PDA

Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Vorsteuerabzug bei PÖSSL Kastenwagen



Beatrix
13.08.2014, 21:25
Halli, Hallo :)

PÖSSL preist ja in der Werbung an, dass seine Kastenwägen vorsteuerabzugsberechtigt sind in Österreich?!?!?!

Hat jemand von euch damit Erfahrung gemacht?

Wie reagiert unser Finanzamt darauf????

Danke, für euer Interesse und für etwaige Antworten ;-)
Beatrix :D

AVS
15.08.2014, 11:36
das mag schon sein, daß der Kübel einer ist, wo VSt-Abzug möglich ist. Aber DU mußt zum VST-Abzug berechtigt sein!!

Bist du das? Wenn nicht, erübrigt sich jede weitere Überlegung.

Spittelberg
15.08.2014, 12:02
Du mußt auch beim Finanzarbeit glaubhaft machen, wofür du das Fahrzeug brauchst. Mehr als 50% muß die Nutzung für das Gewerbe betragen. Alles laut Aussage meines Steuerberaters, der dieses Problem einmal mit seinem Kastenwagen WOMO beim FA durchgefochten hat. Zuerst hat das FA natürlich NEIN gesagt, sein Einspruch, die Begründung und Argumentation wozu er das WOMO benötigt (um seine Kunden in ganz Österreich aufzusuchen, ohne immer im Hotel nächtigen zu müssen) und warum es doch möglich ist, hat mehr als ein halbes Jahr gedauert, bis es vom FA genehmigt wurde.

alco
05.12.2014, 10:30
Ich denke für ein Freizeitfahrzeug an Vorsteuerabzug zu denken ist schon mehr als gewagt, auch unfair und ungerecht gegenüber allen anderen die nicht Vorsteuerabzugberechtigt sind, wenn ich mirs nicht leisten kann dann lass ichs. Ich bin dafür das sowas von der Finanzbehörde streng kontrolliert und auch streng bestraft wird.

KanuCamp
05.12.2014, 12:34
Ich kenne auch 2Personen die beim PÖSSL Kastenwagen die Vorsteuerabzugsberechtigung geltend gemacht haben.
Ich bin auch der Meinung wenn ich mir ein Hobby leiste soll ich es mir auch leiten können, ist ja eine Lebenseinstellung.
Es gibt natürlich welche die Beruflich mit dem Ding unterwegs sind zB. Marktfahrer und Alleinunterhalter aber das ist wieder eine andere Geschichte.
Wer die Möglichkeit hat wird sie vielleicht auch nutzen, Moralisch finde ich es verwerflich.
LG Mario

Flüsterer
05.12.2014, 13:38
Ich verstehe euer Problem nicht - ich finde die Frage weder falsch noch anstößig noch moralisch verwerflich… Ausserdem weiss hier keiner, warum die Frage wichtig ist… das Fahrzeug wird vielleicht tatsächlich beruflich genutzt - und darauf sollte man nun wirklich nicht neidig sein...

alco
05.12.2014, 13:47
Wenn das Fahrzeug wirklich zu mehr als 50% beruflich genützt wird dann ist ja alles im grünen Bereich. Wenn das Fahrzeug zu mehr als 50% privat genützt wird dann ist für mich sowas auf jeden Fall moralisch verwerflich es kann doch nicht sein das sich jemand auf Kosten de Allgemeinheit sein Hobby zum Teil finanzieren lässt, das hat mit Neid nichts zu tun, sondern mit nur ein bisschen Gefühl und Anstand gegenüber der Gesellschaft. Ich denke das die wenigsten den Nachweis der vorwiegenden beruflichen Nutzung erbringen können.

AVS
05.12.2014, 15:53
Wenn das Fahrzeug wirklich zu mehr als 50% beruflich genützt wird dann ist ja alles im grünen Bereich.
nur so als Frage am Rande: was hat der Anteil der beruflichen Nutzung (die muß ja keinesfalls gewerblich sein!!!) mit der prinzipiellen Frage, ob ein bestimmtes KFZ überhaupt zum VST-Abzug taugt, zu tun?

moralisch verwerflich ...Gefühl und Anstand gegenüber der Gesellschaft.
ROTFL - Moral und ANstand? Heute? Ich lach Tränen!
Anstand kann ich mir nicht leisten.
Und solange Politiker Milliarden zum Rausschmeißen beim Fenster haben, werdens meine 2Netsch50 ned brauchen.

die wenigsten den Nachweis der vorwiegenden beruflichen Nutzung erbringen können.
es ging auch ned um einen Nachweis, sondern unter welchen Umständen die Finanz einem das überhaupt "frißt"

alco
05.12.2014, 20:35
Die Nutzung muß im Rahmen eines Betriebes sein, weil nur selbständige Vorsteuerabzugsberechtigt sind.

