 14:26
Ein Wohnmobil ist laut Kraftfahrgesetz (http://www.ris.bka.gv.at/MarkierteDokumente.wxe?Abfrage=Bundesnormen&Kundmachungsorgan=&Index=&Titel=&Gesetzesnummer=&VonArtikel=&BisArtikel=&VonParagraf=&BisParagraf=&VonAnlage=&BisAnlage=&Typ=&Kundmachungsnummer=&Unterzeichnungsdatum=&FassungVom=25.01.2015&VonInkrafttretedatum=&BisInkrafttretedatum=&VonAusserkrafttretedatum=&BisAusserkrafttretedatum=&NormabschnittnummerKombination=Und&ImRisSeit=Undefined&ResultPageSize=100&Suchworte=Wohnmobil&WxeFunctionToken=4ec0d37c-1536-4182-a8b4-af4e17fd9ee6)




ein Fahrzeug der Klasse M1 mit besonderer Zweckbestimmung, das so konstruiert ist, dass es die Unterbringung
von Personen erlaubt und mindestens die folgende Ausrüstung umfasst:



Tisch und Sitzgelegenheiten,



Schlafgelegenheiten, die tagsüber auch als Sitze dienen können,



Kochgelegenheiten und



Einrichtungen zur Unterbringung von Gepäck und sonstigen Gegenständen.



also im Grunde genommen keine großes Problem.

Um die NOVA wirst Du nicht herumkommen.

herbo
09.02.2015, 00:41
Warum als Womo typisieren?
Ich habe bei der Typisierung die Nutzlast auf 990 kg runtersetzen lassen. War damals, glaube ich, damit die Versicherung das KFZ als PKW versichert hat. Hatte nie Probleme mit Pozilei obwohl Bett, Ablagefächer, Campingfenster, Kühlbox eingebaut waren. Ein eifriger Polizist hat einen Freund mit gleichem Fahrzeug und Ausbau sogar zur Landesüberprüfungsstelle geschickt -der Freundliche Herr hat gelacht und gefragt was das soll, man könne in seinem KFZ ja transportieren was man will und darin schlafen ist ja auch nicht verboten.

lg

herbo