grisu
26.11.2014, 11:58
Da es in letzter Zeit einige entsprechende Anfragen (auchvon Händlern) gab, hier die aktuellen Infos hoffentlich verständlich und kurzaufbereitet:
Aktuelle Infos zurVerwendung von Gastankflaschen - Anlagen in Österreich (Stand 11/2014):
Wichtig zur Klarstellung ist auch der Unterschied von Gasflaschenund Gastank (beide können theoretisch ortsfest bzw. ortbeweglich definiertsein):
Gasflaschen: dürfen nur im Füllwerk und nicht vom Endverbraucher selbst befülltwerden !
diese müssenohne Verwendung von Werkzeug relativ einfach entnommen werden können - d.h. Gasflaschen dürfen z.B. nicht mittelsverschraubter Stahlbänder befestigt werden !!
Gastanks: Neben denüblichen Gastanks bzw. Druckkesseltanks zählenauch alle Tankgasflaschen die fest verbaut sind (z.B. Stahlbänder usw.) zu denortfesten Brenngastanks.
Alle Gastanksund Tankgasflaschen müssen nachweislich gemäß EN 12979 bzw. ECER67.01/II/Abs 17ausgestattet (Sicherheitseinrichtungen, Befestigung, Verrohrung, Füllstopp,Rohrbruchsicherung, Absperrungen usw.) errichtet werden
Nur soausgestattete Gastankanlagen dürfen vom Endverbraucher selbst befüllt werden!
Zusammengefasst bedeutet dies für die Praxis:
Nur eine Gastankflaschen -Anlage die folgende vier Punkte erfüllt, darf in Österreich legal verwendet undnur diese darf durch den Endverbraucher selbst befüllt werden:
Einbaubescheinigung oder Erstabnahme
(nachEN12979 bzw. ECER67.01/TeilII/Abs. 17) durch einen berechtigten Gasfachbetrieb
Eintragung und Dokumentation in der Gasprüfbescheinigung/dasAnlagenbuch
des Fahrzeuges - Wichtig: ist im Fahrzeug mitzuführen
Druckkesselprüfung alle 10 Jahre
Eine ortsfeste Tankflaschenanlage muss inÖsterreich, wie jeder ortsfeste Brenngastank bzw. Gasdruckbehälter alle 10Jahre wiederkehrend gemäß der Druckkesselverordnung ( §21 )
von einen konzessionierten Prüforgan (z.B.TÜV Österreich, Gasfirmen, Prüfbetriebe usw.) überprüft werden - muss amBehälter sichtbar nachgewiesen werden
Gasprüfung alle 2 Jahre
Wie jede andere Gasanlage im Campingbereichmuss auch eine Tankflaschenanlage alle 2 Jahre geprüft werden
© Ch.Schurian2014 - Verwendung nur mit Zustimmung des Autors www.schurian.at
Aktuelle Infos zurVerwendung von Gastankflaschen - Anlagen in Österreich (Stand 11/2014):
Wichtig zur Klarstellung ist auch der Unterschied von Gasflaschenund Gastank (beide können theoretisch ortsfest bzw. ortbeweglich definiertsein):
Gasflaschen: dürfen nur im Füllwerk und nicht vom Endverbraucher selbst befülltwerden !
diese müssenohne Verwendung von Werkzeug relativ einfach entnommen werden können - d.h. Gasflaschen dürfen z.B. nicht mittelsverschraubter Stahlbänder befestigt werden !!
Gastanks: Neben denüblichen Gastanks bzw. Druckkesseltanks zählenauch alle Tankgasflaschen die fest verbaut sind (z.B. Stahlbänder usw.) zu denortfesten Brenngastanks.
Alle Gastanksund Tankgasflaschen müssen nachweislich gemäß EN 12979 bzw. ECER67.01/II/Abs 17ausgestattet (Sicherheitseinrichtungen, Befestigung, Verrohrung, Füllstopp,Rohrbruchsicherung, Absperrungen usw.) errichtet werden
Nur soausgestattete Gastankanlagen dürfen vom Endverbraucher selbst befüllt werden!
Zusammengefasst bedeutet dies für die Praxis:
Nur eine Gastankflaschen -Anlage die folgende vier Punkte erfüllt, darf in Österreich legal verwendet undnur diese darf durch den Endverbraucher selbst befüllt werden:
Einbaubescheinigung oder Erstabnahme
(nachEN12979 bzw. ECER67.01/TeilII/Abs. 17) durch einen berechtigten Gasfachbetrieb
Eintragung und Dokumentation in der Gasprüfbescheinigung/dasAnlagenbuch
des Fahrzeuges - Wichtig: ist im Fahrzeug mitzuführen
Druckkesselprüfung alle 10 Jahre
Eine ortsfeste Tankflaschenanlage muss inÖsterreich, wie jeder ortsfeste Brenngastank bzw. Gasdruckbehälter alle 10Jahre wiederkehrend gemäß der Druckkesselverordnung ( §21 )
von einen konzessionierten Prüforgan (z.B.TÜV Österreich, Gasfirmen, Prüfbetriebe usw.) überprüft werden - muss amBehälter sichtbar nachgewiesen werden
Gasprüfung alle 2 Jahre
Wie jede andere Gasanlage im Campingbereichmuss auch eine Tankflaschenanlage alle 2 Jahre geprüft werden
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