Double Trouble
05.12.2014, 21:56
ROTFL - Moral und ANstand? Heute? Ich lach Tränen!
Anstand kann ich mir nicht leisten.
Und solange Politiker Milliarden zum Rausschmeißen beim Fenster haben, werdens meine 2Netsch50 ned brauchen.

sehe ich auch so.
zuerst möchte ich meinen Anteil an der Bankenrettung zurück, dann können wir über Steuermoral reden

alco
06.12.2014, 11:15
sehe ich auch so.
zuerst möchte ich meinen Anteil an der Bankenrettung zurück, dann können wir über Steuermoral reden

Ja mit der Bankengschicht ist einiges schiefgelaufen leider.
Aber ist es nicht so das wir alle auf die ausgezeichnete Infrastruktur unseres Landes gerne zurückgreifen - sowas kostet halt und wen die Steuerzahler immer weniger werden wirds halt da dann auch große Einschnitte geben- ist leider so. Ich seh das so das die die sichs richten können sowieso zuwenig zum Sozialstaat beitragen,aber alles ausnützen wollen auf Kosten der kleinen Steuerzahler die sichs nicht richten können.

Flüsterer
06.12.2014, 11:47
Hast Du eigentlich schon mal geschaut, welche Steuerlast JEDER von uns trägt…? Wenn es also die Möglichkeit gibt, ein wenig zumindest an der Mehrwertsteuer zu sparen, ist das im Vergleich zur anderen Besteuerung eh nix...

rotti
06.12.2014, 13:18
OT an - ...die Vortsteuerabzugsberechtigung ist doch nur ein Klacks im Steuerbereich. Mich wundert warum nicht alle wegen der NOVA auf die Barrikaden steigen. Das lassen wir uns alles gefallen und sind dabei muksmäuschen stilllllllllllllllllll! OT aus!

alco
06.12.2014, 15:25
Ich weiß schon das die Besteuerung in Österreich hoch ist, jedoch ist die Steuerlast sehr sehr ungerecht verteilt und die Unselbständigen tragen fast alles und dann auch noch ein Wohnmobil vom Staat teilweise finanzieren zu lassen finde ich als bodenlose Frechheit.

Rupert Unterwurzacher
06.12.2014, 16:03
Ich weiß schon das die Besteuerung in Österreich hoch ist, jedoch ist die Steuerlast sehr sehr ungerecht verteilt und die Unselbständigen tragen fast alles und dann auch noch ein Wohnmobil vom Staat teilweise finanzieren zu lassen finde ich als bodenlose Frechheit.

Hallo Alco,
so weit ich als Selbstständiger das beurteilen kann, ist mein Steueraufkommen nicht gerade gering und im Vergleich zu einem Unselbstständigen auf keinen Fall weniger. Ein Vorsteuerabzug - wenn berechtigt - ist absolut nicht bodenlos und schon gar keine Frechheit, sondern eine ganz normale, gesetzlich festgelegte Vorgangsweise. Derjenige, der dies als "Frechheit" bekritelt hat irgend etwas nicht verstanden.

Rupert

STO
06.12.2014, 16:59
Ich denke für ein Freizeitfahrzeug an Vorsteuerabzug zu denken ist schon mehr als gewagt, auch unfair und ungerecht gegenüber allen anderen die nicht Vorsteuerabzugberechtigt sind, wenn ich mirs nicht leisten kann dann lass ichs. Ich bin dafür das sowas von der Finanzbehörde streng kontrolliert und auch streng bestraft wird.

mach dich selbstaendig, erwirb erfahrung ausserhalb von google und dann darfst den obergescheiten moralapostel spielen. nur so als vorschlag, aber das geht ja nicht. als pensionist nach dem staatsdienst naschst du ja selber schon seit relativ jungen tagen eifrig aus den staatstoepfen.

alco
06.12.2014, 17:53
Hallo Alco,
so weit ich als Selbstständiger das beurteilen kann, ist mein Steueraufkommen nicht gerade gering und im Vergleich zu einem Unselbstständigen auf keinen Fall weniger. Ein Vorsteuerabzug - wenn berechtigt - ist absolut nicht bodenlos und schon gar keine Frechheit, sondern eine ganz normale, gesetzlich festgelegte Vorgangsweise. Derjenige, der dies als "Frechheit" bekritelt hat irgend etwas nicht verstanden.

Rupert

Vorsteuerabzug ist nur für die Betrieblichen Güter legal, ich möchte bezweifeln ob da ein Womo dazugehört. Ich kenne genug Selbständige die leider so "arm" sind und so wenig verdienen das sie unter der Einkommenssteuergrenze oder grad drüber sind. Und daher kaum Einkommenssteuer zahlen.

Double Trouble
06.12.2014, 20:12
ich bin selbständig und kenne genug Unselbständige, die immer fragen, "ob das auch ohne Rechnung geht".
aber was soll diese Streiterei in einem Campingforum?

und zum eigentlichen Thema: Pössl baut Kastenwägen aus, die grundsätzlich (ohne Ausbau) als N1 und damit als LKW typisiert sind. Vielleicht gibt es da einen Unterschied zu Womos in der Klasse M (PKW).

Allesfahrer
07.12.2014, 01:57
Also ich empfinde es nicht als Frechheit wenn jemand seine Möglichkeiten ausschöpft, eher als Dummheit wenn es einer nicht tut.

Die Frechheit ist das unsere Volksvertreter unser Geld dafür ausgeben!

Und damit meine ich jetzt nicht nur den Vorsteuerabzug von Selbstständigen!
Aber das wird jetzt sehr OT.

AVS
07.12.2014, 13:26
Die Nutzung muß im Rahmen eines Betriebes sein, weil nur selbständige Vorsteuerabzugsberechtigt sind.
da hast du Recht, aber eine betriebliche Nutzung muß keine gewerbliche sein.

Auch als "nur" Selbstständiger kann man VSt-Abzug geltend machen, eine Gewerbeausübung ist dafür nicht nötig.

Im Gegenzug gibts aber wieder gewisse Tätigkeiten, die generell vom VSt-Abzug ausgeschlossen sind, weil sie im Gegenzug (un)echt USt-befreit sind.
Dir Materie ist in AT extrem kompliziert. Wie alles bei uns.

Sunlight Lover
12.12.2014, 20:20
Vorsteuerabzug ist nur für die Betrieblichen Güter legal, ich möchte bezweifeln ob da ein Womo dazugehört. Ich kenne genug Selbständige die leider so "arm" sind und so wenig verdienen das sie unter der Einkommenssteuergrenze oder grad drüber sind. Und daher kaum Einkommenssteuer zahlen.

Hallo Alco

Ich bin auch ein Unternehmer und wenn du da alle Unternehmer in einen Topf schmeißt,weiß man was du für einen Charakter hast, dass du so schreibst und höchstwahrscheinlich keine Ahnung hast von Selbstständigkeit:confused:
Wahrscheinlich wirst du auch schon ein Pensionist sein den wir Finanzieren!
Weil wenn du das uns allen Unternehmern unterstellst, dann unterstelle ich den Pensionisten das fast über die Hälfte der Pensionisten in Österreich (Post,Beamte,Staatliche Betriebe Voest usw.. und vor allem die ÖBB)schon mit 50 Jahren in Pension geschickt wurden und sogar in einigen Fällen (mir selbst einige bekannt) auf unfährster Weiße in den Ruhestand getreten sind und wir alle diese Finanzieren!

Also würde ich das mit dem Vorsteuerabzug für Wohnmobile (die Betrieblich zu 50%verwendet werden) für richtig sehen!!!

glg

chrisOO
13.12.2014, 19:58
Meine Meinung: Solange es im gesetzlichen Rahmen ist sollte ein jeder alles bis auf den Beistrich ausnützen so wie wir ausgenützt werden.
Dem es zu kompliziert ist sollte es lassen.

Sunlight Lover
14.12.2014, 17:17
Meine Meinung: Solange es im gesetzlichen Rahmen ist sollte ein jeder alles bis auf den Beistrich ausnützen so wie wir ausgenützt werden.
Dem es zu kompliziert ist sollte es lassen.


DANKE!!!

Zu hundert Prozent deiner Meinung:cool:

Jennifer
15.12.2014, 10:24
Ihr macht euch alle viel zu viele Gendanken darüber unser Finanzamt kontrolliert solche Abschreibungen eh ganz genau und wenn man eine Betriebliche Nutzung nicht nachweisen kann fliegt es eh wieder raus und man zahlt nach. Mir ist es jedenfalls so ergangen.
Bernhard